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   BSG, 24.02.1988 - 2 RU 44/87   

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BSG, 24.02.1988 - 2 RU 44/87 (https://dejure.org/1988,10185)
BSG, Entscheidung vom 24.02.1988 - 2 RU 44/87 (https://dejure.org/1988,10185)
BSG, Entscheidung vom 24. Februar 1988 - 2 RU 44/87 (https://dejure.org/1988,10185)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Säumniszuschlag - rückständige Beitragsforderungen - Unfallversicherungsträger - Masseschulden - Konkurs - Konkurseröffnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 63, 67
  • ZIP 1988, 659
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.02.1988 - 2/9b RU 48/87
    Auszug aus BSG, 24.02.1988 - 2 RU 44/87
    HVBG HVBG-Info 12/1988 vom 28.04.1988, S. 1000 - 1017, DOK 544/017-LSG Erhebung von Säumniszuschlägen gemäß § 24 SGB IV für rückständige UV-Beiträge nach Konkurseröffnung - BSG-Urteile vom 24.02.1988 - 2 RU 44/87 - und - 2/9b RU 48/87 Erhebung von Säumniszuschlägen gemäß § 24 SGB IV für rückständige UV-Beiträge nach Konkurseröffnung (§ 59 Abs. 1 Nr. 3e KO); hier: BSG-Urteile vom 24.02.1988 - 2 RU 44/87 - und - 2/9b RU 48/87 - Das BSG hat mit Urteil vom 24.02.1988 - 2 RU 44/87 - folgendes entschieden: Leitsatz: Säumniszuschläge für rückständige Beitragsforderungen der Unfallversicherungsträger, die als Masseschulden im Konkurs geltend gemacht sind, können auch für die Zeit nach Konkurseröffnung erhoben werden.

    Das BSG-Urteil vom 24.02.1988 - 2/9b RU 48/87 - (Parallelentscheidung zum o.g. BSG-Urteil) ist als Anlage 2 beigefügt.

  • BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Ausübung pflichtgemäßen Ermessens -

    Auszug aus BSG, 24.02.1988 - 2 RU 44/87
    Aus ihr muß sich nicht nur ergeben, daß die Beklagte eine Ermessensentscheidung treffen wollte und getroffen hat, sie muß auch gemäß § 35 Abs. 1 S. 3 SGB X diejenigen Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen sie bei der Ausübung des Ermessens ausgegangen ist (vgl. BSG vom 14.11.1985 - 7 RAr 123/84 = BSGE 59, 157, 170 = HV-INFO 1986, S. 1738-1748).
  • BSG, 24.11.1983 - 10 RAr 13/82

    Winterbauumlage - Insolvenz - Konkursausfallgeld - Nebenforderung - Masseschulden

    Auszug aus BSG, 24.02.1988 - 2 RU 44/87
    Den Sozialversicherungsträgern ist nur bei der Entscheidung über die Erhebung von Säumniszuschlägen nach § 24 Abs. 1 SGB IV, nicht jedoch in den Fällen des Abs. 2 der Norm, ein sogenanntes doppeltes, d.h. auf den Grund und auf die Höhe bezogenes Ermessen eingeräumt (vgl. BSG vom 24.11.1983 - 10 RAr 13/82 = SozR 4100 § 186a Nr. 18 = HV-INFO 3/1984, S. 62-66).
  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 32/00 R

    Einzugsstelle - Feststellung der Konkursforderung durch Verwaltungsakt -

    Die vom Bayerischen LSG für seine Rechtsansicht angeführte Rechtsprechung des BSG (BSGE 50, 262 = SozR 2200 § 28 Nr. 4; BSGE 52, 42 = SozR 4100 § 186a Nr. 10; BSGE 56, 55 = SozR 7910 § 59 Nr. 15; BSGE 63, 67 = SozR 2100 § 24 Nr. 5; BSGE 68, 158 = SozR 3-2400 § 24 Nr. 1 und Urteil vom 30. Oktober 1991 Az: 10 RAr 7/90 in Die Beiträge 1992, 277) betrifft jedoch ausnahmslos Masseschulden iS von § 59 KO.

