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   BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84   

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BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84 (https://dejure.org/1986,364)
BSG, Entscheidung vom 17.04.1986 - 7 RAr 81/84 (https://dejure.org/1986,364)
BSG, Entscheidung vom 17. April 1986 - 7 RAr 81/84 (https://dejure.org/1986,364)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 60, 79
  • NZA 1987, 68
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 09.12.1958 - 7 RAr 152/55
    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84
    Sie ist lediglich ein Internum zwischen Verwaltung und Bürger und daher bis zu diesem Zeitpunkt generell frei widerrufbar (BSGE 9, 7, 12; 10, 257, 259; Urteil des BSG vom 26. November 1968 - 8 RV 515/67 - BVerwG 30, 185, 187; Hadre VSSR 1973, 183, 195; Krause VerwArch1970, 297, 321).

    Von einer freien Widerrufbarkeit des Antrages auf Alg bis zur Wirksamkeit der Verwaltungsentscheidung ist deshalb auch im Recht der Arbeitslosenversicherung auszugeben (BSGE 9, 7, 12; Knigge/Ketelsen/Marsonall/Wittrock, Kommentar zum AFG, vor §§ 100 bis 133, Anm. 16; Schieckel, Kommentar zum AFG § 100 Anm. II 5; Gagel, Kommentar zum AFG § 100 Anm. 12; Hennig/Kühl/Heuer, Kommentar zum AFG, § 100 Anm. 6; aA Schönefelder/Kranz/Wanka, Kommentar zum AFG, § 128 RdNr. 8).

    Ohne eine Antragstellung ist sie nicht verpflichtet und auch nicht berechtigt, tätig zu werden (BSGE 8, 223, 225; BSGE 9, 7, 12).

  • BSG, 25.04.1978 - 5 RJ 18/77

    Auslegung des Begriffs "Erhöhung der Rente" i.S. des § 1290 Abs. 3 S. 1

    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84
    Zu einem derartigen Handeln ist der Versicherungsträger nur verpflichtet, wenn bei der Prüfung eines Antrages Gestaltungsmöglichkeiten zutage treten, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig erscheint, daß sie ein verständiger Versicherter mutmaßlich nützen würde (BSGE 46, 124 = SozR 2200 § 1290 Nr. 11; Urteil des BSG vom 27. September 1983 - 12 RK 75/82 -).
  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 31/79

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Anschluss-Arbeitslosenhilfe bei gleichbleibender

    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG besteht ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch dann, wenn der Versicherungsträger eine sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebende Nebenpflicht zur Auskunft, Belehrung und verständnisvollen Förderung des Versicherten verletzt, wenn sie, obwohl ein konkreter Anlaß zu den genannten Dienstleistungen bestanden hat, nicht oder nur unzureichend erfüllt worden sind (BSGE SozR 1200 § 14 Nr. 15; 5750 Art. 2 § 51a Nr. 62; s. außerdem Urteile des Senats vom 21. Mai 1980 - 7 Rar 31/79 - vom 19. Juni 1980 - 7 RAr 14/79 - vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 35/82 - in AuB 1984, 59.) Die Revision stützt ihr Vorbringen nicht darauf, daß der Kläger ausdrücklich um eine solche Beratung nachgesucht hat, sondern macht geltend, daß die Beklagte von Amts wegen verpflichtet gewesen sei, ihn bei seiner Arbeitslosmeldung und Antragstellung am 30. September 1981 auf die Gestaltungsmöglichkeit zur Erlangung eines höheren Anspruchs auf Alg hinzuweisen.
  • BSG, 19.06.1980 - 7 RAr 14/79
    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG besteht ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch dann, wenn der Versicherungsträger eine sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebende Nebenpflicht zur Auskunft, Belehrung und verständnisvollen Förderung des Versicherten verletzt, wenn sie, obwohl ein konkreter Anlaß zu den genannten Dienstleistungen bestanden hat, nicht oder nur unzureichend erfüllt worden sind (BSGE SozR 1200 § 14 Nr. 15; 5750 Art. 2 § 51a Nr. 62; s. außerdem Urteile des Senats vom 21. Mai 1980 - 7 Rar 31/79 - vom 19. Juni 1980 - 7 RAr 14/79 - vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 35/82 - in AuB 1984, 59.) Die Revision stützt ihr Vorbringen nicht darauf, daß der Kläger ausdrücklich um eine solche Beratung nachgesucht hat, sondern macht geltend, daß die Beklagte von Amts wegen verpflichtet gewesen sei, ihn bei seiner Arbeitslosmeldung und Antragstellung am 30. September 1981 auf die Gestaltungsmöglichkeit zur Erlangung eines höheren Anspruchs auf Alg hinzuweisen.
  • BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 35/82
    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG besteht ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch dann, wenn der Versicherungsträger eine sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebende Nebenpflicht zur Auskunft, Belehrung und verständnisvollen Förderung des Versicherten verletzt, wenn sie, obwohl ein konkreter Anlaß zu den genannten Dienstleistungen bestanden hat, nicht oder nur unzureichend erfüllt worden sind (BSGE SozR 1200 § 14 Nr. 15; 5750 Art. 2 § 51a Nr. 62; s. außerdem Urteile des Senats vom 21. Mai 1980 - 7 Rar 31/79 - vom 19. Juni 1980 - 7 RAr 14/79 - vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 35/82 - in AuB 1984, 59.) Die Revision stützt ihr Vorbringen nicht darauf, daß der Kläger ausdrücklich um eine solche Beratung nachgesucht hat, sondern macht geltend, daß die Beklagte von Amts wegen verpflichtet gewesen sei, ihn bei seiner Arbeitslosmeldung und Antragstellung am 30. September 1981 auf die Gestaltungsmöglichkeit zur Erlangung eines höheren Anspruchs auf Alg hinzuweisen.
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 75/82
    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84
    Zu einem derartigen Handeln ist der Versicherungsträger nur verpflichtet, wenn bei der Prüfung eines Antrages Gestaltungsmöglichkeiten zutage treten, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig erscheint, daß sie ein verständiger Versicherter mutmaßlich nützen würde (BSGE 46, 124 = SozR 2200 § 1290 Nr. 11; Urteil des BSG vom 27. September 1983 - 12 RK 75/82 -).
  • BSG, 26.11.1968 - 8 RV 515/67
    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84
    Sie ist lediglich ein Internum zwischen Verwaltung und Bürger und daher bis zu diesem Zeitpunkt generell frei widerrufbar (BSGE 9, 7, 12; 10, 257, 259; Urteil des BSG vom 26. November 1968 - 8 RV 515/67 - BVerwG 30, 185, 187; Hadre VSSR 1973, 183, 195; Krause VerwArch1970, 297, 321).
  • BVerwG, 29.08.1968 - III C 118.67

