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   BSG, 18.01.1990 - 8 RKnU 1/89   

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https://dejure.org/1990,1305
BSG, 18.01.1990 - 8 RKnU 1/89 (https://dejure.org/1990,1305)
BSG, Entscheidung vom 18.01.1990 - 8 RKnU 1/89 (https://dejure.org/1990,1305)
BSG, Entscheidung vom 18. Januar 1990 - 8 RKnU 1/89 (https://dejure.org/1990,1305)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 66, 156
  • MDR 1990, 658
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.11.1982 - 5a RKnU 3/82

    Selbsttötung; Arbeitsunfall als Ursache; Alleiniger Beweggrund

    Auszug aus BSG, 18.01.1990 - 8 RKnU 1/89
    Eine Selbsttötung ist auch dann rechtlich wesentlich durch einen Arbeitsunfall verursacht, wenn - bei fehlender Willensbeeinträchtigung - die Folgen des Arbeitsunfalles wesentliche Bedingung für den Entschluß zur Selbsttötung gewesen sind (Aufgabe von BSGE 54, 184 = SozR 2200 § 589 Nr. 6).

    Es konnte deshalb bei Zugrundelegung der Rechtspr des 5a-Senats des BSG (BSGE 54, 184, 185) den ursächlichen Zusammenhang zwischen der BK und dem Freitod des Ehemannes der Klägerin nur dann bejahen, wenn der durch die Atemnot ausgelöste Leidensdruck die alleinige Folge der Silikose war und der Entschluß zur Selbsttötung allein darauf beruhte.

  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 74/57

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG, 18.01.1990 - 8 RKnU 1/89
    Diese nach dem Wortlaut sich auf die haftungsbegründende Kausalität beziehende Vorschrift findet nach dem Urteil des 2. Senats vom 18. Dezember 1962 (BSGE 18, 163) auch auf die - hier allein maßgebliche - haftungsausfüllende Kausalität Anwendung.

    Im Hinblick auf den auch hier maßgeblichen Ursachenbegriff ist die im Urteil des 2. Senats des BSG vom 18. Dezember 1962 (aaO) dargelegte Inhaltsbestimmung der Wesentlichkeit einer Bedingung entsprechend zu erweitern.

  • BSG, 14.10.1955 - 2 RU 16/54
    Auszug aus BSG, 18.01.1990 - 8 RKnU 1/89
    Wegen der freiwilligen und nicht durch eine wesentliche Beeinträchtigung der freien Willensbestimmung erfolgten Herbeiführung des Todes hat der 5a-Senat in Abkehr von der im Unfallrecht herrschenden Kausaltheorie der wesentlichen Bedingung oder der wesentlich mitwirkenden Ursache (BSGE 1, 254, 256; ständige Rechtspr) die kausale Verknüpfung zwischen dem Tod und den Folgen der BK enger abgegrenzt.
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Denn auch psychische Reaktionen können rechtlich wesentlich durch ein Unfallereignis verursacht werden (vgl schon Reichsversicherungsamt, AN 1926, 480; BSG vom 18. Dezember 1962, BSGE 18, 173, 175 = SozR Nr. 61 zu § 542 RVO; BSG vom 29. Januar 1986 - 9b RU 56/84 - BSG vom 18. Dezember 1986, BSGE 61, 113 = SozR 2200 § 1252 Nr. 6; BSG vom 18. Januar 1990 - 8 RKnU 1/89 - vgl im Übrigen Schönberger/Mehrtens/Valentin, aaO, Kap 5.1, S 227 ff; ebenso zum sozialen Entschädigungsrecht BSGE 19, 275, 277 f = SozR Nr. 174 zu § 162 SGG).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Der Tod eines Versicherten ist infolge eines Versicherungsfalls eingetreten, wenn er durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit und sei es auch nur mittelbar, vor allem aufgrund der sich aus ihnen ergebenden Gesundheitsstörungen und Erkrankungen verursacht wurde (BSG SozR 3-2200 § 553 Nr. 1).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 8/03 R

    Arbeitsunfall - Hinterbliebenenleistungen - Kausalität - wesentliche Bedingung -

    Daher kommt es bei der Wertung im Bereich der haftungsausfüllenden Kausalität vor allem darauf an, welche Auswirkungen das Unfallgeschehen gerade bei der betreffenden Einzelperson mit ihrer jeweiligen Struktureigenheit im körperlich-seelischen Bereich hervorgerufen hat (vgl BSGE 66, 156, 158 = SozR 3-2200 § 553 Nr. 1 mwN).
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