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   BSG, 08.04.1987 - 1 RR 1/85   

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https://dejure.org/1987,6250
BSG, 08.04.1987 - 1 RR 1/85 (https://dejure.org/1987,6250)
BSG, Entscheidung vom 08.04.1987 - 1 RR 1/85 (https://dejure.org/1987,6250)
BSG, Entscheidung vom 08. April 1987 - 1 RR 1/85 (https://dejure.org/1987,6250)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 61, 235
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 73.72

    Anfechtung der Auflage eines Bauscheins

    Auszug aus BSG, 08.04.1987 - 1 RR 1/85
    Deshalb braucht der Senat hier auch nicht abschließend zu entscheiden, ob eine auf die belastende Teilregelung beschränkte - isolierte - Anfechtungsklage iS von § 54 Abs. 1 SGG zulässig wäre, wenn es sich dabei um eine sog "modifizierende Auflage'' handelt, die nicht Nebenbestimmung, sondern wesentlicher Inhalt des Verwaltungsaktes ist (ablehnend BVerwG DÖV 1974, 380, 381; DVBl 1978, 645, 646).

    In solchen Fällen bietet sich allgemein nach dem Klageziel die auf Erteilung einer nicht eingeschränkten Genehmigung gerichtete Verpflichtungsklage als geeignete Klageart an (BVerwG DÖV 1974, 380, 381).

  • Drs-Bund, 01.12.1970 - BT-Drs VI/1558
    Auszug aus BSG, 08.04.1987 - 1 RR 1/85
    Ein gewichtiges Indiz dafür, daß der Bundesgesetzgeber selbst das Laufbahnrecht - zu dem § 11 Abs. 3 NdsBG gehört - nicht zur Besoldung und Versorgung iS des Art. 74 a GG gehörig angesehen hat, ist darin zu sehen, daß er diesen Rechtsbereich auf der Grundlage des Art. 75 GG als sonstige beamtenrechtliche (dienstrechtliche) Angelegenheit betrachtet und unter Inanspruchnahme (nur) der Rahmenregelungskompetenz der Ausführung durch die Länder überlassen hat (vgl Bericht des Rechtsausschusses des Bundestages vom 11. Dezember 1970, BT-Drucks VI/1558 S 2; v Münch, Komm zum GG, Art. 74a Anm 5 a; Schick, Beamtenbesoldung im Bundesstaat, Festschrift für Maunz, 1981, S 281, 290).
  • BSG, 22.11.1968 - 3 RK 3/66

    Zuständigkeit der Betriebskrankenkasse - Besitzübergang eines Betriebsteils -

    Auszug aus BSG, 08.04.1987 - 1 RR 1/85
    Dabei braucht der Senat nicht abschließend zu entscheiden, ob in der belastenden Anordnung oder in der eingeschränkten Erteilung der Genehmigung ein Verwaltungsakt als Rechtsanwendungsakt zu sehen ist, gegen den mit den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Klagearten (Anfechtungsklage oder kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage iS von § 54 Abs. 1 SGG) vorgegangen werden könnte, oder ob darin eine Mitwirkung bei der autonomen Rechtssetzung liegt, die (nur) mit der allgemeinen Aufsichtsklage nach § 54 Abs. 3 SGG anfechtbar wäre (BSGE 29, 21, 23; 55, 268, 269 mwN).
  • BSG, 25.08.1983 - 8 RK 39/82

    Überleitungszulage - Erhöhung der Dienstbezüge - Dienstaltersstufe

    Auszug aus BSG, 08.04.1987 - 1 RR 1/85
    Dabei braucht der Senat nicht abschließend zu entscheiden, ob in der belastenden Anordnung oder in der eingeschränkten Erteilung der Genehmigung ein Verwaltungsakt als Rechtsanwendungsakt zu sehen ist, gegen den mit den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Klagearten (Anfechtungsklage oder kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage iS von § 54 Abs. 1 SGG) vorgegangen werden könnte, oder ob darin eine Mitwirkung bei der autonomen Rechtssetzung liegt, die (nur) mit der allgemeinen Aufsichtsklage nach § 54 Abs. 3 SGG anfechtbar wäre (BSGE 29, 21, 23; 55, 268, 269 mwN).
  • BSG, 14.04.1983 - 8 RK 28/81

    Dienstordnung der Krankenkassen - Zuschüsse zum Krankenversicherungsbeitrag -

    Auszug aus BSG, 08.04.1987 - 1 RR 1/85
    Ziel der BesNG war es, die Voraussetzungen für eine einheitliche Entwicklung der Personalkosten in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes zu schaffen (BT-Drucks 7/1906, A-Allgemeines I, S 75 f; vgl dazu BSGE 55, 67, 73).
  • BVerwG, 14.12.1977 - 8 C 28.77

    Gebäudeabbruch

    Auszug aus BSG, 08.04.1987 - 1 RR 1/85
    Deshalb braucht der Senat hier auch nicht abschließend zu entscheiden, ob eine auf die belastende Teilregelung beschränkte - isolierte - Anfechtungsklage iS von § 54 Abs. 1 SGG zulässig wäre, wenn es sich dabei um eine sog "modifizierende Auflage'' handelt, die nicht Nebenbestimmung, sondern wesentlicher Inhalt des Verwaltungsaktes ist (ablehnend BVerwG DÖV 1974, 380, 381; DVBl 1978, 645, 646).
  • BSG, 08.09.2011 - B 3 P 4/10 R

    Gesonderte Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gegenüber

    Im Verhältnis zwischen Pflegeeinrichtung und Aufsichtsbehörde wird die präventive Sperre des § 82 Abs. 3 Satz 3 Halbs 1 SGB XI aufgehoben und der Einrichtung die Befugnis verliehen, Investitionskosten in bestimmter Höhe auf ihre Bewohner umzulegen; insoweit ist die Zustimmung einem statusbegründenden Verwaltungsakt vergleichbar (zu solchen Verwaltungsakten vgl BSG SozR 4-2500 § 96 Nr. 1 - Genehmigung des Zulassungsausschusses bei der vertragsärztlichen Versorgung; BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2 - Krankenhausversorgungsvertrag; BSGE 61, 235 = SozR 2200 § 355 Nr. 8 - Klage auf aufsichtsbehördliche Genehmigung).
  • BSG, 08.09.2011 - B 3 P 2/11 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der

    Im Verhältnis zwischen Pflegeeinrichtung und Aufsichtsbehörde wird die präventive Sperre des § 82 Abs. 3 Satz 3 Halbs 1 SGB XI aufgehoben und der Einrichtung die Befugnis verliehen, Investitionskosten in bestimmter Höhe auf ihre Bewohner umzulegen; insoweit ist die Zustimmung einem statusbegründenden Verwaltungsakt vergleichbar (zu solchen Verwaltungsakten vgl BSG SozR 4-2500 § 96 Nr. 1 - Genehmigung des Zulassungsausschusses bei der vertragsärztlichen Versorgung; BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2 - Krankenhausversorgungsvertrag; BSGE 61, 235 = SozR 2200 § 355 Nr. 8 - Klage auf aufsichtsbehördliche Genehmigung).
  • BSG, 08.09.2011 - B 3 P 3/11 R

    Gesonderte Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen gegenüber

    Im Verhältnis zwischen Pflegeeinrichtung und Aufsichtsbehörde wird die präventive Sperre des § 82 Abs. 3 Satz 3 Halbs 1 SGB XI aufgehoben und der Einrichtung die Befugnis verliehen, Investitionskosten in bestimmter Höhe auf ihre Bewohner umzulegen; insoweit ist die Zustimmung einem statusbegründenden Verwaltungsakt vergleichbar (zu solchen Verwaltungsakten vgl BSG SozR 4-2500 § 96 Nr. 1 - Genehmigung des Zulassungsausschusses bei der vertragsärztlichen Versorgung; BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2 - Krankenhausversorgungsvertrag; BSGE 61, 235 = SozR 2200 § 355 Nr. 8 - Klage auf aufsichtsbehördliche Genehmigung).
  • BSG, 08.09.2011 - B 3 P 6/10 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegeheim - gesonderte Berechnung der

    Im Verhältnis zwischen Pflegeeinrichtung und Aufsichtsbehörde wird die präventive Sperre des § 82 Abs. 3 Satz 3 Halbs 1 SGB XI aufgehoben und der Einrichtung die Befugnis verliehen, Investitionskosten in bestimmter Höhe auf ihre Bewohner umzulegen; insoweit ist die Zustimmung einem statusbegründenden Verwaltungsakt vergleichbar (zu solchen Verwaltungsakten vgl BSG SozR 4-2500 § 96 Nr. 1 - Genehmigung des Zulassungsausschusses bei der vertragsärztlichen Versorgung; BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2 - Krankenhausversorgungsvertrag; BSGE 61, 235 = SozR 2200 § 355 Nr. 8 - Klage auf aufsichtsbehördliche Genehmigung).
  • BSG, 27.03.1996 - 3 RK 25/95

