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   BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 94/87   

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BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 94/87 (https://dejure.org/1990,1414)
BSG, Entscheidung vom 25.04.1990 - 7 RAr 94/87 (https://dejure.org/1990,1414)
BSG, Entscheidung vom 25. April 1990 - 7 RAr 94/87 (https://dejure.org/1990,1414)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kurarbeitergeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung eines Anerkennungsbescheids auf Kurzarbeitergeld, Kurzarbeitergeldgewährung bei bevorstehenden Betriebsstillegungen und Betriebspausen, Gewährung von Kurzarbeitergeld eines gekündigten Arbeitnehmers nach § 65 Abs. 1 S. 3 AFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 67, 11
  • NZA 1990, 913
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 09.09.1986 - 7 RAr 39/85

    Gewährung von Kurzarbeitergeld - Ermessensausübung

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 94/87
    Das Urteil des Senats vom g. September 1986 - 7 RAr 39/85 - BSGE 60, 222 = SozR 4100 § 65 Nr. 3 stehe dem nicht entgegen.

    Wenn das Gesetz dann dennoch die Möglichkeit eröffnet hat, gekündigten Arbeitnehmern Kug zu gewähren, um zu vermeiden, gekündigte Arbeitnehmer während der Kurzarbeit uU nur auf den Kurzlohn zu verweisen (so die Begr zum - geänderten - § 60 Abs. 1 AFG-Entw zu BT-Drucks V/4110 S 13), kann dies nur bedeuten, daß der Gesichtspunkt der Stabilisierung der Arbeitsverhältnisse bezüglich des Arbeitsverhältnisses des einzelnen gekündigten Arbeitnehmers bei der Ermessensentscheidung keine Rolle spielen darf; denn wenn einem Arbeitnehmer gekündigt worden ist, kann in keinem Falle mehr erwartet werden, daß durch die Gewährung von Kug an ihn ihm der Arbeitsplatz und dem Betrieb der eingearbeitete Arbeitnehmer erhalten bleiben (BSGE 60, 222, 226 = SozR 4100 § 65 Nr. 3; Gagel, Komm zum AFG, Stand Januar 1990, § 65 Rz 25).

    Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu seinem Urteil BSGE 60, 222 = SozR 4100 § 65 Nr. 3.

    Die Rechtspr des BSG hat, gestützt auf § 63 Abs. 1 Satz 1 AFG, Ansprüche auf Kug zwar verneint, wenn der Arbeitsausfall nicht nur vorübergehend war (BSG SozR 4100 § 63 Nr. 2), im übrigen bislang aber offengelassen, ob der Grundsatz, wonach Kug gewährt wird, ua wenn zu erwarten ist, daß dadurch den Arbeitnehmern die Arbeitsplätze und dem Betrieb die eingearbeiteten Arbeitnehmer erhalten werden, lediglich die Zielvorstellungen des Gesetzgebers kennzeichnet oder materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzungen zum Inhalt hat (BSGE 60, 222, 225 f = SozR 4100 § 65 Nr. 3; SozR 4100 § 63 Nr. 5).

  • BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 13/82

    Vorübergehender Arbeitsausfall - Übergang zur Vollarbeit - Bezugsfrist - Frist -

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 94/87
    Ein solcher liege nur dann vor, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit voraussehbar sei, daß in absehbarer Zeit wieder mit dem Übergang zur Vollarbeit gerechnet werden könne (BSG SozR 4100 § 63 Nr. 2).

    Das Unternehmerrisiko soll dem Arbeitgeber nicht abgenommen werden (BSG SozR 4100 § 63 Nr. 2).

    Die Rechtspr des BSG hat, gestützt auf § 63 Abs. 1 Satz 1 AFG, Ansprüche auf Kug zwar verneint, wenn der Arbeitsausfall nicht nur vorübergehend war (BSG SozR 4100 § 63 Nr. 2), im übrigen bislang aber offengelassen, ob der Grundsatz, wonach Kug gewährt wird, ua wenn zu erwarten ist, daß dadurch den Arbeitnehmern die Arbeitsplätze und dem Betrieb die eingearbeiteten Arbeitnehmer erhalten werden, lediglich die Zielvorstellungen des Gesetzgebers kennzeichnet oder materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzungen zum Inhalt hat (BSGE 60, 222, 225 f = SozR 4100 § 65 Nr. 3; SozR 4100 § 63 Nr. 5).

  • BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 4/80

    Gewährung von Kurzarbeitergeld - Kurzarbeitszeitraum

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 94/87
    Die Anerkennung gibt den Betroffenen, insbesondere dem Arbeitgeber, der das Kug zu errechnen und auszuzahlen hat, grundsätzlich die Zusicherung, daß die allgemeinen und betrieblichen Voraussetzungen (§§ 63, 64 Abs. 1, 66 AFG) gegeben sind, die Beklagte also den Arbeitnehmern Kug gewähren wird, sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, die in der Person der Arbeitnehmer gegeben sein müssen (BSG SozR 4100 § 64 Nr. 5 und § 66 Nr. 1).

    Nach der Rechtspr des Senats gilt zwar die in dem Anerkennungsbescheid über die Kug-Voraussetzungen enthaltene Zusicherung bezüglich der betrieblichen Voraussetzungen, soweit es sich dabei um erst künftig eintretende Tatsachen handelt, wie zB die - vom Betrieb in der Regel steuerbare - Einhaltung der bei der Mindestquote der in einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens vier Wochen qualifiziert vom Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmer des Betriebes, nur dann, wenn die erwarteten Tatsachen entsprechend der Anzeige auch eintreten (BSG SozR 4100 § 64 Nr. 5 und § 66 Nr. 1).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.1984 - L 3 Ar 1969/82
    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 94/87
    Der Arbeitsausfall ist in einem solchen Falle nicht vorübergehend, sondern endgültig; auch ist nicht zu erwarten, daß durch die Gewährung von Kug über die Kurzarbeitszeit hinaus den Arbeitnehmern die Arbeitsplätze erhalten werden noch dem Betrieb die eingearbeiteten Arbeitnehmer (Gagel, Komm zum AFG, Stand Januar 1990, § 63 Rz 22; Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Komm zum AFG, 2. Aufl 1988, § 63 Rz 14; LAG Düsseldorf BB 1974, 1347; Bayer LSG, Urteil vom 18. Januar 1979 - L 9/Al 185/77 - Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg ZIP 1985, 175).

    Folgerichtig wird in Literatur und Rechtspr anerkannt, daß Kug nicht bzw nicht weitergewährt werden kann, wenn nicht mehr zu erwarten ist, daß durch Kug den Arbeitnehmern die Arbeitsplätze und dem Betrieb die eingearbeiteten Arbeitnehmer erhalten werden (Ambs ua, Gemeinschaftskommentar zum AFG, Stand Februar 1990, § 63 Rz 8; Gagel, Komm zum AFG, Stand Januar 1990, § 63 Rzn 22 und 32; Gebhardt, Kurzarbeitergeld, Stand September 1987, § 63 Anm 3; Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Komm zum AFG, 2. Aufl 1988, § 63 Rz 14; LAG Düsseldorf BB 1974, 1347; Bayer LSG, Urteil vom 18. Januar 1979 - L 9/Al 185/77 - Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg ZIP 1985, 175).

  • BSG, 18.12.1964 - 7 RAr 54/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung materieller

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 94/87
    Ob den Arbeitnehmern A und B, deren Ansprüche die Klägerin als Prozeßstandschafterin geltend zu machen berechtigt ist (BSGE 22, 181, 183 = SozR Nr. 26 zu § 144 SGG; BSGE 38, 94, 95 f = SozR 1500 § 75 Nr. 4), auch für die Zeit vom 22. bis 29. Oktober 1984 Kug zu gewähren ist, bestimmt sich nach den §§ 63 ff AFG, das hier in der zuletzt durch das Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen vom 27. Juli 1984 (BGBl I 1029) geänderten Fassung anzuwenden ist.
  • BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 17/72

    Kurzarbeitergeld - Notwendige Beiladung - Betriebsvertretung

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 94/87
    Ob den Arbeitnehmern A und B, deren Ansprüche die Klägerin als Prozeßstandschafterin geltend zu machen berechtigt ist (BSGE 22, 181, 183 = SozR Nr. 26 zu § 144 SGG; BSGE 38, 94, 95 f = SozR 1500 § 75 Nr. 4), auch für die Zeit vom 22. bis 29. Oktober 1984 Kug zu gewähren ist, bestimmt sich nach den §§ 63 ff AFG, das hier in der zuletzt durch das Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen vom 27. Juli 1984 (BGBl I 1029) geänderten Fassung anzuwenden ist.
  • BSG, 02.10.1979 - 7 RAr 15/78

    Ausreichende Schutzvorkehrung - Witterungsverhältnisse - Durchführung von

    Auszug aus BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 94/87
    Nach der Rechtspr des Senats ist ein solcher Anerkennungsbescheid ein verselbständigter Teil einer Entscheidung, durch die Leistungen bewilligt werden (vgl BSG SozR 4100 § 78 Nr. 3).
  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - erheblicher Arbeitsausfall - Bindungswirkung des

    Dieser Anerkennungsbescheid enthält neben der gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Elementenfeststellung (zur im Übrigen unzulässigen Elementenfeststellung vgl Eicher in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 40 RdNr 11 mwN) außerdem formal die "Zusicherung", dass bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen (§ 172 SGB III) und ordnungsgemäßer Antragstellung (§§ 323, 325 SGB III) Kug für die Dauer des Arbeitsausfalls bzw die Höchstdauer (§ 177 SGB III) gezahlt wird (BSGE 67, 11, 18 = SozR 3-4100 § 63 Nr. 1 S 8 mwN; Petzold in Hauck/Noftz, SGB III, K § 173 RdNr 16, Stand Dezember 2004) .

