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   BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 82/86   

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BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 82/86 (https://dejure.org/1988,9500)
BSG, Entscheidung vom 24.08.1988 - 7 RAr 82/86 (https://dejure.org/1988,9500)
BSG, Entscheidung vom 24. August 1988 - 7 RAr 82/86 (https://dejure.org/1988,9500)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergütung - Gewährungszeitraum - Minderung des Kurzarbeitergeldes - Arbeitsentgelt - Sonntägliche Betriebsversammlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 64, 42
  • NZA 1989, 284
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 27/79

    Kurzarbeitergeld - Ausfallstunden - Entgeltminderung - Akkordleistung -

    Auszug aus BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 82/86
    Nachdem der erkennende Senat die Rechtsansicht des Bundesrechnungshofs im Grunde bestätigt und entschieden hatte, daß nach seinerzeit geltendem Recht Kug selbst dann zu leisten sei, wenn der Arbeitnehmer im Gewährungszeitraum infolge höherer Akkordleistungen oder wegen Überstunden trotz unvermeidbarer Ausfallstunden kein geringeres Arbeitsentgelt erzielt hatte, als er ohne den Arbeitsausfall in betriebsüblicher Zeit erhalten hätte (BSGE 50, 116 = SozR 4100 § 64 Nr. 4), folgte der Gesetzgeber mit dem AFKG der Empfehlung des Bundesrechnungshofes.

    Das Kug wird damit nicht mehr für eine Entgeltminderung durch Ausfallstunden an Ausfalltagen gewährt, wie der Senat in BSGE 50, 116 = SozR 4100 § 64 Nr. 4 angenommen hat, sondern für eine Entgeltminderung infolge bestimmter Ausfallstunden im Gewährungszeitraum, nämlich wenn und soweit der Arbeitnehmer im Gewährungszeitraum nicht Arbeitsentgelt für die Zeit erzielt hat, die er nach Maßgabe der betriebsüblichen regelmäßigen Arbeitszeit, höchstens aber der tariflichen Arbeitszeit, ohne den Arbeitsausfall gearbeitet hätte.

  • BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 665/85

    Erholungsurlaub - Betriebsversammlung

    Auszug aus BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 82/86
    Nicht der Grund, sondern lediglich die Berechnung der Vergütung ist angesprochen, wenn nach § 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG die Zeit der Teilnahme "wie Arbeitszeit" zu vergüten ist (Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Mai 1987 - 1 AZR 292, 665 und 666/85 -, vgl NZA 1987, 712, 713).
  • BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 2/85

    Unterbrechung des Urlaubs - Erkrankung eines Arbeitnehmers - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 82/86
    Wie der Senat schon in seinem - die Revision einer anderen Tochterfirma der T. -S. AG betreffenden - Urteil vom 26. November 1986 (BSGE 61, 39 = SozR 4100 § 65 Nr. 4, insoweit nicht abgedruckt) entschieden hat, ist in Fällen dieser Art unerheblich, ob das LSG in seinem Urteil Gründe angegeben hat, die seine Entscheidung auch hinsichtlich der Ansprüche auf höhere Zuschüsse rechtfertigen.
  • BSG, 26.01.1983 - 1 RA 31/82

    Rentenanspruch - Beitragsleistung - Ersatzzeit - Revision - Begründung -

    Auszug aus BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 82/86
    Betrifft die Revision, wie hier, eine Mehrheit von Ansprüchen, ist die gesetzlich vorgeschriebene Begründung für jeden Anspruch erforderlich (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 22 mwN).
  • BSG, 30.05.1978 - 12 RAr 100/76

    Betrieb - Begriff - Zweckrichtung - Arbeitsausfall

    Auszug aus BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 82/86
    Mit der Kug-Regelung will das Gesetz eine Lohnausfallvergütung zur Verfügung stellen, die zusammen mit den anfallenden Vergütungen aus dem Arbeitsverhältnis die Aufrechterhaltung der Beschäftigungsverhältnisse gewähr- leistet (vgl BSGE 46, 218, 221 = SozR 4100 § 63 Nr. 1).
  • BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 17/72

    Kurzarbeitergeld - Notwendige Beiladung - Betriebsvertretung

    Auszug aus BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 82/86
    Neben den genannten eigenen Ansprüchen macht die Klägerin die Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer auf höheres Kug geltend, und zwar als Prozeßstandschafterin (vgl BSGE 22, 181, 183 = SozR Nr. 26 zu § 144 SGG; BSGE 38, 94, 95 f = SozR 1500 § 75 Nr. 4).
  • BSG, 18.12.1964 - 7 RAr 54/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung materieller

    Auszug aus BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 82/86
    Neben den genannten eigenen Ansprüchen macht die Klägerin die Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer auf höheres Kug geltend, und zwar als Prozeßstandschafterin (vgl BSGE 22, 181, 183 = SozR Nr. 26 zu § 144 SGG; BSGE 38, 94, 95 f = SozR 1500 § 75 Nr. 4).
  • BSG, 23.10.1985 - 7 RAr 85/84
    Auszug aus BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 82/86
    Dementsprechend hat der Senat entschieden, daß bei der Anwendung des § 85 Abs. 3 AFG, dem § 65 Abs. 2a AFG nachgebildet ist, Zeiten zu berücksichtigen sind, für die Feiertagslohn oder ein Lohnausgleich gezahlt wird, wie ihn Bauarbeiter für die Zeit vom 24. Dezember bis 1. Januar erhalten (Urteil vom 23. Oktober 1985 - 7 RAr 85/84 -, nicht veröffentlicht).
  • Drs-Bund, 25.06.1980 - BT-Drs 8/4322
    Auszug aus BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 82/86
    Die Empfehlung führte 1980 zwar unmittelbar nur zu einer Prüfaufforderung an die Bundesregierung, in welcher Weise eine sachgerechte Regelung erreicht werden könne (vgl Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses, BT-Drucks 8/4322 S 6).
  • Drs-Bund, 08.10.1979 - BT-Drs 8/3238
    Auszug aus BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 82/86
    Der Bundesrechnungshof empfahl eine entsprechende Regelung beim Kug (vgl Bemerkungen Nrn 36 ff, BT-Drucks 8/3238 S 16 f).
  • Drs-Bund, 09.09.1981 - BT-Drs 9/799
  • BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 19/97 R

    Beschwerdegegenstandswert - Saldierung - Kurzarbeitergeld - tarifliche

    Nach der Regel des § 65 Abs. 2a AFG ist die Differenz zwischen der regelmäßigen betrieblichen wöchentlichen Arbeitszeit im Gewährungszeitraum von 37, 5 Stunden und der Zahl sämtlicher in dem gleichen Zeitraum anfallenden Entgeltstunden - seien es Arbeitsstunden oder nicht - zu bilden (BSGE 64, 42f = SozR 4100 § 65 Nr. 5).

    Die Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Ausfallstunden durch § 65 Abs. 2a AFG beruht auf der Erwägung, es genüge, wenn Arbeitnehmer für jede betriebsübliche tarifliche Arbeitsstunde im Gewährungszeitraum eine Vergütung entweder in Gestalt des vom Arbeitgeber gezahlten oder zu zahlenden Arbeitsentgelts oder in Gestalt des von der BA zu zahlenden Kug, nicht aber für darüber hinausgehende Entgeltstunden erhalten (BSGE 64, 42, 45 = SozR 4100 § 65 Nr. 5).

  • BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 62/88

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - ABM - Arbeitsentgelt - Arbeitslosengeld -

    Gleichwohl ist dem Begründungserfordernis nach § 164 Abs. 2 Satz 3 SGG genügt (vgl hierzu etwa Urteile des Senats vom 26. November 1986 - 7 RAr 2/85 - und 24. August 1988 - 7 RAr 82/86 - jeweils mwN); denn das LSG ist, wie seine Entscheidungsgründe erkennen lassen, nicht von zwei dem Kläger zustehenden Ansprüchen ausgegangen, sondern von einem einheitlichen Anspruch, nämlich einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch auf Zahlung von Alhi, der dem Kläger ab 1. November 1984 durchgehend zuzubilligen sei.
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 21/90

    Klage eines Arbeitgebers (Bauunternehmen) gegen die Bundesanstalt für Arbeit (BA)

    Die Revisionsbegründung zur Abweisung des Anspruchs auf Kug reiche hinsichtlich des Anspruchs auf Gewährung von Beitragszuschüssen als Revisionsbegründung nicht aus (BSGE 61, 39, 40 und 64, 42 = SozR 4100 § 65 Nrn 4 und 5), obgleich das LSG die Abweisung der Zuschußansprüche nicht eigens begründet, sondern als Konsequenz der Abweisung des Kug-Anspruchs angesehen hatte (insoweit in BSGE nicht abgedruckt).
  • BSG, 23.11.1988 - 7 RAr 112/87

    Anspruch auf Kurzarbeitergeld - Anderweitige Halbtagsbeschäftigung -

    Nach der Einfügung des § 65 Abs. 2a AFG sieht das Gesetz dieses Ziel als erreicht an, wenn der Arbeitnehmer für jede betriebsübliche tarifliche Arbeitsstunde im Gewährungszeitraum vom Arbeitgeber eine Vergütung in Höhe des Arbeitsentgelts oder vom Arbeitsamt in Höhe des Kug erhält (Urteil des Senats vom 24. August 1988 - 7 RAr 82/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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