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   BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 18/90   

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BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 18/90 (https://dejure.org/1991,1574)
BSG, Entscheidung vom 31.07.1991 - 6 RKa 18/90 (https://dejure.org/1991,1574)
BSG, Entscheidung vom 31. Juli 1991 - 6 RKa 18/90 (https://dejure.org/1991,1574)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kürzung von Kassenhonoraren eines Arztes - Verjährung einer kassenärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung des arztbezogenen Prüfungsanspruchs im Kassenarztrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 69, 147
  • NJW 1992, 1586
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.01.1991 - 6 RKa 10/90

    Rücknahme von Honorarbescheiden nach § 45 SGB X , Verjährung bei der

    Auszug aus BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 18/90
    Der Senat hat zwischenzeitlich - nach der hier ergangenen erstinstanzlichen und zweitinstanzlichen Entscheidung -durch das (zur Veröffentlichung auch in BSGE bestimmte) Urteil vom 16. Januar 1991, 6 RKa 10/90 (= SozR 3-2500 § 106 Nr. 4), entschieden, daß der gegen den Kassen(zahn)arzt gerichtete Anspruch auf Überprüfung der Wirtschaftlichkeit seiner Leistungen ebenso wie ein daraus resultierender Rückforderungsanspruch in zwei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der ordnungsmäßigen Abrechnung verjährt.

    Was die Dauer der Verjährungsfrist anlangt, so hat der Senat in dem genannten Urteil 6 RKa 10/90 unter Abwägung der Prüfungserfordernisse einerseits und des dem Kassen(zahn)arzt zuzubilligenden Vertrauensschutzes andererseits eine Frist von zwei Jahren für angemessen angesehen, wobei - dort wie hier - auch die generellen Erfahrungen der ehrenamtlichen Richter mit in die Entscheidung eingeflossen sind.

  • BSG, 16.01.1991 - 6 RKa 24/89

    Verspäteter Antrag einer Krankenkasse auf Überprüfung der Honorarforderungen

    Auszug aus BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 18/90
    Der Senat hat in seinem (zur Veröffentlichung bestimmten) Urteil vom 16. Januar 1991, 6 RKa 24/89, bei dem es ebenfalls um die Rechtmäßigkeit eines Honorarkürzungsbescheides (nach altem Recht) ging, den Grundsatz der Einheitlichkeit der Antragstellung aufgestellt und damit zum Ausdruck gebracht, daß es zur Einhaltung einer Frist ausreicht, wenn ein Prüfantrag der Kasse statt an den Prüfungsausschuß an die K(Z)ÄV und umgekehrt gerichtet war, daß also jede der beiden Stellen sich den Eingang bei der anderen Stelle zurechnen lassen muß.
  • BSG, 06.10.1988 - 1 RR 7/86

    Übernahme von Aufgaben durch Satzung - Unzulässigkeit - Kompetenzüberschreitung

    Auszug aus BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 18/90
    Ob der Kassenverband zur Vertretung insbesondere der Landesverbände befugt (vgl zum Aufgabenbereich eines Krankenkassenverbandes § 407 der Reichsversicherungsordnung - RVO - und dazu BSGE 64, 124, 126 ff = SozR 2200 § 407 Nr. 2) und insofern überhaupt ein wirksamer Prüfantrag gestellt worden ist, kann mangels deswegen erhobener Rügen der Revision auf sich beruhen.
  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 5/09 R

    Arzneimittelregress - Geltung der vierjährigen Ausschlussfrist - kein "sonstiger

    Dies hat das BSG - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 16.1.1991 - BSGE 68, 97 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 4, und vom 31.7.1991 - BSGE 69, 147 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 7) bereits mit Urteil vom 16.6.1993 (14a/6 RKa 37/91- BSGE 72, 271 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19; bestätigt durch BSGE 79, 97, 100 = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 4; s auch BSGE 97, 84 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 15, RdNr 16; BSGE 98, 169 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 35, RdNr 20) entschieden.
  • BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91

    KZÄV - Wirtschaftlichkeit - Verjährung - Honorarkürzung

    Die kassen(zahn)ärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegt nicht der Verjährung (Aufgabe von BSG vom 16.1.1991 - 6 RKa 10/90 = BSGE 68, 97 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 4 und BSG vom 31.7.1991 - 6 RKa 18/90 = BSGE 69, 147 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 7).

    Der 6. Senat des BSG hat zwar in den Urteilen vom 16. Januar 1991 (BSGE 68, 97 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 4) und vom 31. Juli 1991 (BSGE 69, 147 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 7) angenommen, ein gegen den Kassen(zahn)arzt gerichteter Prüfungsanspruch unterliege gemäß § 196 BGB der Verjährung.

    Überdies erscheint dem Senat die Annahme, die Mitwirkungspflichten bei der Prüfung der Kassenärzte könnten vom Anspruchsberechtigten "eingeklagt werden" (BSGE 69, 147, 150), bedenklich.

    Nach der bisherigen Rechtsprechung (BSGE 69, 147, 149) soll gerade die Einbeziehung der ärztlichen Verordnungsweise in das Prüfungsverfahren verdeutlichen, daß es bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht nur um die Feststellung des rechtmäßigen Honorars, sondern um die Aufrechterhaltung von Funktionstüchtigkeit und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen KV gehe (mit Hinweis auf Bundesverfassungsgericht (BVerfG) SozR 2200 § 368n Nr. 29).

    Die K(Z)ÄV erfüllt diese Pflicht durch ihre Mitglieder, die Kassen(zahn)ärzte (SozR 3-2500 § 106 Nr. 7).

    Der erkennende Senat war an der Entscheidung, daß das Prüfungsrecht aus vorgenannten Gründen keiner Verjährung unterliegt, nicht durch § 41 Sozialgerichtsgesetz (SGG) idF durch Gesetz vom 17. Dezember 1990 gehindert, da der 6. Senat auf Anfrage seine entgegenstehende Rechtsprechung (BSGE 68, 97 und 69, 147) aufgegeben hat.

  • BSG, 14.06.2018 - B 9 SB 2/16 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - sozialgerichtliches Verfahren -

    Eine fehlerhafte Zurückverweisung kann als Verfahrensfehler gerügt werden, ist aber im Revisionsverfahren nicht von Amts wegen zu prüfen (BSG Urteil vom 31.7.1991 - 6 RKa 18/90 - BSGE 69, 147, 153 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 7 S 37; Sommer, aaO, RdNr 18 mwN) , weil durch den vollständigen Erhalt des Instanzenzugs die Grundordnung des Verfahrens nicht berührt ist (vgl hierzu BFH Urteil vom 30.8.1995 - I R 162/94 - BFHE 178, 538 = BStBl II 1996, 139; Keller, aaO, RdNr 5c mwN) .

    Aufgrund der Zurückverweisung an das SG ist noch keine Entscheidung über den endgültigen Erfolg der Klage getroffen worden (vgl BSG Urteil vom 31.7.1991 - 6 RKa 18/90 - BSGE 69, 147, 154 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 7 S 37) .

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 30/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Aufrechnung gegen Honoraransprüche - Bestimmung

    Denn nach ständiger neuerer Rechtsprechung des Senats können vertragsärztliche Honorarbescheide ungeachtet zwischenzeitlich eingetretener Bestandskraft im Regelfall ohne Prüfung der Voraussetzungen der §§ 44 ff SGB X geändert werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Honorarsumme infolge einer unwirtschaftlichen Leistungserbringung (BSG, Urteil vom 16.1.1991 - 6 RKa 10/90 - BSGE 68, 97, 98 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 4; BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 7 S 32) oder einer sachlich oder rechnerisch fehlerhaften Abrechnung (BSG, Urteil vom 26.1.1994 - 6 RKa 29/91 - BSGE 74, 44, 47 ff = SozR 3-1300 § 45 Nr. 21; BSG, Urteil vom 10.5.1995 - 6/14a RKa 3/93 = USK 95122; s auch BSGE 89, 62, 66 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 42 S 345 f; BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, jeweils RdNr 11 ff) überhöht war.
  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfgremien - Besetzung - Vorsitzender - Neuregelung

    KKn(-Verbände) und K(Z)ÄVen sind deshalb zu einem gerichtlichen Verfahren, das sich gegen die Entscheidung eines Beschwerdeausschusses richtet, nach § 75 Abs. 2 SGG regelmäßig notwendig beizuladen (s nur BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 7 S 32; SozR aaO Nr. 12 S 67).
  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 17/90

    Zuständigkeit - Gremium - Parodontopathie - Wirtschaftlichkeit - Honorarkürzung -

    Überdies ist die Prüfung der Gebührenordnungsmäßigkeit mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung eng verbunden (zum Grundsatz der einheitlichen Antragstellung vgl BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 7 S 35).

    Zwar sind zum Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung grundsätzlich die Landesverbände der KKen und die Kassen, die die Rechtsstellung eines Landesverbandes haben, iS des § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen, insbesondere wenn der Prüfungsantrag des Kassenverbandes auch in ihrem Namen gestellt wurde (vgl hierzu BSG, Urteil vom 31. Juli 1991 -6 RKa 18/90-SozR 3-2500 § 106 Nr. 7).

  • BSG, 08.12.1993 - 14a RKa 1/93

    Wirtschaftlichkeit - Kassenzahnarzt - Krankenkasse - Untätigkeitsklage -

    Denn nach der bis dahin noch maßgeblichen Rechtsprechung des BSG (BSGE 68, 97 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 4 und BSGE 69, 147 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 7) galt eine zweijährige Verjährungsfrist für Prüfungsansprüche gegen den Zahnarzt, die nach Eingang des Prüfantrages beim Prüfungsausschuß, spätestens aber sechs Monate nach Vorlage der jeweiligen ordnungsgemäßen Quartalsabrechnung anlief.
  • BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 29/91

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarbescheid - Berichtigung

    Der Senat hat bereits für die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise eines Arztes entschieden (Urteile vom 16. Januar 1991 - BSGE 68, 97, 98 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 4 und vom 31. Juli 1991 - SozR 3-2500 § 106 Nr. 7 S 32), daß die Rücknahme eines Honorarbescheides jedenfalls insoweit nicht den Einschränkungen des § 45 SGB X unterliegt, als dem Kassenarzt die vorab bezahlten Honorare durch die spätere Überprüfung der Wirtschaftlichkeit seiner Leistungen gekürzt werden.
  • BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 1/20 R

    Zulässigkeit einer Klage im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen Regress

    In einem Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen der Prüfinstanzen in Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren sind sie nach ständiger Rechtsprechung gemäß § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen (zur KZÄV: BSG Urteil vom 31.7.1991 - 6 RKa 12/89 - BSGE 69, 138 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 6 = juris RdNr 18; BSG Urteil vom 29.10.1986 - 6 RKa 19/85 - juris RdNr 9; zu den Verbänden der Krankenkassen: BSG Urteil vom 31.7.1991 - 6 RKa 18/90 - BSGE 69, 147 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 7 = juris RdNr 8) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2017 - L 3 KA 80/14

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

    Hieran ändert nichts, dass es auch Zweck der Wirtschaftlichkeitsprüfung ist, die Funktionstüchtigkeit und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten ( Bundesverfassungsgericht SozR 2200 § 368n Nr. 29; BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 7 ).
  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 2/00 R

    Widerspruchsverfahren bei zulässiger Klage gegen Schadensregreß

  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.04.2009 - L 5 KA 21/08

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Umfang der Entscheidungsbefugnis des

  • BSG, 01.07.1992 - 14a/6 RKa 37/91
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.1992 - L 11 Ka 16/91

    Krankenversicherung; Kassenzahnarzt; Wirtschaftlichkeitsprüfung; Zuständigkeit;

  • BSG, 03.11.1992 - 6 BKa 4/92

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Unzureichende Begründung der

  • BSG, 08.12.1993 - 14a RKa 10/92

    Übermittlung einer Zustimmungserklärung in der Sozialgerichtsbarkeit per Telefax;

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