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   BSG, 08.09.1988 - 11/7 RAr 61/87   

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BSG, 08.09.1988 - 11/7 RAr 61/87 (https://dejure.org/1988,1317)
BSG, Entscheidung vom 08.09.1988 - 11/7 RAr 61/87 (https://dejure.org/1988,1317)
BSG, Entscheidung vom 08. September 1988 - 11/7 RAr 61/87 (https://dejure.org/1988,1317)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtswidriger Verwaltungsakt - Einschränkung der Rücknahme - Nichtigkeit einer Gesetzesvorschrift - Entscheidung des BVerfG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 64, 62
  • NJW 1990, 1064 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 998
  • NZA 1989, 483
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG

    Auszug aus BSG, 08.09.1988 - 7 RAr 61/87
    Einzubeziehen ist ferner, ob es einen Unterschied macht, wenn das BVerfG die Norm für nichtig erklärt, nur die Verfassungswidrigkeit feststellt oder aber die zur Prüfung gestellte einfach-gesetzliche Vorschrift in verfassungskonformer Weise auslegt (zur Anwendung des § 79 BVerfGG auf den letztengenannten Tatbestand BVerfGE 20, 230 ff).

    Der § 79 BVerfGG beruht auf der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Entscheidung des Gesetzgebers, bei der Behandlung von rechtskräftigen Urteilen und nicht mehr anfechtbaren Verwaltungsakten, die eine vom BVerfG für verfassungswidrig erklärte Norm zur Grundlage haben, dem Gedanken der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens Vorrang vor jenem des Rechtsschutzes des einzelnen zu geben (BVerfGE 11, 263, 265; 20, 230, 235).

    Die einfach-gesetzlich in § 79 BVerfGG gefundene Lösung ist zwar verfassungsrechtlich zulässig, aber keineswegs verfassungsrechtlich geboten (BVerfGE 20, 230, 236).

    Das BVerfG wendet § 79 BVerfGG entsprechend an, wenn es die verfassungskonforme Auslegung einer Gesetzesvorschrift für notwendig erklärt (BVerfGE 20, 230).

  • BSG, 02.06.1970 - 10 RV 534/68

    Besondere gesetzliche Regelung - Kriegsopferrechtsnorm - Rückwirkende

    Auszug aus BSG, 08.09.1988 - 7 RAr 61/87
    In diesem Sinne ist der Vorbehalt auch bisher verstanden worden; er wurde nicht auf die Regelung der Rücknahme in § 40 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren in der Kriegsopferversorgung (KOV-VfG), der nunmehr durch die allgemeine Regelung des § 44 SGB 10 abgelöst ist, bezogen (BSG Urteil vom 2. Juni 1970 - 10 RV 534/68 - MDR 1970, 1044).

    Das BSG hat zwar in der bereits angeführten Entscheidung befunden, eine allgemeine Regelung der Aufhebung rechtswidriger Verwaltungsakte wie etwa in § 40 KOV-VfG sei keine "besondere gesetzliche Regelung" (BSG Urteil vom 2. Juni 1970 - 10 RV 534/68 - MDR 1970, 1044; zustimmend Schulin SGb 1980, 561, 562).

  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80

    Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG

    Auszug aus BSG, 08.09.1988 - 7 RAr 61/87
    Mit Beschluß des BVerfG vom 10. Juli 1984 (BVerfGE 67, 186 = SozR 4100 § 139 Nr. 1) wurde § 139 Satz 1 und 2 AFG für nichtig erklärt.

    Da das BVerfG mit Gesetzeskraft § 139 Satz 1 und Satz 2 AFG für nichtig erklärt hat (BVerfGE 67, 186 = SozR 4100 § 139 Nr. 1), waren beide Bescheide bei ihrem Erlaß rechtswidrig.

  • BSG, 25.10.1984 - 11 RAz 3/83

    Rechtswidriger Verwaltungsakt - Damalige Rechtsprechung des BSG - Nachträgliche

    Auszug aus BSG, 08.09.1988 - 7 RAr 61/87
    Die Rechtsprechung hat hieraus geschlossen, daß § 48 Abs. 2 SGB 10 eine rückwirkende Zugunstenregelung nach § 44 SGB 10 nicht ausschließe (BSGE 57, 209; SozR 1300 § 44 Nr. 16).
  • BSG, 09.05.1979 - 9 RV 20/78

    Anspruch auf Naturalrestitution - Verletzung der behördlichen Betreuungspflicht -

