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   BSG, 31.05.1989 - 9 RV 11/88   

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https://dejure.org/1989,4958
BSG, 31.05.1989 - 9 RV 11/88 (https://dejure.org/1989,4958)
BSG, Entscheidung vom 31.05.1989 - 9 RV 11/88 (https://dejure.org/1989,4958)
BSG, Entscheidung vom 31. Mai 1989 - 9 RV 11/88 (https://dejure.org/1989,4958)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflegekraft - Teilpflege - Angehöriger - Pflegepauschale

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gewährung der Pflegepauschale neben der Erstattung der Aufwendungen für bezahlte Pflege

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 65, 119
  • FamRZ 1990, 158 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 15.02.1989 - 9/4b RV 45/87

    Bemessung des Versorgungskrankengeldes für einen Selbständigen aufgrund des

    Auszug aus BSG, 31.05.1989 - 9 RV 11/88
    Daß der Einsatz der Arbeitskraft einer Hausfrau als geldwerte Aufwendung zu werten ist, hat der Senat in Übereinstimmung mit der Zivilrechtsprechung bereits mehrfach entschieden (Urteile vom 13. Juli 1988 - 9/9a RV 18/87 - vom 24. November 1988 - 9/9a RV 28/87 - vom 15. Februar 1989 - 9/4b RV 45/87, sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 13.07.1988 - 9a RV 18/87

    Hausfrauen-Berufsschadensausgleich - Anspruch auf Hilfsgeräte des täglichen

    Auszug aus BSG, 31.05.1989 - 9 RV 11/88
    Daß der Einsatz der Arbeitskraft einer Hausfrau als geldwerte Aufwendung zu werten ist, hat der Senat in Übereinstimmung mit der Zivilrechtsprechung bereits mehrfach entschieden (Urteile vom 13. Juli 1988 - 9/9a RV 18/87 - vom 24. November 1988 - 9/9a RV 28/87 - vom 15. Februar 1989 - 9/4b RV 45/87, sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 06.11.1985 - 9a RVs 10/84

    Hilflosigkeit iS des Steuerrechts - Familienselbsthilfe

    Auszug aus BSG, 31.05.1989 - 9 RV 11/88
    Maßgebend ist vielmehr das Ausmaß der Hilfsbedürftigkeit für die täglichen Verrichtungen - ohne allgemeine Hausarbeiten (BSGE 12, 20, 23 f) - je nach den besonderen Behinderungen des einzelnen Beschädigten, die Voraussetzung jeglicher Pflegezulage nach § 35 Abs. 1 Satz 1 BVG (BSGE 59, 103, 105 f = SozR 3875 § 3 Nr. 2 mN), und die objektiv nach allgemeiner Erfahrung dafür notwendige Pflegetätigkeit.
  • BSG, 24.11.1988 - 9a RV 28/87

    Versorgungsrecht - Witwenrente - Rentenanteile als selbst erworbene Leistungen -

    Auszug aus BSG, 31.05.1989 - 9 RV 11/88
    Daß der Einsatz der Arbeitskraft einer Hausfrau als geldwerte Aufwendung zu werten ist, hat der Senat in Übereinstimmung mit der Zivilrechtsprechung bereits mehrfach entschieden (Urteile vom 13. Juli 1988 - 9/9a RV 18/87 - vom 24. November 1988 - 9/9a RV 28/87 - vom 15. Februar 1989 - 9/4b RV 45/87, sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 08.10.1987 - 9a RVi 5/85

    Anstaltspflege - Kosten - Bekleidung - Erstattung - Ferien - Zuhause

    Auszug aus BSG, 31.05.1989 - 9 RV 11/88
    Über eine solche Begrenzung ist indes bei der Sachlage dieses Falles nicht zu entscheiden; denn nach § 35 Abs. 2 BVG wird die Verwaltung mit den vollen Anstaltspflegekosten (dazu BSGE 62, 200 = SozR 3100 § 35 Nr. 18), mit einem "Taschengeld" für den Beschädigten in Höhe seiner Grundrente und mit Leistungen für die Angehörigen mindestens in Höhe der Hinterbliebenenbezüge, die ihnen zuständen, wenn der Beschädigte an den Folgen der Schädigung gestorben wäre, belastet.
  • BSG, 06.10.1981 - 9 RV 9/81

    Aufwendungsersatz - Pflegezulage - Pauschsatz - Kriegsbeschädigung

    Auszug aus BSG, 31.05.1989 - 9 RV 11/88
    Die notwendigen finanziellen Aufwendungen für eine bezahlte Pflegekraft oder für mehrere Hilfeleistende, die die Erhöhung nach § 35 Abs. 1 Satz 5 BVG rechtfertigen (BSGE 52, 176, 178 ff), können aber nicht beliebig durch einen Vertrag zwischen dem Beschädigten und entgeltlich tätigen Pflegepersonen oder Vereinigungen oder Unternehmen, die solche zur Verfügung stellen, festgelegt werden.
  • BSG, 02.12.2010 - B 9 V 2/10 R

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Blinder - Pflegepauschale -

    Die für eine bezahlte Pflegekraft angemessenen Aufwendungen konnten deshalb weder einseitig durch Vertrag zwischen dem Beschädigten und der Pflegeperson, noch in pauschaler Weise und ohne hinreichende Rücksicht auf die individuellen Verhältnisse festgelegt werden (vgl BSGE 65, 119, 122 = SozR 3100 § 35 Nr. 21 S 75 f; BSG SozR 4-3100 § 35 Nr. 1 RdNr 15).
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 V 12/01 R

    Pflegezulage - erhöhte Pflegezulage - Blindheit - hilflos - fremde Hilfe -

    Hieraus erhellt, dass bei Anwendung von § 35 Abs. 2 BVG notwendig eine individuelle Prüfung der tatsächlich erforderlichen Aufwendungen für fremde Wartung und Pflege zu erfolgen hat (vgl BSGE 65, 119 = SozR 3100 § 35 Nr. 21).

    Die für eine bezahlte Pflegekraft angemessenen Aufwendungen können deshalb weder einseitig durch Vertrag zwischen dem Beschädigten und der Pflegeperson (BSGE 65, 119, 122 = SozR 3100 § 35 Nr. 21 S 73, 75 f), noch - worauf sich der Beklagte aber beruft - in pauschaler Weise und ohne hinreichende Rücksicht auf die individuellen Verhältnisse festgelegt werden.

  • BGH, 06.10.1992 - VI ZR 305/91

    Schadensersatz bei Tötung der Ehefrau eines Körperbehinderten

    aa) Die Gewährung der erhöhten Pflegezulage nach § 35 Abs. 1 Satz 5 BVG a.F. hatte zur Voraussetzung, daß dem Versorgungsberechtigten besondere finanzielle Aufwendungen entstanden sind, nämlich Ausgaben, die ihm durch bezahlte Hilfsdienste anderer Personen erwachsen sind (vgl. BSGE 52, 176, 177 und 65, 119, 122).
  • BSG, 02.07.1997 - 9 RV 7/96

    Pauschale Pflegezulage für Beschädigte

    Das ist sachgerecht, weil nicht im einzelnen nachgewiesen werden kann, was der Beschädigte trotz fehlender Zahlungspflicht für seine Angehörigen aufwendet oder für zusätzliche Pflegeleistungen familienfremder Pflegekräfte bezahlt (vgl BSG SozR 3100 § 35 Nr. 21).

    Da die geltend gemachten Kosten für das Bereitschaftszimmer schon ihrer Art nach nicht geeignet sind, den Anspruch auf eine weitere Erhöhung der 10.000,00 DM monatlich bereits weit übersteigenden Pflegezulage zu begründen, brauchte der Senat auch hier nicht zu entscheiden, ob die Erhöhung der Pflegezulage nach § 35 Abs. 2 BVG nach oben durch den - wohl deutlich unter 10.000,00 DM monatlich liegenden - Aufwand für eine Heimpflege (§ 35 Abs. 6 BVG) begrenzt ist (bereits offengelassen für die Erhöhung der Pflegezulage nach § 35 Abs. 1 Satz 5 BVG aF in BSG SozR 3100 § 35 Nr. 21, S 76; vgl zum Grundsatz des Vorrangs der häuslichen Pflege: Rundschreiben des BMA vom 27. Oktober 1994, BArbBl 1994, 12/64).

  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 28/96 R

    Erhöhung der pauschalen Pflegezulage - Pflege aufgrund eines Arbeitsvertrages

    Denn der hauswirtschaftliche Bedarf gehört - anders als in der sozialen Pflegeversicherung (vgl § 14 Abs. 4 Nr. 4 SGB XI; s dazu Kummer in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 4, Pflegeversicherungsrecht, § 13 RdNrn 70 ff) - nicht zum berücksichtigungsfähigen Hilfebedarf nach § 35 BVG (vgl zum Ausschluß hauswirtschaftlichen Hilfebedarfs BSGE 65, 119, 122 = SozR 3100 § 35 Nr. 21 unter Hinweis auf BSGE 12, 20, 30 f sowie Urteile des Senats vom 2. Juli 1997 - 9 RV 19/95 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen - und vom 10. September 1997 - 9 RV 8/96 - unveröffentlicht - differenzierend das BMA, Rundschreiben vom 26. Januar 1994 unter Nr. 3).
  • BSG, 05.05.2009 - B 9 V 2/10 R
    Die für eine bezahlte Pflegekraft angemessenen Aufwendungen konnten deshalb weder einseitig durch Vertrag zwischen dem Beschädigten und der Pflegeperson, noch in pauschaler Weise und ohne hinreichende Rücksicht auf die individuellen Verhältnisse festgelegt werden (vgl BSGE 65, 119, 122 = SozR 3100 § 35 Nr. 21 S 75 f; BSG SozR 4-3100 § 35 Nr. 1 RdNr 15).
  • BSG, 11.12.1992 - 9a RV 37/91

    Pflegzulage - Kosten - Dritte

    Die finanziellen Aufwendungen für notwendige Leistungen Dritter erhöhen die Pflegezulage zwar in vollem Umfang (BSG SozR 3100 § 35 Nr. 21), der Art nach muß es sich bei diesen Leistungen aber um Hilfe oder - ohne Unterschied in der Sache - Wartung und Pflege handeln.
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