    Entgegen der Ansicht der Revision sind Säumniszuschläge auch rückwirkend festzustellen (BSGE 63, 67 = SozR 2100 § 24 Nr. 5).

    Die Druckfunktion, die Säumniszuschläge ebenfalls haben und die grundsätzlich auch während des Konkursverfahrens gegenüber dem Konkursverwalter zum Tragen kommen kann (BSGE 63, 67, 70 = SozR 2100 § 24 Nr. 5 für Säumniszuschläge auf Masseschulden), ist für Konkursforderungen, die zur Konkurstabelle beim Konkursgericht anzumelden sind, allerdings gering, da hier der Konkursverwalter ohne vorherige Entscheidungen des Konkursgerichts keine Zahlungen leisten darf.

  • BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 5/98 R

    Winterbau-Umlage - Erlaß von Säumniszuschlägen im Konkursverfahren - Ermessen -

    Denn bei den vom Gesetzgeber zu Masseschulden erklärten Ansprüchen der Versicherungsträger handelt es sich um "echte Masseschulden" und nicht etwa ihrem rechtlichen Charakter nach nur um Konkursforderungen, die lediglich im Rang des § 59 Abs. 1 Nr. 3 KO zu befriedigen sind (BSGE 52, 42, 45 = SozR 4100 § 186 Nr. 10; BSGE 63, 67, 69 = SozR 2100 § 24 Nr. 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 55/23

    Abhängige Beschäftigung; Bauhelfer; Beitragshinterziehung; Betriebsprüfung;

    Die Rechtsprechung des BSG verweist in diesem Zusammenhang auf eine den Säumniszuschlägen zukommende "Druckfunktion" (BSG, U.v. 17. Mai 2001 - B 12 KR 32/00 R -, BSGE 88, 146, Rn. 24).  Säumniszuschläge bezwecken "wesentlich auch, auf den säumigen Schuldner Druck auszuüben" (BSG, U.v. 24. Februar 1988 - 2 RU 44/87 -, BSGE 63, 67, 14).
  • BSG, 28.08.1990 - 2 RU 12/90

    Säumniszuschlag

    Erwägungen im wesentlichen denen, welche sie, die Beklagte, bereits in anderen Verfahren angestellt habe und die vom BSG in zwei Urteilen vom 24. Februar 1988 (2 RU 44/87 und 2/9b RU 48/87) als ausreichend angesehen worden seien.

    Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat angeschlossen (BSGE 63, 67, 68 f; Urteil vom 24. Februar 1988 - 2/9b RU 48/87 - HV-Info 1988, S 1009 ff).

    So hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 24. Februar 1988 (aaO und BSGE 63, 67, 70) erläutert, selbst die Eröffnung des Konkursverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit (§ 102 KO) schließe nicht aus, daß Mittel zur Deckung der vorweg aus der Konkursmasse zu berücksichtigenden Massekosten und Masseschulden bei Konkurseröffnung vorhanden seien oder der Konkursmasse nachträglich zuflössen, und der Konkursverwalter dann - wie es hier geschehen ist - nach § 57 KO für eine Vorwegbefriedigung zu sorgen habe.

    Der Anspruch auf Säumniszuschläge steht auch während des Konkursverfahrens im Ermessen des Versicherungsträgers (BSGE 63, 67, 71 mwN).

    Nach § 24 Abs. 2 SGB IV ist ihm dabei ein Ermessensspielraum allein darüber eingeräumt, ob er überhaupt Säumniszuschläge erheben will, während § 24 Abs. 1 SGB IV einen Ermessensspielraum auch darüber einräumt, ob die Höchstgrenze von 2 vH ausgeschöpft werden soll (BSGE 63, 67, 72 f mwN).

  • BSG, 26.02.1991 - 10 RAr 4/90

    Erhebung von Säumniszuschlägen bei Masselosigkeit

    So hat der 2. Senat des BSG in den Urteilen vom 24. Februar 1988 - 2/9b RU 48/87 und BSGE 63, 67, 70 entschieden, daß dann, wenn nach Eröffnung des Konkursverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit (§ 102 KO) Mittel zur Deckung der vorweg aus der Konkursmasse zu berücksichtigenden Massekosten und Masseschulden bei Konkurseröffnung vorhanden sind oder wenn der Konkursmasse nachträglich derartige Mittel zufließen, der Konkursverwalter dann nach § 57 KO für eine Vorwegbefriedigung sorgen muß.

