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   BSG, 26.03.1987 - 11a RA 2/86   

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BSG, 26.03.1987 - 11a RA 2/86 (https://dejure.org/1987,15778)
BSG, Entscheidung vom 26.03.1987 - 11a RA 2/86 (https://dejure.org/1987,15778)
BSG, Entscheidung vom 26. März 1987 - 11a RA 2/86 (https://dejure.org/1987,15778)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 61, 223
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 95/78

    SS-Angehöriger - Militärähnlicher Dienst - Anrechnung einer Ersatzzeit

    Auszug aus BSG, 26.03.1987 - 11a RA 2/86
    Der Kläger habe bei der Ergänzungsstelle weder militärischen noch militärähnlichen Dienst iS von § 28 Abs. 1 Nr. 1 AVG geleistet, sondern für Zwecke der SS gedient (Hinweis auf BSGE 49, 170; 55, 205; SozR 2200 § 1251 Nr. 105).

    Mit dieser auf unangefochtenen Tatsachen gegründeten Rechtsansicht befindet sich das LSG in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des BSG (BSGE 49, 170; 55, 205; SozR 2200 § 1252 Nrn 104, 105, 114), gegen die Bedenken verfassungsrechtlicher Art nicht bestehen (BVerfG in SozR 2200 § 1251 Nrn 110, 121).

  • BSG, 30.06.1983 - 11 RA 44/82

    Angehöriger der Waffen-SS - Militärähnlicher Dienst - Ersatzzeit - Vormerkung

    Auszug aus BSG, 26.03.1987 - 11a RA 2/86
    Der Kläger habe bei der Ergänzungsstelle weder militärischen noch militärähnlichen Dienst iS von § 28 Abs. 1 Nr. 1 AVG geleistet, sondern für Zwecke der SS gedient (Hinweis auf BSGE 49, 170; 55, 205; SozR 2200 § 1251 Nr. 105).

    Mit dieser auf unangefochtenen Tatsachen gegründeten Rechtsansicht befindet sich das LSG in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des BSG (BSGE 49, 170; 55, 205; SozR 2200 § 1252 Nrn 104, 105, 114), gegen die Bedenken verfassungsrechtlicher Art nicht bestehen (BVerfG in SozR 2200 § 1251 Nrn 110, 121).

  • BSG, 08.07.1970 - 11 RA 164/67

    Versicherungskarte - Vermerk von Ersatzzeiten - Vermerk von Ausfallzeiten -

    Auszug aus BSG, 26.03.1987 - 11a RA 2/86
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (BSGE 42, 159, 160; 56, 165, 171 f; 58, 49, 53; vgl auch BSGE 31, 226, 229 f) sind sie Verwaltungsakte, die über beitragslose Zeiten (Ersatzzeiten und Ausfallzeiten) verbindliche Feststellungen treffen.
  • BSG, 09.09.1986 - 11a RA 2/85

    Rückforderungen - Kenntnis von Tatsachen - Rücknahme eines Verwaltungsaktes -

    Auszug aus BSG, 26.03.1987 - 11a RA 2/86
    Schließlich hat die Beklagte die in § 45 Abs. 1 SGB 10 vorgeschriebene Ermessensprüfung (BSGE 55, 250 = SozR 1300 § 50 Nr. 3; BSGE 19, 157 = SozR 1300 § 45 Nr. 19; aaO Nr. 12; SozR 1300 § 48 Nr. 11; Urteil vom 9. September 1986, 11a RA 2/85, zur Veröffentlichung vorgesehen) bei Erlaß des Bescheides vom 7. Juni 1982 durchgeführt.
  • BSG, 19.08.1976 - 11 RA 130/75

    Statthafte Klageart - Ersatzzeit - Ablehnung der Eintragung - Militärischer

    Auszug aus BSG, 26.03.1987 - 11a RA 2/86
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (BSGE 42, 159, 160; 56, 165, 171 f; 58, 49, 53; vgl auch BSGE 31, 226, 229 f) sind sie Verwaltungsakte, die über beitragslose Zeiten (Ersatzzeiten und Ausfallzeiten) verbindliche Feststellungen treffen.
  • BSG, 21.02.1985 - 11 RA 2/84

