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   BSG, 19.03.1991 - 2 RU 58/90   

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BSG, 19.03.1991 - 2 RU 58/90 (https://dejure.org/1991,1524)
BSG, Entscheidung vom 19.03.1991 - 2 RU 58/90 (https://dejure.org/1991,1524)
BSG, Entscheidung vom 19. März 1991 - 2 RU 58/90 (https://dejure.org/1991,1524)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 68, 217
  • NZA 1991, 867
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 30.01.1975 - 2 RU 119/74

    Berufsgenossenschaft - Zuständigkeit - Steinbruchs-Berufsgenossenschaft -

    Auszug aus BSG, 19.03.1991 - 2 RU 58/90
    § 664 Abs. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) findet insoweit keine Anwendung (BSGE 39, 112, 113; Brackmann aaO S 513).

    Die Berücksichtigung der Art der Tätigkeit eines Unternehmens ist ein hinreichendes Kriterium für die Unfall- und Krankheitsverhütung und stellt damit für die berufsgenossenschaftliche Eingliederung die bestmögliche Grundlage dar (BSGE 39, 112, 114; Brackmann aaO S 507).

  • BSG, 27.07.1972 - 2 RU 193/68

    Gemeindeunfallversicherungsverband - Beitragsbescheid - Anderer

    Auszug aus BSG, 19.03.1991 - 2 RU 58/90
    Denn nach der Rechtspr des Senats darf eine BG, die wie die Klägerin ihre materiell-rechtliche Zuständigkeit für einen bei einem anderen Unfallversicherungsträger aufgenommenen Unternehmer als gegeben erachtet, nicht mehr in den Katasterbestand des formell zuständigen Versicherungsträgers dadurch eingreifen, daß sie gegen dessen Willen dem Unternehmer einen Aufnahmebescheid erteilt (BSGE 17, 139, 141; SozR Reichsversicherungsordnung (RVO) aF § 628b Nr. 1; BSGE 34, 230, 231 ff).

    Daher kann auch dahingestellt bleiben, ob § 664 Abs. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO) überhaupt in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (UV) Anwendung findet (ablehnend Noell/Breitbach, Landwirtschaftliche Unfallversicherung, 1963, Anm zu § 664 Reichsversicherungsordnung (RVO) S 149; vgl aber auch BSGE 34, 230, 235).

  • BSG, 17.02.1971 - 2 RU 74/68

    Aufnahme der freien Hansestadt Hamburg in das Unternehmerverzeichnis der

    Auszug aus BSG, 19.03.1991 - 2 RU 58/90
    Hierbei handelt es sich um eine Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG), da die Aufnahme in ein Unternehmerverzeichnis für den Unternehmer die durch Satzung und Gesetz begründeten Pflichten entstehen läßt und damit einen Verwaltungsakt darstellt (BSGE 32, 218; 38, 187, 191; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl S 512b).
  • BSG, 17.11.1981 - 9 RVg 2/81

    Versagung von Entschädigung - Rechtswidriger Angriff - Notwehr - Geldbote

    Auszug aus BSG, 19.03.1991 - 2 RU 58/90
    Hinzu kommt, daß die Klägerin Beteiligte des mit dem Aufnahmebescheid abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens war, weil sie von der Beklagten zum Verfahren gemäß § 12 Abs. 2 SGB X hinzugezogen worden war (BSGE 34, 289, 290; 52, 281, 283).
  • BSG, 12.10.1972 - 10 RV 486/71

    Tatbestandswirkung für den Ersatzanspruch

    Auszug aus BSG, 19.03.1991 - 2 RU 58/90
    Hinzu kommt, daß die Klägerin Beteiligte des mit dem Aufnahmebescheid abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens war, weil sie von der Beklagten zum Verfahren gemäß § 12 Abs. 2 SGB X hinzugezogen worden war (BSGE 34, 289, 290; 52, 281, 283).
  • BSG, 31.01.1989 - 2 RU 30/88

    Abgrenzung des Kleingartenbegriffs iS. des § 778 RVO

    Auszug aus BSG, 19.03.1991 - 2 RU 58/90
    Das wäre etwa dann der Fall, wenn sie unmittelbar der Bodenbewirtschaftung, dh der überwiegend planmäßigen Aufzucht und Aberntung von Bodengewächsen als dem eigentlichen Wesen der Landwirtschaft, zu dienen bestimmt wäre (vgl BSGE 64, 252, 253 [BSG 31.01.1989 - 2 RU 30/88]; Brackmann aaO, S 494a mwN).
  • BSG, 30.10.1974 - 2 RU 42/73

