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   BSG, 13.05.1987 - 9a RV 12/85   

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https://dejure.org/1987,12496
BSG, 13.05.1987 - 9a RV 12/85 (https://dejure.org/1987,12496)
BSG, Entscheidung vom 13.05.1987 - 9a RV 12/85 (https://dejure.org/1987,12496)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 1987 - 9a RV 12/85 (https://dejure.org/1987,12496)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berufsschadensausgleich-Einstufung eines Angestellten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsschadensausgleich - Einkommensverlust - Schädigungsunabhängige Gründe - Durchschnittseinkommen - Berufsgruppe - Schädigungsbedingte Rentenminderung - Rentenminderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 62, 1
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 02.11.1983 - 11 RA 62/82

    Forderung von besonderer Erfahrung - Angestellter in mittlerer Position -

    Auszug aus BSG, 13.05.1987 - 9a RV 12/85
    In dem Unternehmen, das von dem Inhaber und Geschäftsführer geführt wurde und in dem außerdem nur eine Schreibkraft beschäftigt wurde, fehlte ein Stufenaufbau, der allgemein der aufsteigenden Gliederung der Leistungsgruppen entspricht und die Einordnung in eine bestimmte Gruppe unter Abgrenzung nach unten und oben vornehmen läßt (BSGE 56, 32, 33 f SozR 5050 5 22 Nr. 15; BSG, Die Angestelltenversicherung, 1978, :.
  • BSG, 15.12.1977 - 10 RV 51/76

    Voraussetzung für die Gewährung eines Berufsschadensausgleichs an einen

    Auszug aus BSG, 13.05.1987 - 9a RV 12/85
    Ein solcher Vergleich würde nicht dem Entschädigungsgrundsatz des 5 1 Abs. 1 iVm 5 30 Abs. 3 BVG (BSGE 45, 227, 229 : SozR 3100 5 30 Nr. 33 und st Rspr) gerecht, sondern wesentlich eine nicht schädigungsbedingte Einkommenseinbuße ausgleichen.
  • BSG, 09.10.1986 - 4b/9a RV 5/85

    Zulässigkeit der Berufung

    Auszug aus BSG, 13.05.1987 - 9a RV 12/85
    Diese setzt einen schädigungsbedingten Einkommensverlust voraus (BSG 9. Oktober 1986 - üb/9a RV 5/85 -); ein solcher bestand gerade beim Kläger bis zum Ausscheiden aus dem Beruf nicht.
  • BSG, 13.12.1984 - 9a RV 28/83

    Berufsschadensausgleich - einmaliger Ausgleich nach dem SVG als derzeitiges

    Auszug aus BSG, 13.05.1987 - 9a RV 12/85
    Selbst wenn sie nach % 1u8 Nr. 3 SGG wegen einer Neufeststellung infolge nachträglicher Änderung der Verhältnisse ausgeschlossen gewesen wäre (dazu BSG 13. Dezember 1984 9a RV 28/83 -)" wäre sie nach % 150 Nr. 2 iVm 5 103 SGG -.
  • BSG, 25.01.1984 - 9a RV 44/82

    Berufsschadensausgleich - altersbedingtes Ausscheiden aus dem Berufsleben -

    Auszug aus BSG, 13.05.1987 - 9a RV 12/85
    Falls ihm für die Zeit vor der Rentenbewilligung ein Berufsschadensausgleich zusteht, ist ab Rentenbeginn das Vergleichseinkommen um 25 vH zu kürzen (S 30 Abs. 4 Satz 1 und 5 BVG aF, 5 8 DV 1977 und vom 29. Juni 1984 -BGBl I 861-; BSGE 56, 121 : SozR 3100s 30 Nr. 60).-- ".
  • BSG, 13.12.1984 - 9a RV 40/83

    Feststellung einer Sozialleistung - Antragstellung - Rechtswidriger

    Auszug aus BSG, 13.05.1987 - 9a RV 12/85
    Diese Sondervorschrift (zu diesem Begriff: BSGE 57, 274, 276 : SozR 1300 % H8 Nr. 11) soll den schädigungsbedingten Schaden in der Rente konkreter als nach der Pauschalregelung des S 30 Abs. 4 Satz 1 BVG bestimmen und verhindern, daß in solchem Ausmaß, wie dies bei einer Berechnung nach der üblichen Schadensformel häufig geschieht, nicht schädigungsbedingte Beeinträchtigungen des Einkommens durch den Berufsschadensausgleich ausgeglichen werden.
  • BSG, 29.01.1975 - 11 RA 208/73

    Hochschulausbildung - Besondere Erfahrungen - Gerichtsassessor - Erfahrungsmaß -

    Auszug aus BSG, 13.05.1987 - 9a RV 12/85
    Der Kläger ist ähnlich wie andere Personen ohne Vorgesetztenfunktion, zB Künstler (vgl BSGE 39, 95 : SozR 5050 $ 22 Nr. 1; SozR Nrn 3, 5 und 7 zu $ 22 FRG; SozR 5050 5 22 Nr. 12), einzuordnen, wobei die Einzelprokura, die er für die besondere Art seines Geschäfts benötigte, zu relativieren ist.
  • BSG, 29.02.1956 - 10 RV 75/55
    Auszug aus BSG, 13.05.1987 - 9a RV 12/85
    Das Berufungsgericht hat zutreffend eine Sachentscheidung troffen, was auf eine zugelassene Revision von Amts wegen zu prüfen ist (BSGE 2, 225, 227).
  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

    In der Kriegsopferentschädigung werden im Bescheid über die Festsetzung des Berufsschadensausgleichs auch die Feststellungen zum "Einstufungsgerüst" als weitere Verfügungssätze bindend (BSGE 39, 14, 16; 62, 1, 2), insbesondere die Prognose, welchen Beruf der Beschädigte ohne die Schädigung ausüben würde (BSG Urteil vom 27. Oktober 1989 - SozR 1300 § 45 Nr. 49).
  • BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96

    Behindertenführhund - selbstbeschaffte Leistung

    In der Kriegsopferentschädigung werden im Bescheid über die Festsetzung des Berufsschadensausgleichs auch die Feststellungen zum "Einstufungsgerüst" als weitere Verfügungssätze bindend (BSGE 39, 14, 16 = SozR 3640 § 4 Nr. 1; 62, 1, 2 = SozR 3100 § 30 Nr. 69), insbesondere die Prognose, welchen Beruf der Beschädigte ohne die Schädigung ausüben würde (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 49).
  • BSG, 26.11.1991 - 9a RV 7/90

    Wiederaufleben des Berufsschadensausgleichs bei schädigungsunabhängiger

    Zum Wiederaufleben des Berufsschadensausgleichs bei schädigungsunabhängiger Einkommensminderung (Anschluß an BSG vom 13.5.1987 - 9a RV 12/85 = BSGE 62, 1 [BSG 13.05.1987 - 9a RV 12/85] = SozR 3100 § 30 Nr. 69).

    Der BSchA kann wiederaufleben (BSGE 62, 1 = SozR 3100 § 30 Nr. 69 unter Bezugnahme auf die Nrn 49 und 57).

  • BSG, 27.10.1989 - 9 RV 40/88

    Hypothetische Berufsprognose beim Berufsschadensausgleich

    Mit der Bewilligung von Berufsschadensausgleich ist das im Verfügungssatz beschriebene 'Einstufungsgerüst' für das maßgebende Vergleichseinkommen für die Zukunft rechtsverbindlich festgestellt worden (ständige Rechtsprechung zuletzt BSG vom 13.5.1987 9a RV 12/85 = SozR 3100 § 30 Nr. 69).
  • BSG, 05.11.1997 - 9 RV 4/96

    Anspruch auf Berufsschadensausgleich bei Arbeitslosigkeit oder altersbedingtem

    So hat der 4b-Senat des BSG bereits mit Urteil vom 9. Oktober 1986 (SozR 3100 § 30 Nr. 67, dort auf S 253 ff) angenommen, daß die Anwendung der Nachschadensregelung eine vorherige anspruchsbegründende Minderung des Erwerbseinkommens gemäß § 30 Abs. 3 BVG voraussetzt (aaO S 254, ebenso der Senat BSGE 62, 1, 3 = SozR 3100 § 30 Nr. 69 S 259).
  • LSG Bayern, 15.12.2016 - L 18 VS 5/10

    Kein Anspruch auf Berufsschadensausgleich bei Abschluss eines

    Auch aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ergibt sich nichts Anderes (vgl. dazu BSG, Urteil vom 26.11.1991, 9a RV 7/90 Juris Rn. 12; BSG, Urteil vom 13.05.1987, 9a RV 12/85, juris Rn. 11; BSG, Urteil vom 27.10.1982, 9a RV 5/82, juris Rn. 12; BSG, Urteil vom 09.07.1980, 9 RV 5/80, juris Rn. 13 ff.).
  • BSG, 19.06.1996 - 9 RV 15/94

    Berufsschadensausgleich für einen Referatsleiter im Versicherungsgewerbe -

    So hat der Senat in seiner Entscheidung vom 13. Mai 1987 (BSGE 62 S 1 = SozR 3100 § 30 Nr. 69) gefordert, daß der Angestellte nicht nur besondere Fachkenntnisse (Erfahrungen) aufweist und selbständige Leistungen in verantwortlicher Tätigkeit erbringt, sondern auch Angestellte niedrigerer Leistungsgruppen einzusetzen und verantwortlich zu unterweisen hat.

    Die Leistungsgruppe II soll denjenigen Angestellten vorbehalten bleiben, die über den Gruppenleiter hinaus wenigstens zum Abteilungs- oder Niederlassungsleiter aufgestiegen sind (vgl BSGE 62, 1, 4).

  • BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RV 20/89

    Berufsschadensausgleich eines wegen Schädigungsfolgen Schwerbehinderten

    Der tragende Gesichtspunkt trifft aber auch für den hier gegebenen Fall zu, in dem zum ersten Mal nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsieben über einen Berufsschadensausgleich zu befinden ist und deshalb nach späterer Rechtsprechung (BSGE 62, 1, 3 = SOZR 3100 § 30 Nr. 69) ein Nachschaden nicht in Betracht kommt.
  • BSG, 24.11.1988 - 9 RV 3/88

    Rente - Minderung - Berechnung - Berufsschadensausgleich

    Der Senat hat bereits entschieden, daß eine schädigungsbedingte Rentenminderung nur dann konkret zu berechnen ist, wenn der Beschädigte unmittelbar vor Rentenbeginn keinen Berufsschadensausgleich bezogen hat (BSG SozR 3100 § 30 Nr. 69 = BSGE 62, 1, 4 f); dann muß dies aber immer und ohne -5.
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