    Hausratverlust im Sowjetsektor - Erneuter Antrag auf Gewährung einer Beihilfe,

    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84
    Sie ist lediglich ein Internum zwischen Verwaltung und Bürger und daher bis zu diesem Zeitpunkt generell frei widerrufbar (BSGE 9, 7, 12; 10, 257, 259; Urteil des BSG vom 26. November 1968 - 8 RV 515/67 - BVerwG 30, 185, 187; Hadre VSSR 1973, 183, 195; Krause VerwArch1970, 297, 321).
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 44/82

    Gestaltungsmöglichkeit - Beratung - Rechtsrat - Beitragsnachentrichtung

    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG besteht ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch dann, wenn der Versicherungsträger eine sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebende Nebenpflicht zur Auskunft, Belehrung und verständnisvollen Förderung des Versicherten verletzt, wenn sie, obwohl ein konkreter Anlaß zu den genannten Dienstleistungen bestanden hat, nicht oder nur unzureichend erfüllt worden sind (BSGE SozR 1200 § 14 Nr. 15; 5750 Art. 2 § 51a Nr. 62; s. außerdem Urteile des Senats vom 21. Mai 1980 - 7 Rar 31/79 - vom 19. Juni 1980 - 7 RAr 14/79 - vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 35/82 - in AuB 1984, 59.) Die Revision stützt ihr Vorbringen nicht darauf, daß der Kläger ausdrücklich um eine solche Beratung nachgesucht hat, sondern macht geltend, daß die Beklagte von Amts wegen verpflichtet gewesen sei, ihn bei seiner Arbeitslosmeldung und Antragstellung am 30. September 1981 auf die Gestaltungsmöglichkeit zur Erlangung eines höheren Anspruchs auf Alg hinzuweisen.
  • BSG, 25.10.1976 - 3 RK 50/75

    Versicherungspflicht - Befreiung - Entscheidung der Krankenkasse - Antrag -

    Auszug aus BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84
    Mangels besonderer Vorschriften sind für ihre rechtliche Behandlung die Vorschriften und allgemeinen Grundsätze des bürgerlichen Rechts entsprechend anwendbar (Urteil des BSG vom 25. Oktober 1976 - 12/3 RK 50/75 in SGb 1977, 500, 501).
  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

  • BSG, 22.05.1974 - 12 RJ 8/74

    Bestimmung der Alters des Versicherten - Rechtskraft - Empfangsbedürftige

  • BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76
  • BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 58/78
  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75
  • BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78

    Revision - Teilzulassung - Anschlussrevision - Zulässigkeit -

  • BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 61/80

    Zwischenbeschäftigung während eines Arbeitslosengeld-Bezuges

  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 112/78

    Bemessungszeitraum - Lohnabrechnungszeitraum - Beschäftigungsverhältnis

  • BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 51/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Mangels besonderer Vorschriften sind deswegen die Vorschriften des bürgerlichen Rechts entsprechend anwendbar, soweit eine solche entsprechende Anwendung der Eigenart des Sozialrechts gerecht wird (BSG vom 17.4.1986 - 7 RAr 81/84 - BSGE 60, 79, 82 = SozR 4100 § 100 Nr. 11 S 29; BSG vom 24.3.2016 - B 12 R 12/14 R - SozR 4-2400 § 7a Nr. 6 RdNr 15) .
  • BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 22/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - frühzeitiger Antrag auf Arbeitslosengeld II

