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   BSG, 29.11.1988 - 11/7 RAr 79/87   

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BSG, 29.11.1988 - 11/7 RAr 79/87 (https://dejure.org/1988,2350)
BSG, Entscheidung vom 29.11.1988 - 11/7 RAr 79/87 (https://dejure.org/1988,2350)
BSG, Entscheidung vom 29. November 1988 - 11/7 RAr 79/87 (https://dejure.org/1988,2350)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 64, 199
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 16/86

    Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 79/87
    Sie hält sich nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 16/86 (SozR 4100 § 117 Nr. 18) nicht für verpflichtet, den auf sie übergegangenen Entgeltanspruch des Arbeitslosen beizutreiben.

    Die Frage hat der 7. Senat des BSG bereits verneint (SozR 4100 § 117 Nr. 18 S 90 f).

  • BSG, 14.06.1988 - 7 RAr 57/87
    Auszug aus BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 79/87
    Dieser Rechtsauffassung hat sich der erkennende Senat bereits im Urteil vom 14. Juni 1988 - 11/7 RAr 57/87 - angeschlossen.
  • BAG, 19.03.2008 - 5 AZR 432/07

    Prozessführungsbefugnis für die Bundesagentur für Arbeit

    Zum anderen hat das Bundessozialgericht für die auf Grund einer Gleichwohlgewährung übergegangenen Ansprüche die Erteilung einer Einziehungsermächtigung gebilligt (29. November 1988 - 11/7 RAr 79/87 - BSGE 64, 199, 201).

    Die Bundesagentur ist aber nicht verpflichtet, die nach § 115 Abs. 1 SGB X übergegangene Vergütungsforderung gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen (BSG 11. Juni 1987 - 7 RAr 16/86 - aaO; 29. November 1988 - 11/7 RAr 79/87 - BSGE 64, 199, 200; Henke in Eicher/Schlegel SGB III Stand Februar 2008 § 143 Rn. 148 - 150 mwN).

    Die Zahlung der Vergütung an die Bundesagentur für Arbeit kommt ihm zugute, denn sie führt zu einer Verlängerung des Bezugszeitraums für das Arbeitslosengeld bzw. zu einem früheren oder längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld bei erneuter Arbeitslosigkeit und damit zu einer Verbesserung seiner Rechtsstellung (vgl. ausdrücklich BSG 29. November 1988 - 11/7 RAr 79/87 -, BSGE 64, 199, 200 f.).

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 518/08

    Prozessstandschaft für die Bundesagentur - Annahmeverzug

    Die Zahlung der Vergütung an die Bundesagentur für Arbeit kommt ihm zugute, denn sie führt zu einer Verlängerung des Bezugszeitraums für das Arbeitslosengeld und damit zu einer Verbesserung seiner Rechtsstellung (vgl. ausdrücklich BSG 29. November 1988 - 11/7 RAr 79/87 - BSGE 64, 199, 200 f.).
  • LSG Hessen, 02.09.2011 - L 9 AL 107/09

    Minderung der Anspruchsdauer nach Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld -

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 16/86 -, SozR 4100 § 117 Nr. 18 und Urteil vom 29. November 1988 - 11/7 RAr 79/87 -, SozR 4100 § 117 Nr. 23) bleibt es bei der unter Anrechnung des Gleichwohlgewährungszeitraumes ermittelten Leistungsdauer auch dann, wenn die Arbeitsverwaltung, aus welchen Gründen auch immer, den auf sie übergegangenen Entgeltanspruch nicht beitreibt.

    Das ist im Wesentlichen damit begründet worden, dass die Verfolgung von Entgeltansprüchen des Arbeitnehmers nicht zu den Aufgaben der Beklagten gehöre und sie nicht zur Tragung des Prozessrisikos verpflichtet sein könne, während der Arbeitnehmer auf diese Weise quasi eine "unentgeltliche Rechtsschutzversicherung" (BSG Urteil vom 29. November 1988, a. a. O.) erhalte.

  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 97/00 R

    Konkursausfallgeld - Berechnung - Forderungsübergang auf die Bundesanstalt für

    Hierin läge im Ergebnis ein Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz der Schadensversicherung, das versicherte Interesse auf die Kompensation des Einkommensverlustes zu beschränken (BSG SozR 4100 § 117 Nr. 18; BSGE 64, 199, 200 = SozR 4100 § 117 Nr. 23; vgl auch BVerfGE 92, 53, 72 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6).
  • BSG, 16.06.1993 - 7 RAr 80/92

    Beitragspflicht - Arbeitslosenhilfe

    Desgleichen können sich für die Alhi nicht die bei einer "Gleichwohlgewährung" von Alg (§ 117 Abs. 4 AFG) nach einem gekündigten, aber rechtlich fortbestehenden Arbeitsverhältnis möglichen Nachteile durch den Verlust des Anspruchs auf Arbeitsentgelt in Höhe des Alg bei gleichzeitiger Minderung der Anspruchsdauer des Alg - allerdings mit der Möglichkeit des Erwerbs einer neuen Anwartschaft - ergeben (vgl. hierzu: BSGE 60, 168 ff = SozR 4100 § 117 Nr. 16; BSGE 64, 199 ff = SozR 4100 § 117 Nr. 23; BSG SozR 4100 § 117 Nrn 18, 19, 20 und 22); denn anders als das Alg unterliegt die Alhi hinsichtlich ihrer Dauer nicht bestimmten, von der Anwartschaft abhängigen zeitlichen Grenzen, Sie ist nach der gegenwärtigen Rechtslage im konkreten Leistungsfall bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zum 65. Lebensjahr eingeräumt (§§ 100 Abs. 2, 134 Abs. 4 AFG).
  • BSG, 01.04.2009 - B 7 AL 109/08 B
    Die formulierte grundsätzliche Rechtsfrage sei klärungsbedürftig, weil über sie unmittelbar noch nicht höchstrichterlich entschieden worden sei und sich ihre Beantwortung entgegen der Auffassung des LSG auch nicht aus den zitierten Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSGE 52, 47 = SozR 4100 § 117 Nr. 7; BSGE 64, 199 = SozR 4100 § 117 Nr. 23) ergebe.

