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   BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86   

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BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86 (https://dejure.org/1987,835)
BSG, Entscheidung vom 11.12.1987 - 12 RK 22/86 (https://dejure.org/1987,835)
BSG, Entscheidung vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 22/86 (https://dejure.org/1987,835)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 62, 281
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 28.10.1981 - 12 RK 23/80

    Anrechnungszeiträume für wiederkehrende Sonderzahlungen

    Auszug aus BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86
    Soweit allerdings die Sonderzuwendung bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers anteilig an ihn zu zahlen gewesen wäre, war sie nach der Rechtsprechung des Senats nicht allein dem Auszahlungsmonat zuzurechnen, sondern auf das ganze Jahr zu verteilen, so daß im Monat der Auszahlung Beiträge für die vorangegangenen Monate nachberechnet werden mußten (SozR 2100 § 14 Nr. 9; § 17 Nr. 3 mwN).

    Gerade diesem Umstand hat der erkennende Senat in früheren Urteilen besondere Bedeutung beigemessen, wo darüber zu entscheiden war, ob Sonderzahlungen unter bestimmten Umständen anteilig auf das Kalenderjahr zu verteilen sind (BSG SozR 2100 § 14 Nr. 9; SozR 2100 § 17 Nr. 3; ferner BSG 28. April 1982 - 12 RK 12/80 - USK 8244).

  • BSG, 07.08.1979 - 7 RAr 42/78

    Arbeitslosengeld - Bemessung - Urlaubsgeld - Einmalige Zuwendung

    Auszug aus BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86
    Hingegen waren regelmäßig wiederkehrende Leistungen, auf die nach dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ein Rechtsanspruch bestand, bei der Leistungsberechnung zu berücksichtigen (BSG SozR Nr. 4 zu § 90 AVAVG; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 11; s auch BSGE 16, 91).

    Für sie hatte das BSG zunächst, dh zur Erstfassung des § 112 Abs. 2 AFG, entschieden, daß sie, wenn sie dem Arbeitnehmer im Bemessungszeitraum zugeflossen sind, voll der Leistungsberechnung zugrunde zu legen seien (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 11).

  • BSG, 21.01.1969 - 3 RK 32/66

    Berücksichtigung von Abschlagszahlungen bei Gewährung von Krankengeld -

    Auszug aus BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86
    Bei letzteren seien die (monatlichen) Zahlungen uneingeschränkt leistungsrechtlich zu berücksichtigen (BSGE 29, 105), bei ersteren hingegen nur bei den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Wurden dagegen zB auf eine zu erwartende Sonderzuwendung (Jahrestantieme, Gewinnbeteiligung) monatliche Abschläge gezahlt, so waren diese wie laufendes Arbeitsentgelt der Beitragsberechnung zugrunde zu legen (vgl BSGE 29, 105).

  • BSG, 02.06.1982 - 12 RK 4/82

    Tantiem; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Rechnungsjahr; Beitragsberechnung

    Auszug aus BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86
    Gerade diesem Umstand hat der erkennende Senat in früheren Urteilen besondere Bedeutung beigemessen, wo darüber zu entscheiden war, ob Sonderzahlungen unter bestimmten Umständen anteilig auf das Kalenderjahr zu verteilen sind (BSG SozR 2100 § 14 Nr. 9; SozR 2100 § 17 Nr. 3; ferner BSG 28. April 1982 - 12 RK 12/80 - USK 8244).
  • BSG, 03.11.1982 - 1 RJ 12/82

    Zur Berechnung von Übergangsgeld nach RVO 1214a Abs 1 S 1, 1241 Abs 1 S 1, 182

    Auszug aus BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86
    Für das ÜG sollten dagegen diese im Bemessungszeitraum zugeflossenen Sonderzuwendungen nur anteilig (meist zu 1/12) berücksichtigt werden (BSGE 52, 102; SozR 2200 § 182 Nr. 85).
  • BSG, 28.04.1982 - 12 RK 12/80
    Auszug aus BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86
    Gerade diesem Umstand hat der erkennende Senat in früheren Urteilen besondere Bedeutung beigemessen, wo darüber zu entscheiden war, ob Sonderzahlungen unter bestimmten Umständen anteilig auf das Kalenderjahr zu verteilen sind (BSG SozR 2100 § 14 Nr. 9; SozR 2100 § 17 Nr. 3; ferner BSG 28. April 1982 - 12 RK 12/80 - USK 8244).
  • Drs-Bund, 20.07.1983 - BT-Drs 10/261
    Auszug aus BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86
    Es führt auch durch Mehrbelastung der an besserverdienende Arbeitnehmer gezahlten Sonderzuwendungen zu einer gleichmäßigeren, an der Leistungsfähigkeit orientierten Belastung aller Arbeitnehmer (BT-Drucks 10/261, S 13 unter 7).
  • BSG, 20.12.1961 - 3 RK 59/57

