Rechtsprechung
   BSG, 16.08.1989 - 7 RAr 24/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2244
BSG, 16.08.1989 - 7 RAr 24/88 (https://dejure.org/1989,2244)
BSG, Entscheidung vom 16.08.1989 - 7 RAr 24/88 (https://dejure.org/1989,2244)
BSG, Entscheidung vom 16. August 1989 - 7 RAr 24/88 (https://dejure.org/1989,2244)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2244) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Widerspruch gegen Ablehnung des Antrags auf Kurzarbeitergeld zugleich Leistungsantrag nach § 72 Abs. 2 AFG , Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 65, 238
  • NZA 1990, 415
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 13/82

    Vorübergehender Arbeitsausfall - Übergang zur Vollarbeit - Bezugsfrist - Frist -

    Auszug aus BSG, 16.08.1989 - 7 RAr 24/88
    Der Anerkennungsbescheid als solcher stellt sich als verselbständigter Teil einer Entscheidung dar, durch die der eigentliche Leistungsanspruch vorbereitet werden soll (BSG Urteil vom 17. Mai 1983 - 7 RAr 13/82 insoweit in SozR 4100 § 63 Nr. 2 nicht abgedruckt).

    Hierzu hat der Senat bereits entschieden, daß es die Zulässigkeit der erweiterten Klage nicht berührt, wenn eine förmliche Entscheidung der Verwaltungsbehörde über den Leistungsantrag nicht ergangen ist (Urteil vom 17. Mai 1983 - 7 RAr 13/82 - insoweit in SozR 4100 § 63 Nr. 2 nicht abgedruckt).

  • BSG, 27.04.1989 - 7 RAr 127/87

    Anzahl der Beschäftigten bei Gewährung von Kurzarbeitergeld

    Auszug aus BSG, 16.08.1989 - 7 RAr 24/88
    Unter diesen Umständen ist mithin im vorliegenden Fall für eine Anfechtungs- und Verpflichtungsklage kein Raum, weil diese Klageart weniger weit reicht als die Anfechtungs- und Leistungsklage iS von § 54 Abs. 4 SGG (BSGE 41, 218, 219 = SozR 1300 § 35 Nr. 3; im Ergebnis ebenso BSG Urteil vom 27. April 1989 - 11/7 RAr 127/87 -).
  • BSG, 10.03.1976 - 10 RV 185/75

    Erhöhte Pflegezulage - Pflegezulage - Anspruch - Statthafte Klageart -

    Auszug aus BSG, 16.08.1989 - 7 RAr 24/88
    Unter diesen Umständen ist mithin im vorliegenden Fall für eine Anfechtungs- und Verpflichtungsklage kein Raum, weil diese Klageart weniger weit reicht als die Anfechtungs- und Leistungsklage iS von § 54 Abs. 4 SGG (BSGE 41, 218, 219 = SozR 1300 § 35 Nr. 3; im Ergebnis ebenso BSG Urteil vom 27. April 1989 - 11/7 RAr 127/87 -).
  • BSG, 30.05.1978 - 12 RAr 100/76

    Betrieb - Begriff - Zweckrichtung - Arbeitsausfall

    Auszug aus BSG, 16.08.1989 - 7 RAr 24/88
    Da die Klägerin ausdrücklich bei der Anzeige erklärt hat, daß als Gewährungszeitraum die Zeit vom 14. Mai bis 16. November 1984 gelten solle und auch ihrem Widerspruch nichts anderes zu entnehmen ist, liegt damit ein den Erfordernissen des § 72 Abs. 2 Satz 3 AFG entsprechender bestimmter Antrag vor (BSGE 46, 218, 226 = SozR 4100 § 63 Nr. 1).
  • BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 48/96

    Unabwendbares Ereignis oder wirtschaftliche Ursache als Voraussetzung für die

    Gegenstand des Revisionsverfahrens ist der Bescheid der Beklagten vom 16. Juni 1992 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13. August 1992 (§ 95 SGG), mit dem es die Beklagte abgelehnt hat, die allgemeinen und betrieblichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kug anzuerkennen - sog negativer Anerkennungsbescheid (BSGE 65, 238, 240 = SozR 4100 § 72 Nr. 11).

    Lehnt das ArbA schon auf die Anzeige des Arbeitsausfalls trotz des üblichen zweistufigen Verwaltungsverfahrens (1. Stufe: Entscheidung über die allgemeinen und betrieblichen Voraussetzungen; 2. Stufe: Entscheidung über den Leistungsantrag) die Leistung gänzlich ab, ist die Erhebung einer Anfechtungs- und Leistungsklage möglich (BSGE 65, 238, 240 = SozR 4100 § 72 Nr. 11; BSG SozR 3-4100 § 64 Nr. 2; Bundessozialgericht , Urteil vom 15. Februar 1990 - 7 RAr 22/89 -, DBlR Nr. 3679a zu § 54 SGG); im Widerspruch gegen den negativen Anerkennungsbescheid ist der nach § 72 AFG erforderliche Leistungsantrag zu sehen (BSGE 65, 238, 240 f = SozR 4100 § 72 Nr. 11; BSG SozR 3-4100 § 64 Nr. 2).

    Schließlich ist die Klagefrist eingehalten (§ 87 Abs. 2 SGG iVm § 91 SGG), und der Zulässigkeit der erhobenen Klage steht nicht entgegen, daß über den im Widerspruch der Klägerin zu sehenden Leistungsantrag nicht ausdrücklich durch Bescheid bzw Widerspruchsbescheid befunden worden ist (BSGE 65, 238, 240 f = SozR 4100 § 72 Nr. 11 ).

    Ob eine Klage, die ausschließlich auf Anerkennung der allgemeinen und betrieblichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kug gerichtet wäre, zulässig ist, bedarf vorliegend keiner Entscheidung, weil der Kläger sein Begehen entgegen der Ansicht des LSG hierauf nicht beschränkt hat (vgl zu dieser Problematik allerdings: BSGE 65, 238, 240 = SozR 4100 § 72 Nr. 11; BSG SozR 3-4100 § 64 Nr. 2; BSG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 7 RAr 22/89 -, DBlR Nr. 3679a zu § 54 SGG).

  • BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 33/02 R

    Krankenversicherung - Inanspruchnahme nichtärztlicher Krankenbehandlung im

    Klagegrund ist auch nach der Vorlage von Rechnungen über die Behandlungen in Spanien unverändert die Weigerung der Beklagten, für die dort entstehenden oder entstandenen Kosten aufzukommen; die zwischenzeitliche Inanspruchnahme von Behandlungsleistungen steht wegen der dadurch geänderten prozessualen Situation lediglich der Fortsetzung desselben Prozesses als abstrakte Feststellungsklage entgegen (im Ergebnis ähnlich zum Verhältnis von Anerkennungsbescheid und Leistungsanspruch beim Kurzarbeitergeld: BSGE 65, 238, 242 f = SozR 4100 § 72 Nr. 11 S 23 f mwN; bei der behaupteten Verschlimmerung durch weitere Schädigungsfolgen in einem Zugunstenverfahren: BSG SozR 1500 § 99 Nr. 2).
  • BSG, 18.05.1995 - 7 RAr 28/94

    Betriebsüblich - Arbeitsausfall - Eigenart des Betriebs - Einmaliges Ereignis

    Gegenstand des Revisionsverfahrens sind die Bescheide der Beklagten vom 14. Juni 1991 und 23. Juli 1991 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. August 1991 sowie die gemäß § 96 SGG zum Gegenstand des Klageverfahrens gewordenen Bescheide vom 20. September 1991 und 30. Oktober 1991; mit den bezeichneten Bescheiden hat es die Beklagte abgelehnt, die allgemeinen und betrieblichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kug anzuerkennen - sog. negative Anerkennungsbescheide (BSGE 65, 238, 240 = SozR 4100 § 72 Nr. 11).

    Lehnt nämlich das Arbeitsamt schon auf die Anzeige des Arbeitsausfalls trotz des üblichen zweistufigen Verwaltungsverfahrens (erste Stufe: Entscheidung über die allgemeinen und betrieblichen Voraussetzungen; zweite Stufe: Entscheidung über den Leistungsantrag) die Leistung gänzlich ab, ist ausschließlich die Anfechtungs- und Leistungsklage die richtige und zulässige Klageart (BSGE 65, 238, 240 = SozR 4100 § 72 Nr. 11; BSG, Urteil vom 15. Februar 1990, a.a.O.).

    In diesem Falle liegt bereits im Widerspruch gegen den negativen Anerkennungsbescheid der nach § 72 Abs. 2 Satz 2 AFG i.V.m. § 72 Abs. 1 Satz 1 AFG erforderliche Leistungsantrag (BSGE 65, 238, 240f. = SozR 4100 § 72 Nr. 11).

  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95

    Eintritt einer Sperrzeit bei tariflich grundsätzlich nicht kündbaren

    Die Zulässigkeit der gewählten Klageart ist als unverzichtbare Sachentscheidungsvoraussetzung im Revisionsrechtszug von Amts wegen zu prüfen (BSGE 65, 238 f = SozR 4100 § 72 Nr. 11).
  • BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 81/99 R

    Antragserfordernis beim Kurzarbeitergeld, Versäumung der Ausschlußfrist

    Mit dieser Anzeige ist daher dem Antragserfordernis regelmäßig nicht genügt (vgl BSG SozR 4100 § 72 Nrn 3 und 9; BSGE 65, 238, 240 = SozR 4100 § 72 Nr. 11).

