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   BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 30/89   

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BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 30/89 (https://dejure.org/1990,177)
BSG, Entscheidung vom 01.10.1990 - 6 RKa 30/89 (https://dejure.org/1990,177)
BSG, Entscheidung vom 01. Oktober 1990 - 6 RKa 30/89 (https://dejure.org/1990,177)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtsbesetzung - Ehrenamtliche Richter - Beiladung - Medizinisch-technische Großgeräte - Gesetzliche Ermächtigung - Untergesetzliche Norm - Ermächtigungsrahmen - Normsetzungsfreiraum der kassenärztlichen Selbstverwaltung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Umfang der Normsetzungsbefugnis in der kassenarztrechtlichen Selbstverwaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besetzung des Gerichts mit ehrenamtlichen Richtern iS. des § 12 Abs. 3 SGG , notwendige Beiladung in Rechtsstreitigkeiten wegen des Einsatzes medizinisch-technischer Großgeräte, Bestimmung des Normsetzungsfreiraumes der kassenarztrechtlichen Selbstverwaltung, gesetzliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 67, 256
  • NJW 1991, 778
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 30/89
    Jedenfalls bedurfte der streitige Ausschluß also der gesetzlichen Ermächtigung dann, wenn seine Normierung in das Recht der Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) eingreift; beeinträchtigt die Norm durch ihre Eingriffsdichte sogar die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG), bedarf es des Gesetzes (vgl BVerfGE 33, 125, 160 - Facharztbeschluß).

    Hinzu kommt, daß mit dem Ausschluß eine "auf Dauer angelegte Lebensentscheidung" (BVerfGE 33, 125, 160) des einzelnen Kassenarztes berührt werden kann.

  • BSG, 26.10.1989 - 6 RKa 3/89

    Notwendige Beiladung der Vertragspartner des Bundesmantelvertrages

    Auszug aus BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 30/89
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. Oktober 1989 ausgesprochen, daß die Vertragspartner des Bundesmantelvertrages, wenn es um die Gültigkeit einer von ihnen gesetzten generellen Regelung geht, notwendig beizuladen sind, daß dabei aber gewichtige Gründe vorliegen müssen, die eine Unvereinbarkeit mit vorrangigen Rechtsnormen als naheliegend erscheinen lassen (BSGE 66, 24 ff = SozR 1500 § 75 Nr. 79).

    Ob wegen dieser Vorschrift gewichtige Gründe für die Annahme der Unvereinbarkeit mit höherrangigem Recht in einem für die notwendige Beiladung zu fordernden Ausmaß vorliegen (vgl das oben zitierte Urteil des Senats in BSGE 66, 24 ff), kann hier dahinstehen.

  • BSG, 31.08.1983 - 2 RU 65/82

    Beiladung im sozialgerichtlichen Verfahren - Träger der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 30/89
    Ebensowenig hat die KÄV ihre Zustimmung zu der gegenüber dem Kassenarzt zu treffenden Entscheidung einzuholen (ein entsprechendes "Einvernehmen" herzustellen), so daß die notwendige Beiladung, die in diesem Falle - anders bei einer bloßen Anhörungspflicht - erfolgen müßte (BSG SozR 1500 § 75 Nr. 49, Urteil 2 RU 65/82 vom 31. August 1983), auszuscheiden hat.
  • BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 6.69

    Maßgeblichkeit einer grundlegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung

    Auszug aus BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 30/89
    Damit liegt aber keine Beteiligung der Ausschüsse an der Entscheidung der KÄV mit der Folge vor, daß das Urteil "auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann" (§ 75 Abs. 2 Satz 1, erste Alternative, SGG; vgl BVerwGE 39, 135, 137).
  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 30/89
    Es ist hier nicht zu prüfen, ob eine Regelung, die auf einen Ausschluß des Kassenarztes mit planungswidrig angeschafften Großgeräten hinausläuft, der Berufsfreiheit bzw der Berufsausübungsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG oder dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG widerspricht, und es ist insbesondere nicht darüber zu entscheiden, ob bei einer Nichtübereinstimmung des Großgeräts mit der bestehenden Standortplanung außer dem Totalausschluß überhaupt keine irgendwie gearteten Beschränkungen sich unter dem Blickwinkel des Gemeinwohls rechtfertigen lassen (vgl zum Regelungsermessen des Gesetzgebers im Bereich der Berufsausübung: BVerfGE 11, 30, 42).
  • BSG, 10.05.1990 - 6 RKa 27/89

    Besetzung der Prüfgremien im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung,

    Auszug aus BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 30/89
    Wie der Senat weiter entschieden hat, ist in den Fällen, in denen die Zuständigkeit des Entscheidungsgremiums - bis zur Klärung durch ein sich in dem einen oder dem anderen Sinne aussprechendes Revisionsurteil - zweifelhaft ist, weil nämlich Gremien in je anderer Besetzung (mit Vertretern "der Krankenkassen und der Kassenärzte" oder allein mit Kassenärzten) in Betracht kommen, das Gericht paritätisch ("gemischt") zu besetzen (vgl den entsprechenden Hinweis im Urteil vom 10. Mai 1990, 6 RKa 27/89 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 2).
  • BSG, 19.12.1984 - 6 RKa 27/83

    Mindestgehalt - Unvollständige Rechtsmittelbelehrung - Sprungrevision -

    Auszug aus BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 30/89
    Der Senat hat zwar in einem Fall, in dem es um die Frage ging, ob einem Facharzt für Radiologie die Vergütung auf Überweisungsfälle beschränkt werden darf, gesagt, daß Fachgebietsbeschränkungen solcher Art, die lediglich den aus der Fachgebietsausrichtung des Radiologen folgenden Besonderheiten Rechnung tragen, in § 368a Abs. 4 zweiter Halbs, § 368g Reichsversicherungsordnung (RVO) eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage haben (BSGE 58, 18, 25 = SozR 2000 § 368g Nr. 13).
  • BSG, 22.03.1984 - 6 RKa 14/81

    Besetzung des Gerichts - Rechtsschutzbedürfnis - Eröffnung eines speziellen

    Auszug aus BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 30/89
    Bei der Frage, ob das Gericht in der einen oder anderen Weise, also mit je einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Krankenkassen und der Kassenärzte (sogenannte paritätische oder auch als "gemischt" bezeichnete Besetzung nach Satz 1) oder nur mit Kassenärzten zu besetzen ist, stellt der Senat in erster Linie darauf ab, wie die Verwaltungsstelle, welche über die in dem Rechtsstreit geforderte Verwaltungsentscheidung zu befinden hat, sich zusammensetzt (vgl BSGE 56, 222, 223 f [BSG 22.03.1984 - 6 RKa 14/81] = SozR 2200 § 368n Nr. 30 mw Hinweisen).
  • BSG, 15.09.1977 - 6 RKa 4/77

    Angelegenheit des Kassenarztrechts - Kassenärztliche Vereinigung -

    Auszug aus BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 30/89
    Dabei ist auch diejenige Stelle mit einzubeziehen, die zwar nicht mitzubeschließen hat, in deren Einvernehmen aber die beschließende Stelle entscheiden muß (BSG aaO; BSGE 44, 244, 246 = SozR 7323 § 3 Nr. 1).
  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe - Teilleistung -

    Anhaltspunkte dafür, dass die Beigeladene einen abweichenden Sachantrag gestellt hätte, bestehen nicht (vgl BSGE 67, 256, 259 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 1).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Der Umfang des parlamentarischen Regelungsvorbehalts richtet sich nach der Intensität, mit der die Grundrechte des Regelungsadressaten durch die jeweilige Maßnahme betroffen sind (vgl BVerfGE 98, 218, 252 mwN; ebenso zB BSGE 70, 285, 292, 306 f = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3 S 11, 26, ohne Weiterführung der insoweit strengeren Maßstäbe von BSGE 67, 256, 266 f = SozR 3-2500 § 92 Nr. 1 S 12 f).
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R

    Erstattungsrechtsstreit - Jobcenter - Grundsicherungsträger -

    Soweit der 6. Senat (BSGE 67, 256, 259 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 1 S 4) und der 5. Senat (BSGE 108, 158 = SozR 4-3250 § 17 Nr. 1, RdNr 20) des BSG im Hinblick auf § 75 Abs. 4 S 2 SGG darauf abstellen, ob der Beigeladene in der Vorinstanz möglicherweise abweichende Sachanträge gestellt hätte, kommt es darauf hier nicht an.
  • BSG, 14.05.1992 - 6 RKa 41/91

    Krankenversicherung - Großgerätemedizin - Besetzung - Sozialgerichtsverfahren -

    Er hält an der im Urteil vom 1. Oktober 1990 (BSGE 67, 256, 257 f = SozR 3-2500 § 92 Nr. 1) vertretenen Auffassung fest, daß Streitigkeiten zwischen einem Kassenarzt und seiner KÄV über die Genehmigung zum Betrieb eines medizinisch-technischen Großgeräts dem Bereich der kassenärztlichen Selbstverwaltung zuzuordnen und mithin als »Angelegenheit der Kassenärzte« i.S. des § 12 Abs. 3 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz ( SGG ) zu behandeln sind.

