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   BSG, 23.02.1987 - 9a RVg 1/85   

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BSG, 23.02.1987 - 9a RVg 1/85 (https://dejure.org/1987,10197)
BSG, Entscheidung vom 23.02.1987 - 9a RVg 1/85 (https://dejure.org/1987,10197)
BSG, Entscheidung vom 23. Februar 1987 - 9a RVg 1/85 (https://dejure.org/1987,10197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstattung von Heilbehandlungskosten - Versorgungsverwaltung - Entschädigungsantrag - Gesundheitsstörung - Erstattungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 61, 180
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.11.1981 - 9 RVg 2/81

    Versagung von Entschädigung - Rechtswidriger Angriff - Notwehr - Geldbote

    Auszug aus BSG, 23.02.1987 - 9a RVg 1/85
    82124; BSGE 52, 281, 283 : SozR 3800 S 2.
  • BSG, 27.01.1982 - 9a/9 RVg 3/81
    Auszug aus BSG, 23.02.1987 - 9a RVg 1/85
    Wegen der Abhängigkeit des Erstattungsanspruches von der Anerkennung hat der Senat allerdings den Krankenkassen im Anerkennungsverfahren die weitestgehenden Rechte zugesprochen: Die leistungsgewährende Krankenkasse muß zum eingeleiteten Aufklärungsverfahren hinzugezogen werden, sie darf den Versorgungsanspruch weiterverfolgen und die Aufhebung eines entgegenstehenden Ablehnungsbescheides im eigenen rechtlichen Interesse fordern (SozR 2200 5 205 Nr. 5; 3800 5 2 Nr. 4; Urteil vom 27. Januar 1982 - 9a/9 RVg 3/81.
  • BSG, 30.09.2009 - B 9 VG 3/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Leistungsbeginn - Verschulden - gesetzlicher Vertreter

    Auch sind die Zuständigkeitsbereiche der für die Opferentschädigung und die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen Leistungsträger erst nach Antragstellung des Geschädigten materiellrechtlich, insbesondere was die Heil- und Krankenbehandlung (§ 9 Nr. 1, §§ 10 ff BVG) anbelangt, eng miteinander verknüpft (vgl BSGE 61, 180, 181 f = SozR 3100 § 19 Nr. 17 S 50 ff).

    Es gibt im Übrigen keine gesetzliche Vorschrift, nach der die Krankenkasse einen Antrag nach dem OEG unabhängig von der Willenserklärung des Geschädigten (oder seines gesetzlichen Vertreters) stellen kann (vgl dazu BSGE 61, 180 = SozR 3100 § 19 Nr. 17), etwa vergleichbar der sich für das Jugendamt aus § 97 Satz 1 SGB VIII ergebenden Antragsbefugnis (hierzu BSG, Urteil vom 11.12.2008 - B 9/9a VG 1/07 R -, juris RdNr 25, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Dabei wird das LSG vor allem auch zu berücksichtigen haben, dass das Antragserfordernis des OEG vor allem auch dem Schutz des Selbstbestimmungsrechts jedes Geschädigten dient (vgl BSGE 61, 180, 182 f = SozR 3100 § 19 Nr. 17 S 51 f).

  • BSG, 28.04.1999 - B 9 V 8/98 R

    Kriegsopferversorgung - Kriegsopferfürsorge - Erstattungsanspruch -

    In diesem Fall besteht ohne Antrag auch kein Erstattungsanspruch (vgl zur Dispositionsfreiheit eines Rentenversicherten BSG SozR 1300 § 103 Nr. 3; BSGE 76, 218, 220 ff = SozR 3-2500 § 50 Nr. 3 und zum Selbstbestimmungsrecht Versorgungsberechtigter BSGE 61, 149, 151 f = SozR 3100 § 16g Nr. 1; BSGE 61, 180, 182 = SozR 3100 § 19 Nr. 17; BSGE 63, 204, 206 = SozR 3100 § 19 Nr. 19 und BSG SozR 3-3100 § 16g Nr. 2).

    Ein Versorgungsberechtigter kann grundsätzlich frei darüber entscheiden, ob er einen Antrag auf Leistungen stellen und in dem dadurch eingeleiteten Verwaltungsverfahren seine persönlichen, vor allem gesundheitlichen Verhältnisse offenbaren will (vgl die daraus folgende Beschränkung der Ansprüche von Krankenkassen auf Erstattung von Krankengeld BSGE 61, 180, 182 = SozR 3100 § 19 Nr. 17; BSGE 63, 204, 206 = SozR 3100 § 19 Nr. 19 und der Arbeitgeber auf Erstattung von Lohnfortzahlung BSGE 61, 149, 151 f = SozR 3100 § 16g Nr. 1; BSG SozR 3-3100 § 16g Nr. 2).

  • BSG, 06.12.1989 - 9 RVs 4/89

    Anspruch auf Feststellung einer Behinderung dem Tode des Berechtigten

    Somit ist es auch gerechtfertigt, Dritten, selbst Angehörigen, das Recht zu versagen, nach dem Tod des Betroffenen Gesundheitsstörungen feststellen zu lassen (BSGE 61, 180 = SozR 3100 § 19 Nr. 17).
  • BSG, 22.04.1998 - B 9 VG 6/96 R

    Gewaltopfer - Erstattung von Heilbehandlungskosten - Antragsbefugnis des

    Insoweit wird das im sozialen Entschädigungsrecht geltende Antragsprinzip (vgl dazu BSG SozR 3100 § 35 Nr. 1; BSGE 61, 180 = SozR 3100 § 19 Nr. 17; BSGE 63, 204 = SozR 3100 § 19 Nr. 19) für den Zeitpunkt des Leistungsbeginns (vgl auch BSG SozR 3100 § 48 Nr. 16; BSG SozR 3-3100 § 48 Nr. 1 sowie BSG Breithaupt 1990, 836) zugunsten der Verwirklichung des Nachrangigkeitsprinzips durchbrochen.

