Rechtsprechung
   BSG, 25.10.1989 - 6 RKa 28/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,544
BSG, 25.10.1989 - 6 RKa 28/88 (https://dejure.org/1989,544)
BSG, Entscheidung vom 25.10.1989 - 6 RKa 28/88 (https://dejure.org/1989,544)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 1989 - 6 RKa 28/88 (https://dejure.org/1989,544)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,544) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grobe kassenärztliche Pflichtverletzung - Zulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Entziehung der Zulassung des Arztes bei gröblicher Verletzung der kassenärztlichen Pflichten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 66, 6
  • NJW 1990, 1556
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.02.1988 - 6 RKa 23/87
    Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 6 RKa 28/88
    Die Entscheidungen der Zulassungsinstanzen sind insoweit voll überprüfbar (Urteil des Senats vom 18. Februar 1988 - 6 RKa 23/87 - mwN).

    Der Senat hat im übrigen auch bisher schon entschieden, daß nicht etwa der Entziehung in jedem Fall eine Disziplinarmaßnahme vorausgehen müsse, sondern daß sie je nach Art und Schwere der Verfehlung auch ohne diese geboten sein kann (Urteil des Senats vom 18. Februar 1988 - 6 RKa 23/87 -).

  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 6 RKa 28/88
    Diese Frage ist in der Regel nur dann zu bejahen, wenn aufgrund früherer Pflichtverletzungen des Kassenarztes oder aufgrund der Schwere der jetzigen Verstöße den Verantwortlichen für die kassenärztliche Versorgung, der KÄV und den Krankenkassen, die auf einem besonderen Vertrauensverhältnis basierende Zusammenarbeit mit dem Kassenarzt nicht mehr zugemutet werden kann (Urteil des Senats aaO; BVerfGE 69, 233, 244 = SozR 2200 § 368a RVO Nr. 12).

    Eine Pflichtverletzung ist gröblich, wenn ihretwegen die Entziehung zur Sicherung der kassenärztlichen Versorgung notwendig ist; diese Sicherung beruht wesentlich auf der freiberuflichen Tätigkeit des niedergelassenen Kassenarztes und deshalb auf dem Vertrauen der KÄV und der Kassen insbesondere auf die ordnungsgemäße Behandlung der Patienten und die Richtigkeit der Abrechnungen (vgl BSGE 43, 250, 252 f = SozR 2200 § 368 Nr. 3; BVerfGE 69, 233, 244 = SozR aaO Nr. 12 S 30).

  • BSG, 29.10.1986 - 6 RKa 4/86

    Entziehung der Kassenzulassung - Verletzung kassenärztlicher Pflichten -

    Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 6 RKa 28/88
    Deshalb wird sie auch nicht unzulässig, wenn dieselben Pflichtverletzungen bereits Gegenstand von Disziplinarmaßnahmen waren (BSGE 61, 1, 2 = SozR 2200 § 368a RVO Nr. 16).

    Dasselbe gilt hinsichtlich der Prüfung, ob der Arzt auf andere Weise zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Pflichten angehalten werden kann (BSGE 61, 1, 4 = SozR 2200 § 368a RVO Nr. 16).

  • LSG Berlin, 20.01.1988 - L 7 Ka 11/87
    Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 6 RKa 28/88
    Auf die Revisionen der Beigeladenen zu 1), 2), 3) und 4) werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin vom 20. Januar 1988 - L 7 Ka 11/87 - und des Sozialgerichts Berlin vom 8. April 1987 - S 71 Ka 3/86 - aufgehoben.

    unter Aufhebung der Urteile des Landessozialgerichts Berlin vom 20. Januar 1988 - L 7 Ka 11/87 - und des Sozialgerichts Berlin vom 8. April 1987 - S 71 Ka 3/86 - die Klage abzuweisen.

