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   BSG, 19.02.1987 - 12 RK 55/84   

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BSG, 19.02.1987 - 12 RK 55/84 (https://dejure.org/1987,20148)
BSG, Entscheidung vom 19.02.1987 - 12 RK 55/84 (https://dejure.org/1987,20148)
BSG, Entscheidung vom 19. Februar 1987 - 12 RK 55/84 (https://dejure.org/1987,20148)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 61, 175
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.08.1983 - 11 RA 60/82

    Herstellungsanspruch - Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge - Erlöschen

    Auszug aus BSG, 19.02.1987 - 12 RK 55/84
    Das Urteil des BSG vom 18. August - 11 RA 60/82 - (BSGE 55, 261) stehe nicht entgegen, weil es.

    Es brauchen nicht alle Voraussetzungen gesetzlich geregelter Amtshandlungen vorzuliegen; sonst bedürfte es des Herstellungsanspruchs nicht (BSGE 55, 261, 263 oben).

    Demgegenüber hat allerdings der 11. Senat des BSG (BSGE 55, 261) die vollständige Erstattung von rechtmäßig entrichteten Beiträgen als eine ihrer Art nach im Gesetz nicht vorgesehene und deshalb unzulässige Amtshandlung bezeichnet.

  • BSG, 25.10.1985 - 12 RK 42/85

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung von Beiträgen - Falschinformation des

    Auszug aus BSG, 19.02.1987 - 12 RK 55/84
    führen wenn die Beiträge infolge unzutreffender oder unzureichender Beratung ungünstig plaziert werden sind (BSGE 59, 60; vsl auch esse 59, 190 und SozR5070 5 10 Nr. 30).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RJ 92/81

    Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge - Sozialrechtlicher

    Auszug aus BSG, 19.02.1987 - 12 RK 55/84
    Er hat zwar in einem späteren Urteil (BSGE 55, 40, 43) Bedenken geäußert, insoweit aber keine abweichende Entscheidung getroffen.
  • BGH, 02.08.2018 - III ZR 466/16

    Anforderungen an die Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei deutlich

    Im Vordergrund steht dabei nicht mehr nur die Beantwortung von Fragen oder Bitten um Beratung, sondern die verständnisvolle Förderung des Versicherten, das heißt die aufmerksame Prüfung durch den Sachbearbeiter, ob Anlass besteht, den Versicherten auch von Amts wegen auf Gestaltungsmöglichkeiten oder Nachteile hinzuweisen, die sich mit seinem Anliegen verbinden; denn schon gezielte Fragen setzen Sachkunde voraus, über die der Versicherte oft nicht verfügt (Senatsurteil vom 6. Februar 1997 - III ZR 241/95, NVwZ 1997, 1243; BSGE 61, 175, 176).
  • BGH, 06.02.1997 - III ZR 241/95

    Amtspflichten des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung

    Die Kompliziertheit des Sozialrechts liegt gerade in der Verzahnung seiner Sicherungsformen bei den verschiedenen versicherten Risiken (z.B. den Risiken der Renten- und der Krankenversicherung) sowie in der Verknüpfung mit anderen Sicherungssystemen (BSGE 61, 175, 176 f; BSG SozR 1200 § 14 Nr. 13 und Nr. 16; Grüner/Dalichau, SGB I, § 14 Anm. I; Krauskopf/Baier, Soziale Krankenversicherung Pflegeversicherung, 3. Aufl., § 14 SGB I Rn. 4).

    Das Bundessozialgericht (vgl. BSGE 61, 175, 176 f; BSG SozR 1200 § 14 Nr. 16) verlangt angesichts der Verknüpfung der verschiedenen Sicherungssysteme sogar Hinweise, die über das Gebiet des auskunftgebenden Sozialversicherungsträgers hinausgehen können; um so mehr gilt dies hier, als die Beklagte im Hinblick auf die Rentenantragstellung für die Krankenversicherung der Rentner eigene Pflichten treffen konnten.

    Denn der Sozialversicherungsträger hat den Versicherten auch vor der nahen Möglichkeit einer Fehlentscheidung zu bewahren (vgl. BSGE 61, 175, 178).

  • BSG, 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R

    Bundesagentur für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Dabei beschränkt sich die Beratungspflicht nicht auf Normen, die der betreffende Sozialversicherungsträger, hier die Bundesagentur für Arbeit, (aktuell) anzuwenden hat (vgl bereits Urteil des Senats vom 19.2.1987, 12 RK 55/84, BSGE 61, 175 = SozR 1200 § 14 Nr. 24).
  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Die für Fälle des Herstellungsanspruchs postulierte Ausnahme bei Beiträgen, die aufgrund besonderer Vorschriften für längere Zeiträume rückwirkend vor Rentengewährung nachentrichtet worden sind (BSG vom 19.2. 1987, BSGE 61, 175, 179 = SozR 1200 § 14 Nr. 24), greift im Fall des Klägers nicht ein.
  • BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 10/99 R

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch des Arbeitgebers im Lohnabzugsverfahren

    Die begehrte Amtshandlung muß ihrer Art nach zulässig sein (vgl BSGE 50, 25, 29 = SozR 2200 § 172 Nr. 14), wobei nicht alle Voraussetzungen gesetzlich geregelter Amtshandlungen vorzuliegen brauchen; anderenfalls bedürfte es des Herstellungsanspruchs nicht (BSGE 61, 175, 178 = SozR 1200 § 14 Nr. 24).
  • BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 8/90