    Dem steht die Entscheidung des BSG vom 23. Februar 1987 - BSGE 61, 180 = SozR 3100 § 19 Nr. 17) nicht entgegen.

  • BSG, 17.12.1997 - 2 BU 40/97

    Voraussetzungen für die gesetzliche Prozeßstandschaft im sozialgerichtlichen

    Denn der Kläger setzt sich nicht mit der bestehenden Rechtsprechung hinsichtlich der Anforderungen an die Zulässigkeit - hier - einer sog gesetzlichen Prozeßstandschaft auseinander (vgl BSGE 5, 168; 11, 295; 13, 122; 16, 44; 22, 181; 23, 168; 25, 66; 33, 64; 34, 289; 37, 28; 38, 94; 38, 98; 50, 262; 52, 281; 56, 279 [BSG 16.05.1984 - 9b RU 68/82]; 60, 222; 61, 137 [BSG 21.01.1987 - 7 RAr 100/85]; 61, 180).

    Der Kläger beruft sich hinsichtlich der Rechtsfrage, ob dem Träger der Versorgung nach dem OEG eine eigene Klagebefugnis iS einer gesetzlichen Prozeßstandschaft zusteht auf Entscheidungen des BSG (BSGE 34, 289; 61, 180) zur eigenen Klagebefugnis der Krankenkasse für einen Ersatzanspruch nach § 19 BVG.

    Die Rechtsprechung des BSG zum eigenen Klagerecht der Krankenkasse unabhängig vom Tätigwerden des Geschädigten bei einem Ersatzanspruch gemäß § 19 BVG beruht auf dem Umstand, daß dem Anerkennungsbescheid nach dem BVG zugleich "Tatbestandswirkung" für eine Erstattung nach § 19 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BVG "anerkannte Schädigungsfolgen") zukommt (BSGE 34, 289; 52, 281; 61, 180; BSG Urteil vom 27. Januar 1982 - USK 82124).

  • LSG Sachsen, 10.04.2018 - L 9 VE 4/17

    Feststellung einer Vertretungsberechtigung

    Dem stehe das Recht des Geschädigten entgegen, über die Offenbarung persönlicher Verhältnisse aus dem unverletzlichen Bereich freier Entfaltung der Persönlichkeit selbst und allein zu bestimmen (BSG, 9a RVG 1/85).

    Das Antragserfordernis dient dem Schutz des Selbstbestimmungsrechts des Geschädigten (BSG, 9a RVg 1/85, Rn 17).

  • BSG, 28.09.2018 - B 9 V 22/18 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Wenn er keinen Einblick der Versorgungsbehörde in seinen geschützten Persönlichkeitsbereich wünscht und bereit ist, deswegen auch auf Leistungen nach dem OEG zu verzichten, dann darf das Feststellungsverfahren nach dem OEG grundsätzlich nicht durchgeführt werden (Senatsurteil vom 23.2.1987 - 9a RVg 1/85 - BSGE 61, 180, 182 = SozR 3100 § 19 Nr. 17 S 51 = Juris RdNr 17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2003 - L 5/9 V 24/00

    Erstattung von Heilbehandlungskosten durch das Versorgungsamt gegenüber der

    Dies folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des VB (vgl. BSGE 63, 204; 61, 180).

    Aufgrund des fehlenden Antrages auf Aufklärung des Sachverhaltes ist es der Klägerin verwehrt, den hier geltend gemachten Erstattungsanspruch zu verfolgen (vgl. BSGE 61, 180; 68, 248 m.w.N. und auch BSG, Urteil vom 26. November 1991, Az.: 9a RV 8/90, USK 91148).

  • BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RVg 5/89

    Erstattungsanspruch der vorleistenden Krankenkasse bei Versagung der Leistungen

    Zwar kann eine Krankenkasse (KK) ohne den Antrag des Opfers ihren Erstattungsanspruch nicht verfolgen (BSGE 61, 180, 181 = SozR 3100 § 19 Nr. 17 und BSGE 63, 204, 206 = SozR 3100 § 19 Nr. 19).
  • BSG, 15.08.1996 - 9 RVi 1/94

    Anerkennung eines Impfschadens als Folge einer Pockenschutzimpfung - Gesetzliche

    Die Frage, ob das Recht des Sozialhilfeträgers aus § 91a BSHG das im sozialen Entschädigungsrecht geltende Antragsprinzip durchbricht oder zumindest durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen begrenzt wird (vgl zum Antragsprinzip BSG SozR 3100 § 35 Nr. 1 mwH auf frühere Rechtsprechung; BSG USK 80257; BSGE 61, 180 = SozR 3100 § 19 Nr. 17; BSGE 63, 204 = SozR 3100 § 19 Nr. 19; BSG Breith 1990, S 836; BSG USK 9218), ist hier nicht zu entscheiden.
  • LSG Bayern, 06.02.2002 - L 18 V 39/99

    Anspruch einer Krankenkasse auf Erstattung von Heilbehandlungskosten; Kein

  • BSG, 25.05.1988 - 9a RVg 1/87

    Erstattung der Heilbehandlungskosten nach § 19 BVG

  • BSG, 26.02.1992 - 9a RVg 2/91

    Opferentschädigung - Heilbehandlung - Kostenerstattung - Antrag des Beschädigten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2003 - L 13 VG 3/01

    Anspruch auf Versorgung; Rückwirkung; Zugunstenantrag

  • LSG Bayern, 04.04.2000 - L 15 VG 3/99
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2006 - L 5 SB 153/05
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