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   BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91   

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BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91 (https://dejure.org/1992,300)
BSG, Entscheidung vom 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91 (https://dejure.org/1992,300)
BSG, Entscheidung vom 24. März 1992 - 14b/4 REg 23/91 (https://dejure.org/1992,300)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erziehungsgeld - Ausländer - Voraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 70, 197
  • NZS 1992, 109
  • FamRZ 1992, 1417 (Ls.)
  • BB 1992, 2082
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 07.07.1983 - 2 BvR 999/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 1 AsylVfG

    Auszug aus BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91
    Die Aufenthaltsbeschränkung des Asylbewerbers auf den Bezirk der für ihn zuständigen Ausländerbehörde (BVerfG vom 7. Juli 1983 NVwZ 1983, 603) und die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (BVerfG vom 20. September 1983 NJW 1984, 558) sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

    Mit der Gestattung nach § 20 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) ist dem aus Art. 16 Abs. 2 S 2 GG folgenden einstweiligen Bleiberecht in diesem Stadium des Verfahrens Genüge getan (BVerfG vom 7. Juli 1983 NVwZ 1983, 603, 604).

  • BSG, 09.08.1990 - 7 RAr 120/89

    Verfügbarkeit eines Ausländers für die Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91
    Damit wird für das Arbeitserlaubnisverfahren den Entscheidungen der Ausländerbehörden über die für den Aufenthalt erforderliche Erlaubnis nach der Rechtspr des BSG Tatbestandswirkung beigemessen (BSGE 67, 176, 179 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 1 und aaO Nr. 3).

    Will der Ausländer eine Überprüfung der Entscheidung über den Aufenthalt herbeiführen, muß er den hierfür gemäß § 40 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vorgesehenen Verwaltungsrechtsweg einschlagen (BSGE 67, 176, 179).

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91
    Das ist bei einem in das Bundesgebiet eingereisten Asylbewerber in aller Regel erst dann der Fall, wenn er als politisch Verfolgter unanfechtbar anerkannt worden ist (BVerfGE 60, 253, 290) [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; zuvor kann er sich lediglich auf "das mit dem Antrag auf Asyl gesetzlich eintretende vorläufige Bleiberecht" (BVerfGE 67, 43, 59) berufen, das ihm zwar Sicherheit vor dem befürchteten Zugriff des angeblichen Verfolgerstaates gewährt, aber keine Freizügigkeit begründet (BVerfGE 80, 182, 187 f), und auch die sonstigen Rechte nach dem FlüAbk nicht auslöst.
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91
    Das ist bei einem in das Bundesgebiet eingereisten Asylbewerber in aller Regel erst dann der Fall, wenn er als politisch Verfolgter unanfechtbar anerkannt worden ist (BVerfGE 60, 253, 290) [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; zuvor kann er sich lediglich auf "das mit dem Antrag auf Asyl gesetzlich eintretende vorläufige Bleiberecht" (BVerfGE 67, 43, 59) berufen, das ihm zwar Sicherheit vor dem befürchteten Zugriff des angeblichen Verfolgerstaates gewährt, aber keine Freizügigkeit begründet (BVerfGE 80, 182, 187 f), und auch die sonstigen Rechte nach dem FlüAbk nicht auslöst.
  • GemSOGB, 24.10.1983 - GmS-OGB 1/83

    Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels

    Auszug aus BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91
    Wird ein an sich statthaftes und rechtzeitig eingelegtes Rechtsmittel gegen ein Urteil nach Ablauf der Rechtsmittelfrist verworfen, so tritt die Rechtskraft des Urteils iS von § 705 Zivilprozeßordnung (ZPO) erst mit der Rechtskraft der Verwerfungsentscheidung ein (GmSOGB BGHZ 88, 353).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89

    Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden

    Auszug aus BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91
    Das ist bei einem in das Bundesgebiet eingereisten Asylbewerber in aller Regel erst dann der Fall, wenn er als politisch Verfolgter unanfechtbar anerkannt worden ist (BVerfGE 60, 253, 290) [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; zuvor kann er sich lediglich auf "das mit dem Antrag auf Asyl gesetzlich eintretende vorläufige Bleiberecht" (BVerfGE 67, 43, 59) berufen, das ihm zwar Sicherheit vor dem befürchteten Zugriff des angeblichen Verfolgerstaates gewährt, aber keine Freizügigkeit begründet (BVerfGE 80, 182, 187 f), und auch die sonstigen Rechte nach dem FlüAbk nicht auslöst.
  • BSG, 29.08.1991 - 4 REg 5/91