  • BSG, 15.04.1986 - 6 RKa 6/85

    Kassenarzt

    Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 6 RKa 28/88
    Die Entziehung hat allein diesen Zweck und ist keine Sanktion für strafwürdiges Verhalten (BSG aaO; BSG SozR 2200 § 368a Nr. 15; 21).
  • BSG, 30.03.1977 - 6 RKa 4/76
    Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 6 RKa 28/88
    Eine Pflichtverletzung ist gröblich, wenn ihretwegen die Entziehung zur Sicherung der kassenärztlichen Versorgung notwendig ist; diese Sicherung beruht wesentlich auf der freiberuflichen Tätigkeit des niedergelassenen Kassenarztes und deshalb auf dem Vertrauen der KÄV und der Kassen insbesondere auf die ordnungsgemäße Behandlung der Patienten und die Richtigkeit der Abrechnungen (vgl BSGE 43, 250, 252 f = SozR 2200 § 368 Nr. 3; BVerfGE 69, 233, 244 = SozR aaO Nr. 12 S 30).
  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 21/03

    "Anwaltshaftung"; Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts durch Erteilung eines

    b) Der Zulassungsausschuss hat gemäß § 27 Ärzte-ZV von Amts wegen über die Entziehung der Zulassung zu beschließen, wenn die Voraussetzungen nach § 95 Abs. 6 SGB V gegeben sind, d. h. der Arzt seine vertragsärztlichen Pflichten gröblich verletzt hat (BSGE 66, 6, 7 f).

    Eine gröbliche Pflichtverletzung in diesem Sinne liegt vor, wenn durch das Verhalten des Arztes das Vertrauen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen insbesondere in die ordnungsgemäße Behandlung der Versicherten so gestört ist, dass diesen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Arzt nicht mehr zugemutet werden kann (BSGE 66, 6, 8; 73, 234, 237).

    Für die Entziehung bedarf es nicht der vorherigen Einleitung oder Durchführung eines Disziplinarverfahrens (BSGE 66, 6, 8, 11; BSG, Beschl. v. 5. November 2000 - B 6 KA 54/03 B, juris-Dokument Nr. KSRE 093921718 Rn. 21).

  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91

    Verwertung sog. "Tagesprofile" - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten -

    Die Rechtsprechung hat aber die Kann-Regelung des § 368a Abs. 6 Reichsversicherungsordnung (RVO) in dem Sinne verstanden, daß bei Erfüllung des Tatbestandes einer gröblichen Pflichtverletzung die Zulassung zu entziehen ist (dazu Urteil des Senats in BSGE 66, 6, 7 f = SozR 2200 § 368a Nr. 24).

    Eine gröbliche Pflichtverletzung iS des § 95 Abs. 6 SGB V liegt vor, wenn durch sie das Vertrauen der KÄV und der KKn insbesondere in die ordnungsgemäße Behandlung der Versicherten und in die Rechtmäßigkeit der Abrechnungen durch den Arzt so gestört ist, daß diesen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Arzt nicht zugemutet werden kann (s zuletzt eingehend BSGE 66, 6, 8 = SozR aaO; BVerfGE 69, 233, 234 = SozR 2200 § 368a Nr. 12).

    Insbesondere die Verpflichtung zur peinlich genauen Abrechnung gehört daher zu den Grundpflichten des Arztes (BSGE 43, 250, 252 = SozR aaO; BSGE 66, 6, 8 = SozR aaO; BVerfGE 69, 233, 244 = SozR aaO).

    Der erkennende Senat hat bereits früher ausgeführt, daß eine nicht rechtzeitige Reaktion einer KÄV auf Pflichtverletzungen eines Arztes nicht dessen Eignung begründen kann (BSGE 66, 6, 8 = SozR aaO).

  • BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 4/18 R

    Zulassungsentziehung wegen Verfehlung außerhalb des Kernbereichs der

    Sofern eine der drei Voraussetzungen des § 96 Abs. 6 S 1 SGB V vorliegt, ist die Zulassung zu entziehen (vgl BSG Urteil vom 25.10.1989 - 6 RKa 28/88 - BSGE 66, 6, 7) .

    Insbesondere wenn die Pflichtverletzung - wie hier - gröblich ist, reichen Disziplinarmaßnahmen nicht mehr aus (BSG Urteil vom 25.10.1989 - 6 RKa 28/88 - BSGE 66, 6, 8; vgl auch Kremer/Wittmann, Vertragsärztliche Zulassungsverfahren, 3. Aufl 2018, RdNr 1630; Clemens in Schallen, Zulassungsverordnung, 9. Aufl 2018, § 27 RdNr 31) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht