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   BSG, 08.08.1990 - 1 RR 4/88   

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https://dejure.org/1990,2478
BSG, 08.08.1990 - 1 RR 4/88 (https://dejure.org/1990,2478)
BSG, Entscheidung vom 08.08.1990 - 1 RR 4/88 (https://dejure.org/1990,2478)
BSG, Entscheidung vom 08. August 1990 - 1 RR 4/88 (https://dejure.org/1990,2478)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 67, 160
  • NZA 1991, 75
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 17.07.1985 - 1 RS 6/83

    Öffentlich-rechtliche Streitigkeit - Angelegenheiten der Sozialversicherung -

    Auszug aus BSG, 08.08.1990 - 1 RR 4/88
    Auf die Revision der Klägerin wurde das Urteil des Landessozialgericht (LSG) aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht (LSG) zurückverwiesen (Urteil des erkennenden Senats vom 17. Juli 1985; BSGE 58, 247 = SozR 1500 § 51 Nr. 38).
  • BSG, 24.04.2002 - B 7 A 1/01 R

    Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherungsträger - Aufsicht -

    In diesem Zusammenhang kommt zunächst, wie das LSG zutreffend und unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ausgeführt hat, dem Selbstverwaltungsgrundsatz in § 29 Abs. 1 SGB IV als einem tragenden Organisationsprinzip der Sozialversicherung besondere Bedeutung zu (vgl BSGE 67, 160, 162 f = SozR 3-2200 § 1344 Nr. 1; BSGE 58, 247 = SozR 1500 § 51 Nr. 38).

    Aus der umfassenden Verwaltungszuständigkeit des Vorstandes ergibt sich zugleich seine - nach § 35 Abs. 2 SGB IV speziell zugewiesene - Befugnis, für die gesamte Verwaltungstätigkeit des Versicherungsträgers Richtlinien zu erlassen (vgl dazu BSGE 67, 160, 165 f = SozR 3-2200 § 1344 Nr. 1).

  • LSG Bayern, 17.11.1998 - L 6 RJ 504/95

    Eigenverantwortliche Festsetzung des Stellenplans für die bei einer

    Diese Einschränkung des Selbstverwaltungsrechts durch den Landesgesetzgeber ist vom Bundesgesetzgeber zugelassen worden, wie sich aus der Entstehungsgeschichte des § 145 Abs. 2 SGB VI ergibt (vgl. zum folgenden BSG-Urteil vom 08.08.1990 - 1 RR 4/88 = BSGE 67, 160, 164 und - dort auch Grundlage der Ausführungen - Hanow/Lehmann, RVO, Viertes Buch, Invalidenversicherung, 4.Auflage, Berlin 1925, Anm.5 zu § 1343 RVO a.F., Anm.4 und 5 zu § 1344 RVO a.F. und Anm.2 zu § 1348 RVO a.F.).

    Das BSG hat zwar in einem Obiter dictum geäußert (vgl. Urteil vom 08.08.1990 - 1 RR 4/88 = BSGE 67, 160, 161), der Beklagte befände sich damit im Widerspruch zu den eindeutigen Intentionen des Bundesgesetzgebers, das Selbstverwaltungsrecht der Landesversicherungsanstalten weiter zu stärken.

    Wenn das BSG in einem Obiter dictum (BSG-Urteil vom 08.08.1990 - 1 RR 4/88 = BSGE 67, 160, 163) unter Bezugnahme auf die §§ 67 ff. SGB IV sowie auf § 1349 RVO (jetzt § 145 Abs. 3 SGB VI) ausführt, die wesentlichen personalwirtschaftlichen Kompetenzen wie (u.a.) die selbständige Einrichtung von Planstellen sei nicht dem Land, sondern der Landesversicherungsanstalt zugewiesen, so kann sich dies nur auf den Fall der Körperschaftsbeamten beziehen.

    Aus der Doppelstellung der bei der Klägerin tätigen Landesbeamten (vgl. BSG-Urteil vom 08.08.1990 - 1 RR 4/88 = BSGE 67, 160, 162) - einerseits sind sie Beamte des Landes, andererseits (als Geschäftsführer) Organe bzw. (als sonstige Beamte) Amtswalter der Klägerin - lassen sich keine für die Klägerin günstigen Schlußfolgerungen ziehen.

  • LSG Bayern, 29.03.2000 - L 2 U 222/98

    Verpflichtung durch das Bundesversicherungsamt, die Umsetzung der Richtlinien für

    Das ergibt sich aus § 29 SGB IV, der den Grundsatz der Selbstverwaltung in der Sozialverischerung ausdrücklich festlegt (BSGE 67, 160).

    Ihr Handeln unterliegt grundsätzlich nur einer allgemeinen Rechtsaufsicht (BSGE 67, 160).

    Wenn der Gesetzgeber danach das Prinzip der Selbstverwaltung proklamiert und diese lediglich einer Rechtsaufsicht im Rahmen des § 87 Abs. 1 SGB IV unterstellt hat, gibt er damit nicht nur zu erkennen, dass die damit ausgestatteten Sozialversicherungsträger grundsätzlich - was die zugewiesenen Sachaufgaben betrifft - keiner staatlichen Fach- bzw. Zweckmäßigkeitskontrolle und folglich auch keinen fachbezogenen Weisungen unterliegen; es spricht vielmehr auch eine Vermutung dafür, dass der Gesetzgeber - was die Art und Weise der Aufgabenerfüllung betrifft - eine Geschäftsleitungs- und Organisationsgewalt der Exekutive zugunsten der Versicherungsträger hat ausschließen wollen (BSGE 67, 160).

  • BSG, 13.07.1999 - B 1 A 1/99 R

    Planstellenbesetzung bei landesunmittelbaren Rentenversicherungsträgern vom

    Die mit der staatsrechtlichen Trennung von Beschäftigungsbehörde und Dienstherr einhergehende Doppelstellung der davon betroffenen Beamten und die darin zum Ausdruck kommende Verzahnung zwischen Staatsverwaltung und Selbstverwaltung hat der Senat schon früher dargestellt (BSGE 58, 247, 252 = SozR 1500 § 51 Nr. 38 S 62; BSGE 67, 160, 162 = SozR 3-2200 § 1344 Nr. 1 S 3).

    In seinem Urteil vom 8. August 1990 (BSGE 67, 160, 163 = SozR 3-2200 § 1344 Nr. 1 S 5) hat der Senat allerdings ausgeführt, die Einrichtung von Planstellen und die daraus folgende Befugnis zur Einweisung in eine solche sowie zur Zuweisung eines konkreten Tätigkeitskreises sei nicht dem Land, sondern der LVA zugewiesen.

  • BSG, 18.01.1996 - 1 RR 2/95

    Ernennung eines Mitglieds der Geschäftsführung einer LVA zum Direktor

    Schweigt das Landesrecht (wie in Bayern), sind die Mitglieder der Geschäftsführung unmittelbare Landesbeamte; ihr beamtenrechtliches Grundverhältnis besteht gegenüber dem Staat, der ihr Dienstherr ist, wenngleich sie als Amtswalter ausschließlich Aufgaben der Klägerin wahrnehmen und als solche in den aus der Staatsverwaltung ausgegrenzten Zuständigkeitsbereich der LVA eingegliedert sind (so schon BSGE 67, 160, 161 = SozR 3-2200 § 1344 Nr. 1, S 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 61 PV 2.21
    Daraus folgt eine umfassende Verwaltungszuständigkeit des Vorstandes (vgl. BSG, Urteil vom 8. August 1990 - 1 RR 4/88 -, juris Rn. 18; Schneider-Danwitz, in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 4. Auflage 2021, § 31 SGB IV Rn. 119).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2010 - L 10 KR 58/05

    Heilung eines Verfahrensmangels - Fortsetzung eines unterbrochenen Verfahrens mit

    Es gibt keine Teil-Arbeitsunfähigkeit oder eine prozentual zu bemessende Arbeitsunfähigkeit (BSG, 12.9.1978 - 5 RJ 6/77 - BSGE 47, 47 =- SozR 2200 § 1237 Nr. 9; BSG 8.8.1990 - 1 RR 4/88 - BSGE 67, 163; Höfler in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, § 44 SGB V Rdz. 19).
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