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Ausländer

    Auszug aus BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91
    Ein hiernach ohne Aufenthaltserlaubnis rechtmäßiger Aufenthalt ist einer Aufenthaltserlaubnis iS des § 1 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) gleichzuachten (vgl zu Kindern, die vor dem 1. Juli 1989 geboren wurden: BSG Urteil vom 29. August 1991 - SozR 3-7833 § 1 Nr. 5).
  • BSG, 29.01.1991 - 4 RA 67/90

    Erhöhung der Rente des versorgungsausgleichsberechtigten Rentners

    Auszug aus BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91
    Die Rechtspr hat das auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Beteiligten, eine solche Entscheidung zu verzögern, im Grundsatz als verfassungsgemäß angesehen (vgl zB zur Rentenerhöhung erst nach Rechtskraft des Versorgungsausgleichs: BSG SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1).
  • BVerwG, 13.06.1988 - 7 B 207.87

    Bindung der Bundesländer an das Gebot der Gleichbehandlung von Flüchtlingen mit

    Auszug aus BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91
    Die Rechtspr hat aus diesen Erwägungen den Ausschluß der später anerkannten Asylanten von dem in Baden-Württemberg gewährten Familiengeld (BVerwG Buchholz 402.22 Art. 23 GK Nr. 1) und dem niedersächsischen Babygeld (BVerwG vom 13. Juni 1988 - 7 B 207/87) nicht als abkommenswidrig angesehen.
  • BSG, 07.10.1991 - 4 REg 12/91

    Aussetzung des Rechtsstreits bei schwebendem Asylverfahren

    Auszug aus BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91
    Das hatte zur Folge, daß die Verwaltungs- und Gerichtsverfahren bis zur abschließenden Entscheidung über das Asylrecht auszusetzen waren (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 6).
  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

  • BSG, 29.06.1977 - 11 RA 52/76

    Sprungrevision - Zulassung - Statthaftigkeit der Berufung - Bindung des BSG -

  • BVerfG, 20.09.1983 - 2 BvR 1445/83

    Verfassungsmäßigkeit der durch das AsylVfG vorgesehenen Unterbringung in

  • BSG, 16.10.1991 - 11 RAr 1/91

    Anerkennung und Kostenerstattung eigenmächtig durchgeführter

  • BSG, 27.09.1990 - 4 REg 27/89

    Bundeserziehungsgeld für Ausländer

  • BSG, 20.12.1990 - 4 REg 10/90

    Erziehungsgeldberechtigender Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei

  • BSG, 30.04.1991 - 4 REg 52/89

    Gewährung von Bundeserziehungsgeld an einen Ausländer - Rechtlich beständiger

  • BSG, 14.09.1989 - 4 REg 7/88

    Gewöhnlicher Aufenthalt iS. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 BErzGG bei Asylbewerbern

  • BSG, 20.12.1990 - 4 REg 41/89
  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei

    Die Rechtsprechung hat dies unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Beteiligten, eine solche Entscheidung zu verzögern, im Grundsatz als verfassungsgemäß angesehen (vgl zB zur Rentenerhöhung erst nach Rechtskraft des Versorgungsausgleichs BSG SozR 3-2200 § 1304b Nr. 1; zum Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Voraussetzung für Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz BSGE 70, 197 ff = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7) .
  • BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 9/93

    Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltsberechtigung - Verzögerung -

    Das Gesetz mißt diesem Grundsatz eine solche Bedeutung zu, daß von ihm auch für Ausländer, die später als asylberechtigt anerkannt werden, keine Ausnahme gemacht wird, wie der Senat zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Änderung durch das AuslRNG entschieden hat (BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10 sowie Urteile vom 9. September 1992, 14b/4 REg 10/91, 14b/4 REg 14/91 und 14b/4 REg 24/91).

