Rechtsprechung
   BSG, 04.07.1989 - 9 RVs 3/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,943
BSG, 04.07.1989 - 9 RVs 3/88 (https://dejure.org/1989,943)
BSG, Entscheidung vom 04.07.1989 - 9 RVs 3/88 (https://dejure.org/1989,943)
BSG, Entscheidung vom 04. Juli 1989 - 9 RVs 3/88 (https://dejure.org/1989,943)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Mitteilung über das Ende des Schwerbehindertenschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anwendung des § 48 SGB X bei ohne Übergangsvorschrift geändertem Sozialleistungsgesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 65, 185
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.04.1985 - 9a RVs 11/84

    Freifahrtberechtigung nach dem SchwbG - Rechtsentziehung kraft Gesetzes -

    Auszug aus BSG, 04.07.1989 - 9 RVs 3/88
    Der Senat hat dies unter besonderen Umständen einmal angenommen, als das Merkmal G in seinen gesetzlichen Voraussetzungen neu geregelt worden ist und die Betroffenen schon vor dem Inkrafttreten der Neuregelung unterrichtet worden sind (vgl. BSGE 58, 72 = SozR 3870 § 58 Nr. 1 und Folgeentscheidungen).
  • BSG, 24.02.1987 - 11b RAr 53/86

    Aufhebung eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts durch die BA

    Auszug aus BSG, 04.07.1989 - 9 RVs 3/88
    Aufhebung für die Zukunft bedeutet Aufhebung für die Zeit nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (BSGE 61, 189 = SozR 1300 § 48 Nr. 31).
  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Arbeitslosengeld-II-Bezieher -

    In einem solchen Fall wirken sich die Grundsätze über den Selbstvollzug von Gesetzen nicht aus, die die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) entwickelt hat (vgl zB BSG, Urteil vom 30.08.2007 - B 10 LW 4/06 R - RdNr 13, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSGE 77, 253, 258 f = SozR 3-8570 § 13 Nr. 1 S 6 f; BSGE 65, 185, 188 f = SozR 1300 § 48 Nr. 57 S 174).
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 16/09 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - angenommenes Anerkenntnis - Vergleich -

    Die Aufhebung der Leistungsbewilligung mit Wirkung für die Zukunft (dh für einen Zeitpunkt nach Bekanntgabe des Aufhebungsbescheids: BSG vom 4.7.1989 - BSGE 65, 185, 188 = SozR 1300 § 48 Nr. 57 S 173) nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X war an keine Frist gebunden.
  • BSG, 30.04.2020 - B 8 SO 1/19 R

    Anspruch auf Leistungen der Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

    Die Vorschrift des § 48 Abs. 1 SGB X schafft zwar die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen dafür, bei einer Umgestaltung des Rechts durch den Gesetzgeber auch laufende Fälle einzubeziehen, wenn und soweit der Gesetzgeber die Rechtslage neu gestaltet (vgl BSG vom 29.10.1992 - 9b RAr 7/92 - BSGE 71, 202 = SozR 3-4100 § 45 Nr. 3; vgl auch BSGE 65, 185 = SozR 1300 § 48 Nr. 57) .
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