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   BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 36/86   

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BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 36/86 (https://dejure.org/1987,7885)
BSG, Entscheidung vom 09.04.1987 - 5b RJ 36/86 (https://dejure.org/1987,7885)
BSG, Entscheidung vom 09. April 1987 - 5b RJ 36/86 (https://dejure.org/1987,7885)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 61, 278
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 13.12.1984 - 9a RV 40/83

    Feststellung einer Sozialleistung - Antragstellung - Rechtswidriger

    Auszug aus BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 36/86
    Ist ein Bescheid bei seinem Erlaß bereits unrichtig, weil die Rente wegen Berufsunfähigkeit nach § 1283 Abs. 1 S 1 RVO wegen des Zusammentreffens mit Arbeitslosengeld ruhte, so ist er nach § 45 Abs. 1 SGB X zurückzunehmen (Anschluß an und Fortführung von BSG 13.12.1984 9a RV 40/83 = BSGE 57, 274 = SozR 1300 § 48 Nr. 11).

    Wie der 9a Senat des Bundessozialgerichts (BSG) jedoch bereits mit Urteil vom 13. Dezember 1984 (in BSGE 57, 274, 276 f) entschieden hat, enthält Satz 2 eine Sonderregelung für die in Satz 1 des SGB X Abs. 1 behandelte Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung wegen einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse, die beim Erlaß dieses Bescheides bestanden haben.

    Insoweit hat das LSG zu Recht geprüft, ob nach dieser Vorschrift der angefochtene, auf § 48 Abs. 1 SGB X gestützte Bescheid aufrecht erhalten werden kann (ebenso bereits BSG im Urteil vom 13. Dezember 1984 aaO).

  • BSG, 25.11.1971 - 5 RKn 20/70

    Rentenfeststellung - Bindender Feststellungsbescheid - Rückwirkende

    Auszug aus BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 36/86
    Die Rente wegen Berufsunfähigkeit trifft iS des § 1283 Abs. 1 S 1 RVO mit dem Arbeitslosengeld zusammen, wenn die entsprechenden materiell-rechtlichen Ansprüche bestehen (Bestätigung und Fortführung von BSG 25.11.1971 5 RKn 20/70 = BSGE 33, 234 = SozR Nr. 5 zu § 1279 RVO).

    Dies wird zudem erhärtet durch einen Vergleich mit der Rechtsprechung des BSG zum Ruhen einer Versicherten- oder Hinterbliebenenrente beim Zusammentreffen mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wonach die Renten nicht erst dann zusammentreffen, wenn sie durch Bescheid festgestellt sind, sondern schon dann, wenn die entsprechenden materiellen Ansprüche bestehen (vgl BSGE 33, 234, 236).

  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens -

    Auszug aus BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 36/86
    Zu dessen Darlegung genügten Ausführungen über das Fehlen eines Vertrauensschutzes nach § 45 Abs. 2 SGB X nicht (BSGE 59, 157, 169 f).
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung - Selbstständigkeit -

    Hiervon ist ohne nähere Erläuterung auch die bisherige Rechtsprechung ausgegangen (s etwa BSGE 61, 278, 281 = SozR 1300 § 45 Nr. 29 und BSGE 96, 285 = SozR 4-4300 § 122 Nr. 4, RdNr 23) .
  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 27/95

    Rückwirkende Anwendung der Ergänzung des § 93 Abs. 5 SGB VI durch das Wachstums-

    Dies ist zwar - im Gegensatz zu § 44 Abs. 1 Satz 1 ("bei Erlaß") und § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X ("beim Erlaß") - nicht ausdrücklich geregelt, ergibt sich jedoch bereits aus der Systematik der drei genannten Korrekturvorschriften: § 44 und § 45 SGB X regeln die Fälle, in denen ein (nicht begünstigender oder begünstigender) Verwaltungsakt im Zeitpunkt seines Erlasses rechtswidrig ist, § 48 Abs. 1 SGB X hingegen den Fall, daß ein bei Erlaß noch rechtmäßiger (Dauer-) Verwaltungsakt wegen Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen in dieser Form nicht mehr erlassen werden darf (also "rechtswidrig wird" - vgl. z.B. BSG vom 25. Januar 1994, SozR 3-1300 § 48 Nr. 32 S. 58 f; BSG vom 27. Juli 1989, BSGE 65, 221, 222 = SozR 1300 § 45 Nr. 45; BSG vom 9. April 1987, BSGE 61, 278, 279ff. = SozR 1300 § 45 Nr. 29; BSG vom 13. Dezember 1984, BSGE 57, 274, 277 = SozR 1300 § 48 Nr. 11).

    Dies gilt auch dann, wenn man - in rechtlich allein zutreffender Weise - beim Zusammentreffen von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Renten aus der Unfallversicherung nicht auf die tatsächliche Auszahlung der Unfallrente abstellt, sondern auf das Bestehen der entsprechenden materiellen Ansprüche (so BSG vom 25. November 1971, BSGE 33, 234, 236; vgl. ferner BSG vom 9. April 1987, BSGE 61, 278, 280 = SozR 1300 § 48 Nr. 29; S. ferner das Urteil des Senats vom 29. April 1997 - 8 RKn 29/95).

  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    § 48 Abs. 1 SGB X ermächtigt nicht zur Rücknahme wegen solcher Tatsachen, die objektiv bereits bei Erlaß des früheren Verwaltungsaktes gegeben waren (BSGE 57, 274, 275 ff = SozR 1300 § 48 Nr. 11; SozR 1300 § 43 Nr. 1; BSGE 61, 278 = SozR 1300 § 45 Nr. 29).
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