    Zur Wahrung der Antragsfrist soll die Einreichung eines formlosen schriftlichen Antrags, dem zu entnehmen ist, daß der Antragsteller mit der in ihm enthaltenen Erklärung einen Antrag auf Kug stellen will, genügen (BSGE 65, 238, 240 = SozR 4100 § 72 Nr. 11).

  • BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 110/87

    Ausschluß von Leistungen der Produktiven Winterbauförderung, Wiedereinsetzung in

    Wird der Antrag auf Anerkennung der Voraussetzungen für den Mehrkostenzuschuß (§ 81 Abs. 2 S 1 AFG) abgelehnt, dann ist in dem Widerspruch hiergegen idR zugleich der Leistungsantrag nach § 81 Abs. 2 S 2 AFG zu erblicken (Anschluß an BSG vom 16.8.1989 - 7 RAr 24/88).

    Insoweit wird auf das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 16. August 1989 - 7 RAr 24/88 - Bezug genommen.

  • BSG, 16.07.1996 - 1 RS 1/94

    Falscher Senat als Verstoß gegen Zuständigkeitsregelung, Anfechtungsklage zur

    Mit dem Wechsel der Klageart ist hier keine Klageänderung verbunden (vgl § 99 Abs. 3 SGG), so daß § 168 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht entgegensteht (vgl BSGE 8, 178, 179 f; 56, 45, 50 [BSG 15.11.1983 - 1 S 10/82]= SozR 2100 § 70 Nr. 1 S 6; BSGE 65, 238, 242 f = SozR 4100 § 72 Nr. 11 S 23; BSGE 65, 272, 275 [BSG 20.09.1989 - 7 RAr 110/87] = SozR 4100 § 78 Nr. 8 S 34; Meyer-Ladewig, SGG, Komm, 5. Aufl, § 99 RdNr 4 mwN).
  • BSG, 05.06.1991 - 7 RAr 26/89

    Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen, Lohnersatzleistungen

    Danach hätte der Kläger, um die Gewährung von Kug zu erreichen, grundsätzlich die verbundene Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 4 SGG) erheben müssen (Einzelheiten dazu in BSGE 65, 238 = SozR 4100 § 72 Nr. 11; BSGE 65, 272 [BSG 20.09.1989 - 7 RAr 110/87] = SozR 4100 § 78 Nr. 8).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.04.2009 - L 2 AL 45/06
    In diesem Fall liegt bereits im Widerspruch gegen den negativen Anerkennungsbescheid der erforderliche Leistungsantrag (vgl. BSG, Urteil vom 16. August 1989 - 7 RAr 24/88 - SozR 4100 § 72 Nr. 11).

    Wie oben dargestellt liegt bereits im Widerspruch gegen den negativen Anerkennungsbescheid der erforderliche Leistungsantrag (vgl. BSG, Urteil vom 16. August 1989 - 7 Rar 24/88 - SozR 4100 § 72 Nr. 11).

  • LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 130/21

    Kein Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz oder Betriebsabteilung in Deutschland

    Für eine Anfechtungs- und Verpflichtungsklage ist in diesem Fall kein Raum, weil diese Klageart weniger weit reicht als die Anfechtungs- und Leistungsklage (vgl. BSG, Urteil vom 16.08.1989 - 7 RAr 24/88 - a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.02.2023 - L 18 AL 46/22 - ohne nähere Auseinandersetzung mit der genannten Rechtsprechung des BSG, beide zitiert nach juris).
  • BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 78/88

    Nachzahlung - Rückwirkend vereinbarte Lohnerhöhung - Bemessungszeitraum -

  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 74/91

    Altersteilzeit - Vereinbarung - Sozialgerichtsverfahren - Anfechtungsklage -

  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 142/90

    Zuschüsse zu den Aufwendungen für Vorruhestandsleistungen

  • LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 167/21

    Kein Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz oder Betriebsabteilung in Deutschland

  • BSG, 24.06.1999 - B 11 AL 1/99 R

    Schlechtwettergeld - witterungsbedingter Arbeitsausfall - Bauarbeiten - Beginn -

  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 32/94

    KVdR - Ruhen - Leistungsanspruch - vorübergehender Auslandsaufenthalt -

  • LSG Bayern, 08.06.2005 - L 13 R 50/05

    Umfang der deutschen Rentenversicherungslast; Übergang der deutschen

  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 105/94

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) - Vorliegen von von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht