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   BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/89   

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BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/89 (https://dejure.org/1990,1320)
BSG, Entscheidung vom 12.12.1990 - 11 RAr 73/89 (https://dejure.org/1990,1320)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 1990 - 11 RAr 73/89 (https://dejure.org/1990,1320)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattung - Betriebsvertretung - Rückforderung - Wintergeld - Schlechtwettergeld - Baugewerbe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf und Rückforderung von Wintergeld und Schlechtwettergeld vom Arbeitgeber, Anspruch der Betriebsvertretung auf Kostenerstattung im Rechtsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 68, 67
  • NZA 1991, 701
  • BB 1991, 1128
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 90/80

    Schlechtwettergeld; Prozeßführungsbefugnis; Beiladung; Höhe des

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/89
    Zugleich schließt sie den Arbeitnehmer selbst von der Geltendmachung seines Rechts aus, was auch eine notwendige Beiladung des Arbeitnehmers hindert (SozR 4100 § 86 Nr. 1).
  • BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 18/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Anspruch auf Kurzarbeitergeld

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/89
    Die vom Arbeitgeber zu beachtenden Antragsfristen (beim SWG § 88 Abs. 2 Satz 2 AFG, beim WG § 81 Abs. 3 Satz 2 AFG) sind auch bei begründeten rechtlichen Zweifeln am Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen zu beachten (BSG SozR 4100 § 66 Nr. 2), so daß der Antrag vom Arbeitgeber zumindest vorsorglich zu stellen ist.
  • BSG, 12.12.1984 - 10 RAr 1/84

    Winterbauförderung - Bundesminister für Arbeit - Erweiterung der Ermächtigung

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/89
    Die hiergegen erhobene Klage führte vor dem Landessozialgericht (LSG) und vor dem BSG zur Aufhebung des Umlagebescheides, da die Klägerin auch nach dem 1. August 1979 nicht zu den Arbeitgebern des Baugewerbes gehöre, in deren Betrieb die ganzjährige Beschäftigung zu fördern ist (Urteil des BSG vom 12. Dezember 1984 - 10 RAr 1/84 - SozR 4100 S. 76 Nr. 13).
  • BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 114/83

    Schlechtwettergeld - Witterungsbedingte Ausfälle

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/89
    Dem klagenden Arbeitgeber sind auch die seinem beigeladenen Betriebsrat im Rechtsstreit entstandenen Kosten zu erstatten (so auch BSG Urteil vom 25. Juli 1985 - 7 RAr 114/83 - insoweit nicht abgedruckt in SozR 4100 § 83 Nr. 2; SozSich 1986, 28; DRV 1986, 261 und NZA 1986, 239).
  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 9/84

    Anwesenheitsprämie - Zuschlag zum Stundenlohn - Stundenlohnbezogenes

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/89
    Der Betriebsvertretung selbst steht der Erstattungsanspruch nur zu, wenn sie als Kläger am Prozeß beteiligt ist (BSG Urteil vom 19. Februar 1986 - 7 RAr 9/84 hinsichtlich der Kostenentscheidung nicht abgedruckt in SozR 4100 § 68 Nr. 3 und NZA 1986, 725).
  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 12/76

    Ablauf der Frist zur Einlegung der Anschlußrevision

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/89
    Eine Anschlußrevision kann nur bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung eingelegt werden (§ 202 Sozialgerichtsgesetz (SGG) iVm § 556 ZPO; BSGE 44, 184 = SozR 1750 § 556 Nr. 1).
  • BSG, 21.09.1967 - 6 RKa 27/65

    Leistungen der Krankenkasse - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfungsausschüsse -

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/89
    Zu dem vergleichbaren Verhältnis zwischen erster und zweiter Instanz in § 96 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist bereits entschieden, daß das Landessozialgericht (LSG) über einen während des erstinstanzlichen Verfahrens ergangenen, vom SG entgegen § 96 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht miterledigten Verwaltungsakt zu entscheiden hat, wenn ein Beteiligter es beantragt und die anderen nicht widersprechen (BSGE 27, 146 = SozR Nr. 21 zu § 96 SGG).
  • BSG, 19.09.1979 - 11 RA 90/78

    Rentenbescheid - Vormerkung von Zeiten - Gegenstand des Verfahrens - Widerspruch

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/89
    Bei derartigen Bescheiden, auf die die §§ 86 und 96 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nur entsprechend anwendbar sind, hat die Rechtspr stets den Verzicht des Klägers auf die Einbeziehung und die selbständige Anfechtung mit dem Widerspruch zugelassen (BSG SozR 1500 § 96 Nr. 18).
  • BSG, 23.06.1976 - 7 RAr 80/74