    Dies gebietet es, die Unterscheidung zwischen den in § 12 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGG genannten Angelegenheiten nach äußeren Merkmalen vorzunehmen und unabhängig vom Gegenstand des materiellen Begehrens rein formal darauf abzustellen, ob der zuständige Normgeber beim Erlaß der jeweiligen Verwaltungsrechtlichen Besetzungsvorschrift unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessenlage von Kassen und Ärzten die Entscheidung der kassenärztlichen Selbstverwaltung oder der gemeinsamen Selbstverwaltung zugewiesen hat (BSGE 42, 268, 269 = SozR 2200 § 368n Nr. 9; BSGE 67, 256, 258 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 1).

    Die Beiladung der Bundesverbände der Krankenkassen hatte das SG auf § 75 Abs. 2 SGG gestützt und sich dabei an die damalige Rechtsprechung des BSG gehalten, nach der die Partner der Bundesmantelverträge notwendig beizuladen waren, wenn es um die Gültigkeit einer von ihnen gesetzten generellen Regelung ging und gewichtige Gründe vorlagen, die eine Unvereinbarkeit mit vorrangigen Rechtsnormen als naheliegend erscheinen ließen (BSGE 62, 124, 125 = SozR 1500 § 75 Nr. 67; BSGE 66, 24, 25 = SozR 1500 § 75 Nr. 79; BSGE 67, 256, 259 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 1).

    Im Gegensatz zu der bis 30. September 1990 in Kraft gewesenen Regelung des § 25 Abs. 4 BMV-Ä a.F., die der Senat im Urteil vom 1. Oktober 1990 (BSGE 67, 256, 261 ff = SozR 3-2500 § 92 Nr. 1) als nicht gesetzeskonform bewertet hat, kann sich der jetzt in § 7 BMV-Ä bzw. § 29 EKV statuierte Genehmigungsvorbehalt für Großgeräteleistungen auf eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage stützen.

    Im Urteil vom 1. Oktober 1990 hat der Senat dazu ausgeführt (BSGE 67, 256, 259 - SozR 3-2500 § 92 Nr. 1 S. 4 f), die Abstimmung im Großgeräteausschuß nach § 122 Abs. 2 Satz 1 SGB V könne jedenfalls nicht darin bestehen, generell für jedes der für die kassenärztliche Versorgung geplanten Geräte einen bestimmten geographischen Raum vorzusehen, sondern allenfalls darin, den Standortraum für mehrere Geräte unterhalb des Gesamtplanungsgebietes, also auch auf mittlerer Planungsebene, festzulegen.

    Zur Frage der Intensität des Grundrechtseingriffs hat der Senat im Urteil vom 1. Oktober 1990 (vgl. BSGE 67, 256, 266 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 1 S. 11 f) ausgeführt, der Kassenarzt büße durch das verbot der Nutzung planwidrig angeschaffter Großgeräte seine Berufsfreiheit in einem Ausmaß ein, das bis zur Verhinderung derjenigen Berufsausübung reichen könne, die als Facharzttätigkeit zwingend mit dem Einsatz eines solchen Gerätes verbunden sei.

  • BGH, 14.03.2002 - III ZR 302/00

    Haftung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Beschluß des

    cc) Schließlich hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 1. Oktober 1990 (BSGE 67, 256, 266 f) grundsätzlich entschieden, wie in Fällen, in denen die Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG betroffen ist, eine gesetzliche Ermächtigung beschaffen sein muß, damit zwischen den normativen Vorgaben und dem von der kassenarztrechtlichen Selbstverwaltung zu konkretisierenden Inhalt kein dem verfassungsrechtlichen Zweck der Rechtssicherheit widersprechendes unbestimmtes Umsetzungsfeld verbleibt.

    Gemessen an diesen Grundsätzen konnten die Mitglieder des Bewertungsausschusses, die sich nach dem Vorbringen der Beklagten vor der Beschlußfassung auch mit der Entscheidung BSGE 67, 256 beschäftigt haben, nicht davon ausgehen, daß die sehr allgemein gehaltenen Bestimmungen über die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung (§ 72 Abs. 2 SGB V), über den Abschluß des allgemeinen Inhalts der Gesamtverträge (§ 82 Abs. 1 SGB V) und über die Bindung des Vertragsarztes an die vertraglichen Bestimmungen über die vertragsärztliche Versorgung (§ 95 Abs. 3 Satz 2 SGB V) die hier vorgenommene Beschränkung des Zulassungsstatus deckten.