    Der Anspruch auf Säumniszuschläge steht aber auch während des Konkursverfahrens im Ermessen des Versicherungsträgers (BSGE 63, 67, 71 mwN).

    Nach § 24 Abs. 2 SGB IV ist ihm dabei ein Ermessensspielraum allein darüber gewährt, ob er überhaupt Säumniszuschläge erheben will, während § 24 Abs. 1 SGB IV einen Ermessensspielraum auch darüber eröffnet, ob die Höchstgrenze von 2 vH ausgeschöpft werden soll (BSGE 63, 67, 72 f mwN).

  • BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 105/99 R

    Vorabbegleichung von Säumniszuschlägen bei der Winterbau-Umlage, Kein Erlaß von

    a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 59 Abs. 1 Nr. 3e KO, daß zu den in den Rang von Masseschulden erhobenen Beitrags- bzw Umlagerückständen für die letzten sechs Monate vor Eröffnung des Konkursverfahrens die darauf entfallenden Säumniszuschläge auch zählen, soweit sie nach Konkurseröffnung angefallen sind (BSGE 52, 42, 44 = SozR 4100 § 186a Nr. 10; SozR 7910 § 59 Nr. 13; BSGE 56, 55, 60 = SozR 7910 § 59 Nr. 15; BSGE 63, 67, 68 = SozR 2100 § 24 Nr. 5; BSGE 83, 292, 294 = SozR 3-2400 § 76 Nr. 2).

    Darüber hinaus wird durch die in § 59 Abs. 1 Nr. 3e KO enthaltene Formulierung "wegen der Rückstände für die letzten sechs Monate vor der Eröffnung des Verfahrens" zum Ausdruck gebracht, daß nur die Hauptforderung zeitlich begrenzt wird, während die auf sie entfallenden Nebenforderungen auch zu den Masseschulden iS der Vorschrift gehören, wenn sie nach Konkurseröffnung entstanden sind (BSGE 63, 67, 68 f = SozR 2100 § 24 Nr. 5).

  • BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 91/99 R

    Säumniszuschläge, Vorabbegleichung im Gesamtvollstreckungsverfahren

    a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 59 Abs. 1 Nr. 3e KO, daß zu den in den Rang von Masseschulden erhobenen Beitrags- bzw Umlagerückständen für die letzten sechs Monate vor Eröffnung des Konkursverfahrens die darauf entfallenden Säumniszuschläge auch zählen, soweit sie nach Konkurseröffnung angefallen sind (BSGE 52, 42, 44 = SozR 4100 § 186a Nr. 10; SozR 7910 § 59 Nr. 13; BSGE 56, 55, 60 = SozR 7910 § 59 Nr. 15; BSGE 63, 67, 68 = SozR 2100 § 24 Nr. 5; BSGE 83, 292, 294 = SozR 3-2400 § 76 Nr. 2).

    Darüber hinaus wird durch die in § 59 Abs. 1 Nr. 3e KO enthaltene Formulierung "wegen der Rückstände für die letzten sechs Monate vor der Eröffnung des Verfahrens" zum Ausdruck gebracht, daß nur die Hauptforderung zeitlich begrenzt wird, während die auf sie entfallenden Nebenforderungen auch zu den Masseschulden iS der Vorschrift gehören, wenn sie nach Konkurseröffnung entstanden sind (BSGE 63, 67, 68 f = SozR 2100 § 24 Nr. 5).

  • BSG, 30.10.1991 - 10 RAr 7/90

    Anspruch auf Säumniszuschläge für nicht befriedigte Umlageforderungen -

    So hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in den Urteilen vom 24. Februar 1988 - 2/9b RU 48/87 - und BSGE 63, 67, 70 entschieden, daß dann, wenn nach Eröffnung des Konkursverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit (§ 102 Konkursordnung ) Mittel zur Deckung der vorweg aus der Konkursmasse zu berücksichtigenden Massekosten und Masseschulden bei Konkurseröffnung vorhanden sind oder wenn der Konkursmasse nachträglich derartige Mittel zufließen, der Konkursverwalter dann nach § 57 KO für eine Vorwegbefriedigung sorgen muß.