    Schlechtwettergeldantrag - Frist für Einreichung - Ausschlussfrist -

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/89
    Die gesetzliche Verpflichtung des Bauunternehmers, das SWG als Treuhänder seiner Arbeitnehmer zu beantragen, ist eine mit dem Arbeitsverhältnis eng verbundene Pflicht des Arbeitgebers (BSG SozR 4100 § 72 Nr. 2).
  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 126/95 R

    Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung von Wintergeld und Schlechtwettergeld

    Bei der Gewährung von WG/SWG wird der Arbeitgeber nämlich für die Abwicklung des Verfahrens kostenlos in Dienst genommen und als Treuhänder der Arbeitnehmer tätig (vgl nur BSGE 68, 67, 72 f = SozR 3-4100 § 71 Nr. 1); seine Verfahrens- und Prozeßstandschaft schließt die Arbeitnehmer von der Geltendmachung ihrer Rechte aus (BSG aaO).

    Wären die Bewilligungsbescheide - wie von § 50 Abs. 1 SGB X vorausgesetzt - gleichwohl auch zurückgenommen worden, soweit es das WG und SWG betrifft, so würde dies - unabhängig davon, an wen ein solcher, die Vergangenheit erfassender Rücknahmebescheid zu richten wäre und ob dabei der Arbeitgeber für die Arbeitnehmer als Verfahrensstandschafter tätig würde (vgl dazu zu Recht zweifelnd der 11. Senat: BSGE 68, 67, 74 = SozR 3-4100 § 71 Nr. 1) - automatisch die Rechtsfolge des § 50 Abs. 1 SGB X auslösen, also die Arbeitnehmer als Anspruchsinhaber und Leistungsempfänger zur Erstattung des WG/SWG verpflichten.

    Damit weicht der erkennende Senat nicht von Entscheidungen des 11. Senats ab, der in einem Urteil vom 12. Dezember 1990 - wie schon der erkennende Senat in der Entscheidung vom 11. Juni 1987 (BSGE 62, 32, 42 f = SozR 4100 § 71 Nr. 2) - nur auf die generelle Möglichkeit einer Bewilligung von WG/SWG unter Vorbehalt verwiesen hat, ohne diesen Vorbehalt näher zu spezifizieren (BSGE 68, 67, 73 = SozR 3-4100 § 71 Nr. 1); in einer weiteren Entscheidung vom 17. Oktober 1990 (SozR 3-1300 § 45 Nr. 5) hat der 11. Senat die Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Bewilligung von "WG/SWG unter Vorbehalt" lediglich zitiert, in Anlehnung an ein Urteil des 4. Senats vom 28. Juni 1990 (BSGE 67, 104 ff = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2) jedoch den Vorbehalt der ermessensfreien Rücknahme einer Bewilligung von Arbeitslosengeld für den Fall, daß nach späterer Überprüfung eine Sperrzeit eingetreten ist, als unzulässig angesehen.

    Ohnedies können die §§ 45, 50 SGB X für die Rückabwicklung der SWG/WG-Gewährung, also für die Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit und die Erstattung des WG/SWG, im Verhältnis zwischen der BA und Arbeitgeber nicht eingreifen (schon zweifelnd der 11. Senat in BSGE 68, 67, 74 f = SozR 3-4100 § 71 Nr. 1).

    Auch eine Prozeßstandschaft des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer im Rahmen der Rückabwicklung dieser Leistungsbeziehungen ist zu verneinen (bereits zweifelnd der 11. Senat in BSGE 68, 67, 74 f = SozR 3-4100 § 71 Nr. 1).

    Denn wären Rücknahme- und Erstattungsbescheid an den Arbeitgeber zu richten, würde dies den Rechtsbeziehungen zwischen BA, Arbeitgeber und Arbeitnehmern in der Sache nicht gerecht, weil neben § 71 Abs. 1 AFG in § 71 Abs. 2 AFG eine Haftung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Gesamtschuldner für den Fall vorgesehen ist, daß die zu Unrecht geleisteten Beträge sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Empfänger der Leistung, also von den Arbeitnehmern - etwa wenn diese die Rechtswidrigkeit der Bewilligung kannten -, zu erstatten sind (ebenso BSGE 68, 67, 75 = SozR 3-4100 § 71 Nr. 1).

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 15/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kurzarbeitergeldanspruch - Ausschluss der

    Aus den Befugnissen des Arbeitgebers und der Betriebsvertretung, im Wege der Verfahrens- und Prozessstandschaft die Rechte der Arbeitnehmer geltend zu machen, hat die Rechtsprechung des BSG - schon unter der Geltung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG), das ähnliche Vorschriften enthielt - gefolgert, dass der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer selbst von der Geltendmachung seiner Ansprüche ausgeschlossen ist (BSGE 38, 94, 96 = SozR 1500 § 75 Nr. 4; BSGE 38, 98, 100 = SozR 4100 § 69 Nr. 1; ebenso die gleichartige Rechtsprechung zum Schlechtwetter- oder Wintergeld: BSGE 33, 64, 67 = SozR Nr. 5 zu § 143l AVAVG; BSGE 68, 67, 72 = SozR 3-4100 § 71 Nr. 1; BSGE 82, 183, 185 f = SozR 3-4100 § 71 Nr. 2).
  • BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 48/96

    Unabwendbares Ereignis oder wirtschaftliche Ursache als Voraussetzung für die

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 SGG (zur Situation des Beigeladenen bei der Kostenentscheidung vgl BSGE 68, 67, 85 mwN = SozR 3-4100 § 71 Nr. 1 ); unberührt durch die Entscheidung zum prozessualen Kostenerstattungsanspruch bleibt § 40 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 22 R 371/14

    Voraussetzungen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs -

    Hat die Widerspruchsbehörde einen solchen Bescheid nicht bewusst ausgeklammert, um über ihn in einem späteren Widerspruchsbescheid zu befinden (Teil-Widerspruchsbescheid), so ist mit dem fehlerhaften Widerspruchsbescheid das Vorverfahren für den gesamten Verfahrensgegenstand durchgeführt (BSG, Urteil vom 12. Dezember 1990 - 11 RAr 73/89, Rdnr. 18, zitiert nach juris, abgedruckt in BSGE 68, 67 = SozR 3-4100 § 71 Nr. 1).
  • BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 21/89

    Kurzarbeitergeld bei endgültiger Stillegung eines Betriebes, atypischer Fall iS.

    Gegen die Fortsetzung der Prozeßstandschaft für die Rückabwicklung hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12. Dezember 1990 (11 RAr 73/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen) Bedenken geäußert.
  • BSG, 25.05.2005 - B 11a AL 15/04 R

    Klagebefugnis eines Arbeitnehmers für eine Klage im sozialgerichtlichen Verfahren

    Aus den Befugnissen des Arbeitgebers und der Betriebsvertretung, im Wege der Verfahrens- und Prozessstandschaft die Rechte der Arbeitnehmer geltend zu machen, hat die Rechtsprechung des BSG - schon unter der Geltung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG), das ähnliche Vorschriften enthielt - gefolgert, dass der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer selbst von der Geltendmachung seiner Ansprüche ausgeschlossen ist (BSGE 38, 94, 96 = SozR 1500 § 75 Nr. 4; BSGE 38, 98, 100 = SozR 4100 § 69 Nr. 1; ebenso die gleichartige Rechtsprechung zum Schlechtwetter- oder Wintergeld: BSGE 33, 64, 67 = SozR Nr. 5 zu § 1431 AVAVG; BSGE 68, 67, 72 = SozR 3-4100 § 71 Nr. 1; BSGE 82, 183, 185 f = SozR 3-4100 § 71 Nr. 2).
  • BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 117/90

    Berufungsausschließungsgründe bei Schadensersatzansprüchen der Bundesanstalt für

    Eine solche Indienstnahme ist nur im Rahmen ihrer gesetzlichen Grundlage und unter Beachtung ihrer verfassungsrechtlichen Grenzen, insbesondere der Verhältnismäßigkeit, zulässig (BSG Urteil vom 12. Dezember 1990 - SozR 3-4100 § 71 Nr. 1).
  • BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 121/89

    Berechnung des Kurzarbeitergeldes bei verlängerter regelmäßiger Wochenarbeitszeit

    Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin, wozu auch die der beigeladenen Betriebsvertretung gehören (BSG Urteil vom 12. Dezember 1990 - 11 RAr 73/89) hat die Beklagte zu tragen (§ 193 Abs. 1 SGG).
  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 20/92

    Vergütete Mehrarbeitsstunde - Kurzarbeiter-Gewährungszeitraum - Zeitumstellung -

    Sie berücksichtigt, daß zu den außergerichtlichen Kosten der Klägerin die Kosten der beigeladenen Betriebsvertretung gehören, die nicht vermögensfähig ist (BSGE 68, 67, 75 = SozR 3-4100 § 71 Nr. 1).
  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 109/88

    Anwendung von § 55a AFG bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

    Der Gesetzgeber hat der BA insoweit - ähnlich wie bei den Förderungsleistungen nach § 53 AFG - einen weiten Spielraum gelassen (vgl hierzu Urteile des erkennenden Senats vom 9. August 1990 - 11 RAr 73/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2000 - L 13 AL 2972/98

    Rückforderung von Wintergeld, Schlechtwettergeld und Zuschuß zum

  • LSG Sachsen, 15.10.2020 - L 3 AS 696/18
  • LSG Sachsen, 23.04.2001 - L 4 B 22/01

    Erstattung außergerichtlicher Kosten in einem vor dem Sozialgericht durch

  • LSG Brandenburg, 28.05.1998 - L 2 RA 28/98
  • BSG, 21.07.2014 - B 8 SO 47/14 B
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