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   BSG, 22.06.1988 - 1 RA 73/87   

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https://dejure.org/1988,3330
BSG, 22.06.1988 - 1 RA 73/87 (https://dejure.org/1988,3330)
BSG, Entscheidung vom 22.06.1988 - 1 RA 73/87 (https://dejure.org/1988,3330)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 1988 - 1 RA 73/87 (https://dejure.org/1988,3330)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Frauenaltersruhegeld - Fehlende Regelung - Planwidrige Gesetzeslücke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 63, 246
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 692/70

    Auswirkungen der Änderung des § 25 Abs. 3 Satz 5 AVG auf den Bezug vorgezogenem

    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 1 RA 73/87
    Insbesondere seien Art. 3 und Art. 14 des Grundgesetzes ( GG ) nicht verletzt, wie sich aus einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ergebe (Hinweis auf die Beschlüsse vom 17. Oktober 1973 in SozR Nrn 97 und 98 zu Art. 3 GG und Beschluß vom 14. Oktober 1970 - 1 BvR 692/70 - BVerfGE 29, 277, 281/282 = SozR Nr. 1 zu § 25 AVG ).

    Die insoweit bestehende Regelungslücke in Art. 2 § 7a Abs. 1 AnVNG sei aus verfassungsrechtlichen Gründen - in Weiterentwicklung der im Beschluß des BVerfG vom 14. Oktober 1970 (aaO) dargelegten Leitlinien - dahin auszufüllen, daß auf die ab 1. Januar 1968 entrichteten freiwilligen Beiträge die Gleichstellungsregelung des Art. 2 § 54a Abs. 2 AnVNG analog anzuwenden sei.

    Eine damals eingelegte Verfassungsbeschwerde ist als unzulässig abgewiesen worden, weil sich das BVerfG wegen einer noch nicht geklärten Auslegung einfachen Rechts - § 25 Abs. 3 Satz 5 AVG - an einer Sachentscheidung gehindert gesehen hatte (Beschluß vom 14. Oktober 1970 in BVerfGE 29, 277, 281/282 = SozR Nr. 1 zu § 25 AVG ).

  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 1 RA 73/87
    Denn diese Vorschrift stellt nur auf die letzten 20 Jahre des Versicherungslebens ab und will mit der geforderten Halbbelegung dieses Zeitraums mit qualifizierten (Pflicht-) Beiträgen erreichen, daß an dem in § 25 Abs. 3 AVG vorgesehenen sozialen Ausgleich von Nachteilen, den weibliche Pflichtversicherte hinsichtlich ihrer Rentenerwartung in der Vergangenheit typischerweise erlitten haben (vgl BVerfGE 74, 163 = SozR 2200 § 1248 Nr. 47), nur diejenigen teilhaben, die während einer noch nicht allzulange zurückliegenden Zeit dem Personenkreis der Pflichtversicherten überwiegend angehört haben.

    Der Gesetzgeber hat jedoch neben der Doppelbelastung weitere Umstände berücksichtigt, insbesondere solche Nachteile kompensieren wollen, die die berufliche Stellung von Frauen und ihre Rentenerwartung in der Vergangenheit typischerweise nachteilig beeinflußt haben (zB Ausbildungsdefizit, Beschäftigung in den unteren Lohngruppen, Ausfall wegen Kindererziehung uä, vgl BVerfGE 74, 163, 180/181).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83

    Verfassungsmäßigkeit der Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 1 RA 73/87
    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG liegt nicht vor, weil dieser nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG erst gegeben ist, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl ua BVerfGE 67, 231, 236 mwN).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 1 RA 73/87
    Solche Rechtspositionen sind von denjenigen zu unterscheiden, auf die nach der jeweiligen Gesetzeslage lediglich eine Aussicht besteht, die anders als eine Anwartschaft nicht allein durch Ablauf einer Wartezeit und den Eintritt des Versicherungsfalls zum Vollrecht erstarken kann (vgl BVerfGE 53, 257, 289 f; 69, 272, 300 f).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BSG, 22.06.1988 - 1 RA 73/87
    Solche Rechtspositionen sind von denjenigen zu unterscheiden, auf die nach der jeweiligen Gesetzeslage lediglich eine Aussicht besteht, die anders als eine Anwartschaft nicht allein durch Ablauf einer Wartezeit und den Eintritt des Versicherungsfalls zum Vollrecht erstarken kann (vgl BVerfGE 53, 257, 289 f; 69, 272, 300 f).
  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 5/05 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Bewertung rentenrechtlicher Zeiten -