    Bei einer sorgfältigen Analyse der Entscheidung BSGE 67, 256 hätten sich, wie das Oberlandesgericht Köln in einer dieselbe Beschlußfassung betreffenden Sache entschieden hat (VersR 2000, 1279, 1281), bei den Mitgliedern des Bewertungsausschusses auch durchgreifende Bedenken durchsetzen müssen, ob die - für sich genommen - andere Fälle betreffenden Regelungs- und Handlungsaufträge in § 87 Abs. 2 b Satz 2 und § 105 Abs. 2 Satz 2 SGB V mit hinreichender Bestimmtheit erlaubten, die Laborärzte von der Erbringung bestimmter Leistungen durch das Überweisungsverbot auszuschließen.

  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 10/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen nach dem SGB

    Die Übertragung von Rechtssetzungsbefugnissen auf Organe der Selbstverwaltung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften dient der Autonomie gesellschaftlicher Gruppen und ist als Teil der grundgesetzlichen Ordnung anerkannt (BVerfGE 33, 125, 156 ff; BVerfG SozR 4495 Allg Nr. 1; BSGE 35, 164, 166 = SozR Nr. 1 zu § 40 AFG; BSGE 41, 193 f = SozR 4100 § 39 Nr. 7; BSGE 43, 19, 21 = SozR 4495 § 11 Nr. 1; vgl auch BSGE 67, 256, 263 ff = SozR 3-2500 § 92 Nr. 1; BSGE 78, 70, 80 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6 mwN).
  • BSG, 30.09.2020 - B 6 KA 18/19 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verlegung einer genehmigten Arztanstellung

    Dazu wäre sie nach § 75 Abs. 4 Satz 2 SGG nur als "notwendig" und nicht als "einfach" Beigeladene berechtigt gewesen; ansonsten hat sich der Umstand, dass das SG sie nur einfach und nicht notwendig beigeladen hat, nicht ausgewirkt (vgl dazu näher BSG Urteil vom 1.10.1990 - 6 RKa 30/89 - BSGE 67, 256, 259 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 1 S 4) .
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 26/99 R

    Beeinträchtigung der Berufsfreiheit von Diätassistenten

    Der für das Klagebegehren sachlich zuständige Senat (§ 51 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 1. Halbsatz Sozialgerichtsgesetz iVm § 91 Abs. 1 iVm Abs. 2 Satz 4 SGB V) hat - entsprechend der Zusammensetzung des beklagten Bundesausschusses - in der Besetzung mit je einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Krankenkassen und der Ärzte und Psychotherapeuten (sog paritätische Besetzung) entschieden (§ 40 iVm § 33 Satz 2, § 12 Abs. 3 Satz 1 SGG, vgl BSGE 67, 256, 257 f = SozR 3-2500 § 92 Nr. 1 S 2 f).
  • BGH, 14.03.1996 - III ZR 224/94

    Entschädigung für die Weigerung der Zustimmung zur Erbringung ärztlicher

    Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 1. Oktober 1990 (BSGE 67, 256 = NJW 1991, 778) entschieden, daß es der Bestimmung des § 25 Abs. 4 BMV-Ä zusammen mit der Vorschrift des Satzes 2 Nr. 3 Abschn. E GGR-Ä (i.d.F. vom 4. Dezember 1986) an einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage gefehlt habe.

    Der Kassenarzt, dem die Wahl und Anwendung auch seiner der Diagnose und Therapie dienenden technischen Geräte, sofern deren Einsatz nur zweckmäßig und wirtschaftlich war, schon immer freigestanden hat, büßt durch den genannten Ausschluß diese Freiheit in einem Ausmaß ein, das bis zur Verhinderung derjenigen Berufsausübung reichen kann, die als Facharzttätigkeit zwingend mit dem Einsatz eines solchen Gerätes verbunden ist, etwa als Radiologe oder Nuklearmediziner (BSGE 67, 256 = NJW 1991, 779, 781/782).

    Die Verfassungswidrigkeit jener Bestimmungen wurde erst durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 1. Oktober 1990 (BSGE 67, 256 = NJW 1991, 778) festgestellt.