    Vormerkung von Ersatzzeiten - Verwaltungsakte mit Dauerwirkung - Rücknahme eines

    Auszug aus BSG, 26.03.1987 - 11a RA 2/86
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (BSGE 42, 159, 160; 56, 165, 171 f; 58, 49, 53; vgl auch BSGE 31, 226, 229 f) sind sie Verwaltungsakte, die über beitragslose Zeiten (Ersatzzeiten und Ausfallzeiten) verbindliche Feststellungen treffen.
  • BSG, 18.08.1983 - 11 RZLw 1/82

    Rückforderung von Ausgleichsleistungen - Voraussetzungen - Anfechtungsklagen -

    Auszug aus BSG, 26.03.1987 - 11a RA 2/86
    Schließlich hat die Beklagte die in § 45 Abs. 1 SGB 10 vorgeschriebene Ermessensprüfung (BSGE 55, 250 = SozR 1300 § 50 Nr. 3; BSGE 19, 157 = SozR 1300 § 45 Nr. 19; aaO Nr. 12; SozR 1300 § 48 Nr. 11; Urteil vom 9. September 1986, 11a RA 2/85, zur Veröffentlichung vorgesehen) bei Erlaß des Bescheides vom 7. Juni 1982 durchgeführt.
  • BSG, 16.02.1984 - 1 RA 15/83

    Nichtleistungsbescheid - Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes - Vormerkung einer

    Auszug aus BSG, 26.03.1987 - 11a RA 2/86
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (BSGE 42, 159, 160; 56, 165, 171 f; 58, 49, 53; vgl auch BSGE 31, 226, 229 f) sind sie Verwaltungsakte, die über beitragslose Zeiten (Ersatzzeiten und Ausfallzeiten) verbindliche Feststellungen treffen.
  • BSG, 13.12.1984 - 9a RV 40/83

    Feststellung einer Sozialleistung - Antragstellung - Rechtswidriger

    Auszug aus BSG, 26.03.1987 - 11a RA 2/86
    Schließlich hat die Beklagte die in § 45 Abs. 1 SGB 10 vorgeschriebene Ermessensprüfung (BSGE 55, 250 = SozR 1300 § 50 Nr. 3; BSGE 19, 157 = SozR 1300 § 45 Nr. 19; aaO Nr. 12; SozR 1300 § 48 Nr. 11; Urteil vom 9. September 1986, 11a RA 2/85, zur Veröffentlichung vorgesehen) bei Erlaß des Bescheides vom 7. Juni 1982 durchgeführt.
  • BSG, 11.08.1983 - 1 RA 63/82

    Dienstleistung - Angehöriger der Waffen-SS - Ersatzzeit - Militärähnlicher Dienst

    Auszug aus BSG, 26.03.1987 - 11a RA 2/86
    Der Kläger habe bei der Ergänzungsstelle weder militärischen noch militärähnlichen Dienst iS von § 28 Abs. 1 Nr. 1 AVG geleistet, sondern für Zwecke der SS gedient (Hinweis auf BSGE 49, 170; 55, 205; SozR 2200 § 1251 Nr. 105).
  • BSG, 29.05.1963 - 2 RU 269/59
  • BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 3/06 R

    Arbeitslosengeld - Anspruchsdauer - Versicherungspflicht -

    Dabei sind im Rahmen der nach § 45 Abs. 2 Satz 1 SGB X gebotenen Abwägung alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (vgl BSGE 59, 206, 208 = SozR 1300 § 45 Nr. 20); ein Abwägungsgesichtspunkt kann die Kenntniserlangung von der Rechtswidrigkeit erst nach Erlass des Bescheides sein (BSGE 61, 223, 224 f = SozR 1300 § 45 Nr. 28).
  • LSG Hessen, 17.01.2012 - L 2 R 524/10

    Erwerbsminderungsrente - Einkommensanrechnung - sozialrechtliches

    Da der Kläger selbst weder im Rahmen des Anhörungsverfahrens noch sonst besondere Umstände vorgetragen hat und solche auch sonst nicht ersichtlich waren, reichte die (formularmäßige) Feststellung der Beklagten in den Rücknahmebescheiden vom 14. Juni 2007 und auch 30. Oktober 2008 aus, nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden zu haben bzw. auch im Rahmen der Ermessenausübung zu keiner anderen Entscheidung gelangen zu können (so auch BSGE 61, 223).

    Da der Kläger bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens keine Ermessensgesichtspunkte vorgetragen hat, ist die von ihm angebrachte Rüge der unterlassenen Ermessensbetätigung insoweit unbeachtlich (so auch die Rspr. des BSG, z.B. BSGE 67, 232; 61, 223; Schütze in: von Wulffen SGB X, 7. Aufl. 2010, § 45 RdNr. 94 m.w.N.).

