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   BSG, 12.07.1988 - 4/11a RA 36/87   

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BSG, 12.07.1988 - 4/11a RA 36/87 (https://dejure.org/1988,491)
BSG, Entscheidung vom 12.07.1988 - 4/11a RA 36/87 (https://dejure.org/1988,491)
BSG, Entscheidung vom 12. Juli 1988 - 4/11a RA 36/87 (https://dejure.org/1988,491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kindererziehung - Ausland - Auswanderung - Verfolgung - Entsendungsfall

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 63, 282
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BSG, 12.07.1988 - 11a RA 36/87
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte evidentermaßen nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (BVerfG stRspr, BVerfGE 9, 334, 337; 13, 31, 36; 71, 39, 58; 71, 255, 271).

    Vielmehr hat der Gesetzgeber bei der Gewährung öffentlich-rechtlicher Ansprüche für Verfolgte einen besonders weiten Ermessensspielraum (BVerfGE 13, 31, 36).

  • BSG, 18.03.1975 - 4 RJ 51/74

    Berufsunfähigkeit - Maßgebliche Verhältnisse - Deutschland - Ausland

    Auszug aus BSG, 12.07.1988 - 11a RA 36/87
    Schließlich habe auch das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, Auslandstatbestände bei Verfolgten seien nicht allein wegen des Verfolgungsschicksals ohne weiteres Inlandstatbeständen gleichzustellen (Hinweis auf BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 6).
  • BSG, 03.02.1977 - 11 RA 40/76

    Leistungsgruppe B 3 - Besondere Fachkenntnisse - Allgemeine Fachkenntnisse

    Auszug aus BSG, 12.07.1988 - 11a RA 36/87
    Denn grundsätzlich ist der 8. Mai 1945 der Endzeitpunkt, bis zu dem nach dem WGSVG auszugleichende Schäden eingetreten sein können (BSG SozR 5070 § 14 Nr. 7 S 16).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus BSG, 12.07.1988 - 11a RA 36/87
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte evidentermaßen nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (BVerfG stRspr, BVerfGE 9, 334, 337; 13, 31, 36; 71, 39, 58; 71, 255, 271).
  • BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BSG, 12.07.1988 - 11a RA 36/87
    Wenn fraglich ist, ob ein Sachverhalt zu Recht oder willkürlich zu Unrecht in einen gesetzlichen Tatbestand nicht einbezogen worden ist, kommt es darauf an, welche Aufgabe dem Gesetz gestellt war und welcher rechtlichen Mittel es sich bei ihrer Lösung bedient hat (BVerfGE 9, 291, 294; 19, 119, 125).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus BSG, 12.07.1988 - 11a RA 36/87
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte evidentermaßen nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (BVerfG stRspr, BVerfGE 9, 334, 337; 13, 31, 36; 71, 39, 58; 71, 255, 271).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BSG, 12.07.1988 - 11a RA 36/87
    Dabei sind die sozialpolitischen Entscheidungen des Gesetzgebers hinzunehmen, solange seine Erwägungen weder offensichtlich fehlsam noch mit der Wertordnung des GG unvereinbar sind (BVerfGE 14, 288, 301).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BSG, 12.07.1988 - 11a RA 36/87
    Sein Spielraum endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte evidentermaßen nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten sachgerechten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die Differenzierung fehlt (BVerfG stRspr, BVerfGE 9, 334, 337; 13, 31, 36; 71, 39, 58; 71, 255, 271).
  • BVerfG, 24.09.1965 - 1 BvR 228/65

    Couponsteuer

    Auszug aus BSG, 12.07.1988 - 11a RA 36/87
    Wenn fraglich ist, ob ein Sachverhalt zu Recht oder willkürlich zu Unrecht in einen gesetzlichen Tatbestand nicht einbezogen worden ist, kommt es darauf an, welche Aufgabe dem Gesetz gestellt war und welcher rechtlichen Mittel es sich bei ihrer Lösung bedient hat (BVerfGE 9, 291, 294; 19, 119, 125).
  • BSG, 04.06.1986 - GS 1/85