    Ausnahmen von diesem Grundsatz können sich für Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft aus dem Gemeinschaftsrecht ergeben (zu den Ausländern, die keiner Aufenthaltsgenehmigung bedürfen, vgl BSGE 70, 197, 205).

    Der Senat hatte bisher nur Fälle zu beurteilen, in denen sich der aufenthaltsrechtliche Verwaltungsakt keine Rückwirkung beimaß; er brauchte deshalb die Frage, ob der Anspruch auf Erzg erst mit der Erteilung des Aufenthaltstitels für die Zukunft entsteht, nicht zu entscheiden (vgl BSGE 70, 197, 201).

    Während es für den Kindergeldanspruch nach der zeitgleich mit dem BErzGGÄndG durch das 12. Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) vom 30. Juni 1989 (BGBl I S 1294) eingefügten und ebenfalls durch das AuslRNG geänderten Regelung in § 1 Abs. 3 BKGG (in der bis zur Änderung durch das 1. Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21. Dezember 1993 <BGBl I S 2353> geltenden Fassung) nach einem gestatteten oder geduldeten ununterbrochenem Aufenthalt von einem Jahr genügte, daß der Ausländer nach den §§ 51, 53 oder 54 AuslG auf unbestimmte Zeit nicht abgeschoben werden konnte, und die Vorschrift des § 1 Abs. 3 BKGG damit als Prognosevorschrift ausgestaltet war (vgl BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; SozR 3-7833 § 1 Nr. 10; BSGE 72, 8, 9), hat der Gesetzgeber für das Erzg nicht an eine Prognose, sondern an das Vorliegen der ausländerbehördlichen Entscheidung angeknüpft.

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, daß der Gesetzgeber mögliche Härten gesehen hat, die durch die Einfügung des § 1 Abs. 1 Satz 2 BErzGG insoweit auftreten, als die Regelung auf die Tatbestandswirkung der ausländerbehördlichen Entscheidung abstellt und damit den Anspruch auf Erzg auch von Zufälligkeiten des Verfahrensablaufs abhängig macht (BSGE 70, 197, 204 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7).

    In der Entscheidung BSGE 70, 197, 209 = SozR aaO hat der Senat im Falle rechtswidriger Verzögerung des Asylverfahrens oder des Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens die Antragsteller darauf verwiesen, den dafür vorgesehenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz, insbesondere in Form der Untätigkeitsklage, in Anspruch zu nehmen.

  • BSG, 28.02.1996 - 14 REg 8/95

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Ausländer und ausländische Ehegatten eines

    Auch bei einem ausländischen Ehegatten eines Deutschen steht der Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis der erteilten Erlaubnis nicht gleich (Fortführung von BSG vom 24.3.1992 - 14b/4 REg 23/91 = BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7 sowie BSG vom 9.2.1994 - 14/14b REg 9/93 und 22.2.1995 - 14 REg 7/94 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 12 und 14).

    Das Gesetz mißt diesem Grundsatz eine solche Bedeutung zu, daß von ihm sogar auch für Ausländer, die später als asylberechtigt anerkannt werden, keine Ausnahme gemacht wird, wie der Senat sowohl zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Änderung durch das AuslRNG (BSGE 70, 197, 199 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10 sowie Urteile vom 9. September 1992, 14b/4 REg 10/91, 14b/4 REg 14/91 und 14b/4 REg 24/91) als auch für die Zeit nach dem Inkrafttreten des AuslRNG entschieden hat (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).

    Für anerkannte Asylberechtigte gilt dies ungeachtet der Tatsache, daß sie nach Unanfechtbarkeit der Anerkennung ihres Asylanspruchs gemäß § 2 Abs. 1 AsylVfG nF (§ 3 Abs. 1 AsylVfG aF) i.V.m. Art. 24 Abs. 1 der Genfer Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (FlüAbK) vom 28. Juli 1951 (BGBl II 1953, 559) in bestimmten arbeits- und sozialrechtlichen Fragen grundsätzlich Anspruch auf Gleichbehandlung mit Deutschen haben (vgl BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 7).

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, daß der Gesetzgeber mögliche Härten gesehen hat, die durch die Einfügung des § 1 Abs. 1 Satz 2 BErzGG aF durch das BErzGGÄndG vom 30. Juni 1989 (BGBl I 1297) und dessen spätere Änderungen insoweit auftreten, als die Regelung auf die Tatbestandswirkung der ausländerbehördlichen Entscheidung abstellt und damit den Anspruch auf Erzg auch von Zufälligkeiten des Verfahrensablaufs abhängig macht (BSGE 70, 197, 204).

