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   BSG, 01.10.1991 - 12 RK 7/90   

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https://dejure.org/1991,433
BSG, 01.10.1991 - 12 RK 7/90 (https://dejure.org/1991,433)
BSG, Entscheidung vom 01.10.1991 - 12 RK 7/90 (https://dejure.org/1991,433)
BSG, Entscheidung vom 01. Oktober 1991 - 12 RK 7/90 (https://dejure.org/1991,433)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Musikschule - Künstler - Künstlersozialabgabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Verpflichtung von Unternehmern zur Künstlersozialabgabe durch Erfassungsbescheid, Pflicht einer Gemeinde zur Künstlersozialabgabe beim Betrieb einer Musikschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 69, 259
  • NJW 1992, 1342 (Ls.)
  • NZA 1992, 576 (Ls.)
  • BB 1992, 783
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 01.10.1991 - 12 RK 7/90
    Nachdem der Beschluß des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 8. April 1987 (BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1) ergangen war, wies die beklagte Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen (Künstlersozialkasse) den Widerspruch gegen den Bescheid vom 3. November 1983 zurück (Widerspruchsbescheid vom 23. Juni 1988).

    Die Rechtspr des Senats zur Zulässigkeit von Erfassungsbescheiden steht nicht, wie die Klägerin meint, in Widerspruch zu dem Beschluß des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 8. April 1987 (BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1) zur Vereinbarkeit des KSVG mit dem GG.

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat geprüft, ob das KSVG wegen der umfassenden Verwaltungszuständigkeit der Länder (Art. 83 und 30 GG) die Errichtung oder das Verwaltungsverfahren von Behörden iS des Art. 84 Abs. 1 GG regelte (BVerfGE 75, 108, 150 ff).

    Davon, daß das KSVG tatsächlich durchgeführt wurde und die Künstlersozialkasse - spätestens bei der Beitreibung der Künstlersozialabgabe - Verwaltungsakte erlassen durfte und erließ, ist auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausgegangen (BVerfGE 75, 108, 165).

  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 1/86

    Künstlersozialkasse - Abgabepflicht - Feststellung - Orchester - Rechtsform

    Auszug aus BSG, 01.10.1991 - 12 RK 7/90
    Der erkennende Senat hat bereits mit Urteil vom 8. Dezember 1988 (BSGE 64, 221 = SozR 5425 § 24 Nr. 2) entschieden, daß die Künstlersozialkasse gegenüber den abgabepflichtigen Unternehmern die Abgabepflicht zunächst nur dem Grunde nach feststellen, also sog Erfassungsbescheide erlassen kann.

    Das schon erwähnte, in BSGE 64, 221 = SozR 5425 § 24 Nr. 2 veröffentlichte Urteil vom 8. Dezember 1988 betraf einen eingetragenen Verein, der ein Symphonie-Orchester betrieb.

  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 15/87

    Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Künstlersozialabgabe - Aufbringen der

    Auszug aus BSG, 01.10.1991 - 12 RK 7/90
    In drei weiteren Urteilen vom selben Tage ging es um eine Stadt als Inhaberin eines Theaters ohne eigenes Ensemble (SozR 5425 § 24 Nr. 3), einen Landkreis als Träger eines Volksbildungswerks, das auch Musikaufführungen veranstaltete (12 RK 8/88), und um eine Musikschule in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (12 RK 15/87).

    Sie nimmt auch, obwohl das nach dem erwähnten Urteil vom 8. Dezember 1988 (12 RK 15/87) nicht einmal zum Tatbestand der genannten Vorschrift gehört, regelmäßig Leistungen selbständiger Musiklehrer gegen Entgelt in Anspruch und verwertet sie im Musikunterricht.

  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus BSG, 01.10.1991 - 12 RK 7/90
    Soweit die Revision jedenfalls für einen feststellenden Verwaltungsakt wie den Erfassungsbescheid eine gesetzliche Grundlage verlangt und sich hierfür auf das Urteil des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 29. November 1985 (BVerwGE 72, 265) beruft, übersieht sie, daß das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) keine ausdrückliche Ermächtigung verlangt, sondern es für zulässig gehalten hat, ihr Vorhandensein im Wege der Auslegung zu ermitteln (vgl aaO, 268).
  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 1/91

    Musikschule - Musikförderung - Künstlersozialabgabe

    Auszug aus BSG, 01.10.1991 - 12 RK 7/90
    Für einen weiteren eingetragenen Verein als Träger einer Musikschule ist mit Urteil vom heutigen Tage (1. Oktober 1991, Verfahren 12 RK 1/91) die Abgabepflicht ebenfalls bestätigt worden.
  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 8/88
    Auszug aus BSG, 01.10.1991 - 12 RK 7/90
    In drei weiteren Urteilen vom selben Tage ging es um eine Stadt als Inhaberin eines Theaters ohne eigenes Ensemble (SozR 5425 § 24 Nr. 3), einen Landkreis als Träger eines Volksbildungswerks, das auch Musikaufführungen veranstaltete (12 RK 8/88), und um eine Musikschule in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (12 RK 15/87).
  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 38/88

    Stadt - Theater - Abgabepflicht - Eigenes Ensemble

    Auszug aus BSG, 01.10.1991 - 12 RK 7/90
    In drei weiteren Urteilen vom selben Tage ging es um eine Stadt als Inhaberin eines Theaters ohne eigenes Ensemble (SozR 5425 § 24 Nr. 3), einen Landkreis als Träger eines Volksbildungswerks, das auch Musikaufführungen veranstaltete (12 RK 8/88), und um eine Musikschule in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (12 RK 15/87).
  • BSG, 25.11.2010 - B 3 KS 1/10 R

    Künstlersozialversicherung - Werbefotografie

    Die KSK ist berechtigt, die grundsätzliche Abgabepflicht eines Unternehmens nach dem KSVG gesondert festzustellen (Erfassungsbescheid), um etwaige Unklarheiten über das Bestehen der Abgabepflicht vorab zu beseitigen (BSGE 64, 221 = SozR 5425 § 24 Nr. 2; BSGE 69, 259 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 7 und 9; stRspr).
  • BSG, 29.11.2016 - B 3 KS 2/15 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - selbstständige Kameraleute im

    Die KSK ist berechtigt, die grundsätzliche Abgabepflicht eines Unternehmens nach dem KSVG gesondert festzustellen (Erfassungsbescheid), um etwaige Unklarheiten über das Bestehen der Abgabepflicht vorab zu beseitigen (stRspr vgl BSGE 64, 221 = SozR 5425 § 24 Nr. 2; BSGE 69, 259 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 7 und 9) .
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 R

    Künstlersozialversicherung - Beauftragung einer BGB-Gesellschaft mit

    Bei den nach § 24 KSVG abgabepflichtigen Unternehmern geht der Gesetzgeber davon aus, dass sie typischerweise und entsprechend dem Zweck ihres Unternehmens künstlerische und publizistische Leistungen verwerten; ihre KSA-Pflicht wird von der Künstlersozialkasse in der Regel durch einen sog Erfassungsbescheid festgestellt (vgl BSGE 64, 221 = SozR 5425 § 24 Nr. 2 und BSGE 69, 259 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1).
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