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   BSG, 14.09.1990 - 7 RAr 128/89   

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BSG, 14.09.1990 - 7 RAr 128/89 (https://dejure.org/1990,505)
BSG, Entscheidung vom 14.09.1990 - 7 RAr 128/89 (https://dejure.org/1990,505)
BSG, Entscheidung vom 14. September 1990 - 7 RAr 128/89 (https://dejure.org/1990,505)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 67, 221
  • NZA 1991, 365
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 4/85

    Minderung der Anspruchsdauer - Arbeitslosengeld - Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus BSG, 14.09.1990 - 7 RAr 128/89
    Allerdings setzt der Erstattungsanspruch nach § 117 Abs. 4 Satz 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) die Aufhebung der Alg-Bewilligung nicht voraus (BSGE 60, 168, 172 = SozR 4100 § 117 Nr. 16; SozR 4100 § 117 Nrn 18, 19, 20 und 22).

    ü. d. Versicherungsvertrag (VVG) für die private Schadensversicherung - lediglich bewirken, daß der Arbeitslose durch die Versicherungsleistung, Arbeitsentgelt, Abfindungen usw letztlich nicht mehr erhält, als er ohne Eintritt des Versicherungsfalls als Arbeitsentgelt erhalten hätte (BSGE 60, 168, 173 = SozR 4100 § 117 Nr. 16).

  • BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 105/81

    Zur Rückforderung von Mobilitätshilfen aus Mitteln des Bundeshaushaltes

    Auszug aus BSG, 14.09.1990 - 7 RAr 128/89
    Das BSG hat schon entschieden, daß die Berufungsausschlußvorschriften auch Anwendung finden, wenn die Aufhebung eines Bescheides streitig ist, durch den eine einmalige Leistung (§ 144 Abs. 1 Nr. 1 SGG), nur Rente für bereits abgelaufene Zeiträume (§ 146 SGG) oder eine höhere Ausgleichsrente (§ 148 Nr. 4 SGG) bewilligt worden ist (BSGE 48, 120, 122 f = SozR 4100 § 152 Nr. 9; Urteil des Senats vom 16. Februar 1983 - 7 RAr 105/81 - SozR 1200 § 31 Nr. 1, insoweit nicht veröffentlicht; SozR 1500 § 146 Nrn 9, 18 und 19; BSGE 6, 11, 15).
  • BSG, 23.09.1955 - 3 RJ 26/55
    Auszug aus BSG, 14.09.1990 - 7 RAr 128/89
    Dem vermag der Senat nicht zu folgen, der bei einer zugelassenen, form- und fristgerecht eingelegten und ordnungsgemäß begründeten Revision in der Revisionsinstanz fortwirkende Verstöße gegen verfahrensrechtliche Grundsätze, zu denen die Verkennung der Statthaftigkeit der Berufung zählt, von Amts wegen zu berücksichtigen hat (vgl für viele BSGE 1, 227, 230).
  • BSG, 17.09.1964 - 7 RAr 50/63
    Auszug aus BSG, 14.09.1990 - 7 RAr 128/89
    Denn in Fällen, in denen es um das anfängliche Ruhen des Anspruchs auf Alg in der Zeit geht, für die der Arbeitslose Arbeitsentgelt, eine Urlaubsabgeltung oder eine Abfindung erhält oder zu beanspruchen hat, ist in Abkehr von früheren Auffassungen (vgl BSGE 1, 111, 114; BSG Breith 1963, 726) ein Beginnstreit zu bejahen (BSGE 21, 292, 295 f = SozR Nr. 10 zu § 147 SGG).
  • BGH, 28.09.1961 - II ZR 101/59

    Rechtsfolgen des Haftungsausschlusses des Kfz-Mieters für grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus BSG, 14.09.1990 - 7 RAr 128/89
    Der Übergang entfällt daher rückwirkend, soweit die Bewilligung der Sozialleistung mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben und damit ein Erstattungsanspruch nach § 50 SGB X begründet wird (vgl zum Wegfall des Übergangs eines Schadensersatzanspruchs nach § 67 VVG, wenn die Versicherungsleistung zurückverlangt wird; BGH NJW 1961, 2158, 2159 = VersR 1961, 992; VersR 1962, 22, 23).
  • BGH, 06.04.1972 - VII ZR 118/70