    Im Falle rechtswidriger Verzögerung eines Asylverfahrens oder eines Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens sind die Antragsteller grundsätzlich gehalten, den dafür vorgesehenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz, insbesondere die Form der Untätigkeitsklage, in Anspruch zu nehmen (BSGE 70, 197, 209).

    Vielmehr beruht sie entscheidend darauf, daß der Gesetzgeber die mit der getroffenen Regelung verbundenen unvermeidlichen Verzögerungen und Härten gesehen und ungeachtet des Grundes für den "verspäteten" Abschluß des ausländerrechtlichen Verfahrens in Kauf genommen hat (BSGE 70, 197; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).

  • BSG, 02.10.1997 - 14 REg 1/97

    Beratungspflichten der Erziehungsgeldbehörde und der Ausländerbehörde gegenüber

    Das Aufenthaltsrecht muß also durch die Ausländerbehörde bereits zu Beginn des Leistungszeitraums förmlich festgestellt sein (BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nrn 12, 14, 18; ständige Rechtsprechung).

    Nicht ausreichend ist hingegen der Umstand, daß einem Ausländer der materielle Anspruch auf Erteilung eines solchen Aufenthaltstitels zusteht, mag der Anspruch selbst oder der den Anspruch auslösende Sachverhalt (zB Anerkennung als Asylberechtigter) im Einzelfall auch schon durch ein verwaltungsgerichtliches Urteil festgestellt worden sein (BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7, BSG SozR 3-7833 § 1 Nrn 12, 14).

    Maßgebend ist allein die tatsächliche Erteilung des Titels; der Entscheidung der Ausländerbehörde kommt für das Erzg-Recht Tatbestandswirkung zu (BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7, BSG SozR 3-7833 § 1 Nrn 12, 14).

    Der Senat hat auch schon mehrfach darauf hingewiesen, daß der Gesetzgeber mögliche Härten gesehen hat, die durch die Einfügung des § 1 Abs. 1 Satz 2 BErzGG dadurch auftreten können, daß die Regelung auf die Tatbestandswirkung der ausländerbehördlichen Entscheidung abstellt und damit den Anspruch auf Erzg auch von Zufälligkeiten des Verfahrensablaufs abhängig macht (BSGE 70, 197, 204 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).

    So ist zB eine Erzg-Behörde selbst dann nicht gehindert, die Verzögerung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis dem Berechtigten anspruchsausschließend entgegenzuhalten, wenn die Verzögerung ausschließlich in den Verantwortungsbereich der Ausländerbehörde fällt (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12) und der Berechtigte seinerseits alles ihm Zumutbare unternommen hat, um der Verzögerung entgegenzuwirken (zB frühzeitige Beantragung der Anschluß-Aufenthaltserlaubnis; Hinweis auf den laufenden Bezug von Erzg und auf die Abhängigkeit des weiteren Bezugs des Erzg von der Erteilung der neuen Aufenthaltserlaubnis; im Einzelfall auch Inanspruchnahme von Rechtsschutz, etwa in Form der Untätigkeitsklage, vgl BSGE 70, 197, 209 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).

  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 1/95

    Geltungsbereich des BErzGG , Verfassungsmäßigkeit der Neufassung des BErzGG durch

    Das FlüAbk gewährleistet keinen vom Erfordernis eines der in § 1 BErzGG genannten Aufenthaltstitel unabhängigen Anspruch auf Erzg, wie vom Senat bereits entschieden (BSGE 70, 197, 203 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10).

    Hierbei kann einerseits zwischen deutschen Staatsangehörigen und Ausländern und andererseits unter den Ausländern nach dem jeweiligen Herkunftsstaat unterschieden werden, soweit hierfür sachliche Gründe, wie etwa die Existenz zwischenstaatlicher Vereinbarungen, maßgebend sind (vgl. BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1; BSGE 70, 197, 204 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 1).