    Treten die erwarteten Tatsachen entsprechend der Anzeige ein, kommt nämlich auch nach dieser Rechtsprechung eine Aufhebung oder Änderung des Bescheids allein nach den allgemeinen Regelungen über die Rücknahme oder Aufhebung eines Verwaltungsakts (§§ 45 ff SGB X) in Betracht (BSGE 67, 11, 18 f = SozR 3-4100 § 63 Nr. 1 S 9) .

    Ist der Beklagten bei der Subsumtion also ein Fehler dergestalt unterlaufen, dass sie die Behauptung des Vorliegens der jeweiligen Tatbestandsmerkmale der §§ 170, 171 SGB III entgegen der wahren Rechtslage für schlüssig vorgetragen ansieht, kann sie den Anerkennungsbescheid nur unter den engeren Voraussetzungen der §§ 45 und 48 SGB X iVm § 330 SGB III aufheben; die Grundlage des Anerkennungsbescheids (BT-Drucks aaO) entfällt dann nicht (BSGE 67, 11, 18 f = SozR 3-4100 § 63 Nr. 1 S 9 f; Estelmann, aaO, RdNr 75).

  • BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 20/90

    Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld - Formelle

    Die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts lassen keine abschließende Entscheidung darüber zu, ob den im Betrieb des Klägers tätigen Arbeitnehmern, für die der Kläger als Prozeßstandschafter auftritt (BSG vom 25. April 1990 - 7 RAr 94/87 - SozR 3-4100 § 63 Nr. 1), für den hier streitigen Zeitraum (1. Dezember 1987 bis 29. Februar 1988) Anspruch auf Kug zusteht oder nicht.
  • BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 21/89

    Kurzarbeitergeld bei endgültiger Stillegung eines Betriebes, atypischer Fall iS.

    Zu diesen Leistungen zählen, wie der 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in einer Entscheidung vom 25. April 1990 (7 RAr 94/87 - BSG SozR 3-4100 § 63 Nr. 1) dargelegt hat, weder das den Arbeitnehmern zu gewährende Kug noch die dem Arbeitgeber zustehenden Zuschüsse zu den von ihm zu tragenden Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung.

    Demgemäß hat auch der 7. Senat des BSG in der zitierten Entscheidung vom 25. April 1990 (aaO) die Umdeutung eines auf § 151 Abs. 1 AFG gestützten Aufhebungsbescheides in eine Aufhebungsentscheidung nach § 48 SGB X für zulässig erachtet.

    Diese Zwecksetzung des § 63 Abs. 1 Satz 1 AFG wird - wie der 7. Senat in seiner Entscheidung vom 25. April 1990 (aaO) bereits ausgeführt hat - verfehlt, wenn feststeht, daß mit dem Ende der Kurzarbeit der Betrieb endgültig oder für nicht absehbare Zeit stillgelegt wird.

    Die Gewährung von Kug würde in einem solchen Fall letztlich eine Subventionierung der Klägerin darstellen, die durch die Gewährung von Kug gerade nicht erfolgen soll (vgl BSG SozR 4100 § 63 Nr. 2; BSG Urteil vom 25. April 1990 aaO).

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 102/97 R

    Kurzarbeitergeld - Betrieb - Betriebsabteilung - Arbeitsausfall - wirtschaftliche

    Die tatsächlichen Feststellungen des LSG lassen keine abschließende Beurteilung zu, ob die Voraussetzungen für die von der Klägerin im Wege der Prozeßstandschaft für die Arbeitnehmer ihres Betriebes (vgl BSGE 67, 11, 13 = SozR 3-4100 § 63 Nr. 1; BSG SozR 4100 § 63 Nr. 2 S 13) geltend gemachten Ansprüche auf Kug für die Zeit vom 1. Juli bis 30. September 1993 vorgelegen haben.
  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R

    Transferkurzarbeitergeld - Unvermeidbarkeit des dauerhaften Arbeitsausfalls -

    Treten die erwarteten Tatsachen entsprechend der Anzeige ein, kommt nämlich auch nach dieser Rechtsprechung eine Aufhebung oder Änderung des Bescheids allein nach den allgemeinen Regelungen über die Rücknahme oder Aufhebung eines Verwaltungsakts (§§ 45 ff Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz ) in Betracht (BSGE 67, 11, 18 f = SozR 3-4100 § 63 Nr. 1 S 9) .
  • BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 48/96

    Unabwendbares Ereignis oder wirtschaftliche Ursache als Voraussetzung für die

    Denn ihr Begehren ist entgegen der Ansicht des LSG nicht nur auf die Anerkennung der allgemeinen und betrieblichen Voraussetzungen für die Gewährung von Kug gerichtet (§ 72 Abs. 1 Satz 4 AFG iVm §§ 63, 64 Abs. 1 AFG einschließlich Abs. 2 und uU Abs. 3 als näherer Bestimmung zur Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls - vgl nunmehr § 170 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Sozialgesetzbuch-Arbeitsförderung - ), sondern auf Zahlung von Kug für den Zeitraum vom 18. Mai bis 5. Juli 1992; insoweit ist die Klägerin gesetzliche Prozeßstandschafterin der betroffenen Arbeitnehmer (BSGE 67, 11, 13 mwN = SozR 3-4100 § 63 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 65 Nr. 2), denen das Kug materiell zusteht (BSG SozR 4100 § 68 Nr. 3; vgl auch BSG SozR 3-4100 § 85 Nr. 1).
  • BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 11/02 R

    Anrechnung einer Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Einer Änderung der Begründung durch Wechsel der Rechtsgrundlage (§ 48 Abs. 1 SGB X an Stelle von § 45 Abs. 1 SGB X) stehen § 41 Abs. 2, § 42 SGB X nicht entgegen, wobei hier offen bleiben kann, ob eine Umdeutung iS von § 43 SGB X vorzunehmen ist (so Teilurteil vom 28. Mai 1997 - 8 RKn 27/95 - SozR 3-2600 § 93 Nr. 3, S 27) oder - wozu der erkennende Senat nunmehr neigt - lediglich ein das Wesen des vorliegenden Aufhebungsbescheides nicht verändernder Begründungswechsel stattzufinden hat (so bereits BSG Urteile vom 27. Juli 2000 - B 7 AL 88/99 R - SozR 3-1300 § 45 Nr. 42, vom 25. April 1990 - 7 RAr 94/87 - SozR 3-4100 § 63 Nr. 1 und vom 29. Juni 2000 - B 11 AL 85/99 R - SozR 3-4100 § 152 Nr. 9).
  • BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 81/99 R

    Antragserfordernis beim Kurzarbeitergeld, Versäumung der Ausschlußfrist

    Mit der vorliegenden verbundenen Anfechtungs- und Leistungsklage (vgl BSG NZA 1990, 705) verlangt die Klägerin als Prozeßstandschafterin für die betroffenen Arbeitnehmer (vgl BSGE 67, 11, 13 = SozR 3-4100 § 63 Nr. 1; SozR 3-4100 § 65 Nr. 2) Kug für die Zeit vom 1. April bis einschließlich 30. Juni 1993 und aus eigenem Recht Zuschüsse zu ihren Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung.
  • BSG, 18.05.1995 - 7 RAr 28/94

    Betriebsüblich - Arbeitsausfall - Eigenart des Betriebs - Einmaliges Ereignis

    Das Begehren der Klägerin ist auf Zahlung von Kug für den Zeitraum vom 27. Mai bis 18. November 1991 gerichtet; insoweit ist sie gesetzliche Prozeßstandschafterin der betroffenen Arbeitnehmer (BSGE 67, 11, 13 m.w.N. = SozR 3-4100 § 63 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 65 Nr. 2).
  • BSG, 05.06.1991 - 7 RAr 26/89

    Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen, Lohnersatzleistungen

    Beschwert sind jedoch die kurzarbeitenden Arbeitnehmer, als deren Prozeßstandschafter der Betriebsrat klagen kann (BSGE 38, 94, 95 = SozR 1500 § 75 Nr. 4; BSGE 38, 98, 99 = SozR 4100 § 69 Nr. 1; BSG SozR 4100 § 68 Nr. 3; BSGE 67, 11, 13 = SozR 3-4100 § 63 Nr. 1; Bieback in Gagel, aaO, § 72 Rz 55; Ketelsen in Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Komm zum AFG, 2. Aufl 1988, § 72 Rz 36).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 63/92

    Streit über die Gewährung von Kurzarbeitergeld für gekündigte Arbeitnehmer -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2015 - L 2 R 304/13
  • LSG Baden-Württemberg, 21.08.2015 - L 8 AL 1949/14
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