    Ebenso steht es ihm grundsätzlich frei seinen Antrag zurückzunehmen, um nicht dem Regime des SGB II zu unterfallen (vgl hierzu im Rentenrecht: BSG vom 6.2.1991 - 13/5 RJ 18/89 - BSGE 68, 144 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 1, SozR 3-1200 § 16 Nr. 3, juris RdNr 24; im Arbeitsförderungsrecht: BSG vom 16.9.1998 - B 11 AL 17/98 R - juris RdNr 21 mwN; BSG vom 17.4.1986 - 7 RAr 81/84 - BSGE 60, 79 = SozR 4100 § 100 Nr. 11; BSG vom 5.8.1999 - B 7 AL 38/98 R - SozR 3-4100 § 110 Nr. 2, juris RdNr 30) .

    Abgesehen davon, dass eine derartige Veränderung immer zu Lasten der Steuerzahler ginge (vgl zu dem vergleichbaren Argument des 11. Senats des BSG im Bereich des Arbeitsförderungsrechts für die Beschränkung der Zulässigkeit der Antragsrücknahme bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verwaltungsentscheidung, wenn er für die Zeit danach auf die Belastung der Versichertengemeinschaft durch die Antragsrücknahme hinweist: BSG vom 16.9.1998 - B 11 AL 17/98 R - juris RdNr 21, unter Hinweis auf BSG vom 17.4.1986 - 7 RAr 81/84 - BSGE 60, 79 = SozR 4100 § 100 Nr. 11) , widerspräche sie auch dem Nachranggrundsatz des § 2 Abs. 2 S 1 SGB II, wonach die Leistungsberechtigten ihren Lebensunterhalt zuvörderst aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten haben (vgl auch Begründung des Gesetzentwurfes für eine Änderung des § 37 Abs. 2 SGB II durch das RBEG/SGB II/SGB XII-ÄndG, BT-Drucks 17/3404, S 114) .

  • BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 19/18 R

    Rechtmäßigkeit der Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in der

    Dies gilt jedenfalls bis zum Erlass des Verwaltungsakts (vgl BSG Urteil vom 17.4.1986 - 7 RAr 81/84 - BSGE 60, 79, 84 = SozR 4100 § 100 Nr. 11 S 31 f = juris RdNr 24 zum Recht der Arbeitslosenversicherung; BSG Urteil vom 6.2.1991 - 13/5 RJ 18/89 - BSGE 68, 144, 146 f = SozR 3-1200 § 53 Nr. 1 S 3 ff = juris RdNr 22 ff zum Antrag auf Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen; vgl Kluth in Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht I, 13. Aufl 2017, § 60 RdNr 8 ff) und - mit Einschränkungen - auch noch bis zu dessen Bestandskraft (vgl BSG Urteil vom 9.8.1995 - 13 RJ 43/94 - BSGE 76, 218, 221 f = SozR 3-2500 § 50 Nr. 3 S 9 = juris RdNr 23 zur Rücknahme eines Antrags auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nach Rentenbewilligung; BSG Urteil vom 13.12.2000 - B 14 EG 13/99 R - juris RdNr 23, zur Einkommensberücksichtigung beim Erziehungsgeld; BVerwG Urteil vom 29.5.1980 - 5 C 65/78 - FamRZ 1981, 208, 209 = juris RdNr 13; zu Sozialleistungsanträgen vgl auch Mrozynski, SGB I, 6. Aufl 2019, § 16 RdNr 10; Waschull in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Stand September 2019, SGB I, § 16 RdNr 6) .

    Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang insbesondere, ob öffentliche Interessen der Antragsrücknahme nach Wirksamwerden des Verwaltungsakts entgegenstehen (vgl zB BSG Urteil vom 17.4.1986 - 7 RAr 81/84 - BSGE 60, 79, 84 = SozR 4100 § 100 Nr. 11 S 31 = juris RdNr 24 zur Benachteiligung der Versichertengemeinschaft durch die Rücknahme eines Antrags auf Arbeitslosengeld nach Bewilligung der Leistung; BSG Urteil vom 24.4.2015 - B 4 AS 22/14 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 71 RdNr 23 bei Dispositionen zu Lasten des Steuerzahlers) und ob infolge der Antragstellung Umstände eingetreten sind, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können (BVerwG Urteil vom 29.5.1980 - 5 C 65/78 - FamRZ 1981, 208, 209 = juris RdNr 13; BSG Urteil vom 16.9.1998 - B 11 AL 17/98 R - juris RdNr 21 zur Rücknahme eines Antrags auf Arbeitslosengeld) .

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