    Im Hinblick auf die mit dem Erzg angestrebte Stärkung der Wahlfreiheit zwischen einer Fortsetzung der Erwerbstätigkeit beider Elternteile nach der Geburt des Kindes und einer verstärkten Zuwendung eines Elternteils zum Kind, verbunden mit einer Einschränkung oder zeitweisen Einstellung einer Erwerbstätigkeit, durfte der Gesetzgeber eine Anspruchsberechtigung bei Ausländern davon abhängig machen, daß ein Aufenthalt in Deutschland auf Dauer gesichert ist, soweit sich nicht aus über- oder zwischenstaatlichen Regelungen Ausnahmen ergeben (vgl. hierzu BSGE 70, 197, 205 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12).

  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 8/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des Leistungsausschlusses für

    Vielmehr bedient sich der Gesetzgeber mit dieser Wortwahl der im Sozialrecht verbreiteten Regelungsmethode, dem Besitz der jeweiligen Erlaubnis oder Entscheidung Tatbestandswirkung für den betreffenden Sozialleistungsanspruch derart beizumessen, dass er für Behörden und auch Gerichte ohne Rücksicht auf ihre materielle Richtigkeit bindende Wirkung entfaltet (zur Terminologie siehe etwa BSG Urteil vom 4.10.1994 - 7 KlAr 1/93 - BSGE 75, 97, 114 = SozR 3-4100 § 116 Nr. 2 S 64 sowie Sachs in Stelkens/Bonks/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Aufl 2014, § 43 RdNr 105, 154; zum Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Voraussetzung für Leistungen nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz vgl etwa BSG Urteil vom 24.3.1992 - 14b/4 REg 23/91 - BSGE 70, 197, 200 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7 S 27 f; BSG Urteil vom 2.10.1997 - 14 REg 1/97 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 24 S 80 f; zum Besitz einer Niederlassungs- oder einer zu Erwerbstätigkeit berechtigenden Aufenthaltserlaubnis als Voraussetzung für die Gewährung von Elterngeld BSG Urteil vom 30.9.2010 - B 10 EG 9/09 R - BSGE 107, 1 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 2, RdNr 29; zur Wirkung von Entscheidungen der Ausländerbehörden über Aufenthaltserlaubnisse, Duldungen oder Sichtvermerke für das Arbeitserlaubnisverfahren BSG Urteil vom 9.8.1990 - 7 RAr 120/89 - BSGE 67, 176, 179 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 1 S 4; zur Tatbestandswirkung eines Aufenthaltstitels zwecks Familienzusammenführung für die Prüfung der Erwerbsfähigkeit nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II BSG Urteil vom 30.1.2013 - B 4 AS 37/12 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 33 RdNr 14) .
  • BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 11/93

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld - Erfordernis des Besitzes einer

    Das Landessozialgericht (LSG) hat diese Entscheidung auf die vom SG zugelassene Berufung bestätigt (Urteil vom 23. April 1993) und wegen der Abweichung von der Entscheidung des erkennenden Senats vom 24. März 1993 (14b/4 REg 23/91 = BSGE 70, 197) die Revision zugelassen.

    Das hat der erkennende Senat bereits mit Urteilen vom 24. März 1992 (14b/4 REg 23/91 = BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7) und 9. September 1992 (14b/4 REg 16/91 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 10 und 14b/4 REg 24/91) entschieden.

    Mit diesen Argumenten hat sich der erkennende Senat bereits eingehend in der Entscheidung vom 24. März 1992 (aaO) auseinandergesetzt.

    Das hat der Senat ebenfalls schon ausgeführt (BSGE 70, 197, 200).

    In der Entscheidung BSGE 70, 197, 209 = SozR aaO hat der Senat im Falle rechtswidriger Verzögerung des Asylverfahrens oder des Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens die Antragsteller darauf verwiesen, den dafür vorgesehenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz, insbesondere in Form der Untätigkeitsklage, in Anspruch zu nehmen.

  • BSG, 22.02.1995 - 14 REg 7/94

    Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Erziehungsgeld -

    Ein rechtskräftiges Urteil auf Anerkennung der Asylberechtigung steht in § 1 BErzGG genannten Aufenthaltstiteln nicht gleich (Festhaltung an BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7).

    Während in der Zeit bis zum Inkrafttreten des BErzGGuaÄndG am 1. Juli 1989 eine nachträgliche Anerkennung als Asylberechtigter nach der insoweit übereinstimmenden Rechtsprechung des 4. Senats und des nunmehr für diese Angelegenheiten allein zuständigen erkennenden Senats den Anspruch auf Erzg rückwirkend begründen konnte (vgl BSGE 65, 261 [BSG 14.09.1989 - 4 REg 7/88] = SozR 7833 § 1 Nr. 7; BSGE 70, 197, 199 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7), gilt das seit diesem Zeitpunkt nicht mehr.

    Der Gesetzgeber war nach Erlaß der Entscheidung des Senats vom 24. März 1992 (BSGE 70, 197) verschiedentlich mit dem Problem des Aufenthaltstitels als Voraussetzung einer Sozialleistung befaßt.

    Art. 24 läßt, wie vom Senat schon ausgeführt (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 7) besondere Bestimmungen unberührt, die nach dem im Aufenthaltsland geltenden Recht vorgeschrieben sind und Leistungen betreffen, die ausschließlich aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, wie das beim Erzg der Fall ist.

  • BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 10/93

    Anspruch eines Ausländers auf Gewährung von Erziehungsgeld - Erfordernis des

    Das Landessozialgericht (LSG) hat auf die zugelassene Berufung dieses Urteil bestätigt und die Revision wegen Abweichung von der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. März 1992 - 14b/4 REg 23/91 - (BSGE 70, 197) zugelassen.

    Das hat der erkennende Senat bereits mit Urteilen vom 24. März 1992 (14b/4 REg 23/91 = BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7) und 9. September 1992 (14b/4 REg 16/91 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 10 und 14b/4 REg 24/91) entschieden.

    Mit diesen Argumenten hat sich der erkennende Senat bereits eingehend in der Entscheidung vom 24. März 1992 (aaO) auseinandergesetzt.

    Das hat der Senat ebenfalls schon ausgeführt (BSGE 70, 197, 200).

    In der Entscheidung BSGE 70, 197, 209 = SozR aaO hat der Senat im Falle rechtswidriger Verzögerung des Asylverfahrens oder des Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens die Antragsteller darauf verwiesen, den dafür vorgesehenen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz, insbesondere in Form der Untätigkeitsklage, in Anspruch zu nehmen.

  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 11/92

    Kindergeld - Rückwirkung - Verwaltungsakt - Rücknahme - Asylberechtigter

    Wäre unter Anwendung dieser, inzwischen durch Neufassung des § 1 Abs. 1 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) für diesen Bereich überholten Rechtsprechung (s dazu BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7) zu folgern, daß für den Kläger vor seiner Anerkennung als Asylberechtigter überhaupt keine Möglichkeit bestand, einen erst aufgrund dieser Anerkennung feststellbaren Kindergeldanspruch durchzusetzen, könnte man an eine Rückwirkung über die 4-Jahres-Frist des § 44 Abs. 4 SGB X hinaus denken (vgl die Regelung des § 9 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) über die Rückwirkung des Kindergeldanspruchs bei Anerkennung oder rechtskräftiger Feststellung der Vaterschaft für ein nichteheliches Kind).

    Ob das Kindergeld zur Sozialen Sicherheit (insbesondere zum "Familienunterhalt") iS von Art. 24 Abs. 1 Buchst b FlüAbk gehört, kann offenbleiben, denn diese Regelung läßt besondere Bestimmungen unberührt, die nach dem im Aufenthaltsland geltenden Recht vorgeschrieben sind und die Leistungen betreffen, die ausschließlich aus öffentlichen Mitteln bestritten werden (aaO unter ii), wie das beim Kindergeld der Fall ist (vgl für das Erziehungsgeld BSGE 70, 197 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7 mwN).

