Rechtsprechung
   BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87   

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https://dejure.org/1987,298
BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87 (https://dejure.org/1987,298)
BSG, Entscheidung vom 10.12.1987 - 9a RVs 11/87 (https://dejure.org/1987,298)
BSG, Entscheidung vom 10. Dezember 1987 - 9a RVs 11/87 (https://dejure.org/1987,298)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 62, 273
 
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Wird zitiert von ... (282)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 17.03.1982 - 9a/9 RVs 6/81

    Revisionsrichterliche Prüfung - Revisibilität von Landesrecht

    Auszug aus BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87
    Soweit sie auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gerichtet sind, insbesondere als Wege zu öffentlichen Veranstaltungen jeglicher Art (vgl dazu die Rundfunk- und Fernsehgebührenerleichterung, BSGE 53, 175 = SozR 3870 § 3 Nr. 15 und weitere Urteile), aber auch zu privaten geselligen Treffen, dienen sie der Eingliederung in die Gesellschaft und entsprechen dem Zweck des Nachteilsausgleichs, der dies erleichtern soll.
  • BSG, 24.04.1985 - 9a RVs 11/84

    Freifahrtberechtigung nach dem SchwbG - Rechtsentziehung kraft Gesetzes -

    Auszug aus BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87
    Ob ein Schwerbehinderter infolge seiner Behinderung derart im Straßenverkehr bewegungsbehindert ist, bestimmt sich nach der ergänzenden Definitionsnorm (§ 58 Abs. 1 Satz 1 SchwbG 1979 idF des Art. 20 Haushaltsbegleitgesetz 1984 vom 22. Dezember 1983 - BGBl I 1532 - BSGE 58, 72 = SozR 3870 § 58 Nr. 1; jetzt § 60 Abs. 1 Satz 1 SchwbG 1986); er muß tatsächlich ua infolge einer Einschränkung des Gehvermögens und von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten und nicht ohne Gefahren für sich und andere Personen "Wegstrecken im Ortsverkehr zurücklegen" können, "die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden".
  • BSG, 23.02.1987 - 9a RVs 33/85

    Merkzeichen G - erhebliche Beeinträchtigung in der Bewegungsfähigkeit im

    Auszug aus BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87
    Dies hatte der Senat im Urteil vom 23. Februar 1987 - 9a RVs 33/85 - noch offengelassen; es ist auch weder in den Gesetzesmaterialien (vgl die Hinweise von Koch/Koch, ZfS 1984, 321, 322; Dreher, ZfS 1986, 65, 67) noch in den "Anhaltspunkten" (S 123, 127 ff) festgelegt.
  • BSG, 26.05.1987 - 4a RJ 21/86

    Erwerbsunfähigkeit eines Gehbehinderten - Öffentlicher Personennahverkehr -

    Auszug aus BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87
    Weil ihm bei der so bemessenen Bewegungsbeeinträchtigung der Arbeitsmarkt praktisch verschlossen ist, wird er als erwerbsunfähig beurteilt (BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 47; BSG 5. Februar 1987 - 5b RJ 22/86 - BSG 26. Mai 1987 - 4a RJ 21/86 -).
  • BSG, 09.10.1987 - 9a RVs 5/86

    Behindertenbegriff - Rechtsänderung vor Einlegung der Revision -

    Auszug aus BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87
    Ob und wie eine Behinderung, dh "die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht" (§ 3 Abs. 1 Satz 1 SchwbG 1986; vgl hierzu Urteil des Senats vom 9. Oktober 1987 - 9a RVs 5/86 -), hier einer Adipositas und Cerebralsklerose, allgemein in der Urteilsformel (§ 136 Abs. 1 Abs. 4 SGG) anzugeben ist, hat der Senat in diesem Rechtsstreit nicht zu entscheiden.
  • BSG, 11.11.1987 - 9a RVs 7/86

    Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Ausgabe von Wertmarken - Rechtswegzuweisung

    Auszug aus BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87
    Er soll als Sozialleistung (Urteil des Senats vom 11. November 1987 - 9a RVs 7/86 -, zur Veröffentlichung bestimmt) bestimmte, besonders schwer Behinderte von den finanziellen Belastungen freistellen, die ihnen durch die behinderungsbedingte Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf den auch von ihnen sonst zu Fuß zurückgelegten Wegen entstehen (Dreher, aaO, S 67).
  • OLG Nürnberg, 31.01.1986 - 6 U 3600/85

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Geschwindigkeitsüberschreitung des

    Auszug aus BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87
    Dies hatte der Senat im Urteil vom 23. Februar 1987 - 9a RVs 33/85 - noch offengelassen; es ist auch weder in den Gesetzesmaterialien (vgl die Hinweise von Koch/Koch, ZfS 1984, 321, 322; Dreher, ZfS 1986, 65, 67) noch in den "Anhaltspunkten" (S 123, 127 ff) festgelegt.
  • BSG, 28.04.1967 - 3 RK 12/65
    Auszug aus BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87
    Auch in der Krankenversicherung, die die Wiederherstellung der vollen Gesundheit zum Ziel hat, ist der selbstverantwortliche Bürger das Leitbild (BSGE 26, 240, 242 = SozR Nr. 23 zu § 182 RVO; SozR Nr. 56 zu § 182 RVO).
  • BSG, 05.02.1987 - 5b RJ 22/86
    Auszug aus BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87
    Weil ihm bei der so bemessenen Bewegungsbeeinträchtigung der Arbeitsmarkt praktisch verschlossen ist, wird er als erwerbsunfähig beurteilt (BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 47; BSG 5. Februar 1987 - 5b RJ 22/86 - BSG 26. Mai 1987 - 4a RJ 21/86 -).
  • BSG, 26.02.1986 - 9a RVs 4/83

    Zulässigkeit der Berufung im Schwerbehindertenrecht - Befugnis zur

    Auszug aus BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87
    Die Behinderte hat auch nicht erklärt, eine bestimmte Behinderung dürfe nicht anerkannt werden (BSGE 60.11 = SozR 3870 § 3 Nr. 21).
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

    Das Merkzeichen "G" wird zuerkannt, wenn infolge einer Einschränkung des Gehvermögens Wegstrecken im Ortsverkehr, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden, nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren bewältigt werden können (§ 146 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) , wobei die "Wegstrecken im Ortsverkehr" von der Rechtsprechung im Sinne einer Länge von bis zu 2 km bei einer Gehdauer von 30 Minuten konkretisiert worden sind (so schon BSGE 62, 273, 274 ff = SozR 3870 § 60 Nr. 2 S 3 ff).

    Mit dem Merkzeichen "G" sollen Mehraufwendungen ausgeglichen werden, die einem gehbehinderten Menschen dadurch entstehen, dass er öfter als ein nicht behinderter Mensch - nämlich auch für kürzere und üblicherweise zu Fuß zu bewältigende Wegstrecken - auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen ist (BT-Drucks 8/2453, S 11 zu § 59 SchwbG; BSGE 62, 273, 276 f = SozR 3870 § 60 Nr. 2 S 4; Dreher, ZfS 1986, 65, 67).

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R

    Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des

    Das Merkzeichen "G" wird zuerkannt, wenn infolge einer Einschränkung des Gehvermögens Wegstrecken im Ortsverkehr, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden, nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder Gefahren bewältigt werden können (§ 146 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) , wobei die "Wegstrecken im Ortsverkehr" von der Rechtsprechung iS einer Länge von bis zu 2 km bei einer Gehdauer von 30 Minuten konkretisiert worden sind (so schon BSGE 62, 273, 274 ff = SozR 3870 § 60 Nr. 2 S 3 ff) .

    Mit dem Merkzeichen "G" sollen Mehraufwendungen ausgeglichen werden, die einem gehbehinderten Menschen dadurch entstehen, dass er öfter als ein nicht behinderter Mensch - nämlich auch für kürzere und üblicherweise zu Fuß zu bewältigende Wegstrecken - auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen ist (BT-Drucks 8/2453, S 11 zu § 59 SchwbG; BSGE 62, 273, 276 f = SozR 3870 § 60 Nr. 2 S 4; Dreher, ZfS 1986, 65, 67) .

  • BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat zwar die Wegefähigkeit im Schwerbehindertenrecht (Merkzeichen "G") und im Rentenversicherungsrecht (im Rahmen der Prüfung von Erwerbsunfähigkeit) nach einer zumutbar noch zurücklegbaren Wegstrecke von 2000 Metern in 30 Minuten bzw von 500 Metern in 7, 5 Minuten bestimmt (vgl BSGE 62, 273, 277 ff = SozR 3870 § 60 Nr. 2 und BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10 sowie Majerski-Pahlen, MedSach 1995, 50).
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