    Bewirkung einer Leistung an einen Nichtberechtigten - Voraussetzungen für den

    Auszug aus BSG, 14.09.1990 - 7 RAr 128/89
    Die Genehmigung hat zur Folge, daß der Dritte zur Herausgabe des Geleisteten nach § 816 Abs. 2 BGB verpflichtet ist, weil die Zahlung an den Dritten dem wahren Gläubiger gegenüber wirksam wird (§ 185 BGB; BGH NJW 1972, 1197, 1199 [BGH 06.04.1972 - VII ZR 118/70]; NJW 1986, 2104, 2106).
  • BGH, 20.03.1986 - III ZR 236/84

    Rechtsweg für Anspruch des Postsparers auf Auszahlung seines Postsparguthabens;

    Auszug aus BSG, 14.09.1990 - 7 RAr 128/89
    Die Genehmigung hat zur Folge, daß der Dritte zur Herausgabe des Geleisteten nach § 816 Abs. 2 BGB verpflichtet ist, weil die Zahlung an den Dritten dem wahren Gläubiger gegenüber wirksam wird (§ 185 BGB; BGH NJW 1972, 1197, 1199 [BGH 06.04.1972 - VII ZR 118/70]; NJW 1986, 2104, 2106).
  • BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 125/89

    Zahlungen mit befreiender Wirkung iS. von § 117 Abs. 4 S. 2 AFG

    Auszug aus BSG, 14.09.1990 - 7 RAr 128/89
    Allerdings hat das Gesetz die BA für den Ausgleich der sogenannten Gleichwohlgewährung von Alg grundsätzlich auf die Geltendmachung der übergegangenen Arbeitsentgeltansprüche verwiesen; lediglich für den Fall, daß der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt mit befreiender Wirkung gezahlt hat und das ArbA deshalb die auf die BA übergegangenen Ansprüche nicht mehr geltend machen kann, ist - ungeachtet des bürgerlich-rechtlichen Anspruchs aus § 816 Abs. 2 BGB - der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch des § 117 Abs. 4 Satz 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) vorgesehen worden (vgl dazu SozR 3-4100 § 117 Nr. 1).
  • BSG, 24.08.1956 - 10 RV 1065/55
    Auszug aus BSG, 14.09.1990 - 7 RAr 128/89
    Zum gleichen Ergebnis führt, wenn zur Abgrenzung des Beginnstreits nicht darauf abgehoben wird, ob von dem mit der Berufung erstrebten Erfolg lediglich der frühere Beginn der ab einem späteren Zeitpunkt gewährten Leistung abhängt, sondern darauf, ob die zwischen den Beteiligten strittigen Punkte den Grund des Anspruchs oder nur den Beginn der geltend gemachten Leistung betreffen (vgl BSGE 30, 90 = SozR Nr. 24 zu § 146 SGG; ebenso SozR 1500 § 146 Nr. 1; im gleichen Sinne BSGE 1, 111, 114; 3, 217, 222 = SozR Nr. 6 zu § 148 SGG; BSGE 7, 46, 48; BSG Breith 1963, 726).
  • BSG, 20.06.1962 - 1 RA 66/59
    Auszug aus BSG, 14.09.1990 - 7 RAr 128/89
    Davon sind indes Feststellungen zu Prozeßvoraussetzungen ausgenommen (BSGE 17, 124, 125 f; SozR Nr. 12 zu § 163 SGG).
  • BSG, 25.09.1969 - 12 RJ 56/69

    Berufungsgegenstand - Rentenende

  • BGH, 16.11.1961 - II ZR 23/60

    Haftungsausschluss nach § 57 Nr. 5 Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen

  • BSG, 26.09.1975 - 12 RJ 38/75

    Versäumung einer Verfahrensfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nicht

  • BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 54/86

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Revision

  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 22/07 R

    Renten- und Arbeitslosenversicherung - Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung

    Abzustellen ist auf die im Bescheid abgegebene Erklärung und den aus dem Inhalt ersichtlichen Erklärungswillen, wie er für den Adressaten erkennbar geworden ist (vgl BSG, Urteil vom 14.9.1990, 7 RAr 128/89, BSGE 67, 221 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3).
  • LAG Düsseldorf, 02.05.2016 - 9 Sa 29/16

    Haftung des Arbeitgebers nach § 266 a Abs. 3 StGB , wenn der auf die

    Nichts anderes ergibt sich nach Auffassung der Kammer aus der Entscheidung des BSG vom 14.09.1990 (7 RAr 128/89, SozR 3-4100 § 117 Nr. 3).
  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93

    Bewilligungsbescheid - Verfahrensmangel - Heilung - Erstattungsansprüche

    Dies folgt aus der entsprechenden Erklärung der Beklagten mit dem für den Adressaten ersichtlichen Erklärungswillen (vgl BSGE 67, 221, 224 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 117 Nr. 21; BSG, Urteil vom 11. November 1993 - 7 RAr 94/92 -, unveröffentlicht).