    Grundwehrdienst in der DDR - Versicherungspflichtige Tätigkeit - Beitragszeit -

    Auszug aus BSG, 12.07.1988 - 11a RA 36/87
    Soweit diese Personen nicht im Geltungsbereich des AVG oder im jeweiligen Geltungsbereich der Reichsversicherungsgesetze erzogen haben (vgl § 28a AVG ), beruht die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten auf dem das FRG tragenden Prinzip der Eingliederung (vgl BSG -Großer Senat- BSGE 60, 100 = SozR 5050 § 15 Nr. 32 S 97 ff, - 103 f; Moser, Das Fremdrentengesetz , in: Deutsche Rentenversicherung 1988, 455, 456), nach dem alle in die Bundesrepublik Deutschland - insbesondere wegen des Vertreibungsgeschehens oder infolge anderer Kriegsauswirkungen - zugewanderten Personen, die ihren im Herkunftsgebiet erworbenen Versicherungsschutz verloren haben, rentenrechtlich grundsätzlich so gestellt werden, als hätten sie ihn hier erworben.
  • BSG, 16.04.1985 - 12 RK 4/83

    Rentenversicherungspflicht - Eintragung in das Mitgliederverzeichnis -

  • BSG, 21.05.1974 - 1 RA 215/73

    Pflichtbeiträge - Nachentrichtete Beiträge - Gleichstellung - Zeitpunkt der

  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 18/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG

    Dies ist eine Folge des - jedenfalls für die Klägerin und für den von ihr repräsentierten Personenkreis vor Inkrafttreten des WFG noch ohne weiteres maßgeblichen - Eingliederungsprinzips (vgl dazu Urteile des Senats vom 29. Juli 1997 - 4 RA 56/95 - Sozialgerichtsbarkeit 1997, 518 - insoweit nicht abgedruckt - und vom 12. Juli 1988 - 4/11a RA 36/87 - BSGE 63, 282, 287 = SozR 2200 § 1251a Nr. 2 S 6 f; BSG - GrS - BSGE 60, 100, 107 = SozR 5050 § 15 Nr. 32 S 103; BSG - GrS - BSGE 62, 255, 261 = SozR 5050 § 15 Nr. 35 S 120; vgl auch Moser, Das Fremdrentenrecht, in DRV 1988, S 455, 456).

    Nach diesem Prinzip sollten alle in der Bundesrepublik Deutschland - insbesondere wegen des Vertreibungsgeschehens oder infolge anderer Kriegsauswirkungen - zugewanderten Personen, die ihren im Herkunftsgebiet erworbenen Versicherungsschutz verloren haben, rentenrechtlich grundsätzlich so gestellt werden, als hätten sie ihn in der Bundesrepublik Deutschland erworben, obgleich sie entsprechende Beiträge zu einem bundesdeutschen Rentenversicherungsträger nicht erbracht haben; sie sollten also so behandelt werden, als ob sie ihre bisherigen Tätigkeiten unter der Wirksamkeit bundesdeutscher Rechtsnormen zurückgelegt hätten (vgl BVerfG SozR 5050 § 22 Nr. 16 S 48; Urteile des Senats vom 29. Juli 1997 - 4 RA 56/95 - SGb 1997, 518 - insoweit nicht abgedruckt - und vom 12. Juli 1988 - 4/11a RA 36/87 - BSGE 63, 282, 287 = SozR 2200 § 1251a Nr. 2 S 6 f; BSG - GrS - BSGE 60, 100, 107 = SozR 5050 § 15 Nr. 32 S 103; BSG - GrS - BSGE 62, 255, 261 = SozR 5050 § 15 Nr. 35 S 120; Jantz/Zweng/Eicher, Das neue Fremdrenten- und Auslandsrentenrecht, 1960, Einführung XIV).

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 29/06 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Gemäß § 1 Abs. 2 ZRBG "ergänzt" dieses Gesetz durch den Ausgleich von Auslandsschäden das WGSVG, das grundsätzlich nur damalige Verfolgungsschäden gerade nur in der deutschen Rentenversicherung im damals jeweils einschlägigen Geltungsbereich der Reichsversicherungsgesetze entschädigt (hierzu stellvertretend BSGE 63, 282, 288 f = SozR 2200 § 1251a Nr. 2 S 7 f; BSGE 79, 113, 118 f = SozR 3-5070 § 18 Nr. 2 S 8).
  • BSG, 17.12.1991 - 13 RJ 3/91

