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   BSG, 15.02.1989 - 9/4b RV 47/87   

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https://dejure.org/1989,2333
BSG, 15.02.1989 - 9/4b RV 47/87 (https://dejure.org/1989,2333)
BSG, Entscheidung vom 15.02.1989 - 9/4b RV 47/87 (https://dejure.org/1989,2333)
BSG, Entscheidung vom 15. Februar 1989 - 9/4b RV 47/87 (https://dejure.org/1989,2333)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Feststellung des derzeitigen Einkommens eines Selbständigen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bruttoeinkommen - Selbständiger - Berufsschadensausgleich - Kürzung - Vergleichseinkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Einkommensanrechnung beim Berufsschadensausgleich für selbständige Beschädigte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 64, 283
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.10.1980 - 9 RV 19/80

    Vorschrift - Wert der eigenen Arbeitsleistung

    Auszug aus BSG, 15.02.1989 - 9/4b RV 47/87
    Das hatte das Bundessozialgericht (BSG) inzwischen in Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung zu dem derzeitigen Einkommen von gewerblichen Selbständigen auch für das derzeitige Einkommen von freiberuflich Tätigen entschieden (Urteil vom 29. Oktober 1980 - 9 RV 19/80 -, SozR 3641 § 9 Nr. 3).

    Urteil (SozR 3641 § 9 Nr. 3) angedeutet hat, eine Notlösung für die Verwaltungspraxis, sondern eine notwendige Regelung, weil nur dadurch der Sinn und Zweck des Berufsschadensausgleichs erreicht werden kann.

  • BSG, 22.06.1988 - 9a RV 41/86

    Zulässigkeit der Berufung

    Auszug aus BSG, 15.02.1989 - 9/4b RV 47/87
    Falls das LSG eine Einstufung für richtig hält, die für den Kläger ungünstiger ist, hat die Verwaltung allerdings die Befugnis, unter Anwendung des § 48 Abs. 3 SGB X den bisher gezahlten Betrag "einzufrieren" (vgl dazu das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 22. Juni 1988 - 9/9a RV 41/86 -).
  • BSG, 27.01.1982 - 9a/9 RV 21/81

    Nachschadensregelung nach Bruttoeinkommen

    Auszug aus BSG, 15.02.1989 - 9/4b RV 47/87
    Für den Fall eines vorausgegangenen Nachschadens ist dies in § 8 Satz 1 Nr. 1 BSchAV bereits ausdrücklich geregelt und vom Senat als rechtmäßig angesehen worden (BSG SozR 3641 § 8 Nr. 1).
  • BSG, 08.03.1995 - 9 RV 19/94

    Berufsschadensausgleich - Selbständiger - derzeitiges Bruttoeinkommen -

    Derzeitiges Bruttoeinkommen eines Selbständigen ist nach dessen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ein fiktiver Betrag (Bestätigung von BSGE 64, 283 = SozR 3100 § 30 Nrn 76, 77).

    Denn es ist nicht Sinn des BSchA bei Selbständigen, eine trotz der Schädigung mögliche, aber unterlassene Altersvorsorge durch entsprechend höhere Versorgungsleistungen auszugleichen (BSGE 64, 283 = SozR 3100 § 30 Nr. 76, Nr. 77).

    Dabei ist auch der Erfahrung Rechnung zu tragen, daß Beschädigte selbst mit einer MdE um 100 vH, wie sie beim Kläger vorliegt, in vollem Umfang den beruflichen Anforderungen gerecht werden, so daß das Vergleichseinkommen erzielt oder sogar überschritten wird (BSG SozR 3100 § 30 Nr. 76).

  • BSG, 18.12.1996 - 9 RV 1/95

    Berechnung des Berufsschadensausgleichs bei Selbständigen

    Bei Selbständigen bemißt sich der BSchA nach der Rechtsprechung des Senats (vgl BSGE 64, 283 = SozR 3100 § 30 Nr. 76) nicht nach der Differenz zwischen dem, was der Beschädigte als Gesunder wahrscheinlich verdienen würde, und dem, was er als beschädigter Selbständiger tatsächlich verdient.