    Insbesondere war die Berufung nach §§ 143, 149 SGG in der bis 28. Februar 1993 geltenden Fassung zulässig; es handelt sich um einen Erstattungsstreit (vgl BSGE 67, 221, 223 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3; BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 7), und der Beschwerdewert von 1.000,00 DM ist überschritten.

    § 144 Abs. 1 Nr. 2 SGG aF ist nicht einschlägig, da die Alg-Bewilligung für den Zeitraum vom 24. Januar bis 21. Februar 1986 nicht aufgehoben wurde (vgl zu einem solchen Fall BSGE 67, 221, 223 ff = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3).

    Der Arbeitnehmer muß unter diesen Umständen nur im übertragenen Sinne Alg erstatten (vgl BSGE 60, 168, 172 = SozR 4100 § 117 Nr. 16; BSGE 67, 221, 225 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 117 Nr. 19; SozR 3-4100 § 117 Nrn 5 und 6); die (zusätzliche) rückwirkende Aufhebung der Alg-Bewilligung ist deshalb weder erforderlich noch gerechtfertigt (BSGE 60, 168, 172 = SozR 4100 § 117 Nr. 16; BSGE 67, 221, 223 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3; BSGE 72, 111, 116 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 9; BSG SozR 4100 § 117 Nrn 18, 19, 20 und 22; BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 7; BSG, Urteile vom 20. Juni 1978 - 7/12/7 RAr 126/75 - und vom 11. November 1993 - 7 RAr 94/92 -, beide unveröffentlicht).

  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 57/92

    Abfindung - Darlehn

    Verlangt die BA vom Arbeitslosen nach § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG Erstattung des Alg insoweit, als der Arbeitgeber Arbeitsentgelt, Urlaubsabgeltung oder eine Abfindung usw trotz des Rechtsübergangs mit befreiender Wirkung an den Arbeitslosen oder einen Dritten gezahlt hat, wird in Wirklichkeit das Arbeitsentgelt usw in Höhe des Alg herausverlangt, das der BA aufgrund des gesetzlichen Übergangs des Anspruchs des Arbeitslosen gegen den Arbeitgeber infolge der Alg-Zahlung zugestanden hat (vgl BSGE 60, 168, 172 = SozR 4100 § 117 Nr. 16; BSGE 67, 221, 225 f = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3; SozR 3-4100 § 117 Nr. 6).

    Der öffentlich-rechtliche Anspruch nach § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG konkurriert in solchen Fällen mit Ansprüchen der BA nach den §§ 812 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB); denn neben dem Anspruch aus § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG stehen der BA alle bürgerlich-rechtlichen Ansprüche zu, die ihr infolge des Rechtsübergangs und dessen eventueller Nichtbeachtung erwachsen (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 1; BSGE 67, 221, 226 f = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3).

    Nur insoweit der Arbeitslose bis zur Erbringung des Alg das Arbeitsentgelt, die Urlaubsabgeltung bzw die Abfindung usw nicht erhalten hat, kann der Rechtsübergang nach § 117 Abs. 4 Satz 1 AFG, § 115 SGB X eintreten, den der Erstattungsanspruch des § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG nach Wortlaut ("trotz des Rechtsübergangs") und systematischem Zusammenhang voraussetzt (vgl BSGE 67, 221, 225 f = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3).

    Der Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung, wonach in Fällen der Gleichwohlgewährung die Erstattung des gezahlten Alg die Aufhebung des Bewilligungsbescheides nicht voraussetzt (BSGE 60, 168, 172 = SozR 4100 § 117 Nr. 16; BSGE SozR 4100 § 117 Nrn 18, 19, 20, 22; BSGE 67, 221, 223 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3).

    Entscheidend für die Bestimmung des Inhalts von Bescheiden ist die Regelung, die diesen aus der Sicht des Empfängers zu entnehmen ist (BSG SozR 4100 § 117 Nr. 21; BSGE 67, 221, 224 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3).

    Eine Aufhebung ist nach ständiger Rechtsprechung nicht nur nicht Voraussetzung dieser Erstattungsforderung (vgl für viele BSGE 60, 168, 172 = SozR 4100 § 117 Nr. 16), sondern steht einem solchen Anspruch sogar entgegen (BSGE 67, 221, 225 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3), so daß die Berufung auf § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG einen Schluß auf einen Aufhebungswillen nicht zuläßt (vgl auch BSG SozR 1300 § 50 Nr. 15).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2019 - L 18 AL 109/17

    Erstattungsanspruch der Arbeitsagentur gegenüber dem Arbeitgeber bei dessen

    Denn jedenfalls ist mit der - konkludent durch die entsprechende Rückforderung von der Klägerin bzw schon mit der Mitteilung an die Arbeitgeberin vom 24. Juni 2014, das Schreiben vom 10. April 2014 als gegenstandslos anzusehen, erfolgten (vgl hierzu BSG, Urteil vom 14. September 1990 - 7 RAr 128/99 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3 - Rn 34) - Genehmigung der Beklagten der im Vergleich vereinbarte Arbeitsentgeltanspruch iH des gezahlten Alg durch Erfüllung (§§ 362 Abs. 2, 185 Abs. 2 BGB) untergegangen, und zwar mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Zahlung des Arbeitsentgelts (entsprechend § 184 BGB).

    Nach der Rspr des BSG, die der Senat seiner Entscheidung zugrunde legt, sind damit die Voraussetzungen des § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG erfüllt (vgl etwa BSGE 67, 221, 226 ff = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3; BSG SozR 3-4100 § 117 Nrn 7 und 11).

    Ihm dürfte im Allgemeinen auch vorzuhalten sein, wissen zu müssen, dass ihm nicht gleichzeitig ungeschmälert Alg und Arbeitsentgelt zusteht (vgl BSGE 67, 221, 228 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3).

  • BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 106/97 R

    Gleichwohlgewährung - Arbeitslosengeld - Abfindung - Arbeitsentgelt - Genehmigung

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden und des 11. Senats sind damit die Voraussetzungen des § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG erfüllt (vgl: BSGE 67, 221, 226 ff = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3; BSG SozR 3-4100 § 117 Nrn 7 und 11).

    Bereits in der Entscheidung vom 14. September 1990 ist ausführlich dargelegt, daß weder der Wortlaut des § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG noch die Rechtsentwicklung entgegenstehen (BSGE 67, 221, 227 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3) und widersprechender Literaturmeinung nicht gefolgt werden kann (vgl nunmehr: Gagel, AFG, Stand Januar 1998, RdNrn 213 ff zu § 117; Düe in Niesel, AFG, 2. Aufl 1997, RdNr 70 zu § 117; derselbe in Niesel, SGB III, 1998, RdNr 38 zu § 143).

    Wenn der Gesetzgeber die Inanspruchnahme des Arbeitslosen nach dieser Bestimmung auf die Fälle hätte beschränken wollen, in denen der Arbeitgeber in Unkenntnis des Rechtsübergangs an den Arbeitslosen gezahlt hat, hätte er dies ohne weiteres durch eine dem Wortlaut des § 407 Abs. 1 BGB entsprechende Fassung des Gesetzes zum Ausdruck bringen können (BSGE 67, 221, 227 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3).

    Ihm dürfte im allgemeinen auch vorzuhalten sein, wissen zu müssen, daß ihm nicht gleichzeitig ungeschmälert Alg und Arbeitsentgelt zusteht (vgl BSGE 67, 221, 228 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3).

    Finden §§ 362 Abs. 2, 185 Abs. 2 BGB im Rahmen des § 117 Abs. 4 AFG uneingeschränkt Anwendung, besteht kein Grund für die Annahme, die Beklagte müsse, bevor sie die Zahlung genehmigt, zunächst in angemessener Weise ihren Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen versucht haben (noch offengelassen: BSGE 67, 221, 228 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3; BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 7).

  • BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 137/90

    Erstattungspflicht des Arbeitslosen nach § 117 Abs. 4 S. 2 AFG

    Sie hält das angefochtene Urteil - unter Hinweis auf eine zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des 7. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. September 1990 (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 3) - für zutreffend und erklärt nochmals ausdrücklich die Genehmigung der Abfindungszahlung an den Kläger.