    Auszug aus BSG, 08.09.1988 - 7 RAr 61/87
    Dem hat sich der 9. Senat angeschlossen (BSG Urteil vom 9. Mai 1979 -9 RV 20/78- SGb 1980, 558 mit insoweit zustimmender Anmerkung von Schulin aaO).
  • BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78

    Kinderzuschuß für Enkel

    Auszug aus BSG, 08.09.1988 - 7 RAr 61/87
    Stellt das BVerfG fest, daß eine gesetzliche Regelung wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, so ist der Gesetzgeber bei einer Neuregelung gehalten, auch für die Vergangenheit eine den Grundsätzen des allgemeinen Gleichheitssatzes entsprechende Regelung zu erlassen (BVerfGE 55, 100 ff = SozR 2600 § 60 Nr. 2).
  • BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60

    Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG

    Auszug aus BSG, 08.09.1988 - 7 RAr 61/87
    Der § 79 BVerfGG beruht auf der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Entscheidung des Gesetzgebers, bei der Behandlung von rechtskräftigen Urteilen und nicht mehr anfechtbaren Verwaltungsakten, die eine vom BVerfG für verfassungswidrig erklärte Norm zur Grundlage haben, dem Gedanken der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens Vorrang vor jenem des Rechtsschutzes des einzelnen zu geben (BVerfGE 11, 263, 265; 20, 230, 235).
  • BSG, 19.03.1969 - 10 RV 726/67

    Anspruch auf Waisenrente aus der vom Bundesverfassungsgericht für nichtig

    Auszug aus BSG, 08.09.1988 - 7 RAr 61/87
    Zum Problemkreis gehört auch ein Herstellungsanspruch, wenn ein Berechtigter aufgrund eines später vom BVerfG für nichtig erklärten Gesetzes einen Antrag nicht gestellt (hierzu BSGE 29, 186) oder einen gestellten Antrag auf entsprechende Empfehlung der Behörde zurückgenommen hat (vgl BSG SozR 3100 § 44 Nr. 11) oder wenn Beiträge aufgrund einer später für verfassungswidrig erklärten Norm unwirtschaftlich entrichtet wurden (SozR 2200 § 1407 Nr. 2).
  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 88.78

    Begriff der "nicht mehr anfechtbaren Entscheidung" im Sinne des

    Auszug aus BSG, 08.09.1988 - 7 RAr 61/87
    Die geltende Regelung des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist in mehrfacher Hinsicht problematisch und klärungsbedürftig, wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) dargelegt hat (BVerwGE 57, 311, 318).
  • BSG, 24.02.1987 - 11b RAr 25/86

    Zur Frage, wann § 44 Abs 2 SGB 10 für Verwaltungsakte über Sozialleistungen gilt

    Auszug aus BSG, 08.09.1988 - 7 RAr 61/87
    Nach § 152 Abs. 1 AFG idF des Gesetzes vom 18. August 1980 (BGBl I S 1469) kann ein rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt ganz oder teilweise auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt und der Senat am 24. Februar 1987 (SozR 1300 § 44 Nr. 26) entschieden hat.
  • BSG, 24.02.1987 - 11b RAr 53/86

    Aufhebung eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts durch die BA

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvL 35/71

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02

    Zum Verbot der Vollstreckung unanfechtbarer Entscheidungen, die auf einer vom

    Einbezogen habe es auch die Fälle, in denen das Bundesverfassungsgericht eine einfachgesetzliche Vorschrift in verfassungskonformer Weise ausgelegt habe (unter Hinweis auf BSGE 64, 62).
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    Entgegen der Ansicht der Beklagten werde jedoch § 44 SGB X nicht durch § 79 Abs. 2 Satz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) verdrängt (mit Hinweis auf BSGE 64, 62), weshalb der Ausgangsbescheid bzgl der Höhe der "festgestellten Entgelte" nach § 7 AAÜG "abzuändern" gewesen sei, und zwar auch rückwirkend für die Zeit vor Bekanntgabe der Entscheidung des BVerfG, zumindest - wie vom Kläger beantragt - innerhalb der Vierjahresfrist ab Überprüfungsantrag.