    Denn es ist nicht Sinn des BSchA bei Selbständigen, eine trotz der Schädigung mögliche, aber unterlassene Altersvorsorge durch entsprechend höhere Versorgungsleistungen auszugleichen (BSGE 64, 283 = SozR 3100 § 30 Nr. 76 und Nr. 77 und zuletzt: SozR 3-3642 § 9 Nr. 3; SozR 3-3100 § 48 Nr. 8).

    Mit dieser Vorschrift sollte die Rechtsprechung des Senats zur unterlassenen Altersversorgung bei Selbständigen (vgl BSGE 64, 283 = SozR 3100 § 30 Nr. 76 und Nr. 77) berücksichtigt werden (vgl die Motive des Verordnungsgebers in BR-Drucks 719/90, S 21 f).

  • BSG, 16.12.2021 - B 9 V 2/20 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Berufsschadensausgleich - Vergleichseinkommen -

    Schließlich wird mit dieser in § 30 Abs. 5 Satz 2 bis 5 BVG geregelten Berechnung des Vergleichseinkommens auch das Ziel des BSchA berücksichtigt, eine angemessene Existenzgrundlage für den Beschädigten und seine Angehörigen zu sichern und ein soziales Absinken zu verhindern (vgl BSG Urteil vom 15.2.1989 - 9/4b RV 47/87 - BSGE 64, 283 = SozR 3100 § 30 Nr. 76 - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 15.2.1989 - 9/4b RV 5/87 - BSGE 64, 272 = SozR 3642 § 5 Nr. 1 - juris RdNr 17; Hansen, jurisPR-SozR 24/2018 Anm 4 C; ders, Der Berufsschadensausgleich, 1996, S 14) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - L 11 VE 57/09

    Soziales Entschädigungsrecht - zu Unrecht erlittene DDR-Haft - Versorgungsrente -

    Das folgt aus § 5 und § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BSchAV (vgl. BSG, Urteil vom 15. Februar 1989 - 9/4b RV 47/87 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2003 - L 13/5 V 2/02

    Anspruch auf Witwenbeihilfe; Unwiderlegbare Vermutung der Minderung der

    Vielmehr ist der Selbständige als Unbeschädigter und als Beschädigter in die jeweils passende Gruppe der Besoldungsordnung einzustufen (BSG SozR 3100 § 30 Nr. 76).

    Dieser schädigungsbedingte Einkommensverlust bemisst sich nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-3100 § 48 Nr. 8; SozR 3100 § 30 Nr. 76) für einen Selbständigen nicht nach der Differenz zwischen dem, was er als gesunder Selbständiger wahrscheinlich verdient hätte und dem, was er als beschädigter Selbständiger tatsächlich verdiente.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - L 10 V 7/96

    Witwenbeihilfe - Kriegsbeschädigter - Ermittlung des Vergleichseinkommens

    Denn diese Verfahrensweise bei Selbständigen und deren Hinterbliebenen stellt eine Hilfserwägung dar, die den Schwierigkeiten bei der Ermittlung, inwieweit die Schädigungsfolgen dafür ursächlich waren, daß der Beschädigte und auch seine Witwe nicht das Vergleichseinkommen erreicht haben bzw. erreichen, Rechnung trägt (vgl. BSG, Urteil vom 15.02.1989 - 9/4b RV 47/87 - in: BSGE 64, 283 ff = Breithaupt 1990, 476 ff; zuletzt BSG, Urteil vom 18.12.1996 - 9 RV 1/95, Juris-Dokument 22888, im übrigen nicht veröffentlicht).

    Aussagekräftig allein ist der verbliebene Wert der Arbeitskraft des Beschädigten, der nach § 9 Abs. 1 Satz 2 Berufsschadensausgleichsverordnung unter Zuordnung einer entsprechenden Besoldungsgruppe des Bundesbesoldungsgesetzes zu ermitteln ist (BSG, Urteil vom 15.02.1989 a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2017 - L 6 VK 920/14
    Das folgt aus §§ 5 und 9 Abs. 1 Nr. 2 BSchAV i.V.m. § 30 BVG (BSG, Urteil vom 15. Februar 1989 - 9/4b RV 47/87 -, BSGE 64, 283-288, SozR 3100 § 30 Nr. 76, Rz. 18) und gilt nicht nur dann, wenn ein Selbständiger noch erwerbstätig ist, sondern auch dann, wenn er - wie der Beschädigte im streitgegenständlichen Zeitraum - aus dem Berufsleben ausscheidet und Rente bezieht.

    Denn es ist nicht Sinn des Berufsschadensausgleichs bei Selbständigen, eine trotz der Schädigung mögliche, aber unterlassene Altersvorsorge durch entsprechend höhere Versorgungsleistungen auszugleichen (vgl. BSG, Urteil vom 15. Februar 1989 - a.a.O., Rz. 27; BSG, Beschluss vom 23. Dezember 1993 - 9 BV 184/93 -, juris, Rz. 1; BSG, Urteil vom 8. März 1995 - 9 RV 19/94 -, SozR 3-3642 § 9 Nr. 3, SozR 3-3100 § 30 Nr. 11, Rz. 12).

  • BSG, 16.05.1995 - 9 RV 13/93

    Witwenbeihilfe - selbständig tätig gewesener Beschädigter - Anspruch auf

    Bei ihnen ist entscheidend, was sie nach ihrer nach der Schädigung gezeigten Leistungsfähigkeit noch auf dem Arbeitsmarkt als Unselbständige erzielen könnten (vgl. BSGE 64, 283 = SozR 3100 § 30 Nr. 76; BSG SozR 3641 § 9 Nr. 3; BSG SozR 3100 § 30 Nr. 77).
  • BSG, 12.12.1990 - 9a/9 RV 3/89

    Berufsschadensausgleich für schwerbeschädigte Selbständige, die vor Vollendung

    Es muß nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 BSchAV festgestellt werden, was der Kläger als Unselbständiger trotz der Schädigungsfolgen auf dem Arbeitsmarkt noch hätte verdienen können (BSGE 64, 272, 275 = SozR 3100 § 30 Nr. 76 und SozR 3100 § 30 Nr. 77).
  • BSG, 27.02.2002 - B 9 V 8/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - ordnungsgemäße Prozessvertretung des Landes

    Es ist dem Kläger zwar darin Recht zu geben, dass ein solcher Berufsschaden ggf dann vorliegen könnte, wenn er 1958 schädigungsbedingt aus seiner Beschäftigung ausgeschieden wäre oder in der Folgezeit als Selbstständiger schädigungsbedingt Einkommenseinbußen erlitten hätte (vgl dazu Entscheidungen des Senats in BSGE 64, 272 ff = SozR 3642 § 5 Nr. 1, 283 ff = SozR 3100 § 30 Nr. 76; auch die vom Kläger zitierte - unveröffentlichte - Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - 9 RV 1/95).
  • BSG, 28.04.1999 - B 9 V 4/98 R

    Berufsschadensausgleich - Rente - Rentenminderung - Ausfallzeit -

  • BSG, 19.06.1996 - 9 RV 22/94

    Erleichterung des Beweises einer schädigungsbedingten Einkommensminderung

  • BSG, 26.11.1991 - 9a RV 7/90

    Wiederaufleben des Berufsschadensausgleichs bei schädigungsunabhängiger

  • BSG, 26.11.1991 - 9a RV 19/90

    Berufsschadensausgleich bei Witwenbeihilfe

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2021 - L 11 VE 58/16

    Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - Zugunstenverfahren -

  • BSG, 03.08.1994 - 9 RV 18/93

    Berufsschadensausgleich - Berechnung - derzeitiges Bruttoeinkommen -

  • BSG, 27.04.1989 - 9/4b RV 33/87

    Bemessung des Berufsschadensausgleichs Selbständiger

  • BSG, 13.12.1994 - 9 RV 30/93

    Berufsschadensausgleich - Landwirt - vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1997 - L 6 V 240/95

    Anspruch auf Witwenbeihilfe; Berufsschadensausgleich; Altersvorsorge

  • LSG Saarland, 10.12.1998 - L 5b/5 V 14/97

    Berechnung des Berufsschadensausgleichs bei Selbständigen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2012 - L 10 VE 40/11
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