Rechtsprechung
   BSG, 28.06.1989 - 5 RJ 5/88   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beurteilung des bisherigen Berufs iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO bei einem Facharbeiter, Wettbewerbsfähigkeit

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 65, 169



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Wird zitiert von ... (21)  

  • BSG, 14.05.1991 - 5 RJ 82/89  

    Verweisbarkeit bei tarifvertraglicher Gleichstellung mit einem Facharbeiter

    Innerhalb des von der Rechtsprechung des BSG für die Zumutbarkeit eines Verweisungsberufs entwickelten Mehrstufenschemas gehört indes zur Gruppe mit dem "Leitberuf" des Facharbeiters nicht nur der "Gelernte" mit Absolvierung der vorgeschriebenen Ausbildung, sondern auch derjenige, der sich ohne eine solche durch die praktische Berufsausübung die Kenntnisse angeeignet hat, die ihn befähigen, sich unter gelernten Facharbeitern auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig und damit vollwertig zu behaupten (vgl Urteile des erkennenden Senats vom 28. und 29. Juni 1989 in BSGE 65, 169 = SozR 2200 § 1246 Nr. 167; SozR aaO Nr. 168 mwN).
  • BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 79/99 R  

    Verweisbarkeit einer Postfachverteilerin bei der Prüfung von Berufsunfähigkeit

    Auch ohne die erforderliche Ausbildung ist die Zuordnung zum Leitberuf des Facharbeiters von der Rechtsprechung des BSG bejaht worden, wenn die Tätigkeit ihrer Qualität nach der eines vergleichbaren Versicherten (Facharbeiters) entsprochen hat und nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt worden ist, so daß eine "Wettbewerbsfähigkeit" im Vergleich zu anderen Versicherten derselben Berufsgruppe besteht (BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 53, 68; BSGE 58, 239 = SozR 2200 § 1246 Nr. 129; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 150; BSGE 65, 169 = SozR 2200 § 1246 Nr. 168 sowie Senatsurteil vom 1. September 1999 - B 13 RJ 89/98 R).
  • BSG, 13.12.2000 - B 5 RJ 28/99 R  

    Berufsunfähigkeit - Briefsortiererin - tarifliche Einstufung - qualitätsfremde

    b) Ein Versicherter ist zwar auch dann in die Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters einzustufen, wenn er, ohne die erforderliche Ausbildung durchlaufen zu haben, einen anerkannten Ausbildungsberuf wettbewerbsfähig ausgeübt hat und entsprechend entlohnt worden ist (vgl dazu Senatsurteil vom 28. Juni 1989 - 5 RJ 5/88 - BSGE 65, 169 = SozR 2200 § 1246 Nr. 168 und BSG Urteil vom 1. September 1999 - B 13 RJ 89/98 R - nicht veröffentlicht, jeweils mwN).

    Voraussetzung ist jedoch, daß der Versicherte in seinem Tätigkeitsbereich eine vergleichbare Qualifikation in voller Breite erworben hat; die bloße Ausübung von Facharbeitertätigkeiten in einem Teilbereich reicht grundsätzlich nur für eine Einstufung als angelernter Arbeiter aus, auch wenn die Entlohnung im Einzelfall derjenigen eines Facharbeiters entsprochen haben sollte (Senatsurteil aaO - BSGE 65, 169, 171 f = SozR 2200 § 1246 Nr. 168 mwN; BSG Urteile vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 49/91 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27, vom 9. Dezember 1997 - 8 RKn 26/96 - SozR 3-2960 § 46 Nr. 4 und vom 1. September 1999 - B 13 RJ 89/98 R - nicht veröffentlicht).

mehr
  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 34/03 R  

    Berufsunfähigkeit - Geschäftsführer eines Karussells im Schaustellergewerbe -

    (2) Einem solchen Facharbeiter gleichgestellt ist derjenige Versicherte, der in einem nach dem BBiG anerkannten Ausbildungsberuf arbeitet, ohne die hierfür erforderliche Ausbildung durchlaufen zu haben, wenn neben der tariflichen Einstufung als Facharbeiter die Kenntnisse und Fertigkeiten in voller Breite denjenigen eines vergleichbaren Facharbeiters mit abgelegter Prüfung entsprechen (vgl zB BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 53, 68; BSGE 58, 239 = SozR 2200 § 1246 Nr. 129; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 150; BSGE 65, 169 = SozR 2200 § 1246 Nr. 168 sowie Senatsurteil vom 1. September 1999 - B 13 RJ 89/98 R).
  • BSG, 22.08.2002 - B 13 RJ 19/02 R  

    Berufsunfähigkeitsrente für Postzusteller - Berufsschutz als Facharbeiter -

    Wie der Senat in der vorgenannten Entscheidung weiterhin ausgeführt hat, ist die Zuordnung zum Leitberuf des Facharbeiters auch ohne die erforderliche Ausbildung von der Rechtsprechung des BSG bejaht worden, wenn die Tätigkeit ihrer Qualität nach der eines vergleichbaren Versicherten (Facharbeiters) entsprochen hat und nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt worden ist, so dass eine "Wettbewerbsfähigkeit" im Vergleich zu anderen Versicherten derselben Berufsgruppe besteht (vgl auch BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 53, 68; BSGE 58, 239 = SozR 2200 § 1246 Nr. 129; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 150; BSGE 65, 169 = SozR 2200 § 1246 Nr. 168 sowie Senatsurteil vom 1. September 1999 - B 13 RJ 89/98 R).
  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 38/02 R  

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Erwerbsminderung - selbständiger

    Auch wenn in einem Beruf der herkömmliche Ausbildungsweg nicht durchlaufen wurde, besteht ein entsprechender Berufsschutz, wenn der Beruf nicht nur vorübergehend vollwertig ausgeübt wurde (zB BSG Urteil vom 1. Februar 1984 - 5b RJ 80/83 - SozR 2200 § 1246 Nr. 116), der Versicherte über die für die Wettbewerbsfähigkeit erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten verfügt (zB Senatsurteil vom 28. Juni 1989 - 5 RJ 5/88 - BSGE 65, 169 = SozR 2200 § 1246 Nr. 168) und sich dies auch in einer entsprechenden Bezahlung bzw tariflichen oder tarifvertraglichen Einstufung widerspiegelt (vgl zB BSG Urteil vom 28. November 1985 - 4a RJ 51/84 - BSGE 59, 201 = SozR 2200 § 1246 Nr. 132 und Senatsurteil vom 14. Mai 1991 - 5 RJ 82/89 - BSGE 68, 277 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13).
  • BSG, 21.06.2001 - B 13 RJ 45/00 R  

    Berufsunfähigkeit - Stahlkiesstrahler als Facharbeitertätigkeit - Verweisung

    Eine Zuordnung zum Leitberuf des Facharbeiters ist von der Rechtsprechung des BSG auch dann bejaht worden, wenn der Versicherte einen anerkannten Ausbildungsberuf wettbewerbsfähig ausgeübt hat und entsprechend entlohnt worden ist (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 53, 68; BSGE 58, 239 = SozR 2200 § 1246 Nr. 129; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 150; BSGE 65, 169 = SozR 2200 § 1246 Nr. 168; Senatsurteil vom 1. September 1999 - B 13 RJ 89/98 R -, Umdruck S 7).
  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 23/92  

    RVO § 1246 Abs. 2

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  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2011 - L 13 R 5334/09  

    Rente wegen teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Betonwerker -

    Versicherte sind daher auch dann als Facharbeiter einzustufen, wenn sie ohne Absolvierung der vorgeschriebenen Ausbildung in einem nach dem Bundesbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsberuf arbeiten und sich durch die praktische Berufsausübung die Kenntnisse angeeignet haben, die sie befähigen, sich unter gelernten Facharbeitern auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig und damit vollwertig zu behaupten (BSG, Urteil vom 28. Juni 1989 - 5 RJ 5/88 - BSGE 65, 169 = SozR 2200 § 1246 Nr. 168; BSG, Urteil vom 29. Juni 1989 - 5 RJ 49/88 - SozR 2200 § 1246 Nr. 169 = juris).

    Auch wenn der Kläger selbständig Pläne lesen und komplexere Aufträge ausführen konnte, die sonst nur Facharbeiter ausführen, so macht ihn dies nicht mit einem dreijährig ausgebildeten Betonfertigteilbauer konkurrenz- bzw. wettbewerbsfähig (dazu vgl. z.B. BSG, Urteil vom 28. Juni 1989 - 5 RJ 5/88 - BSGE 65, 169 = SozR 2200 § 1246 Nr. 168; BSG, Urteil vom 29. Juni 1989 - 5 RJ 49/88 - SozR 2200 § 1246 Nr. 169 = juris) und hinsichtlich des Berufsschutzes rentenrechtlich vergleichbar.

  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 35/97 R  

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - freiwillige Weiterversicherung neben

    Denn er hat nach den Feststellungen des LSG den Beruf eines landwirtschaftlichen Gehilfen wettbewerbsfähig ausgeübt (vgl zB BSGE 65, 169 = SozR 2200 § 1246 Nr. 168).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - L 1 RA 257/05  

    Abhängige Beschäftigung als Voraussetzung für die Sozialversicherungspflicht,

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2008 - L 21 R 1293/06  

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für einen

  • BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 49/88  

    Verweisbarkeit von Facharbeitern

  • BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 24/94  
  • BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 9/96  
  • BSG, 06.02.1991 - 13/5/4a RJ 47/87  
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2001 - L 8 RJ 121/00  

    Rentenversicherung

  • LSG Berlin, 11.04.2003 - L 16 RJ 43/01  
  • LSG Bayern, 03.05.2007 - L 16 R 389/06  
  • LSG Bayern, 10.11.1998 - L 5 RJ 581/95  
  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 34/03  
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