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   BSG, 30.05.1988 - 2 RU 54/87   

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https://dejure.org/1988,5936
BSG, 30.05.1988 - 2 RU 54/87 (https://dejure.org/1988,5936)
BSG, Entscheidung vom 30.05.1988 - 2 RU 54/87 (https://dejure.org/1988,5936)
BSG, Entscheidung vom 30. Mai 1988 - 2 RU 54/87 (https://dejure.org/1988,5936)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hauterkrankung als Berufskrankheit - Minderung der Erwerbstätigkeit - Bewertung der Minderung - Geeignetes Hilfsmittel - Anwendbarkeit - Ausreichende Tatsachenfeststellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 63, 207
  • NZA 1988, 820
  • NZA 1988, 821
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.04.1980 - 2 RU 60/78
    Auszug aus BSG, 30.05.1988 - 2 RU 54/87
    Der für den Rentenanspruch maßgebende Grad der MdE hängt danach von der Schwere des noch vorhandenen Krankheitszustandes und dem Umfang der dem Erkrankten da- durch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten ab (BSGE 53, 17, 19; BSG Urteile vom 29. April 1980 - 2 RU 60/78 -, 29. April 1982 - 2 RU 43/81 - und 28. Juli 1982 - 2 RU 9/81 - Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl, S 568h ff - jeweils mwN).

    Das gilt bei allergischen Hauterkrankungen wie im vorliegenden Fall auch weitgehend für die Frage nach den dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten (vgl das Urteil des Senats vom 29. April 1980 - 2 RU 60/78).

    Deshalb hat der Senat bereits die "Empfehlung für die Einschätzung der MdE bei Berufskrankheiten nach der Nr. 5101 der BKVO" vom 31. März 1977 (Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft Berufsdermatologie der DDG in Berufsdermatosen 25, 131 - 1977 -) zwar nicht als den einzigen Weg, aber doch als ein geeignetes Hilfsmittel zu Einschätzung der MdE in typischen Hauterkrankungsfällen angesehen (Urteil vom 29. April 1980 aaO; vgl auch Hess. LSG, Breithaupt 1982, 573, 575).

  • BSG, 26.06.1985 - 2 RU 60/84

    Zur unterschiedlichen MdE-Bewertung in Unfallversicherung und sozialem

    Auszug aus BSG, 30.05.1988 - 2 RU 54/87
    Für die in erster Linie auf medizinisch-wissenschaftlichem Gebiet liegende Beurteilung, in welchem Umfang die körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten des Erkrankten durch Folgen einer BK beeinträchtigt sind, haben ärztliche Meinungsäußerungen zwar keine verbindliche Kraft, sind aber doch eine wichtige und oft unentbehrliche Grundlage (s BSG SozR 2200 § 581 Nr. 23 mwN; Brackmann aaO S 570a ff).

    Zwar ist auch er für die Entscheidung im Einzelfall nicht bindend und schließt eine höhere Bewertung der unfallbedingten MdE nach den zu berücksichtigenden Besonderheiten des Einzelfalles nicht aus; er kann aber trotzdem geeignet sein, die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in den zahlreichen Parallelfällen der Praxis zu bilden (s BSG SozR 2200 § 581 Nr. 23 mwN; Brackmann aaO S 570b mwN).

  • BSG, 29.04.1982 - 2 RU 43/81

    Entziehung der wegen einer berufsbedingten Hauterkrankung gewährten Rente nach

    Auszug aus BSG, 30.05.1988 - 2 RU 54/87
    Der für den Rentenanspruch maßgebende Grad der MdE hängt danach von der Schwere des noch vorhandenen Krankheitszustandes und dem Umfang der dem Erkrankten da- durch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten ab (BSGE 53, 17, 19; BSG Urteile vom 29. April 1980 - 2 RU 60/78 -, 29. April 1982 - 2 RU 43/81 - und 28. Juli 1982 - 2 RU 9/81 - Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl, S 568h ff - jeweils mwN).
  • BSG, 28.07.1982 - 2 RU 9/81

    Entziehung der wegen einer beruflichen Hauterkrankung gewährten Dauerrente -

    Auszug aus BSG, 30.05.1988 - 2 RU 54/87
    Der für den Rentenanspruch maßgebende Grad der MdE hängt danach von der Schwere des noch vorhandenen Krankheitszustandes und dem Umfang der dem Erkrankten da- durch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten ab (BSGE 53, 17, 19; BSG Urteile vom 29. April 1980 - 2 RU 60/78 -, 29. April 1982 - 2 RU 43/81 - und 28. Juli 1982 - 2 RU 9/81 - Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl, S 568h ff - jeweils mwN).
  • BSG, 15.12.1981 - 2 RU 65/80
    Auszug aus BSG, 30.05.1988 - 2 RU 54/87
    Der für den Rentenanspruch maßgebende Grad der MdE hängt danach von der Schwere des noch vorhandenen Krankheitszustandes und dem Umfang der dem Erkrankten da- durch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten ab (BSGE 53, 17, 19; BSG Urteile vom 29. April 1980 - 2 RU 60/78 -, 29. April 1982 - 2 RU 43/81 - und 28. Juli 1982 - 2 RU 9/81 - Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl, S 568h ff - jeweils mwN).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

    Die MdE richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens (§ 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII in Anlehnung an die bisherige Rechtsprechung s BSGE 63, 207, 209 = SozR 2200 § 581 Nr. 28 mwN; vgl BT-Drucks 13/2204 S 90).

    Denn Versicherte unterliegen mit ihrem individuellen Gesundheitszustand vor Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (BSGE 63, 207, 211, 212 = SozR 2200 § 581 Nr. 28; Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, Stand: 2006, § 56 RdNr 10.5; Kranig in Hauck/Noftz, SGB VII, Stand: 2006, K § 56 RdNr 42 mwN).

    In dem vom BSG (BSGE 63, 207 = SozR 2200 § 581 Nr. 28) entschiedenen Fall der Bemessung der MdE aufgrund einer BK der Nr. 5101 Anl BKV hat der Senat daher dem LSG die Berücksichtigung aller dokumentierten Vorerkrankungen wie "Bluthochdruck, Nierensteine, Leistenbruch sowie Lockerung des Bandapparates am linken Knie" (aaO, S 212) aufgegeben.

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Die MdE richtet sich nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens (§ 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII in Anlehnung an die bisherige Rechtsprechung: BSGE 63, 207, 209 = SozR 2200 § 581 Nr. 28 mwN, vgl BT-Drucks 13/2204 S 90).
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 6/07 R

    Unterlassene Anhörung Beteiligter durch Versicherungsträger - Heilung des

    Grundlage für die Bemessung der MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung ist § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII. Nach dieser in Anlehnung an die bisherige Rechtsprechung (vgl BSGE 63, 207, 209 = SozR 2200 § 581 Nr. 28 mwN) konzipierten Vorschrift (BT-Drucks 13/2204 S 90) richtet sich die MdE nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens.
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