    Bereits in der Entscheidung des BSG vom 22. Juni 1988 (BSGE 63, 246 = SozR 2400 § 25 Nr. 1) zum sogenannten Frauen-ARG nach § 25 Abs. 3 AVG ist ausgeführt, dass seit 1968 (Aufhebung der Jahresarbeitsverdienstgrenze [JAV-Grenze] in der Angestelltenversicherung und Einführung der generellen Versicherungspflicht für beschäftigte Angestellte) mit freiwilligen Beiträgen belegte Beschäftigungszeiten einer "rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung" nicht gleichstehen.

    Zur Altersrente für Frauen nach § 25 Abs. 3 AVG hat das BSG mit Urteil vom 22. Juni 1988 (SozR 2400 § 25 Nr. 1) entschieden, das Fehlen einer Regelung, die hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen die seit 1. Januar 1968 zurückgelegten freiwillig versicherten Beschäftigungszeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung iS von § 25 Abs. 3 AVG gleichstelle, stelle keine planwidrige Gesetzeslücke dar und verstoße nicht gegen höherrangiges Recht.

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 5/09 R

    Anspruch auf Altersrente; abschlagsfreie Zahlung für langjährig Versicherte;

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl BSG vom 22.6. 1988, BSGE 63, 246 = SozR 2400 § 25 Nr. 1 mwN, zu § 25 Abs. 3 AVG; bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 6.7. 1989, 1 BvR 1171/88, SozR 5755 Art. 2 § 7a Nr. 2; BSG vom 13.10.1992, SozR 3-2200 § 1248 Nr. 7, zu § 25 Abs. 2 AVG = § 1248 Abs. 2 RVO; bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.1. 1994, 1 BvR 10/93, NZS 1994, 226).
  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 9/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen

    Voraussetzungen richterlicher Rechtsfortbildung - "Delegation" der Rechtsfindung an die Rechtspraxis oder planwidrige Unvollständigkeit des geltenden Rechts (Gesetzeslücke) - sind hier nicht gegeben (vgl. dazu: BSGE 39, 143, 146 = SozR 2200 § 1251 Nr. 11; BSGE 58, 110, 114 = SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 6; BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3; BSGE 63, 246f. = SozR 2400 § 25 Nr. 1; BSGE 65, 8, 18 = SozR 1300 § 48 Nr. 55; BSG-Urteil vom 10. Mai 1995 - 1 RK 20/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 03.02.1999 - B 9 VJ 1/97 R

    Impfschaden - Schutzimpfung - Auslandsimpfung - dienstlich angeordneter

    Insoweit besteht keine planwidrige Regelungslücke, die durch die Rechtsprechung geschlossen werden könnte (vgl dazu BSGE 60, 176, 178; = SozR 2600 § 57 Nr. 3; BSGE 63, 246, 250 = SozR 2400 § 25 Nr. 1).
  • BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 29/91

    Sozialversicherung - Altersruhegeld - Versorgungsausgleich - Benachteiligung von

    Er knüpft an die Ausübung einer ihrer Art nach versicherungspflichtigen Tätigkeit an und verlangt darüber hinaus nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die konkrete Entrichtung von (Pflicht-)Beiträgen (vgl BSG SozR Nrn 44, 48 zu § 1248 RVO, mit zahlreichen Nachweisen; ebenso BSGE 63, 246 = SozR 2400 § 25 Nr. 1).
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