  • BSG, 28.03.1990 - 9b/11 RAr 91/88

    Belehrungs- und Beratungspflicht bei der Rückzahlung von Umschulungskosten

    Allgemein darf ein Sozialleistungsträger sogar ursprünglich unrichtig gewesene Verwaltungsakte, die er aufgrund einer Abwägung innerhalb bestimmter Fristen nach § 45 Abs. 2 ff SGB X (vom 18. August 1980 - BGBl I 1469) mit der zwingenden Folge einer Rückzahlungspflicht nach § 50 aufheben kann, nur aufgrund einer Ermessensentscheidung nach § 45 Abs. 1 zurücknehmen (BSGE 61, 223, 225 = SozR 1300 § 45 Nr. 28; SozR 1300 § 45 Nr. 39).
  • BSG, 19.04.1990 - 1 RA 35/88

    Ausschluß von Kindererziehungszeiten während der Befreiung von der

    Die Klägerin begehrt die "Vormerkung" (Anerkennung, Feststellung) von Zeiten der Kindererziehung vor dem 1. Januar 1986 außerhalb eines Leistungsverfahrens (zum Rechtscharakter eines solchen "Vormerkungsbescheides" vgl ua BSGE 56, 165, 169 ff = SozR 1300 § 45 Nr. 6 S 15 ff; BSGE 58, 49, 51 ff = SozR aaO Nr. 15 S 39 ff; BSGE 61, 223, 225 = SozR aaO Nr. 28 S 89 f).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2013 - L 12 R 970/09

    Rücknahme - Rechtswidrigkeit - grobe Fahrlässigkeit - Tod des Klägers - Ermessen

    An anderer Stelle hat das BSG die Ermessenserwägung ",...Anhaltspunkte dafür, daß sie (die Beklagte) ihr Ermessen fehlerhaft ausübe, (seien) nicht ersichtlich... für ausreichend erachtet, (BSG, Urteil vom 26. März 1987 - 11a RA 2/86 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2016 - L 9/10 R 58/13
    Die schließlich von der Beklagten im Schriftsatz vom 22. April 2015 am Ende angeführten Urteile mögen alle zutreffend sein, treffen aber den hier vorliegenden Sachverhalt nicht: Das zunächst genannte BSG-Urteil vom 26. März 1987 (11a RA 2/86) hat die Rücknahme einer Vormerkung nur für die Zukunft zum Gegenstand.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2006 - L 1 KN 241/03
    Soweit aufgrund eines Bescheides noch keine Leistungen erbracht und auf Seiten des Versicherten noch keine Vermögensdispositionen getroffen wurden, überwiegt das öffentliche Interesse an der Herstellung der wahren Rechtslage regelmäßig das Interesse des Versicherten an der Beibehaltung der unrechtmäßigen Leistung (vgl. beispielhaft BSG-Urteil vom 26. März 1987, Az: 11a RA 2/86 sowie BSG DAngVers 1978, S. 397).
  • SG Osnabrück, 06.09.2006 - S 22 AS 385/05
    Soweit aufgrund eines Bescheides noch keine Leistungen erbracht und auf Seiten des Begünstigten noch keine Vermögensdispositionen getroffen wurden, überwiegt das öffentliche Interesse an der Herstellung der wahren Rechtslage regelmäßig das Interesse des Begünstigten an der Beibehaltung der unrechtmäßigen Leistungsgewährung (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 26. März 1987 - Az: 11a RA 2/86 -).
  • SG Oldenburg, 17.01.2007 - S 48 AS 1005/05
    Gleichwohl ist die Entscheidung deshalb nach Auffassung der Kammer rechtswidrig, weil der Beklagte weder im Ausgangs- noch im maßgeblichen Widerspruchsbescheid eine nachvollziehbare Ermessensentscheidung angestellt hat, obwohl eine solche Entscheidung auch angesichts des Wortlauts der Regelungen es § 45 Abs. 2 Satz 3 wie Abs. 4 SGB X jeweils im Einzelfall anzustellen ist (Steinwedel, Kass. Kommentar zum SozialversicherungsR Bd. 2, § 45 SGB X Rdn. 51 m. weit. Nachw.; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 5; BSGE 61, S. 223, 225).
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