    Wirksamkeit nachteiliger Änderungen der Leistungen zur beruflichen

    Als Voraussetzung für einen solchen Anspruch müßte das Verzögern der Entscheidung bis nach dem 31. Dezember 1981 als Verletzung einer Nebenpflicht aus dem Sozialrechtsverhältnis zu werten sein (st Rspr des BSG, zB BSGE 41, 126 = SozR 7610 § 242 Nr. 5; BSGE 60, 79, 85 f = SozR 4100 § 100 Nr. 11; BSGE 61, 175, 176 ff = SozR 1200 § 14 Nr. 24; BSGE 65, 293, 299 f = SozR 4100 § 112 Nr. 51; BSGE 66, 258, 265 ff = SozR 3-4100 § 125 Nr. 1; SozR 1200 § 14 Nr. 25; ergänzend Ladage, Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch, 1990, besonders S 107 f und 53).

    Auf ein pflichtwidriges Unterlassen der rechtzeitigen Belehrung über das neue Recht kann der Kläger einen Herstellungsanspruch mit dem Ziel, Uhg als Zuschuß zu erhalten, nicht stützen (vgl dazu BSGE 61, 175, 176).

  • OVG Saarland, 16.03.2022 - 1 A 34/21

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    Dies trifft zwar zu, [vgl. nur BSG, Urteile vom 19.2.1987 - 12 RK 55/84 -, juris Rz. 14 ff. m.w.N., vom 25.8.1993 - 13 RJ 27/92 -, juris Rz. 38, und vom 22.10.1996 - 13 RJ 69/95 -, juris Rz. 28 m.w.N.; vgl. auch LSG Thüringen, Urteil vom 21.2.2005 - L 6 KR 665/03 -, juris Rz. 27 m.w.N., und LSG Saarland, Urteil vom 18.2.2004 - L 2 KR 27/02 -, juris Rz. 24, unter Bezugnahme auf LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.11.1998 - L 5 KR 44/97 -, juris Rz. 22 m.w.N.; SG München, Urteil vom 28.6.2020 - S 31 RA 1123/97 -, juris Os. 1; zur zivilrechtlichen Rechtsprechung vgl. BGH, Urteil vom 6.2.1997 - III ZR 241/95 - OLG München, Urteil vom 1.6.2006 - 1 U 2388/02 -, juris Rz. 86] beruht aber auf der hier nicht einschlägigen Vorschrift des § 14 SGB I und lässt die vorliegend allein maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht resultierenden Hinweispflichten des Dienstherrn, die an eine anders ausgestaltete Rechts- und Interessenlage anknüpft, unberührt.
  • OLG München, 01.06.2006 - 1 U 2388/02

    Verstoß einer gesetzliche Krankenkasse gegen sozialrechtliche Beratungspflicht

    Die Kompliziertheit des Sozialrechts liegt gerade in der Verzahnung seiner Sicherungsformen bei den verschiedenen versicherten Risiken (z.B. den Risiken der Renten- und der Krankenversicherung) sowie in der Verknüpfung mit anderen Sicherungssystemen (BSGE 61, 175, 176 f; BSG SozR 1200 § 14 Nr. 13 und Nr. 16; Grüner/Dalichau, SGB I, § 14 Anm. I; Krauskopf/Baier, Soziale Krankenversicherung Pflegeversicherung, 3. Aufl., § 14 SGB I Rn. 4).
  • VerfGH Bayern, 12.07.2012 - 56-VI-11

    Teils unzulässige und im Übrigen jedenfalls unbegründete Verfassungsbeschwerde

    Gleiches gilt für den Hinweis des Beschwerdeführers auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 19. Februar 1987 (BSGE 61, 175), das den Umfang der gesetzlichen Beratungspflicht des Sozialversicherungsträgers betrifft.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2013 - L 1 R 361/11
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in Abgrenzung zu seinem Urteil vom 18. August 1983 - Az: 11 RA 60/82 mit Urteil vom 19. Februar 1987 - Az: 12 RK 55/84 - entschieden, dass ein Anspruch auf Erstattung von Beiträgen im Wege des Herstellungsanspruchs dann nicht ausgeschlossen sei, wenn ein Versicherter aufgrund fehlerhafter Beratung durch den Versicherungsträger Beiträge in einer unwirtschaftlich hohen Beitragsklasse nachentrichtet habe.

    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger angeführten Urteil des BSG vom 19. Februar 1987 - 12 RK 55/84.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 2 R 796/11

    Rentenversicherung - Verzinsung von erstatteten Beiträgen - sozialrechtlicher

  • VG Düsseldorf, 03.06.2015 - 6 L 1169/15

    Taxikonzession; Verlängerung; Wiedererteilung; Privilegierung; Altunternehmer;

  • BSG, 04.10.1988 - 1 RA 27/87

    Abfindungssumme - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - "Entgehendes"

  • LSG Bayern, 23.02.2005 - L 16 R 293/04

    Anspruch auf Erstattung von über das 60. Lebensjahr hinaus freiwillig geleisteten

  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2002 - L 4 RA 3182/01

    Beratungspflicht des Trägers der Rentenversicherung

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