    Nach § 24 Abs. 2 SGB IV ist ihm (dem Versicherungsträger) dabei ein Ermessensspielraum allein darüber gewährt, ob er überhaupt Säumniszuschläge erheben will, während § 24 Abs. 1 SGB IV einen Ermessensspielraum auch darüber eröffnet, ob die Höchstgrenze von 2 vH ausgeschöpft werden soll (BSGE 63, 67, 72 f mwN).

  • LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 13/03

    Anspruch aus dem ehemaligen Jugoslawien stammender, geduldeter bzw. zum

    § 1 Abs. 3 BKGG in der bis zum 31.12.1993 geltenden Fassung beinhaltete - abgesehen von dem Hinausschieben des Kindergeldanspruchs um ein Jahr - keine lex specialis zu § 1 Abs. 1 BKGG a.F. (Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt), sondern vollzog mit Wirkung ab 01.01.1991 lediglich die herrschende Meinung in der Literatur und die allgemeine Auffassung in der Rechtsprechung, dass der tatsächliche Aufenthalt eines Ausländers erst dann sich zum Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne von § 30 SGB I entwickeln könne, wenn nach dem jeweils geltenden Ausländerrecht und der Handhabung der einschlägigen Ermessensvorschriften durch die deutschen Behörden (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) davon auszugehen sei, dass der Ausländer nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer im Bundesgebiet bleiben könne (vgl. BSG vom 31.08.1980 - 8b RKg 4/79 in BSGE 49, 254; BSG vom 15.06.1982 - 10 RKg 26/81, 27/81 und 34/81, ersteres in BSGE 53, 234; BSG vom 20.05.1987 - 10 RKg 18/85 in Breithaupt 1988, 339; BSG vom 23.08.1988 - 10 RKg 20/86, 21/86, 16/87 und 17/87, letzteres in BSGE 63, 67; BSG vom 12.02.1992 - 10 RKg 26/90).
  • LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 9/05

    Voraussetzungen für das Bestehen eines noch offenen Kindergeldanspruchs für zwei

    § 1 Abs. 3 BKGG in der bis zum 31.12.1993 geltenden Fassung beinhaltete - abgesehen von dem Hinausschieben des Kindergeldanspruchs um ein Jahr - keine lex specialis zu § 1 Abs. 1 BKGG a.F. (Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt), sondern vollzog mit Wirkung ab 01.01.1991 lediglich die herrschende Meinung in der Literatur und die allgemeine Auffassung in der Rechtsprechung, dass der tatsächliche Aufenthalt eines Ausländers erst dann sich zum Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne von § 30 SGB I entwickeln könne, wenn nach dem jeweils geltenden Ausländerrecht und der Handhabung der einschlägigen Ermessensvorschriften durch die deutschen Behörden (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) davon auszugehen sei, dass der Ausländer nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer im Bundesgebiet bleiben könne (vgl. BSG vom 31.08.1980 - 8b RKg 4/79 in BSGE 49, 254; BSG vom 15.06.1982 - 10 RKg 26/81, 27/81 und 34/81, ersteres in BSGE 53, 234; BSG vom 20.05.1987 - 10 RKg 18/85 in Breithaupt 1988, 339; BSG vom 23.08.1988 - 10 RKg 20/86, 21/86, 16/87 und 17/87, letzteres in BSGE 63, 67; BSG vom 12.02.1992 - 10 RKg 26/90).
  • LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 10/05

    Anspruch eines Ausländers mit Aufenthaltsgenehmigung auf Kindergeld; Anspruch des

  • BSG, 15.07.1993 - 1 RK 13/92

    Masseschulden - Umlagerückstände

  • LSG Bayern, 25.06.1998 - L 4 KR 70/97

    Zuständigkeit des Sozialgerichts hinsichtlich des Bestehens von Forderungen über

  • OVG Sachsen, 13.02.2014 - 4 A 293/12

    Rechtsanwaltsversorgungsgesetz, Mitgliedsbeitrag, Säumniszuschlag,

  • SG Karlsruhe, 30.01.2012 - S 1 U 2400/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem Anl 1 Nr 2101 -

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