    Dieser Erstattungsanspruch setzt - wie vom BSG wiederholt entschieden worden ist (SozR 4100 § 117 Nr. 16 und SozR 3-4100 § 117 Nr. 3 mwN) - nicht die rückwirkende Aufhebung der Alg-Bewilligung nach § 48 SGB X voraus.

    Denn anders als im Falle der Teilaufhebung einer Alg-Bewilligung wegen anfänglichen Ruhens nach § 117 AFG steht § 147 SGG der Zulässigkeit der Berufung nicht entgegen, wenn die Beteiligten ausschließlich über einen Erstattungsanspruch nach § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG streiten (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 3).

    Nach der Rechtsprechung des 7. Senats des BSG (BSGE 67, 221, 226 f = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3; Urteil vom 29. August 1991 - 7 RAr 130/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ist die BA von dieser bürgerlich-rechtlichen Befugnis nicht ausgeschlossen.

    Die in der Entscheidung des 7. Senats vom 14. September 1990 (SozR 3-4100 § 117 Nr. 3) offen gelassene Frage, ob die Zustimmung (Genehmigung) zur Einziehung einer Forderung durch den Arbeitslosen den öffentlich-rechtlichen Anspruch nach § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG auch dann begründet, wenn ein Arbeitsamt von vornherein Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitslosen billigt, statt nach § 115 SGB X vorzugehen, stellt sich hier nicht.

  • BSG, 13.12.2016 - B 4 AS 14/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Erledigungserklärung -

    Die Revision der Klägerin war unbegründet, weil ihre Berufung - dies ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (stRspr; vgl BSGE 67, 221, 223 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3; BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1) - nicht zulässig gewesen ist.
  • BSG, 29.08.1991 - 7 RAr 130/90

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Erstattung des Arbeitslosengeldes wegen

    Hat der Arbeitslose nach § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG das Alg insoweit zu erstatten, als Arbeitsentgelt, Urlaubsabgeltung oder eine Abfindung usw trotz des Rechtsübergangs mit befreiender Wirkung an ihn ausgezahlt worden sind, erstattet er nicht eigentlich Alg, sondern zahlt in Wirklichkeit das Arbeitsentgelt usw in Höhe des Alg an die Bundesanstalt, das dieser aufgrund des gesetzlichen Übergangs des Arbeitsentgeltanspruchs infolge der Alg-Zahlung zugestanden hat (vgl BSGE 60, 168, 172 = SozR 4100 § 117 Nr. 16; SozR 4100 § 117 Nr. 19; BSGE 67, 221, 225 = SozR 3 - 4100 § 117 Nr. 3).

    Von dieser bürgerlich-rechtlichen Befugnis ist die beklagte BA als Inhaberin eines auf sie übergegangenen bürgerlich-rechtlichen Anspruchs nicht ausgeschlossen (BSGE 67, 221, 226 f = SozR 3 - 4100 § 117 Nr. 3).

    Die in BSGE 67, 221, 228 = SozR 3 - 4100 § 117 Nr. 3 offen gelassene Frage, ob die Zustimmung (Genehmigung) zur Einziehung einer Forderung durch den Arbeitslosen den öffentlich-rechtlichen Anspruch nach § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG auch dann begründet, wenn ein Arbeitsamt von vornherein Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitslosen billigt, ohne den nach § 115 SGB X gebotenen Weg in angemessener Weise erfolglos beschritten zu haben, stellt sich hier nicht.

  • LSG Saarland, 10.09.1998 - L 6/1 Ar 107/96

    Anhörung zu einem während des Gerichtsverfahrens erlassenen Verwaltungsakt;

    Nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-4100 § 117 Nr. 3, 6, 7 und 11) ist die Bundesanstalt für Arbeit von dieser bürgerlich-rechtlichen Befugnis nicht ausgeschlossen.

    Die vom BSG im Urteil vom 14. September 1990 (SozR 3-4100 § 117 Nr. 3) offen gelassene Frage, ob die Zustimmung zur Einziehung einer Forderung durch den Arbeitslosen den öffentlich-rechtlichen Anspruch nach § 117 Abs. 4 Satz 2 AFG auch dann begründet, wenn ein Arbeitsamt von vornherein Zahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitslosen billigt, ohne den nach § 115 SGB X gebotenen Weg in angemessener Weise erfolglos beschritten zu haben, stellt sich hier nicht.