    Unterschiedliche Behandlung von Inlands- und Auslandsgeburten bei der Gewährung

    Die erste Alternative von Art. 2 § 62 Abs. 3 Nr. 3 Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz (ArVNG) - Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen RV wegen Beschäftigung oder Tätigkeit im Ausland - ist zu bejahen, wenn der Ehemann im fraglichen Zeitpunkt beitragspflichtig zur deutschen RV war und Beiträge auch tatsächlich entrichtet hat (BSGE 63, 282, 285 [BSG 12.07.1988 - 4 RA 36/87] = SozR 2200 § 1251a Nr. 2; Urteile des 4. Senats des BSG vom 25. April 1990, 4 RA 48/89, nicht veröffentlicht, und vom 30. Oktober 1990, 4 RA 24/90, nicht veröffentlicht, jeweils für die inhaltsgleiche Vorschrift des § 2a Abs. 5 S 2 Nr. 2 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) = § 1227a Abs. 5 S 2 Nr. 2 RVO; Költzsch/Schmidt, Kindererziehungsleistung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921, Berlin 1988, RdNr 70 zu Art. 2 § 61 AnVNG; VerbKomm zum Recht der gesetzlichen RV, RdNr 15 zu Art. 2 § 62 ArVNG; aA Funk in: Kasseler Komm § 1227a Reichsversicherungsordnung (RVO) Anm 28).

    Die im Hinterbliebenen- und Erziehungszeiten-Gesetz vom 11. Juli 1985 (HEZG) für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten getroffene Unterscheidung zwischen Erziehungszeiten im Inland und im Ausland (für die ArV § 1227a Abs. 1 und 5 RVO) überschreitet diese Grenze nicht, wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat (4. Senat, Urteile vom 12. Juli 1988 - BSGE 63, 282, 289 ff [BSG 12.07.1988 - 4 RA 36/87] = SozR 2200 § 1251a Nr. 2 und vom 25. April 1990 - 4 RA 48/89, nicht veröffentlicht - und 5. Senat, Urteil vom 28. November 1990 - SozR 3-2200 § 1251a Nr. 11).

    Die Nichtanerkennung ist dagegen gerechtfertigt, wenn Lücken in der Rentenanwartschaft dadurch entstehen, daß die betreffende Person in ein ausländisches Rechts-, Wirtschafts- und Sozialsystem übergewechselt ist und gerade deswegen keine in der deutschen RV versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt hat (4. Senat des BSG, Urteil vom 12. Juli 1988 - BSGE 63, 282, 291 ff [BSG 12.07.1988 - 4 RA 36/87] = SozR 2200 § 1251a Nr. 2).

  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 31/93

    Anspruch auf eine Vormerkung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung -

    Die erste Alternative dieser Bestimmung - Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen einer Beschäftigung oder Tätigkeit im Ausland - ist nur gegeben, wenn der Ehegatte im fraglichen Zeitraum beitragspflichtig zur deutschen Rentenversicherung war und Beiträge auch tatsächlich entrichtet hat (stRspr; vgl etwa BSGE 63, 282, 285 [BSG 12.07.1988 - 4 RA 36/87] = SozR 2200 § 1251a Nr. 2; BSGE 68, 24, 25 [BSG 28.11.1990 - 5 RJ 87/89] = SozR 3-2200 § 1251a Nr. 11; BSGE 70, 62, 64 = SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 6).

    Dies hat das BSG bereits mehrfach entschieden (vgl statt aller BSGE 63, 282, 291 ff [BSG 12.07.1988 - 4 RA 36/87]; 68, 24, 29 f [BSG 28.11.1990 - 5 RJ 87/89]; vgl auch BSGE 70, 62, 67 f).

    Wenn der Gesetzgeber hier unter historischen Gesichtspunkten eine Gleichstellung mit inländischen Kindererziehungsleistungen vornimmt, so sprechen hierfür sachlich einleuchtende Gründe (vgl BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 20; vgl auch BSGE 63, 282, 287) [BSG 12.07.1988 - 4 RA 36/87].

  • BSG, 25.04.1990 - 4 RA 48/89

    Ausschluß der rentenrechtlichen Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Ausland

    Wie der erkennende Senat hierzu im Urteil vom 12. Juli 1988 - 4/11a RA 36/87 - (BSGE 63, 282, 285 = SozR 2200 § 1251a Nr. 2) erläutert hat, setzt § 2a Abs. 5 Satz 1 AVG die Entrichtung von Pflichtbeiträgen aufgrund einer der Versicherungspflicht in der deutschen Angestelltenversicherung unterliegenden Beschäftigung oder Tätigkeit im Ausland voraus.

    Was der Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom 12. Juli 1988 (BSGE 63, 282, 290) ausgeführt hat, gilt auch hier: Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 bis 3 GG ist nicht verletzt.

  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 49/89

    Anwendung des § 2a Abs. 5 S. 2 Nr. 2 AVG bei im Ausland zurückgelegten Zeiten der

    Demgemäß hat der Senat bereits entschieden, daß Zeiten, in denen eine versicherte Verfolgte nach verfolgungsbedingter Auswanderung in ein Nichtvertreibungsland Kinder erzogen hat, ohne daß ein "Entsendungsfall" im Sinne des § 2a Abs. 5 Sätze 1 und 2 AVG vorlag, keine Kindererziehungszeiten im Sinne der gesetzlichen Vorschriften sind (Urteil vom 12. Juli 1988 - 4/11a RA 36/87 = BSGE 63, 282 ff = SozR 2200 § 1251a Nr. 2).

    Der Senat hat in diesem Zusammenhang bereits dargelegt, daß das über das Tatbestandsmerkmal der Inlandserziehung erfolgte Anknüpfen an das Territorialitätsprinzip, also die Differenzierung zwischen Inlands- und Auslandserziehung, nicht grundgesetzwidrig ist, insbesondere nicht den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 bis 3 des Grundgesetzes ( GG ) verletzt (Urteil vom 12. Juli 1988 - a.a.O. = BSGE 63, 290 f).

    Die Kindererziehungszeit wird dabei den Ehegatten des im Ausland Beschäftigten (oder Tätigen) angerechnet bzw. anerkannt, weil es unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebotes und der besonderen Schutzpflicht des Staates für Ehe und Familie dem erziehenden Elternteil nicht zum Nachteil gereichen soll, wenn er das Inland verläßt, um mit dem im Ausland in einer an sich nach deutschem Sozialversicherungsrecht versicherungspflichtigen Beschäftigung stehenden Ehegatten und dem Kind als Familie zusammenzuleben (so bereits Urteil des Senats vom 12. Juli 1988 - a.a.O. = BSGE 63, 292).

  • BSG, 16.08.1990 - 4 RA 4/90

    Kindererziehungszeiten im Ausland

    Demgemäß hat der Senat bereits entschieden, daß Zeiten, in denen eine versicherte Verfolgte nach verfolgungsbedingter Auswanderung in ein Nichtvertreibungsland nach dem 31. Dezember 1949 Kinder erzogen hat, ohne daß ein "Entsendungsfall" im Sinne des § 2a Abs. 5 Sätze 1 und 2 AVG vorlag, keine Kindererziehungszeiten im Sinne der gesetzlichen Vorschriften sind (Urteil vom 12. Juli 1988 - 4/11a RA 36/87 = BSGE 63, 282 ff = SozR 2200 § 1251a Nr. 2).

    Der Senat hat in diesem Zusammenhang bereits dargelegt, daß das - über das Tatbestandsmerkmal der Inlandserziehung erfolgte Anknüpfen an das Territorialitätsprinzip, also die Differenzierung zwischen Inlands- und Auslandserziehung, nicht grundgesetzwidrig ist, insbesondere nicht den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 bis 3 des Grundgesetzes ( GG ) verletzt (Urteil vom 12. Juli 1988 - a.a.O. = BSGE 63, 290 f).

    Die Kindererziehungszeit wird dabei nicht dem im Ausland Beschäftigten (oder Tätigen), sondern dessen Ehegatten angerechnet bzw. anerkannt; denn unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebotes und der besonderen Schutzpflicht des Staates für Ehe und Familie soll es dem erziehenden Elternteil nicht zum Nachteil gereichen, wenn er das Inland verläßt, um mit dem im Ausland in einer an sich nach deutschem Sozialversicherungsrecht versicherungspflichtigen Beschäftigung stehenden Ehegatten und dem Kind als Familie zusammenzuleben (so bereits Urteil des Senats vom 12. Juli 1988 - a.a.O. = BSGE 63, 292).

  • BSG, 27.09.1990 - 4 RA 64/89
    Demgemäß hat der Senat bereits entschieden, daß Zeiten, in denen eine versicherte Verfolgte nach verfolgungsbedingter Auswanderung in ein Nichtvertreibungsland nach dem 31. Dezember 19ü9 Kinder erzogen hat, ohne daß ein "Entsendungsfall" im Sinne des 5 2a Abs. 5 Sätze 1 und 2 AVG vorlag, keine Kindererziehung32eiten im Sinne der ge3etzlichen Vorschriften sind (Urteil vom 12. Juli 1988 4/11a RA 36/87 & BSGE 63, 282 ff : SOZR 2200 % 1251a -.

    vom 12" Juli aaO = BSGE 63, 290 f).

    nicht dem im Ausland Beschäftigten (oder Tätigen), sondern dessen Ehegatten angerechnet bzw anerkannt; denn unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebotes und der besonderen Schutzpflicht des Staates für Ehe und Familie soll es dem erziehenden Elternteil nicht zum Nachteil gereichen, wenn er das Inland verläßt, um mit dem im Ausland in einer an sich nach deutschem Sozialversicherungsrecht versicherungspflichtigen Beschäftigung stehenden Ehegatten und dem Kind als Familie zusammenzuleben (so bereits Urteil des Senats vom 12. Juli 1988 - aaO : BSGE 63, 292).

  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 55/04 R

    Beitragspflichtige Einnahmen von Arbeitslosenhilfebeziehern - Übergang vom

    In seiner Ausprägung als Verbot der ungerechtfertigten Gleich- oder Verschiedenbehandlung von Personengruppen ist er dann beeinträchtigt, wenn die Rechte verschiedener Personengruppen, bezogen auf den jeweiligen Regelungsgegenstand des Gesetzes und gemessen an dem materiellen Differenzierungskriterium, nämlich der Aufgabe des Gesetzes, ungleich oder aufgabenwidrig gleich behandelt werden (so schon BSGE 63, 282, 290 f = SozR 2200 § 1251a Nr. 2 S 10 f).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 RJ 7/91

    Sozialversicherungsabkommen - Ausländische Versicherungszeiten - Verschiedene

    Nach Art. 31 Abs. 1 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge (Wiener Vertragskonvention - WVK) vom 23. Mai 1969 (BGBl 1985 II 926; für die Bundesrepublik in Kraft getreten am 20. August 1987, BGBl II 757), der insoweit bereits zuvor geltendes Völkergewohnheitsrecht kodifiziert (vgl Brötel, Jura 1988, 343 ff mwN), ist ein Vertrag nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Lichte seines Zieles und Zweckes auszulegen (ebenso BSGE 63, 282, 284 [BSG 12.07.1988 - 4 RA 36/87]; vgl allgemein Seidl-Hohenveldern, Völkerrecht, 6. Aufl 1987, RdZiffn 332 ff).
  • LSG Bayern, 05.06.2023 - L 13 R 485/22

    Rentenversicherung: Voraussetzung für Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei

  • BSG, 01.09.1988 - 11a RA 59/87

    Begriff der Beitragszeit - Verfassungsmäßigkeit - Wirksame Entrichtung

  • BSG, 14.12.2006 - B 4 RA 52/05 R

    Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts - Regelaltersrente nach § 17a

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2023 - L 16 R 870/19

    Kindererziehungszeiten - Rente wegen Erwerbsminderung - gewöhnlicher Aufenthalt -

  • BSG, 30.10.1990 - 4 RA 24/90
  • BSG, 22.06.1989 - 4 RA 86/88
  • BSG, 29.03.1990 - 4 RA 22/89

    Anspruch auf wiederaufgelebte Witwenrente nach Zuzug aus DDR

  • BSG, 28.11.1990 - 5 RJ 62/88
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 46/94

    Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe, Anwendung von § 15 Abs. 1 S. 3 FRG

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 11/92

    Kindererziehungsleistung - Verfolgung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2003 - L 3 RJ 33/00

    Rentenversicherung

  • BSG, 21.08.1997 - 12 RK 1/97

    Vertriebener - Bauernhof - Großmutter - Nachentrichtungsrecht

  • BVerfG, 11.03.1994 - 1 BvR 1304/88

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung in § 12a WGSVG

  • BSG, 16.11.2022 - B 5 R 121/22 B

    Rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungs- und

  • LSG Baden-Württemberg, 01.03.2013 - L 4 R 4921/11
  • BSG, 25.08.2022 - B 5 R 83/22 B

    Höhere Altersrente unter Zugrundelegung zusätzlicher Kindererziehungszeiten und

  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2018 - L 9 R 164/17

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

  • LSG Hessen, 18.08.1992 - L 2 An 683/90

    Kindererziehungszeit - Auslandserziehung - Ausstrahlung - Entsendung -

  • BSG, 26.09.1991 - 1 RA 73/90

    Vormerkung einer Versicherungszeit der Kindererziehung - Erziehung eines

  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 4/96

    Voraussetzungen für die Gewährung von Altersruhegeld - Anerkennung als Verfolgter

  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 3/96

    Anerkennung als Verfolgter im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) -

  • BSG, 30.10.1990 - 4 RA 47/90
  • BSG, 30.04.1991 - 1 RA 1/90

    Rücknahme einer Vormerkung von Kindererziehungszeiten - Gewährung eines höheren

  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 90/95
  • BSG, 28.02.1991 - 1 RA 53/89

    Vormerkung einer Kindererziehungszeit im Ausland - Rentenrechtliche

  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 R 2635/17
  • BSG, 15.11.1988 - 11a RA 58/87
  • LSG Baden-Württemberg, 27.05.2016 - L 11 R 5022/15
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