    Der vorgetragene Sachverhalt stellt sich nicht anders dar als in den beiden von dem LSG zur Begründung seiner Entscheidung herangezogenen Entscheidungen des BSG (BSG SozR 4100 § 117 Nr. 18 S 85 und BSGE 64, 199 = SozR 4100 § 117 Nr. 23 S 128).

  • BSG, 09.08.1990 - 7 RAr 104/88
    Der 11. Senat des BSG habe sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (Urteile vom 14. Juni 1988 - 11/7 RAr 57/87 - und 29. November 1988 - 11/7 RAr 79/87 BSGE 64, 199, 201 = SozR 4100 § 117 Nr. 23).

    § 117 AFG an sich zum Ruhen des Anspruchs auf Alg führende Leistung erhält; denn die Zahlung des Arbeitgebers wirkt nicht auf die Zeit der Gleichwohl- Leistung zurück (BSGE 60, 168, 172 = SozR 4100 § 117 Nr. 16; SozR 4100 § 117 Nrn 18, 19 und 20; vgl auch BSGE 64, 199 = SozR 4100 § 117 Nr. 23; BSG vom 14. Juni 1988 - 11/7 RAr 57/87 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011 - L 16 AL 142/11

    Arbeitslosenversicherung

    In diesem Zusammenhang sei darauf hinzuweisen, dass eine Verpflichtung der Beklagten, den auf sie übergegangenen Anspruch des Arbeitslosen gegenüber dessen ehemaligem Arbeitgeber zu betreiben, nicht bestehe (Hinweis auf BSG, Urteil vom 11.06.1987, Az.: 7 RAr 16/86; Urteil vom 29.11.1988, Az.: 11/7 RAr 79/87).

    Sie hält das angefochtene Urteil und ihre Bescheide für zutreffend und verweist auf die Rechtsprechung des BSG, namentlich das Urteil vom 02.11.1988 - 11/7 RAr 79/87.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2022 - L 14 AL 42/18

    Gleichwohlgewährung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Gründungszuschuss

    Indes bleibe eine Minderung bestehen, wenn die Beklagte den auf sie übergegangenen Anspruch nicht betreibe (vgl. BSG, Urteile vom 24. Juli 1986 - 7 RAr 4/85, vom 11. Juni 1987 - RAr 18/86, vom 14. Juni 1988 - 11/7 RAr 57/87 und vom 29. November 1988 - 11/7 RAr 79/87).

    Indes ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 24. Juli 1986 - 7 RAr 4/85 -, Rn. 22 juris (Problem noch offengelassen), vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 16/86 -, Rn. 24 juris, vom 14. Juni 1988 - 11/7 RAr 57/87 -, Rn. 16 juris und vom 29. November 1988 - 11/7 RAr 79/87 -, Rn. 17 juris und so auch Valgolio, Hauck/Noftz, SGB III, Stand: Juli 2020, § 148 Rn. 40) die durch Erfüllung eingetretene Minderung nicht rückgängig zu machen, wenn die Beklagte keinen Ersatz erhält, selbst wenn sie die übergegangenen Ansprüche nicht betreibt, obwohl es ihr möglich ist.

  • BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 83/99 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs aufgrund einer Abfindung nach

    Zu beachten ist auch, daß der Kläger im September 1991 jedenfalls berechtigt war, die auf die Zeit vor Beginn der Alg-Zahlungen (24. August 1991) entfallenden Entgeltansprüche geltend zu machen und bezüglich später fälliger Ansprüche mit Einziehungsermächtigung der Beklagten vorzugehen (BSGE 64, 199, 201 = SozR 4100 § 117 Nr. 23).
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 32/97 R

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosigkeit - Strafgefangener - Arbeitspflicht

  • BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 94/92

    Klage auf Zustimmung der Auszahlung eines Betrages an den Arbeitnehmer - Anspruch

  • BSG, 23.07.1998 - B 11 AL 97/97 R

    Arbeitslosengeld - Erstattung - Minderung der Anspruchsdauer - Bindungswirkung

  • LAG Bremen, 23.01.2007 - 1 Sa 250/06

    Bestehen eines Anspruchs auf restliche Vergütung aus einem beendeten

  • SG Berlin, 26.01.2018 - S 58 AL 5203/13
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2012 - 22 U 49/11

    Rechte des Insolvenzverwalters bei drohender Masseunzulänglichkeit;

  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - L 1 AL 88/07

    Höhe des Insolvenzgeldes - Arbeitsentgeltanspruch - Anspruchsübergang auf BA -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.11.2010 - L 2 AL 79/08

    Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes bei dessen Gleichwohlgewährung

  • LSG Bayern, 03.03.2009 - L 8 AL 144/08

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Bemessungszeitraum und -entgelt - fehlende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2008 - L 12 AL 96/07

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 7 AL 143/13
  • LSG Bayern, 11.06.2010 - L 9 AL 126/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld -

  • SG Aachen, 16.08.2007 - S 9 AL 29/07

    Arbeitslosenversicherung

  • BSG, 28.01.2013 - B 11 AL 101/12 B
  • LSG Bayern, 28.09.2000 - L 9 AL 237/98

    Anspruch des Arbeitsamtes aus übergegangenen Rechts gegen den Arbeitgeber des zu

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2017 - L 7/12 AL 44/15
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