    Berechnung und Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung von Bankangestellten

    Auszug aus BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86
    Hingegen waren regelmäßig wiederkehrende Leistungen, auf die nach dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ein Rechtsanspruch bestand, bei der Leistungsberechnung zu berücksichtigen (BSG SozR Nr. 4 zu § 90 AVAVG; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 11; s auch BSGE 16, 91).
  • BSG, 22.04.1986 - 12 RK 50/84

    Ruhegeld - Bezirksschornsteinfegermeister - Versorgungsbezüge - Beitragsrechnung

    Auszug aus BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86
    Hierauf kann verwiesen werden (SozR 2200 § 180 Nr. 29 S 119 mwN).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden

    Auszug aus BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86
    Diese Unterschiede zwischen den weniger und den besser verdienenden Versicherten lassen sich für die Leistungen nach dem AFG, wo das Schwergewicht der Unterschiede liegt, nicht allein damit rechtfertigen, daß die Leistungen der ArblV nicht vom Äquivalenz-, sondern vom Solidaritätsprinzip geprägt sind (vgl BVerfGE 51, 115 = SozR 4100 1 112 Nr. 10 S 32; Gagel, AFG, § 167 Anm 9 ff mwN); denn hier handelt es sich nicht allein um die Zulässigkeit der Erhebung von Beiträgen für Einkommensteile, die bei der Leistungsberechnung nicht berücksichtigt werden, sondern um die unterschiedliche Behandlung der Versicherten je nachdem, ob ihr Arbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze über- oder unterschreitet und wie es sich zusammensetzt (nur aus laufenden Bezügen oder auch aus Überstundenvergütungen, Mehrarbeitszuschlägen und Sonderzuwendungen).
  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des

  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

  • BSG, 06.02.1974 - 12 RK 30/72
  • Drs-Bund, 05.06.1956 - BT-Drs II/2437
  • Drs-Bund, 10.01.1957 - BT-Drs II/3080
  • Drs-Bund, 08.12.1971 - BT-Drs VI/2916
  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 20/88

    Arbeitsentgelt - Entschädigung - Abfindung

    Das gilt auch für die Rentenversicherungsbeiträge (vgl BSGE 62, 281); die Neuregelung ihrer Erstattung (vgl § 147 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) idF des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl I 2330) war hier noch nicht anzuwenden.
  • BSG, 23.09.2003 - B 12 RA 3/02 R

    Rentenversicherung - Entscheidung über Versicherungspflicht - Einzugsstelle -

    Auf die sachliche Zuständigkeit ist § 42 SGB X nicht entsprechend anzuwenden (vgl BSGE 62, 281, 286 = SozR 2200 § 385 Nr. 18 für die Entscheidung einer Einzugsstelle über einen Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge statt einer Entscheidung der BfA oder der Bundesanstalt für Arbeit; BSG SozR 3-3300 § 20 Nr. 5 S 22, wenn die Krankenkasse statt der Pflegekasse entschieden hat; KassKomm-Steinwedel, SGB X § 42 RdNr 7 mwN, Stand: Mai 2003).

    Daher waren der Bescheid der beklagten BfA in der Gestalt des Widerspruchsbescheides aufzuheben und die angegriffenen Urteile des LSG und des SG zu ändern, soweit sie die Anfechtungsklage abgewiesen hatten (zu dieser prozessualen Konsequenz vgl BSGE 62, 281, 286 = SozR 2200 § 385 Nr. 18; SozR 2200 § 1425 Nr. 3 S 3).

    Der Senat hat dort in entsprechender Anwendung des § 75 Abs. 5 SGG auch eine Verurteilung des beigeladenen Fremdversicherungsträgers in Erwägung gezogen und einen ausdrücklichen Antrag auf Verurteilung des Beigeladenen nicht für erforderlich gehalten, es sei denn, dass der Kläger eine solche Verurteilung abgelehnt hätte (vgl BSGE 62, 281 = SozR 2200 § 385 Nr. 18).

    Einer Feststellung gegenüber den Fremdversicherungsträgern in entsprechender Anwendung § 75 Abs. 5 SGG bedurfte es hierfür nicht (vgl BSGE 62, 281, 286 = SozR 2200 § 385 Nr. 18).

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    das Urteil des Bundessozialgerichts vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 22/86 -,.

    In dem mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Urteil des Bundessozialgerichts (vgl. im einzelnen SozR 2200 § 385 Nr. 18) wird im wesentlichen ausgeführt, die Entscheidung der AOK sei nicht zu beanstanden.

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