Rechtsprechung
   BSG, 23.02.1988 - 12 RK 33/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,17043
BSG, 23.02.1988 - 12 RK 33/87 (https://dejure.org/1988,17043)
BSG, Entscheidung vom 23.02.1988 - 12 RK 33/87 (https://dejure.org/1988,17043)
BSG, Entscheidung vom 23. Februar 1988 - 12 RK 33/87 (https://dejure.org/1988,17043)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,17043) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfasungsmäßigkeit - Rentner - Beitragspflicht - Familienhilfe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 63, 51
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 39/56

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versorgungsansprüche scheinehelicher Kinder von

    Auszug aus BSG, 23.02.1988 - 12 RK 33/87
    Vor allem ist der Gesetzgeber innerhalb jener Grenzen frei, die Merkmale als Vergleichspaar zu wählen, an denen er Gleichheit und Ungleichheit der gesetzlichen Regelung orientiert (BVerfGE 9, 201, 206; vgl auch 51, 257, 267 f).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 23.02.1988 - 12 RK 33/87
    Dies ergibt sich aus den Entscheidungen des BVerfG in BVerfGE 69, 272 : SozR 2200 S 165 Nr. 81 und des erkennenden Senats in BSGE 54, 293 : SozR 2200 S 165 Nr. 69.
  • BSG, 17.10.1986 - 12 RK 15/86

    Verfassungsmäßige Beanstandung einer Norm

    Auszug aus BSG, 23.02.1988 - 12 RK 33/87
    gend hat der Senat eine Regelung, die in gewissen Fällen zu einer Benachteiligung der versicherungspflichtigen Rentner führt, schon früher bezeichnet (BSGE 60, 274, 283).
  • BSG, 16.02.1983 - 12 RK 79/80

    Neuregelung der Krankenversicherung - Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz

    Auszug aus BSG, 23.02.1988 - 12 RK 33/87
    Dies ergibt sich aus den Entscheidungen des BVerfG in BVerfGE 69, 272 : SozR 2200 S 165 Nr. 81 und des erkennenden Senats in BSGE 54, 293 : SozR 2200 S 165 Nr. 69.
  • BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 13/02 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Zugang - Gesamteinkommen - Einkünfte

    Diese Rentner können wegen des Vorrangs der unkündbaren Pflichtversicherung nicht in die beitragsfreie Familienversicherung wechseln (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 iVm § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V; vgl BSGE 63, 51 = SozR 2200 § 165 Nr. 93).
  • BSG, 04.09.2013 - B 12 KR 13/11 R

    Krankenversicherung der Rentner - Verfassungsmäßigkeit der Pflichtversicherung

    Diese Vorteile hat der Senat bereits zum Recht der RVO in dem vom LSG zitierten Urteil vom 23.2.1988 (BSGE 63, 51 = SozR 2200 § 165 Nr. 93) noch für die KVdR einerseits und die Familienhilfe andererseits herausgearbeitet.

    Darüber hinaus würde, worauf schon im Urteil des Senats vom 23.2.1988 (BSGE 63, 51, 57 = SozR 2200 § 165 Nr. 93 S 159 f) hingewiesen wurde, die Beseitigung der von der Klägerin geltend gemachten Ungleichbehandlung durch die von ihr gewünschte Einbeziehung auch von Rentnern mit einem Gesamteinkommen von weniger als einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße in die Familienversicherung zu anderen Ungleichheiten führen.

  • BSG, 10.03.1994 - 12 RK 4/92

    Betriebsrente - Zahlbetrag - Höhe - Familienversicherung

    Mit der schrittweisen Einführung einer eigenen Beitragslast für Rentner auf der Grundlage des Zahlbetrags der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Versorgungsbezüge nach § 180 Abs. 5, § 381 Abs. 2 RVO in der ab 1. Januar 1983 geltenden Fassung (Rentenanpassungsgesetz 1982 vom 1. Dezember 1981, BGBl. I 1205; zu den einzelnen Schritten vgl. BSGE 63, 51 = SozR 2200 § 165 Nr. 93) wurde die ursprüngliche Gleichbehandlung von Rentnern bei der Beurteilung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Beitragsrecht und im Rahmen der Familienhilfe jedoch aufgegeben.

    Seit jedoch die Mitgliedschaft in der KVdR neben dem Rentenanspruch eine Vorversicherungszeit in der Krankenversicherung voraussetzt und seit aus Renten und Versorgungsbezügen Beiträge gezahlt werden müssen, bestanden beitragsfreie Familienhilfeansprüche regelmäßig nur noch für diejenigen Rentner, die mangels Vorversicherungszeit nicht der KVdR angehörten (zum Ausschluß der Familienhilfe durch die Mitgliedschaft in der KVdR BSGE 63, 51 = SozR 2200 § 165 Nr. 93).