    a) Hält man eine Geltungs- und ggf auch eine Anwendungskonkurrenz zwischen §§ 44, 45 SGB X und § 79 Abs. 2 BVerfGG überhaupt für möglich und dann ggf sogar einen Vorrang des § 44 SGB X (und des § 45 SGB X?) für gegeben (so BSGE 64, 62 = SozR 4100 § 152 Nr. 18; BSG SozR 3-6610 Art. 5 Nr. 1; so wohl früher Steiner in: Wirkungen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auf rechtskräftige und unanfechtbare Entscheidungen in Starck , BVerfG und Grundgesetz, Festgabe aus Anlaß des 25jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts, Bd 1, 1976, S 628, 648 ff; so wohl auch Diller/Dannecker, NJW 1999, 897; Heußner, NJW 1982, 257; Ipsen, Rechtsfolgen der Verfassungswidrigkeit von Norm und Einzelakt, 1980, S 276; Tannen, Kompaß 1987, 458; von Einem, SGb 1986, 148; Pestalozza, Verfassungsprozeßrecht, 3. Aufl 1991, § 20 V, S 316, RdNr 77; Stuth in Umbach/Clemens, BVerfGG, RdNr 44 zu § 79 BVerfGG; Wiesner in von Wulffen, SGB X, 4. Aufl 2001, RdNr 22 zu § 44 SGB X; Steinwedel in Kasseler Komm, RdNr 9 zu § 44 SGB X; Louven, SozSich 2000, 387, 390 f; Spellbrink/Hellmich, SGb 2001, 605), kommt man in Fällen der vorliegenden Art zu demselben Ergebnis, als wenn man (wozu der Senat neigt) von einer alleinigen Geltung oder von einem Vorrang des § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ausgeht (im letztgenannten Sinn wohl nunmehr Steiner in: Zum Entscheidungsausspruch und seinen Folgen bei der verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle, in: Isensee und Lecheler (Hrsg), Freiheit und Eigentum, Festschrift für Walter Leisner, 1999, S 569, S 579/580; Schlegel, DStR 2000, 1353, 1355).

  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 21/04 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Rücknahme von bestandskräftigen

    Schließlich steht die hier auf der Grundlage des § 44 Abs. 2 Satz 2 SGB X zu treffende Entscheidung der KÄV im Kontext der aus der Rechtsprechung bekannten Konstellation, dass sich eine Verwaltungsentscheidung nachträglich als rechtswidrig erweist, weil die Norm, auf der sie beruht, mit höherrangigem Recht kollidiert und dies erst lange Zeit nach Erlass der bestandskräftigen Verwaltungsentscheidung vom zuständigen Gericht ausgesprochen wird (vgl nur BSGE 64, 62 = SozR 4100 § 152 Nr. 18).
  • BVerfG, 07.12.2005 - 2 BvR 581/01
    Einbezogen habe es auch die Fälle, in denen das Bundesverfassungsgericht eine einfachgesetzliche Vorschrift in verfassungskonformer Weise ausgelegt habe (unter Hinweis auf BSGE 64, 62).
  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 56/02 R

    Neubewertung von Kindererziehungszeiten wegen Zusammentreffen mit freiwilligen

    Das BSG habe mit Urteil vom 8. September 1988 (11/7 RAr 61/87) klargestellt, dass auch § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG den Anwendungsbereich des § 44 SGB X nicht einschränke.
  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 84/99 R

    Aussetzung von Gerichtsverfahren bei der Verfassungswidrigkeit von Normen

    Damit setzt sich der Senat schon deshalb nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des 11. Senats des BSG vom 8. September 1988 (BSGE 64, 62 ff = SozR 4100 § 152 Nr. 18), weil diese Entscheidung den Rechtszustand nach dem Tätigwerden des Gesetzgebers betrifft und nicht - wie im vorliegenden Fall - den Schwebezustand bis zu diesem Tätigwerden.

    Der erkennende Senat folgt insoweit zwar dem 11. Senat, der entschieden hat, daß im Falle der Nichtigerklärung einer Norm durch das BVerfG die Verpflichtung der Arbeitsverwaltung zur Korrektur bestandskräftiger rechtswidriger Verwaltungsakte im Bereich des Arbeitsförderungsrechts nach § 152 AFG (heute § 330 SGB III) ebenso wie im Sozialrecht allgemein nach § 44 SGB X durch § 79 Abs. 2 BVerfGG nicht eingeschränkt wird (BSGE 64, 62, 65).

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 99/99 R

    Begriff der ständigen Rechtsprechung iS. von § 152 Abs. 1 AFG

    § 152 Abs. 1 AFG beruht ähnlich wie § 79 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz auf der verfassungsrechtlich zulässigen - wenn auch nicht gebotenen - Entscheidung des Gesetzgebers, bei der Behandlung von nicht mehr anfechtbaren Verwaltungsakten dem Gedanken der Rechtssicherheit Vorrang vor dem des Rechtsschutzes des einzelnen iS der Herstellung der materiell richtigen Rechtslage zu geben (vgl BSGE 64, 62, 66 = SozR 4100 § 152 Nr. 18; BVerfGE 11, 263, 265; 20, 230, 235; 32, 287, 289 f; 53, 230, 231).
  • BSG, 10.10.2018 - B 13 R 63/18 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Die Klägerin rügt die Abweichung des LSG von zwei Urteilen des BSG (Urteil vom 8.9.1988 - 11/7 RAr 61/87 - BSGE 64, 62 = SozR 4100 § 152 Nr. 18, Juris RdNr 21, sowie Urteil vom 8.2.2007 - B 7a AL 2/06 R - SozR 4-4300 § 330 Nr. 4 RdNr 15).

    Demgegenüber ist Gegenstand des Urteils vom 8.9.1988 (11/7 RAr 61/87 - BSGE 64, 62 = SozR 4100 § 152 Nr. 18, Juris RdNr 21) die grundsätzliche Anwendbarkeit des § 44 SGB X nach einer Nichtigkeitserklärung durch das BVerfG.

  • BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 111/89

    Übergangsvorschrift in Art. 1 § 2 Nr. 9a Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz

    Es hat sich auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 8. September 1988 - 11/7 RAr 61/87 - (BSG SozR 4100 § 152 Nr. 18) bezogen und die Auffassung vertreten, die Übergangsregelung in Art. 1 § 2 Nr. 9a AFKG verdränge die üblichen sozialrechtlichen Korrekturvorschriften der §§ 44 des Zehnten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB X) und 152 Abs. 1 AFG nicht.

    Hinsichtlich gesetzlicher Übergangsvorschriften hat der Senat aber auch in seiner Entscheidung vom 8. September 1988 (aaO S 48) ausgeführt, daß diese - anders als die Rücknahmeregelungen des § 44 SGB X und des § 152 AFG - als "besondere gesetzliche Regelung" iS des § 79 Abs. 2 BVerfGG aufzufassen sind.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2002 - L 8 RA 14/02

    Rentenversicherung

    Diese Vorschrift werde nach einer Entscheidung des BVerfG - Az.: 1 BvL 85/86 -, des Bundessozialgerichts (Urteil vom 08.09.1988 - Az: 11/7 RaR 61/87 -) sowie diversen Literaturstimmen durch § 79 BVerfGG nicht verdrängt.

    Zwar hat das Bundessozialgericht der Vorschrift des § 44 SGB X in einer älteren Entscheidung (Urteil vom 08.09.1988 - Az.: 11/7 RAr 61/87 -) u.a. unter Hinweis auf seinen Charakter als Spezialregelung im Sozialversicherungsrecht, jüngeres Gesetz und seinen Sinn und Zweck den Vorrang gegenüber § 79 Abs. 2 BVerfGG eingeräumt.

  • LSG Berlin, 30.06.2004 - L 17 RA 31/03

    Anspruch auf eine Rente nach dem Anspruchsüberführungsgesetz und

  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 24/04 R

    Ermessensausübung der Kassenärztlichen Vereinigung in § 44 Abs. 2 S. 2 SGB X

  • BSG, 11.12.2002 - B 5 RJ 20/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - Revisionsbegründung: keine

  • LSG Brandenburg, 16.10.2002 - L 2 RA 170/02

    Begrenzung erzielter Arbeitsentgelte nach dem Anspruchs- und

  • LSG Bayern, 22.02.2007 - L 10 AL 344/06

    Rechtmäßigkeit einer Minderung von Arbeitslosengeld wegen verspäteter

  • LSG Sachsen, 13.06.2002 - L 3 AL 153/01

    Anspruch auf die Gewährung von Arbeitslosengeld; Berechnung des

  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2001 - L 5 AL 1909/01

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei Einmalzahlungen vor dem 22.6.2000

  • LSG Sachsen, 25.03.2003 - L 3 AL 173/01
  • SG Aachen, 02.02.2007 - S 9 U 74/06

    Gewährung einer Rente wegen der Folgen eines Unfalls; Voraussetzungen für die

  • VG Regensburg, 02.07.1998 - RO 12 K 98.672

    Zustimmung zur Verlegung einer neuen Telekommunikationslinie; Aufwand für den

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.04.1996 - 5 L 181/95

    Urteil; Erneute Sachentscheidung

  • LSG Sachsen, 12.03.2003 - L 4 RA 119/02
  • VG Meiningen, 21.04.1999 - 8 K 199/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgungsgebühren;

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