    Eine solche ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG nicht Voraussetzung der Erstattungsforderung, so daß deren Geltendmachung einen Schluß auf einen Aufhebungswillen der Beklagten nicht zuläßt (BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 3, 7, 9, 11).

    Auch wenn die Beklagte vom Kläger das Alg erstattet verlangt, weil die geschuldeten Leistungen trotz des Anspruchsübergangs auf die Beklagte an ihn als den Empfänger des Alg gezahlt worden sind, setzt dies nicht die Aufhebung der Bewilligung voraus (BSG SozR 4100 § 117 Nr. 26; SozR 3-4100 § 117 Nr. 3 und 10).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2015 - L 9 AL 9/15

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Ruhen aufgrund eines Anspruchs auf Arbeitsentgelt;

  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung -

  • LSG Saarland, 10.09.1998 - L 6 Ar 17/97

    Einordnung von im Rahmen des Konkursverfahrens gewährten Betriebsrenten als

  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung

  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 49/92

    Erstattung - Arbeitslosengeld - Abfindung - Vorläufig vollstreckbares Urteil -

  • BSG, 24.06.1999 - B 11 AL 7/99 R

    Arbeitslosengeld - Abfindung - Ruhen - Gleichwohlgewährung - Zahlung - befreiende

  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 15/96

    Kostenerstattung für ein selbstbeschafftes Arznei- oder Heilmittel

  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 24/96 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit - Berufung - vorsorgliche

  • LSG Baden-Württemberg, 11.02.2003 - L 13 AL 4706/01

    Aufhebung der Bewilligungsentscheidung über Arbeitslosengeld (Alg) für die Zeit

  • LSG Bayern, 13.08.2002 - L 10 AL 393/99

    Erstattung geleisteten Arbeitslosengeldes; Beendigung des Arbeitsverhältnisses;

  • BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 94/92

    Klage auf Zustimmung der Auszahlung eines Betrages an den Arbeitnehmer - Anspruch

  • LSG Saarland, 10.09.1998 - L 6/1 Ar 63/96

    Umdeutung eines Aufhebungsbescheides und Rückforderungsbescheides in einen

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 59/00 R

    Arbeitslosengeld - Gleichwohlgewährung - Berechnung des Erstattungsanspruches -

  • BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 19/99 R

    Hilfsmittelversorgung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt in der Schweiz, Höhe

  • BSG, 15.02.2000 - B 11 AL 45/99 R

    Beginn der Ruhenszeit bei Abfindung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 30/93

    Beitragspflichtige Beschäftigung - Unterbrechung

  • BSG, 24.06.1993 - 11 BAr 23/93

    Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung eines Verfahrensfehlers -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.01.2004 - L 7 AL 131/02
  • BSG, 29.08.1991 - 7 RAr 68/90

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld

  • BSG, 04.12.2000 - B 11 AL 213/00 B

    Erstattungsanspruch der Bundesanstalt für Arbeit nach § 117 Abs. 4 S. 2 AFG

  • BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 17/96 R

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V betrifft

  • BSG, 06.11.1997 - 11 RAr 77/96

    Arbeitslosengeld, Rücknahme einer rechtswidrigen Leistungsbewilligung, Anhörung

  • BSG, 28.09.1993 - 11 RAr 7/93

    Voraussetzungen für einen Erstattungsanspruch gegen die beklagte Bundesanstalt

  • LSG Bayern, 31.07.2007 - L 10 AL 131/05

    Rechtmäßigkeit des Ruhens eines Arbeitslosengeldanspruches wegen des Bezuges von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2001 - L 3 RJ 23/00

    Rentenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2013 - L 7 AL 22/11
  • LSG Bayern, 01.04.2004 - L 10 AL 342/01

    Erstattung von Arbeitslosengeld; Vermeidung von Doppelleistungen in Form von

  • BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 19/99
  • LSG Niedersachsen, 25.01.1994 - L 7 Ar 105/92

    Berufung; Berufungsausschluß; Beginnstreit; Zulässigkeit; Rechtsmittel

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2002 - L 7 AL 121/01
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2020 - L 7 AL 52/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.08.2019 - L 7 AL 104/18
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