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   BSG, 31.03.1992 - 9b RAr 18/91   

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BSG, 31.03.1992 - 9b RAr 18/91 (https://dejure.org/1992,900)
BSG, Entscheidung vom 31.03.1992 - 9b RAr 18/91 (https://dejure.org/1992,900)
BSG, Entscheidung vom 31. März 1992 - 9b RAr 18/91 (https://dejure.org/1992,900)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Förderung der beruflichen Umschulung aufgrund einer Bedrohung von Arbeitslosigkeit - Selbstbeteiligung an Lehrgangsgebühren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosigkeit - Bedrohung - Berufstyp - Prognoseentscheidung - Lehrgangsgebühren - Selbstbeteiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedrohung durch Arbeitslosigkeit bei Mangelberuf, Prognoseentscheidungen, Selbstbeteiligung an Lehrgangsgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 70, 226
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 03.07.1991 - 9b/11 RAr 131/89

    Ermächtigung eines Satzungsgebers durch den Gesetzgeber, Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 31.03.1992 - 9b RAr 18/91
    Der Gesetzgeber darf sich seiner Rechtssetzungsbefugnis nicht völlig entäußern; er muß die grundlegenden Entscheidungen selbst treffen (vgl hierzu Urteil des Senats vom 3. Juli 1991 - BSGE 69, 121).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BSG, 31.03.1992 - 9b RAr 18/91
    Die abwägungserheblichen Belange müssen erfaßt und zutreffend unter den Sachverhalt subsumiert sein (vgl auch BVerwGE 56, 110).
  • BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

    Auszug aus BSG, 31.03.1992 - 9b RAr 18/91
    Die Grenzen der autonomen Satzungsgewalt ergeben sich nicht aus Art. 80 Abs. 1 GG (vgl BVerfGE 12, 319, 325 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53]; 33, 125, 156 f), sondern aus Zweck und Aufgabenkreis der die autonome Satzung erlassenden Anstalt (BVerfGE 12, 319, 325) [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53].
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BSG, 31.03.1992 - 9b RAr 18/91
    Die Grenzen der autonomen Satzungsgewalt ergeben sich nicht aus Art. 80 Abs. 1 GG (vgl BVerfGE 12, 319, 325 [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53]; 33, 125, 156 f), sondern aus Zweck und Aufgabenkreis der die autonome Satzung erlassenden Anstalt (BVerfGE 12, 319, 325) [BVerfG 02.05.1961 - 1 BvR 203/53].
  • BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88

    Gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen über die

    Auszug aus BSG, 31.03.1992 - 9b RAr 18/91
    Der rechtliche Ansatz des Landessozialgericht (LSG) hält sich im Rahmen des Gesetzes und der bisher ergangenen Entscheidungen (vgl hierzu SozR 3-4100 § 36 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 83/88

    Notwendigkeit einer weiteren Bildungsmaßnahme für die berufliche Eingliederung,

    Auszug aus BSG, 31.03.1992 - 9b RAr 18/91
    Für die Arbeitslosen sind aber Bildungsmaßnahmen erst notwendig, wenn ihnen in absehbarer Zeit - einem Zeitraum von sechs bis 12 Monaten - kein angemessener Arbeitsplatz vermittelt werden kann (vgl BSG SozR 4100 § 42 Nr. 12).
  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und

    Zu dieser Voraussetzung war die Rechtsprechung des BSG unter zusätzlicher Berücksichtigung der Vorschriften in den §§ 1 und 6 der Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit (BA) über die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung (AFuU) von einem Beurteilungsspielraum der Verwaltung ausgegangen; diese habe darüber zu befinden, ob nach dem erfolgreichen Abschluss der Bildungsmaßnahme der berufliche Lebensweg des Einzelnen sicherer und der Arbeitsmarkt ausgeglichener ist (BSG 9b Senat vom 26. September 1990, BSGE 67, 228, 230 f = SozR 3-4100 § 36 Nr. 1); die Entscheidung bedinge eine Prognose, die nicht durch spätere, unvorhersehbare Entwicklungen widerlegt werden könne, wenn die abwägungserheblichen Belange erfasst und zutreffend unter den Sachverhalt subsumiert worden seien (so BSG 9b Senat vom 31. März 1992, BSGE 70, 226, 228 = SozR 3-4100 § 45 Nr. 2 zu § 44 Abs. 2 Satz 2 AFG iVm § 12 Abs. 4 AFuU: Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme, um Arbeitslosigkeit für einen hiervon Bedrohten zu vermeiden).