  • BSG, 26.06.1996 - 12 RK 8/95

    Vorversicherungszeiten in der Krankenversicherung der Rentner

    Im übrigen haben die Anrechnung einer Familienversicherung aufgrund einer Pflichtversicherung und die Nichtanrechnung einer Familienversicherung aufgrund einer freiwilligen Versicherung jeweils Vor- und Nachteile: Führt die Anrechnung einer Zeit der Familienversicherung aufgrund einer Versicherungspflicht zu einer Mitgliedschaft in der beitragsgünstigen KVdR, so verdrängt diese Versicherung nach § 10 Abs. 1 S 1 Nr. 2 SGB V die Familienversicherung auch, wenn die Rente niedrig ist (vgl BSGE 63, 51 = SozR 2200 § 165 Nr. 93).
  • BSG, 17.07.1997 - 12 RK 36/96

    Zugang zur Krankenversicherung der versicherungspflichtigen Rentner (KVdR);

    Im übrigen haben die Anrechnung einer Familienversicherung aufgrund einer Pflichtversicherung und die Nichtanrechnung einer Familienversicherung aufgrund einer freiwilligen Versicherung jeweils Vor- und Nachteile: Führt die Anrechnung einer Zeit der Familienversicherung aufgrund einer Versicherungspflicht zu einer Mitgliedschaft in der beitragsgünstigen KVdR, so verdrängt diese Versicherung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V die Familienversicherung auch, wenn die Rente niedrig ist (vgl BSGE 63, 51 = SozR 2200 § 165 Nr. 93).
  • BSG, 26.06.1996 - 12 RK 69/94

    Zugang zur Krankenversicherung der versicherungspflichtigen Rentner;

    Im übrigen haben die Anrechnung einer Familienversicherung aufgrund einer Pflichtversicherung und die Nichtanrechnung einer Familienversicherung aufgrund einer freiwilligen Versicherung jeweils Vor- und Nachteile: Führt die Anrechnung einer Zeit der Familienversicherung aufgrund einer Versicherungspflicht zu einer Mitgliedschaft in der beitragsgünstigen KVdR, so verdrängt diese Versicherung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V die Familienversicherung auch, wenn die Rente niedrig ist (vgl BSGE 63, 51 = SozR 2200 § 165 Nr. 93).
  • BSG, 26.06.1996 - 12 RK 78/94

    Zugang zur Krankenversicherung der versicherungspflichtigen Rentner und

    Im übrigen haben die Anrechnung einer Familienversicherung aufgrund einer Pflichtversicherung und die Nichtanrechnung einer Familienversicherung aufgrund einer freiwilligen Versicherung jeweils Vor- und Nachteile: Führt die Anrechnung einer Zeit der Familienversicherung aufgrund einer Versicherungspflicht zu einer Mitgliedschaft in der beitragsgünstigen KVdR, so verdrängt diese Versicherung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V die Familienversicherung auch, wenn die Rente niedrig ist (vgl BSGE 63, 51 = SozR 2200 § 165 Nr. 93).
  • BSG, 26.06.1996 - 12 RK 7/95

    Zugang zur Krankenversicherung der versicherungspflichtigen Rentner und

    Im übrigen haben die Anrechnung einer Familienversicherung aufgrund einer Pflichtversicherung und die Nichtanrechnung einer Familienversicherung aufgrund einer freiwilligen Versicherung jeweils Vor- und Nachteile: Führt die Anrechnung einer Zeit der Familienversicherung aufgrund einer Versicherungspflicht zu einer Mitgliedschaft in der beitragsgünstigen KVdR, so verdrängt diese Versicherung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V die Familienversicherung auch, wenn die Rente niedrig ist (vgl. BSGE 63, 51 = SozR 2200 § 165 Nr. 93).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.09.2010 - L 4 KR 915/08
    Das BSG hat bereits entschieden, dass es nicht verfassungswidrig ist, dass ein versicherungspflichtiger Rentner nach Einführung einer eigenen Beitragspflicht auch dann in der eigenen Versicherung verbleiben muss, wenn ohne diese für ihn ein Anspruch auf Familienhilfe (jetzt Familienversicherung) bestünde (Urteil vom 23. Februar 1988 - 12 RK 33/87 - SozR 2200 § 165 Nr. 93; Beschluss vom 14. März 2006 - B 12 KR 74/05 B -, veröffentlicht in Juris).

    Daraus, dass bei bestimmten Personengruppen die eigene Versicherungs- oder Beitragspflicht hinter einem Schutz durch die Familienhilfe oder jetzt die Familienversicherung zurücktritt, kann auch nicht hergeleitet werden, bei den versicherungspflichtigen Rentnern müsse ebenso verfahren werden; denn es sind dort jeweils besondere Sachgründe maßgeblich, die für die Rentner nicht zutreffen (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 93).

  • BSG, 06.11.1997 - 12 RK 61/96

    Vorversicherungszeit für die KVdR, Verfassungsmäßigkeit

    Die Versicherungspflicht verdrängt die Familienversicherung unabhängig von der Höhe der Rente (BSGE 63, 51 = SozR 2200 § 165 Nr. 93).
  • BSG, 25.06.1996 - 12 RK 36/95

    Zugang zur Krankenversicherung der versicherungspflichtigen Rentner und

  • BSG, 25.06.1996 - 12 RK 7/95

    Zugang zur Krankenversicherung der versicherungspflichtigen Rentner;

  • BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 69/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Aufhebung - Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge -

  • BSG, 17.07.1990 - 12 RK 16/89

    Zulässigkeit der Satzungsbestimmungen zur Bemessung der Beiträge freiwilliger

  • BSG, 03.09.1998 - B 12 KR 5/98 R

    Vorlagebeschluß an das BVerfG - Zugang zur KVdR - Vorversicherungszeit -

  • BSG, 14.03.2006 - B 12 KR 74/05 B

    Verfassungsmäßigkeit der Krankenversicherung der Rentner

  • BSG, 14.02.1990 - 9a/9 RV 1/89

    Witwenrente - Erhöhung - Beitragspflichtige Bezüge

  • BSG, 14.09.1989 - 12 RK 12/89

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung kein beitragspflichtiger Grundlohn

  • BSG, 13.12.1994 - 9 BV 22/94

    Versorgungsrecht - Ausschluß der Heil- und Krankenbehandlung -

  • SG Fulda, 10.07.2003 - S-1/KR-376/02
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht