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   BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87   

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BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87 (https://dejure.org/1988,2071)
BSG, Entscheidung vom 04.02.1988 - 11 RAr 26/87 (https://dejure.org/1988,2071)
BSG, Entscheidung vom 04. Februar 1988 - 11 RAr 26/87 (https://dejure.org/1988,2071)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 63, 37
  • NVwZ-RR 1989, 284
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente

    Auszug aus BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87
    Der Senat hat bereits entschieden, daß die Jahresfrist des 5 M5 Abs ü Satz 2 SGB 10 durch eine rechtswidrige und deshalb aufzuhebende Rücknahme gewahrt bleibt, wenn der Rücknahmebescheid unverzüglich fehlerfrei wiederholt wird (Urteil vom 26. August 1987 11a RA 30/86 1300 5 "8 Nr. 39).
  • BSG, 21.10.1958 - 6 RKa 9/58
    Auszug aus BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87
    Ist nämlich auf eine Anfechtungsklage hin der Verwaltungsakt aufgehoben worden, weil er inhaltlich gegen das Gesetz verstößt, so ist eine Wiederholung ohne Änderung der Sach- und Rechtslage nicht zulässig (Meyer-Ladewig, SGG, 3. Aufl, RdNr 10 zu S 141; Peters/Sautters/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, ". Aufl, Anm 3b, bb zu % 1ü1, S II/257; BSGE 8, 185; U9, 197, 199 : SozR 4100 % 119 Nr. 11; SozR 3100 5 62 Nr. 5).
  • BSG, 21.08.1986 - 11b RAr 31/85

    Anwendung des § 1 ArEV im Rehabilitationsrecht

    Auszug aus BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87
    Für das weitere Verfahren gibt der Senat folgende Hinweise: Die Annahme des LSG, daß die steuerfrei gezahlten Zuschläge bei der Bemessung des Uhg nicht als Entgelt zu berücksichtigen seien, entpricht der Rechtsprechung des Senats zur Höhe des Übergangsgeldes (BSGE 60, 201 : SozR M100 S 59 Nr. 4).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 16.86

    Rückforderung von Ausbildungsförderung - Teilaufhebung von Bewilligungsbescheiden

    Auszug aus BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87
    In mehreren anderen Entscheidungen vom selben Tage hat er jedoch die von der Behörde aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ohne Ermessensausübung ausgesprochene Rückforderung in Anwendung des 5 US SGB 10 wegen fehlender Ermessensvoraussetzungen, insbesondere wegen Versäumung der nach 5 us Abs. 3 SGB 10 zu beachtenden Fristen, aufgehoben (5 C 16.86 und 5 C 19.86).
  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 19.86

    Rücknahme und Aufhebung von Bescheiden über die Bewilligung von

    Auszug aus BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87
    In mehreren anderen Entscheidungen vom selben Tage hat er jedoch die von der Behörde aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ohne Ermessensausübung ausgesprochene Rückforderung in Anwendung des 5 US SGB 10 wegen fehlender Ermessensvoraussetzungen, insbesondere wegen Versäumung der nach 5 us Abs. 3 SGB 10 zu beachtenden Fristen, aufgehoben (5 C 16.86 und 5 C 19.86).
  • BSG, 15.10.1987 - 1 RA 37/85

    Bescheid - Aufhebung - Rücknahme - Witwenrente - Kürzung - Geschiedene Ehefrau -

    Auszug aus BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87
    Wenn der 1. Senat des BSG in seinem Urteil vom 15. Oktober 1987 1 RA 37/85 in einem Einzelfall - -.
  • BSG, 21.02.1985 - 11 RA 2/84

    Vormerkung von Ersatzzeiten - Verwaltungsakte mit Dauerwirkung - Rücknahme eines

    Auszug aus BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87
    Für den Fall, daß das LSG wiederum die Anfechtungsklage als begründet ansieht, wird erneut darauf hingewiesen, daß mit der Aufhebung des Rücknahmebescheides der Bewilligungsbescheid wieder wirksam wird, so daß die Beklagte nicht noch, wie im Urteil des SG geschehen, zur Leistung verurteilt werden darf (BSGE 58, 49).
  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 127/84
    Auszug aus BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87
    Dem hat sich der 7. Senat angeschlossen und den Rechtsstreit über die Anfechtung eines Rücknahmebescheides trotz fehlender Ermessensausübung an das Berufungsgericht zur Klärung der Ermessensvoraussetzungen zurückverwiesen (Urteil des BSG vom 17. April 1986 7 RAr 127/84 -.
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87
    Hiervon geht auch der Große Senat des BVerwG aus, wenn er die Jahresfrist des 3 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG mit der Kenntnis aller für die Vertrauensabwägung sowie der "für die Ermessensausübung wesentlichen Umstände" beginnen läßt (BVerwGE 70, 356, 362; ähnlich BVerwG 1985 4 C 23/82 1986, 119).
  • BVerwG, 06.09.1984 - 6 P 17.82

    Personalvertretung - Personalversammlung - Hinzuziehung Sachkundiger Personen -

    Auszug aus BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87
    10- Senat (Urteil vom 9. Dezember 1987 - 10 RKg 3/86 -); auch das Bundesverwaltungsgerioht (BVerwG) versteht den 5 us SGB 10 in diesem Sinne (BVerWGE 70, 69; Urteil vom 17. September 1987 - BVerwG 5 C 20.84 -).
  • BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 23.82

    Beginn des Laufens der Jahresfrist für die Rücknahme eines schon bei seinem

  • BSG, 09.12.1987 - 10 RKg 3/86

    Türkischer Staatsangehöriger - Strafgefangener - Kindergeld - Türkei

  • BSG, 24.02.1987 - 11b RAr 53/86

    Aufhebung eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts durch die BA

  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 20.84

    Rücknahme und Aufhebung von Bescheiden über die Bewilligung von

  • BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 87/85

    Erwerb - Anwartschaft - Arbeitslosengeld - Saisonbetrieb

  • BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 36/86

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Arbeitslosengeld - Rücknahme eines rechtswidrigen

  • BSG, 28.11.1985 - 11b/7 RAr 128/84

    Vermögensdisposition - Verwaltungsakt - Disposition - Unterhaltsgeld

  • BSG, 18.08.1983 - 11 RZLw 1/82

    Rückforderung von Ausgleichsleistungen - Voraussetzungen - Anfechtungsklagen -

  • BSG, 08.12.2020 - B 4 AS 46/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung -

    (3) Soweit das BSG und im Anschluss daran das BVerwG entschieden haben, dass ein zweiter Aufhebungs- oder Rücknahmebescheid nur innerhalb der Frist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X ergehen darf, betraf dies nur Fälle, in denen der erste Aufhebungs- oder Rücknahmebescheid während des gerichtlichen Verfahrens aufgehoben und entweder durch einen erneut belastenden Verwaltungsakt ersetzt worden ist oder noch gar kein zweiter Rücknahmebescheid ergangen war (BSG vom 27.7.1989 - 11/7 RAr 115/87 - BSGE 65, 221 = SozR 1300 § 45 Nr. 45; BSG vom 27.7.1989 - 11 RAr 7/88 - SozR 4100 § 103 Nr. 42; BSG vom 15.2.1990 - 7 RAr 28/88 - BSGE 66, 204 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1; BSG vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R - juris RdNr 10; BVerwG vom 19.12.1995 - 5 C 10.94 - BVerwGE 100, 199, 203 f = Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 12 - juris RdNr 15; anders noch BSG vom 26.8.1987 - 11a RA 30/86 - BSGE 62, 103, 108 = SozR 1300 § 48 Nr. 39 - juris RdNr 23; BSG vom 4.2.1988 - 11 RAr 26/87 - BSGE 63, 37, 43 = SozR 1300 § 45 Nr. 34 S 112, wonach es auch nach Ablauf der Jahresfrist ausreicht, wenn der neue Bescheid unverzüglich bzw alsbald nach Aufhebung des ersten Bescheides erlassen wird; anders auch zu § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG BVerwG vom 20.5.1988 - 7 B 79.88 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 56 = juris RdNr 3; BVerwG vom 28.6.2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230, 238 = Buchholz 239.1 § 52 BeamtVG Nr. 2 - juris RdNr 30) oder in denen der erste Bescheid gar nicht wirksam bekanntgegeben worden war (BSG vom 2.7.1997 - 9 RV 14/96 - BSGE 80, 283 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 19) .
  • BSG, 17.09.2013 - B 1 KR 51/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - keine Erforderlichkeit einer nachstationären

    Das Gericht ist bei der Auswahl des Grundes (also in der Prüfungsreihenfolge) - abgesehen von den hier nicht betroffenen Sachurteilsvoraussetzungen - frei: Ist eine Klage aus mehreren Gründen gerechtfertigt oder aus mehreren Gründen abzuweisen, so ist es Sache des Gerichts, auf welchen Grund es seine Entscheidung stützt (vgl BSGE 102, 172 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 13, RdNr 30 mwN; BSGE 63, 37, 41 f = SozR 1300 § 45 Nr. 34).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 10 R 3153/13

    Rücknahme eines Bescheides wegen Anrechnung von Einkommen auf eine Witwenrente -

    Dies ist dann aber nach der Rechtsprechung des BSG im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 04.02.1988, 11 RAr 26/87 in SozR 1300 § 45 Nr. 34; Beschluss vom 10.08.1993, 9 BV 4/93 in SozR 3-1300 § 45 Nr. 18; Urteil vom 25.01.1994, 4 RA 16/92 in SozR 3-1300 § 50 Nr. 16; zur Wechselwirkung des Maßstabes für grobe Fahrlässigkeit und allgemeiner Annahme einer Ermessensreduzierung auf Null BSG, Urteil vom 24.01.1995, 8 RKn 11/93 in SozR 3-1300 § 50 Nr. 17), wobei im vorliegenden Fall durchaus und zusätzlich die damalige Ausnahmesituation der Klägerin (Verlust des Ehemannes und zwei minderjährige Kinder) zu ihren Gunsten hätte berücksichtigt werden können.
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