    Wie zu Prognoseentscheidungen bei Beurteilung des Arbeitsmarktes bereits entschieden (s BSGE 67, 228, 230 f; BSGE 70, 226, 228 f mwN), steht der BA insoweit ein Beurteilungsspielraum zu; der gerichtlichen Kontrolle unterliegt lediglich, ob die Verwaltungsentscheidung tatsächlich unter Berücksichtigung aller verfügbaren Daten in einer dem Sachverhalt angemessenen und methodisch einwandfreien Weise erarbeitet worden ist.

    Die Rechtsprechung des BSG hat für einen Fall wie den vorliegenden, in dem die Maßnahme noch vor Erlass des Widerspruchsbescheides begonnen wurde, als Beurteilungszeitpunkt auf den des Erlasses des Widerspruchsbescheides abgestellt (Senatsurteil vom 11. Mai 2000, SozR 3-4100 § 36 Nr. 5 S 12; BSGE 70, 226, 228; BSGE 67, 228, 230).

  • LSG Hessen, 20.03.2002 - L 6 AL 1424/00

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Notwendigkeit einer Umschulung eines

    Diese Prognosen sind -- einerseits -- von den Tatsachengerichten (und nur von diesen, vgl. BSG, Urt vom 07. April 1987 -- 11b RAr 7/86 -- SozR 2-4100 § 44 Nr. 47; vom 26. September 1990 -- 9b/11 RAr 151/88 -- SozR 3-4100 § 36 Nr. 1; und vom 31. März 1992 -- 9b RAr 18/91 -- SozR 3-4100 § 45 Nr. 2) im Rahmen der diesen obliegenden Amtsermittlungspflicht zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

    Andererseits folgt aus dem Umstand, dass die Beklagte aus ihrer Sicht letztmals bei Erlass des Widerspruchsbescheides Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Vermittlungschancen des Antragstellers/Klägers zu prognostizieren hat (und auch nur prognostizieren kann), dass ihr ein gewisser Beurteilungsspielraum (man sollte besser sagen: eine Einschätzungsprärogative) verbleibt und verbleiben muss, und spätere Veränderungen bzgl. der Arbeitsmarktlage und deren Einschätzung (auch bzgl. der tatsächlichen Eingliederung des Klägers in eine neue -- versicherungspflichtige -- berufliche Tätigkeit) keine Berücksichtigung mehr finden können, insbesondere dann, wenn es sich um vorher nicht absehbare tatsächliche Entwicklungen handelt (BSG, Urt. vom 31. März 1992 -- 9b RAr 18/91 -- SozR 2-4100 § 45 Nr. 2).

    Für das die Entscheidung kontrollierende Gericht kann es dann (und nur insoweit) -- in einschränkender Auslegung von § 54 Abs. 1 und Abs. 4 SGG -- dabei bleiben, auch für die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, insbesondere dann, wenn dieser nach Ablauf des -- beantragten -- Bewilligungszeitraums lag (BSG, Urt. 26. September 1990 -- 9b/11 RAr 151/88 -- SozR 3-4100 § 36 Nr. 1 und vom 31. März 1992 -- 9b RAr 18/91 -- SozR 3-4100 § 45 nr. 2; U. Schmalz, in: Hauck/Noftz, a.a.O., K § 77 Rdz. 9).

    Nur solche -- später eingetretene -- tatsächliche Entwicklungen, die nicht vorhersehbar waren, müssen dabei außer Betracht bleiben (BSG, Urt. vom 31. März 1992 -- 9b Rar 18/91 -- SozR 3-4100 § 45 Nr. 2; U. Schmalz, a.a.O.).

  • BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R

    Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei

    Das schließt die bestätigende oder bekräftigende Berücksichtigung weiterer Entwicklungen nicht aus (vgl etwa: BSGE 70, 226, 228 = SozR 3-4100 § 45 Nr. 2 mwN; BAGE 83, 1, 9 f = AP Nr. 35 zu § 16 BetrAVG).
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