  • BAG, 30.05.2001 - 4 AZR 269/00

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Anzurechnende Zeiten

  • BSG, 22.02.1995 - 14 REg 1/94

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld - Besitz einer Aufenthaltserlaubnis

  • BSG, 22.02.1995 - 14 REg 4/94

    Anspruch einer japanischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Erziehungsgeld -

  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 2/95
  • BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 3/99 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 auf

  • BSG, 15.10.1998 - B 14 EG 7/97 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 auf

  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 5/95
  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 6/95
  • BSG, 22.02.1995 - 14 REg 6/94

    Anspruch auf Erziehungsgeld einer Ehefrau eines Entwicklungshelfers - Befreiung

  • BSG, 22.02.1995 - 14 REg 5/94

    Anspruch auf Erziehungsgeld einer Ehefrau eines Entwicklungshelfers - Befreiung

  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 4/96

    Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision per Telefax, Hilflosigkeit eines

  • BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 5/98 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 -

  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93

    Türkische Staatsangehörige - Landeserziehungsgeld - Bayern - Bundesrecht -

  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91

    Asylbewerber - Erziehungsgeld - Rückwirkend - Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis

  • BSG, 29.01.2002 - B 10 EG 7/01 R

    Erziehungsgeld - iranische Staatsangehörige - Aufenthaltstitel - Flüchtling -

  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 6/09 R

    Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis -

  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 7/09 R

    Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis -

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 23/94

    Entziehung des Anspruchs auf Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

  • LSG Bayern, 27.06.2002 - L 9 EG 10/02

    Anspruch einer Ausländerin (jugoslawische Staatsbürgerin) auf Erziehungsgeld nach

  • LSG Bayern, 27.06.2002 - L 9 EG 15/02

    Anspruch auf Erziehungsgeld; Fehlen deutscher Staatasangehörigkeit und derjenigen

  • LSG Bayern, 13.06.2002 - L 9 EG 11/02

    Anspruch auf Erziehungsgeld; Anspruchsberechtigung bei Ausländern;

  • LSG Bayern, 13.06.2002 - L 9 EG 12/02

    Anspruch auf Erziehungsgeld; Anspruchsberechtigung bei Ausländern;

  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2014 - L 11 EG 2191/12
  • LSG Bayern, 29.03.2001 - L 9 EG 18/97

    Anspruch auf Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG);

  • BSG, 15.10.1998 - B 14/10 KG 27/96 R

    Kindergeld - Familienzulage - Europa-Abkommen - Polen - Unionsbürger -

  • BSG, 28.01.1999 - B 14 KG 18/97 R

    Gleichstellung polnischer Staatsangehöriger mit Bürgern der Europäischen

  • BSG, 28.01.1999 - B 14 KG 17/97 R

    Gleichstellung polnischer Staatsangehöriger mit Bürgern der Europäischen

  • BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 4/92

    Asylbewerber - Gewöhnlicher Aufenthalt - Feststellung - Zeitpunkt - Familienasyl

  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R

    Eingliederungshilfe - Sprachförderung - Konventionsflüchtling

  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2007 - L 11 EL 2361/07

    Erziehungsgeld - Ausländer - Aufenthaltstitel - § 1 Abs 6 BErzGG in der am

  • BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 21/96

    Kindergeldanspruch für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2014 - L 11 EG 3136/13

    Elterngeld

  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 12/90

    Anspruchsvoraussetzungen eines Ausländers für die Gewährung von Erziehungsgeld -

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 25/94

    Verfassungswidrigkeit der Neuregelung des § 1 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 22/94

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld -

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 24/94

    Verfassungswidrigkeit der Neuregelung des § 1 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 30/94

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld -

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 27/94

    Anspruch auf Kindergeld - Bestehen eines Kindergeldanspruchs nur für Ausländer

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 28/94

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld -

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 26/94

    Anspruch auf Kindergeld - Anspruch auf Kindergeld bei Aufenthalt in Deutschland

  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 11/91

    Voraussetzungen für die Gewährung von Erziehungsgeld - Anspruchsvoraussetzungen

  • BSG, 08.12.1993 - 14a RKa 10/92

    Übermittlung einer Zustimmungserklärung in der Sozialgerichtsbarkeit per Telefax;

  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 24/91
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 EG 3973/14
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2016 - L 11 EG 4686/14
  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 10/91
  • LSG Niedersachsen, 15.02.1994 - L 3 Eg 16/93

    Erziehungsgeld; Rückwirkung; Asylbewerber; Auslegung; Anerkennung;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1993 - L 13 Kg 113/91

    Asylberechtigter; Anerkennung; Asylverfahren; Aufenthalt; Gewöhnlich;

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