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   BSG, 27.06.1991 - 4 RA 5/91   

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BSG, 27.06.1991 - 4 RA 5/91 (https://dejure.org/1991,1630)
BSG, Entscheidung vom 27.06.1991 - 4 RA 5/91 (https://dejure.org/1991,1630)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 1991 - 4 RA 5/91 (https://dejure.org/1991,1630)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kindererziehung - Versicherungszeiten - Angestellte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung von der Versicherungspflicht und Anrechnung von Kindererziehungszeiten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVG § 28a (= RVO § 1251a), § 2, §§ 6, 7, 8, 32a (= RVO §§ 1229, 1230, 1231, 1255a); AnVNG Art. 2 § 1
    Kindererziehungszeiten: Anrechnung bei Selbständigen, die in der Vergangenheit als versicherungspflichtige Angestellte auf die Versicherungspflicht verzichtet haben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 69, 101
  • FamRZ 1992, 930 (Ls.)
  • DB 1991, 1940
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.04.1990 - 1 RA 35/88

    Ausschluß von Kindererziehungszeiten während der Befreiung von der

    Auszug aus BSG, 27.06.1991 - 4 RA 5/91
    Dies sei auch nicht verfassungswidrig (Hinweis auf das Urteil des 1. Senats des Bundessozialgerichts -BSG- vom 19. April 1990 in: BSGE 66, 288 = SozR 3-2200 § 1251a Nr. 1).

    Soweit die Beklagte unter Bezugnahme auf das Urteil des 1. Senats des BSG vom 19. April 1990 (BSGE 66, 288, 292 f = SozR 3-2200 § 1251a Nr. 1) meint, die Motive zu Art. 2 Nr. 8 des Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz (HEZG) vom 11. Juli 1985 (BGBl I 1450), durch das § 28a Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) eingefügt worden ist, sprächen für den Ausschluß auch der übergangsrechtlich Befreiten von der Anrechnung von Kindererziehungszeiten, kann der Senat dem nach Durchsicht der Gesetzesmaterialien nicht beipflichten:.

    Mit dieser Rechtsauffassung weicht der erkennende Senat von derjenigen des 1. Senats des BSG im Urteil vom 19. April 1990 -(BSGE 66, 288 = SozR 3 - 2200 § 1251a Nr. 1) ab.

  • BSG, 28.11.1990 - 4 RA 40/90

    Versicherungszeit der Kindererziehung bei Pflegeeltern

    Auszug aus BSG, 27.06.1991 - 4 RA 5/91
    Diese Vorschriften gehören - wie der Senat bereits mehrfach (zuletzt Urteil vom 28. November 1990 - SozR 3-2200 § 1251a Nr. 8) ausgeführt hat - zum rentenversicherungsrechtlichen Teil eines umfassenden Gesetzgebungsprogramms, das die Hinwendung zum Kind (zukunftsgerichtet) fördern und die in der Vergangenheit erbrachte Erziehungsleistung anerkennen will.
  • BSG, 21.03.1991 - 4 RK 1/90

    Beitragszuschuß zum privaten Krankenversicherungsbeitrag

    Auszug aus BSG, 27.06.1991 - 4 RA 5/91
    Demgegenüber bezweckten - worauf der Senat im anderen Zusammenhang hingewiesen hat (Urteil vom 21. März 1991 - SozR 3-5420 § 4 Nr. 1) - übergangsrechtliche Befreiungstatbestände, jemandem einen Gestaltungsspielraum zu eröffnen, der durch Gesetzesänderungen versicherungspflichtig geworden war, unabhängig davon, ob er zuvor jemals - freiwillig oder pflichtig - Versicherter geworden war; denn in nicht wenigen Fällen konnte sich die Einbeziehung in den Schutz der Pflichtversicherung in einer vom Gesetz nicht beabsichtigten Weise für den Betroffenen übermäßig belastend auswirken (zB Doppelbeiträge in der RV und in der privaten Lebensversicherung).
  • BSG, 30.04.1991 - 4 RA 29/90

    Ausschluß der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten, Widerruf der Befreiung

    Auszug aus BSG, 27.06.1991 - 4 RA 5/91
    § 28a Abs. 4 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) hat - worauf der Senat bereits hingewiesen hat (Urteil vom 30. April 1991 - SozR 3-2200 § 1251a Nr. 16) - auch im Blick auf den Ausschluß der anderen dort genannten, versicherungsfreien oder von der Versicherungspflicht befreiten Eltern (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 bis § 8 Abs. 3 AVG) systemabgrenzende Natur.
  • BSG, 10.10.2018 - B 13 R 20/16 R

    Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung bei der

    Ihnen konnten vielmehr erziehungsbedingte Nachteile gerade in ihrem eigenen Versorgungssystem entstehen ( vgl BSG Urteil vom 27.6.1991 - 4 RA 5/91 - BSGE 69, 101 = SozR 3-2200 § 1251a Nr. 19, Juris RdNr 25) .
  • BSG, 22.10.1998 - B 5/4 RA 80/97 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Schließlich läßt sich weder aus dieser Entscheidung des 4. Senats noch aus den weiteren, von der Beklagten zitierten Urteilen vom 27. Juni 1991 (4 RA 5/91 - SozR 3-2200 § 1251a Nr. 19) und vom 21. Juli 1992 (4 RA 27/91 - nicht veröffentlicht) ein Ansatzpunkt für ihre Auffassung entnehmen, daß freiwillige Mitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung iS einer Systemabgrenzung dieser solange zuzuordnen seien, als jedenfalls noch eine Kammerpflicht bestehe.

    Der Ausschlußgrund der Befreiung von der Versicherungspflicht in § 56 Abs. 4 Nr. 2 SGB VI hat ebenso wie die Vorgängerregelung des § 28a AVG allerdings systemabgrenzende Funktion (BSG Urteile vom 30. April 1991 - 4 RA 29/90 - SozR 3-2200 § 1251a Nr. 16 und vom 27. Juni 1991 - 4 RA 5/91 - SozR 3-2200 § 1251a Nr. 19).

  • BSG, 18.10.2005 - B 4 RA 6/05 R

    Ausschluss der Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzliche

    Alleiniger Sachgrund dafür, dass die Kindererziehungszeiten der von der Versicherungspflicht (für eine bestimmte Beschäftigung) Befreiten in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nicht anzurechnen sind, ist der prinzipiell gleichwertige Schutz für den Erziehenden durch eine berufsständische Versorgungseinrichtung "während der Erziehungszeit" (§ 56 Abs. 4 Nr. 2 Regelung 3 SGB VI; so schon BSGE 69, 101, 105 = SozR 3-2200 § 1251a Nr. 19 S 68 f zu § 28a Abs. 4 AVG).

    Der Gedanke der Systemabgrenzung kann aber nur dann und nur insoweit zum Tragen kommen, als ein prinzipiell gleichwertiger Schutz wie in der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt wird (so schon BSGE 69, 101, 108 = SozR 3-2200 § 1251a Nr. 19 S 71).

  • BSG, 10.10.2018 - B 13 R 29/17 R

    Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung bei der

    Ihnen konnten vielmehr erziehungsbedingte Nachteile gerade in ihrem eigenen Versorgungssystem entstehen ( vgl BSG Urteil vom 27.6.1991 - 4 RA 5/91 - BSGE 69, 101 = SozR 3-2200 § 1251a Nr. 19 - Juris RdNr 25) .
  • BSG, 18.10.2005 - B 4 RA 6/04 R

    Vormerkung von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten -

    Alleiniger Sachgrund dafür, dass die Kindererziehungszeiten der von der Versicherungspflicht (für eine bestimmte Beschäftigung) Befreiten in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nicht anzurechnen sind, ist der prinzipiell gleichwertige Schutz für den Erziehenden durch eine berufsständische Versorgungseinrichtung "während der Erziehungszeit" (§ 56 Abs. 4 Nr. 2 Regelung 3 SGB VI; so schon BSGE 69, 101, 105 = SozR 3-2200 § 1251a Nr. 19 S 68 f zu § 28a Abs. 4 AVG).

    Der Gedanke der Systemabgrenzung kann aber nur dann und nur insoweit zum Tragen kommen, als ein prinzipiell gleichwertiger Schutz wie in der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt wird (so schon BSGE 69, 101, 108 = SozR 3-2200 § 1251a Nr. 19 S 71).

  • BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 942/94

    Auf der Anrechnung von Kindererziehungszeiten beruhende gesetzliche Altersrente

    Das Gesetz wollte jedoch erreichen, daß Kindererziehungszeiten, in denen ein Elternteil keine oder nur eine geringe Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung erdienen konnte, wie anwartschaftsbegründende Zeiten der Erwerbstätigkeit behandelt werden (vgl. BSGE 69, 101, 104; Voskuhl, Die soziale Sicherung der Frau in der Bundesrepublik - Grundzüge der 84er Reform - in Neue Bewährungsproben für die betriebliche Altersversorgung, 1985, S. 84, 92).
  • VG Düsseldorf, 07.01.2013 - 23 K 5322/12

    Kindererziehungszuschlag vorübergehende Bewilligung vor 01.01.1992 geborene

    Alleiniger Sachgrund dafür, dass die Kindererziehungszeiten der von der Versicherungspflicht (für eine bestimmte Beschäftigung) Befreiten in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nicht anzurechnen sind, ist der prinzipiell gleichwertige Schutz für den Erziehenden durch eine berufsständische Versorgungseinrichtung "während der Erziehungszeit" (§ 56 Abs. 4 Nr. 2 Regelung 3 SGB VI; so schon BSGE 69, 101, 105 = SozR 3-2200 § 1251a Nr. 19 S. 68 f. zu § 28a Abs. 4 AVG).

    Der Gedanke der Systemabgrenzung kann aber nur dann und nur insoweit zum Tragen kommen, als ein prinzipiell gleichwertiger Schutz wie in der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt wird (so schon BSGE 69, 101, 108 = SozR 3-2200 § 1251a Nr. 19 S. 71).

  • LSG Hessen, 14.12.2004 - L 2 RA 119/04
    Soweit ihr nach ihrer Ansicht Nachteile im Versorgungswerk entstünden, könne darüber im vorliegenden Rechtstreit nicht entschieden werden (Hinweis auf BSG, Urteil vom 27. September 1991, 4 RA 5/91).

    In diesem Zusammenhang hat das Sozialgericht zutreffend unter Hinweis auf die Rechtssprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 22. Oktober 1998, B 5/4 RA 80/97 R in Juris Nr. KSRE 027511508, und vom 27. Juni 1991, B 4 RA 5/91 zu § 28a Abs. 4 Buchstabe a AVG in Juris Nr. KSRE 008393414) die systemabgrenzende Funktion des Ausschlussgrundes der Befreiung von der Versicherungspflicht in § 56 Abs. 4 SGB VI herausgestellt und ausgeführt, dass über eventuelle Nachteile, die die Klägerin durch ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk erleidet, im vorliegenden Rechtstreit nicht zu entscheiden ist (vgl. Urteil des BVerwG vom 23. Januar 2002, 6 C 9/01 in Juris Nr. WBRE 410008878).

  • BSG, 22.02.1995 - 4 RA 43/93

    Vormerkung einer Pflichtbeitragszeit wegen Kindererziehung im Ausland - Zuordnung

    Ohne Bedeutung ist aus diesem Grunde ferner, ob der Erziehende jemals vor, während oder nach der Erziehung der Versichertengemeinschaft angehört oder auch nur einen Pflichtigen oder freiwilligen Beitrag entrichtet hat (vgl BSG SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 4; BSGE 69, 101, 103 f = SozR 3-2200 § 1251 a Nr. 19).
  • BSG, 25.05.1993 - 4 RA 46/92

    Pflichtbeitragszeit - Vormerkung - Kindererziehung - Truppenmitglied -

    Da die Klägerin - wie ausgeführt - nicht iS von § 56 Abs. 4 Nr. 1 SGB VI von der Anwendung der Vorschriften über die Pflichtbeitragszeit bei Kindererziehung ausgeschlossen ist und diese - wie das LSG zutreffend erkannt hat - keine "Vorversicherungszeit" voraussetzt (vgl BSGE 69, 101, 103 f = SozR 3-2200 § 1251a Nr. 19), hat sie Anspruch auf Vormerkung dieser Pflichtbeitragszeit.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2018 - L 9 R 164/17

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2003 - L 3 RA 1/03

    Rentenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2002 - L 1 RA 26/01
  • BSG, 21.07.1992 - 4 RA 27/91

    Bemessung der Höhe des Altersruhegelds - Rentensteigernde Berücksichtigung der

  • BSG, 19.12.1991 - 1 RA 55/90

    Zur Höhe eines Altersruhegeldes - Ermittlung der Anzahl der anrechnungsfähigen

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