  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 19/13 R

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Übermittlung der Arzt- bzw Zahnarztnummern in

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats beurteilt sich die Frage, ob eine Streitigkeit eine Angelegenheit des Vertrags(zahn)arztrechts iS des § 12 Abs. 3 Satz 1 SGG oder eine Angelegenheit der Vertrags(zahn)ärzte iS des Satzes 2 dieser Vorschrift darstellt, zwar im Regelfall danach, ob nach den maßgebenden rechtlichen Vorschriften die Verwaltungsstelle, die über den geltend gemachten Anspruch zu entscheiden hat, mit Vertretern von Krankenkassen und Vertrags(zahn)ärzten oder nur mit Vertrags(zahn)ärzten besetzt ist (stRspr des BSG: vgl BSGE 67, 256, 257 f = SozR 3-2500 § 92 Nr. 1 S 3 f mwN; BSGE 83, 135 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 18 S 63; zuletzt Urteil vom 30.10.2013, B 6 KA 48/12 R RdNr 13 mwN, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2500 § 81 Nr. 7 vorgesehen).
  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 27/90

    Besetzung des Gerichts in Streitverfahren aufgrund von

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 17/90

    Zuständigkeit - Gremium - Parodontopathie - Wirtschaftlichkeit - Honorarkürzung -

  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90

    Notwendige Beiladung im sozialgerichtlichen Verfahren, Vergütung der von einem

  • OLG Köln, 30.09.1999 - 7 U 152/98

    Amtspflichtverletzung durch Beschluss des Bewertungsausschusses -

  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92

    Behandlungsfehler - Aufrechnungsausschluss - Verwaltungsakt

  • BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 21/91

    Nichtärztlicher Verhaltenstherapeut - Zulassung zur Teilnahme an der

  • BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 9/90

    Krankenversicherung - Kassenarzt - Schadensersatzansprüche - Feststellung -

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 40/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

  • BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 48/12 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - Außenvertretung obliegt dem Vorstand -

  • LSG Bayern, 24.05.2017 - L 12 KA 157/15

    Ausgleichsverfahren zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen

  • BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 12/89

    Unterlassen einer notwendigen Beiladung, Honorarkürzungsbescheid aufgrund einer

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 36/03 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 73/03 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 30/04 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 85/97 R

    Vertragsarzt - Verordnungsausschluß von Sprechstundenbedarf - Zuständigkeit -

  • LSG Hessen, 11.12.1991 - L 7 Ka 947/91
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 71/03 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 28/03 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 50/02 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 4/04 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 26/95

    Notwendige Beiladung bei Zulassungsstreitigkeiten, Ermächtigung zur Teilnahme an

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 42/03 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 29/04 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 83/03 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 70/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Widerruf - bedarfsabhängige Ermächtigung -

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 13/04 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 9/04 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 12/04 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 80/97 R

    Zuständigkeit des Beschwerdeausschusses für die Kostenfestsetzung im

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 39/03 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 38/03 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • LSG Sachsen, 02.10.2013 - L 8 KA 13/10

    Vergütung kieferorthopädischer Leistungen; Rechtmäßigkeit der Neubewertung

  • BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 7/96

    Rechtsweg bei aufsichtsrechtlichen Streitigkeiten, Rechtswidrigkeit des ruhenden

  • BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 29/89

    Sozialgerichtsverfahren - Fortsetzungsfeststellung - Feststellungsinteresse -

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 40/04 R

    Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen

  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 90/95

    Besetzung des Gerichts bei Klage gegen Entscheidungen des RVO

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2006 - L 3 KA 79/05

    Streit um die Rechtmäßigkeit einer sachlich-rechnerischen Berichtigung;

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 42/03
  • LSG Baden-Württemberg, 24.07.2001 - L 5 KA 5097/00
  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 44/96 R

    Für die Verpflichtungsklage maßgebender Zeitpunkt,

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 57/97 R

    Ausschluß der Verordnung von Sprechstundenbedarf, Zuständigkeit zur Feststellung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2011 - L 24 KA 39/08

    Zahntechnische Versorgung - durchschnittliche bundeseinheitliche Preise für 2008

  • LSG Schleswig-Holstein, 01.09.1992 - L 6 Ka 10/92

    Krankenversicherung; Kostenübernahme; Substitution; Drogensucht; Methadon

  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 61/91

    Rechtmäßigkeit eines Regressbescheides der kassenzahnärztlichen Vereinigung -

  • BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 6/90

    Vorliegen einer Angelegenheit der Kassenzahnärzte oder des Kassenzahnarztrechts;

  • LSG Berlin, 23.10.1991 - L 7 Ka-SE 29/91

    Großgeräte-Richtlinien; Medizinisch-technisches Großgerät; Vergütungsanspruch

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2007 - L 3 KA 117/03
  • SG Stuttgart, 18.01.2000 - S 11 KA 7429/99
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