    Unternehmerverzeichnis - Eintragung - Unrichtigkeit von Anfang an - Unrichtigkeit

    Auszug aus BSG, 19.03.1991 - 2 RU 58/90
    Hierbei handelt es sich um eine Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG), da die Aufnahme in ein Unternehmerverzeichnis für den Unternehmer die durch Satzung und Gesetz begründeten Pflichten entstehen läßt und damit einen Verwaltungsakt darstellt (BSGE 32, 218; 38, 187, 191; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl S 512b).
  • BSG, 29.06.1962 - 2 RU 109/58
    Auszug aus BSG, 19.03.1991 - 2 RU 58/90
    Denn nach der Rechtspr des Senats darf eine BG, die wie die Klägerin ihre materiell-rechtliche Zuständigkeit für einen bei einem anderen Unfallversicherungsträger aufgenommenen Unternehmer als gegeben erachtet, nicht mehr in den Katasterbestand des formell zuständigen Versicherungsträgers dadurch eingreifen, daß sie gegen dessen Willen dem Unternehmer einen Aufnahmebescheid erteilt (BSGE 17, 139, 141; SozR Reichsversicherungsordnung (RVO) aF § 628b Nr. 1; BSGE 34, 230, 231 ff).
  • BSG, 07.12.1989 - 12 RK 7/88

    Nachprüfung des Urteils durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BSG, 19.03.1991 - 2 RU 58/90
    Um dem Revisionsgericht, das an die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils grundsätzlich gebunden ist (§ 163 SGG), eine Nachprüfung des Urteils zu erlauben, müssen die vom Vordergericht getroffenen Feststellungen ausreichend klar und bestimmt sein (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 98).
  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 11/98 R

    Berufsgenossenschaft - sachliche Zuständigkeit - Ausgliederung -

    Die Aufnahme als Mitglied in eine Berufsgenossenschaft ist unzulässig, wenn für das Unternehmen bereits eine formelle Mitgliedschaft bei einem anderen Unfallversicherungsträger besteht (Bestätigung von BSGE 68, 217, 218).

    Durch die Aufnahme der Vertriebsagentur des Klägers in ihr Kataster habe die Beklagte zu 2) zumindest mittelbar die Rechte der Beklagten zu 1) verletzt, weshalb die Beklagte zu 1), auch ohne Adressat zu sein, zur Erhebung der Anfechtungsklage berechtigt gewesen wäre (vgl BSGE 68, 217, 218).

    Eine Satzungsregelung könne jedenfalls keine (originäre) Zuständigkeit einer BG begründen; denn die gesetzlichen Zuständigkeitsbestimmungen seien zwingendes Recht (vgl BSGE 68, 217, 224).

    Dabei läßt es der Senat ausdrücklich offen, ob eine solche Anfechtung durch einen Unfallversicherungsträger überhaupt zulässig ist (bejahend: BSGE 68, 217, 218 f = SozR 3-2200 § 776 Nr. 1).

    Denn die Aufnahme eines bereits bei einem andere Unfallversicherungsträger formell als Mitglied aufgenommenen Unternehmens ist unzulässig (BSGE 68, 217, 218 = SozR 3-2200 § 776 Nr. 1 mwN).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 20/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Deshalb ist ein trotzdem erteilter Aufnahmebescheid selbst dann nichtig, wenn der erste Aufnahmebescheid rechtswidrig gewesen sein sollte (vgl BSG 19.3.1991 - 2 RU 58/90 - BSGE 68, 217 = SozR 3-2200 § 776 Nr. 1).
  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 322/14

    Geltung des BLTV GaLaBau Ost iVm. BRTV GaLaBau: "Unterliegen" des Betriebs der

    Nach § 136 Abs. 1 Satz 1 SGB VII stellt der Unfallversicherungsträger Beginn und Ende seiner Zuständigkeit für ein Unternehmen durch schriftlichen Bescheid (Verwaltungsakt) gegenüber dem Unternehmer fest (vgl. BSG 2. April 2009 - B 2 U 20/07 R - Rn. 23; 5. Februar 2008 - B 2 U 3/07 R - Rn. 14; zur Rechtsqualität des "Aufnahmebescheids" als Verwaltungsakt 19. März 1991 - 2 RU 58/90 - mwN, BSGE 68, 217) .
  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 611/92