    Kassenzulassung eines Masseurs und medizinischen Bademeisters

    Der Fall gibt keine Veranlassung, auf die Streitfrage näher einzugehen, ob und unter welchen Voraussetzungen die isolierte Anfechtung einer Nebenbestimmung zulässig ist (vgl BSGE 61, 235, 237 [BSG 08.04.1987 - 1 RR 1/85] = SozR 2200 § 355 Nr. 8; Peters/Sautter/Wolff, SGG, 4. Aufl, Stand September 1995, § 131 Anm 1; Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl 1993, § 131 RdNr 3; für die VwGO: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NVwZ 1984, 366; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) DVBl 1982, 637; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 310 § 113 Nr. 72; Kopp, VwGO, 10. Aufl, § 113 Anm 14 ff; Redeker/von Oertzen, VwGO, 10. Aufl 1991, § 113 Anm 6; Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht 1, 10. Aufl, § 47 RdNrn 21 ff; Lange AöR 102, 337; Stelkens NVwZ 1985, 469 [BVerwG 17.02.1984 - 4 C 70/80]).
  • LSG Hamburg, 19.02.2015 - L 1 KR 40/14

    Rechtmäßigkeit einer Befristung und einer Auflage zu einer aufsichtsrechtlichen

    Da es sich bei der Genehmigung der Dienstordnung um ein aufsichtsrechtliches Tätigwerden handelt (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 08.04.1987 - 1 RR 1/85, Rn. 12 bei juris; BSG, Urt. v. 16.07.1996 - 1 RR 3/95, Rn. 12ff bei juris mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 17.03.1992 - 1 C 31/89, BVerwGE 90, 88), ist auch hinsichtlich einer der Genehmigung des Stellenplans beigefügten Auflage von der Anwendbarkeit der §§ 87 ff Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) und damit des § 89 Abs. 1 SGB IV auszugehen.

    Allerdings ist dafür Voraussetzung, dass sich bereits im Genehmigungsverfahren herausstellt, dass die Dienstordnung ohne eine solche Ergänzung bzw. Änderung nicht genehmigt werden dürfte (vgl. BSG, Urt. v. 08.04.1987 - 1 RR 1/85, Rn. 12 bei juris).

  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91

    Begriff der Auflage iS. des Art. 1 § 2 Abs. 2 AÜG

    Zwar wird angenommen, im Falle "modifizierender" Auflagen sei die Verpflichtungsklage die allein gegebene Klageart (vgl BVerwGE 55, 135, 137; 56, 254, 256; 65, 139, 141; BSGE 61, 235, 236 f = SozR 2200 § 355 Nr. 8).
  • BSG, 05.08.1999 - B 3 KR 12/98 R

    Krankenversicherung - Zulassung - Hilfsmittelerbringer - Auflagen über

    Es handelt sich nicht um sog modifizierende Auflagen, deren Beseitigung im Wege der Verpflichtungsklage auf auflagenfreie Zulassung geltend zu machen wäre (vgl BSGE 61, 235, 236 = SozR 2200 § 355 Nr. 8; zum Streitstand auch Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Aufl 1996, § 36 RdNr 46 mwN).
  • BAG, 10.05.1994 - 3 AZR 908/93

    Lehrzeit als ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Anspruch auf Vergütung aus ständiger

    Zur Rechtfertigung dieser Rechtsansicht hat er sich auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 8. April 1987 - AZ 1 RR 1/85 - (BSGE 61, 235 [BSG 08.04.1987 - 1 RR 1/85]) berufen.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - L 1 U 4657/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Bergbau-Berufsgenossenschaft,

    Die Vorschrift ist jedoch entsprechend anzuwenden, wenn die Aufsichtsbehörde die Vornahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes abgelehnt hat und die betroffene Körperschaft geltend macht, dass auf die Vornahme des Aktes ein Rechtsanspruch besteht (st. Rechtsprechung BSG, vgl. BSGE 29, 21 ff; BSGE 61, 235 ff; 69, 72).
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