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   BSG, 17.07.1958 - 5 RKn 34/57   

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BSG, 17.07.1958 - 5 RKn 34/57 (https://dejure.org/1958,1657)
BSG, Entscheidung vom 17.07.1958 - 5 RKn 34/57 (https://dejure.org/1958,1657)
BSG, Entscheidung vom 17. Juli 1958 - 5 RKn 34/57 (https://dejure.org/1958,1657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 7, 295
  • NJW 1958, 1990 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der

    Es kann dahinstehen, ob der Rechtsauffassung des LSG, die Ungewissheit über den seinerzeitigen Pflegebedarf gehe zu Lasten der Klägerin, weil dem Ausgangsbescheid die Vermutung der Rechtmäßigkeit zukomme (so BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 25 zum Schwerbehindertenrecht; anders BSGE 7, 295 zum Rentenrecht), für den Bereich der sozialen Pflegeversicherung in dieser Allgemeinheit zu folgen ist.
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a/7 AL 102/04 R

    Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung - Wegfall der Verfügbarkeit -

    Nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast geht die Nichterweislichkeit des Gesundheitszustandes grundsätzlich zu Lasten desjenigen, der hieraus Rechte herleiten will (vgl BSGE 6, 70, 72; BSGE 7, 295, 298 ff; 43, 110, 112 = SozR 2200 § 548 Nr. 27, S 71).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2003 - L 3 P 13/02

    Pflegeversicherung

    Um zu prüfen, ob sich die Sachlage geändert hat, sind die wirklichen Verhältnisse am 31. März 1995 mit den tatsächlichen Verhältnissen bei Erlass des Aufhebungsbescheids (in der Gestalt des Widerspruchbescheids) zu vergleichen (BSG, Urteil vom 17. Juli 1958, Az.: 5 RKn 34/57, BSGE 7, 295, 299).

    Lässt sich keine wesentliche Änderung nachweisen, weil nach umfassender Sachverhaltsermittlung zweifelhaft bleibt, ob der jetzt festellbare Zustand (= niedrigerer Hilfebedarf) bereits am Stichtag (31. März 1995) vorgelegen hat oder erst später eingetreten ist, so gehen diese Zweifel zu Lasten der Beklagten (negative Feststellungslast, BSG, Urteil vom 17. Juli 1958, Az.: 5 RKn 34/57, BSGE 7, 295, 299; Steinwedel in: Kasseler Kommentar, Stand: Mai 2002, § 48 SGB X Rn. 22).

  • LSG Bayern, 15.04.2009 - L 8 AL 186/06

    Rückforderung bereits gewährten Arbeitslosengeldes; Beweislastumkehr bei

    Nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast geht die Nichterweislichkeit des Gesundheitszustandes grundsätzlich zu Lasten desjenigen, der hieraus Rechte herleiten will (BSGE 6, 70, 72; BSGE 7, 295, 298 ff; 43, 110, 112 = SozR 2200 § 548 Nr. 27, S 71).
  • BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 9/93

    Entziehung - Nachteilsausgleich aG - wesentliche Änderung - Hüftgelenksoperation

    Dieser Rechtsauffassung sei aber nicht zu folgen, weil sie nicht überzeuge und eine Auseinandersetzung mit anderer Rechtsmeinung auch des BSG selbst (BSGE 7, 295) fehle.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - L 10 KN 11/07

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Umwandlung einer unbefristeten in eine

    Dabei kann eine Änderung auch dann als erwiesen anzusehen sein, wenn aus dem aktuellen Untersuchungsbefund medizinisch hinreichend sichere Schlüsse auch hinsichtlich des Zustandes im Zeitpunkt der letzten Rentenfeststellung und seiner Änderung möglich sind (BSG 17.07.1958 - 5 RKn 34/57, BSGE 7, 295).
  • LSG Thüringen, 23.02.2004 - L 6 RJ 877/02

    Erwerbsunfähigkeitsrente - wesentliche Änderung der Verhältnisse - Besserung des

    Zwar geht grundsätzlich eine Nichterweislichkeit des Gesundheitszustandes bei der Rentenentziehung aus dem Grundsatz der negativen Feststellungslast zu Lasten des Rentenversicherungsträgers ( vgl. BSGE 7, 295, 298 ff. ; Steinwedel in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Stand: September 2003, § 48 Rdnr. 22).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.05.2013 - L 3 R 249/10

    Aufhebung der Bewilligung einer Invalidenrente - ursprüngliche

    Für das Recht der verminderten Erwerbsfähigkeit, das von einer ärztlichen Einschätzung der Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung einer großen Anzahl von medizinischen und sozialen Faktoren geprägt ist, gilt eine solche Vermutung nicht (vgl. allgemein für das Rentenrecht BSG, Urteil vom 17. Juli 1958 - 5 RKn 34/57 - BSGE 7, 295, 298 f.; Schütze in von Wulffen, a.a.O. RdNr. 9; offen gelassen für die Pflegestufenzuordnung in der sozialen Pflegeversicherung in: BSG Urteil vom 7. Juli 2005 - B 3 P 8/04 R - BSGE 95, 57, 61 f.).
  • BGH, 31.01.1962 - IV ZR 152/61

    Rechtsmittel

    Neben der Rechtsprechung des Reichsgerichts zu § 323 (RGZ 129, 316, 319) ist vor allem die Rechtsprechung der Sozialgerichte zu § 608 RVO und § 62 BVG bedeutsam (vgl. BSG 7, 295; BSG NJW 1958, 645 Nr. 27; ferner das Urteil des BSG vom 6. April 1960, abgedruckt im Bundesversorgungsblatt 1961, 14).
  • BSG, 22.07.1969 - 12 RJ 458/66
    1941 mit denen zur Zeit der Rentenentrichtung durch die Beklagte verglichen, da entgegen der Meinung der Revision der Verwaltungsakt der Beklagten vom 260 Januar 1951 - ebenso wie derjenige vom 70 September 1951 - eine Rentenbewilligung nicht darstellte, eine solche vielmehr nach seinem klaren Wortlaut als bereits vorliegend voraussetzteo Da ärztliche Gutachten, die dem Bescheid der LVA Mainfranken vom 280 November 1941 zugrunde gelegen haben, nicht mehr vorhanden sind, hat es ohne Rechtsverstoß, indem es der Rechtsprechung des BSG (BSG 7, 295 = SozR RVO @ 1293 Nro 9) gefolgt ist, aus der bloßen Tatsache der Rentengewährung nicht auf das Besteheneiner Invalidität im Zeitpunkt der Rentengewährung geschlossen, sondern hat medizinische Sachverständige damit 10 - beauftragt, anhand in den Ver-.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2016 - L 9 R 1141/14
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2010 - L 6 U 2047/09
  • BSG, 29.01.1971 - 2 RU 161/68
  • BSG, 30.07.1965 - 2 RU 110/62
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