    Tarifpluralität - Betrieb des Baugewerbes - Landwirtschaftliches

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 19. März 1991 - 2 RU 58/90 - NZA 1991, 867) ist für die Annahme, daß ein Lohnunternehmen im Sinne des § 776 RVO vorliegt, von entscheidender Bedeutung, ob der Betrieb für einen landwirtschaftlichen Unternehmer Tätigkeiten "spezifisch landwirtschaftlicher Natur" ausübt.
  • BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 252/05

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsanspruch nach den Tarifverträgen über

    der überwiegend planmäßigen Aufzucht und Aberntung von Bodengewächsen als dem eigentlichen Wesen der Landwirtschaft (BSG 19. März 1991 - 2 RU 58/90 - BSGE 68, 217).
  • BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 83/99 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs aufgrund einer Abfindung nach

    Denn eine Bindung gemäß § 163 SGG setzt voraus, daß tatsächliche Feststellungen eindeutig getroffen worden sind, so daß sich auf sie eine abschließende Entscheidung stützen läßt (BSG SozR Nr. 6 zu § 163 SGG; SozR 2200 § 165 Nr. 98; BSGE 68, 217, 222 = SozR 3-2200 § 776 Nr. 1).
  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 23/00 R

    Schuldübernahme Dritter beim Konkursausfallgeld

    Die Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche Feststellungen, zu denen auch die Ermittlung des Inhalts vertraglicher Verpflichtungen einschließlich des inneren Willens der Beteiligten gehört, setzt ausreichende klare und bestimmte Feststellungen voraus, auf die sich eine abschließende Entscheidung stützen läßt (BSG SozR Nr. 6 zu § 163 SGG; SozR 2200 § 165 Nr. 98; BSGE 68, 217, 222 = SozR 3-2200 § 776 Nr. 1).
  • BSG, 30.04.1991 - 2 RU 36/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuordnung eines von einer anerkannten Werkstatt für

    Der Bescheid über die Aufnahme in das Unternehmerverzeichnis ist vielmehr in vollem Umfang nachprüfbar (BSG Urteil vom 19. März 1991 - 2 RU 58/90 = SozR 3-2200 § 776 Nr. 1; BSGE 39, 112, 113; Brackmann aaO S 513).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - L 21 U 217/16

    Bestimmung des zuständigen Unfallversicherungsträgers bei Verschmelzung von

    Die Aufnahme eines bereits bei einem anderen Unfallversicherungsträger formell als Mitglied aufgenommenen Unternehmens ist unzulässig, ein trotzdem erteilter Aufnahmebescheid ist wegen der auszuschließenden Doppelmitgliedschaft nichtig (st. Rspr. BSG, vgl. Urteil vom 19. März 1991 - 2 RU 58/90 = BSGE 68, 217; Urteil vom 02. April 2009 - B 2 U 20/07 R - juris, m.w.N).
  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 15/00 R

    Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei

    Denn die Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche Feststellungen setzt voraus, daß solche erkennbar getroffen worden sind und daß sie ausreichend klar und bestimmt sind, so daß sich auf sie eine abschließende Entscheidung stützen läßt (BSG SozR Nr. 6 zu § 163 SGG; SozR 2200 § 165 Nr. 98; BSGE 68, 217, 222 = SozR 3-2200 § 776 Nr. 1); an unklare oder widersprüchliche Feststellungen ist das Revisionsgericht nicht gebunden (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 139 und § 1265 Nr. 89; BSGE 71, 256, 259 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 2), auch wenn insoweit Revisionsrügen nicht erhoben worden sind (BSG SozR Nr. 6 zu § 163 SGG).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 51/04

    Erörterung des zuständigen Unfallversicherungsträgers für einen regionalen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2006 - L 6 U 130/03
  • LSG Berlin, 07.11.2002 - L 3 U 46/02

    Trägerschaft der gesetzlichen Unfallversicherung hinsichtlich der örtlichen und

  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 130/92

    Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes sowie

  • LSG Berlin, 03.11.2003 - L 3 B 131/02

    Veranlagung eines Unternehmens zu einer bestimmten Gefahrensklasse eines

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2005 - L 3 U 55/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

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