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   BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 24/91   

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BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 24/91 (https://dejure.org/1991,743)
BSG, Entscheidung vom 12.12.1991 - 7 RAr 24/91 (https://dejure.org/1991,743)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 1991 - 7 RAr 24/91 (https://dejure.org/1991,743)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 70, 51
  • NZA 1992, 714
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 50/80

    Arbeitslosengeld; Berufung; Zulässigkeit eines Rechtsmittels; Anwartschaft;

    Auszug aus BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 24/91
    Denn iS des § 118 Abs. 1 S 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) zuerkannt ist ein Anspruch nur dann und solange, als der andere Leistungsträger infolge der Zuerkennung Zahlungen zu erbringen hat (SozR 4100 § 118 Nr. 10; zustimmend Gagel, Komm zum AFG, Stand Januar 1990. § 118 Rz 7a; Hennig/Kühl/Heuer/Henke, Komm zum AFG, Stand Juli 1991. § 118 Anm 3).

    Das unterscheidet § 118 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von der Vorgängervorschrift des § 77 AVAVG, nach der der Anspruch auf Alg ua schon dann ruhte, wenn er mit einem Anspruch auf Krankengeld, Wochengeld usw zusammentraf (vgl dazu auch BSG SozR 4100 § 118 Nr. 10).

  • BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 120/81

    Ruhen des Anspruchs auf Unterhaltsgeld bei Erkrankung - Teilnahme an beruflicher

    Auszug aus BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 24/91
    Die Beklagte kann daher, wie der Senat zum Anspruch auf Uhg entschieden hat, auf den § 118 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) entsprechend Anwendung findet (§ 44 Abs. 7 AFG), Uhg nicht deshalb verweigern, weil der Antragsteller versäumt hat, Krankengeld zu beantragen (Urteil vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 120/81 - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 158/74

    Ruhegeld und Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 24/91
    Denn die Ruhensvorschrift des § 118 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) bezweckt, eine Doppelversorgung aus öffentlichen Kassen zu verhindern (vgl für viele BSGE 41, 177, 181 = SozR 4100 § 118 Nr. 2).
  • BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 35/01 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Ruhen - Altersrente - Tatbestandswirkung der

    Zuerkannt iS des § 142 Abs. 1 SGB III ist ein Anspruch dann, wenn der Leistungsträger infolge der Zuerkennung Zahlungen zu erbringen hat (BSGE 70, 51, 52 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3 mwN).

    Der Zweck der Ruhensregelung, eine Doppelversorgung aus öffentlichen Kassen zu verhindern (BSGE 70, 51, 53 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3), rechtfertigt die Rechtsfolge des Ruhens in dem Sinne, daß der Beklagten ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem aus der Bewilligung folgenden Anspruch auf Alhi zusteht.

    Zutreffend hat das LSG erkannt, daß der Rentenzuerkennung Tatbestandswirkung zukommt (BSGE 70, 51, 53 f = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3).

    Hierzu hat das LSG zutreffend darauf hingewiesen, daß die BfA der Rücknahme nicht entsprochen hat, so daß die Tatbestandswirkung weiterhin besteht (vgl BSGE 70, 51, 54 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3).

    Es widerspräche dem Sinn der Ruhensregelung des § 142 Abs. 1 Nr. 4 SGB III, wenn die BA bei Entscheidungen über Ansprüche auf Leistungen wegen Arbeitslosigkeit Bescheide anderer Sozialleistungsträger auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen könnte (BSGE 70, 51, 54 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3).

    Denn der Zweck der Ruhensvorschrift besteht - wie bei der inhaltsgleichen Regelung des § 118 Abs. 1 Nr. 4 AFG - darin, nicht nur Doppelleistungen auszuschließen, sondern auch nahtlose Leistungen verschiedener Sozialleistungsträger zu gewährleisten (BSG SozR 4100 § 118 Nr. 10; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22; BSGE 70, 51, 54 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3).

  • BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 87/00 R

    Arbeitslosenhilfe - Ruhen - Zuerkennung und Höhe der Altersrente -

    Damit hat die BA der Rechtsprechung des BSG Rechnung getragen, die ein Zuerkennen im Sinne des § 118 Abs. 1 AFG erst in dem Zuerkennen zur Zahlung sieht (BSG SozR 4100 § 118 Nr. 10; BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22; BSGE 70, 51, 52 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3).

    Zuerkannt iS dieser Vorschrift ist ein Anspruch, wenn der andere Leistungsträger infolge der Zuerkennung Zahlungen an den Kläger zu erbringen hat (BSGE 70, 51, 52 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3 mwN).

    Der Zweck der Ruhensregelung, eine Doppelversorgung aus öffentlichen Kassen zu verhindern (BSGE 70, 51, 53 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3), rechtfertigt die Rechtsfolge des Ruhens in dem Sinne, daß der BA ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem aus der Bewilligung folgenden Anspruch auf Alhi zusteht.

    Zu letzterer hat das BSG ausgesprochen, die Bewilligung der Rente habe Tatbestandswirkung mit der Folge, daß die BA die Rentenbewilligung unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit bei der Beurteilung des Ruhens zu berücksichtigen hat (BSGE 70, 51, 53 ff = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3; BSGE 76, 224, 226 = SozR 3-8120 Kap VIII E III Nr. 5 Nr. 4).

    Mit dieser Regelung - über die hier nicht zu befinden ist - setzt der Gesetzgeber der Rechtsprechung des BSG zur Tatbestandswirkung von Entscheidungen des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung bei Verzicht auf Rentenleistungen im Bereich der Alhi Grenzen (vgl dazu: BSGE 70, 51, 54 f = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3).

  • SG Hamburg, 16.03.2010 - S 18 AL 979/06

    Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung - Ruhen wegen britischer Altersrente

    Zuerkannt i.S. des § 142 Abs. 1 SGB III ist ein Anspruch nur dann und solange, als der (andere) Leistungsträger infolge der Zuerkennung Zahlungen zu erbringen hat (BSG, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 7 Rar 24/91 - BSGE 70, 51 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3).

    Der Zweck der Ruhensregelung, eine Doppelversorgung aus öffentlichen Kassen zu verhindern (BSG, Urteil vom 12. Dezember 1991 a.a.O.), rechtfertigt die Rechtsfolge des Ruhens in dem Sinne, dass der Beklagten ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem aus der Bewilligung folgenden Anspruch auf Alhi zusteht.

    Denn i.S. des § 142 SGB III zuerkannt ist ein Anspruch nur dann und solange, als der andere Leistungsträger infolge der Zuerkennung Zahlungen zu erbringen hat (BSG, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 7 Rar 24/91 - BSGE 70, 51 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3).

    Denn die Ruhensvorschrift des § 142 SGB III bezweckt, eine Doppelversorgung aus öffentlichen Kassen zu verhindern (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 7 Rar 24/91 - BSGE 70, 51 = SozR 3-4100 § 118 Nr.).

    Angesichts des Zwecks, Doppelleistungen zu verhindern, entfällt das Ruhen des Anspruchs auf Alhi auch, wenn es letztlich auf das Verhalten des Arbeitslosen zurückzuführen ist, dass ihm eine das Ruhen der Alhi bewirkende Leistung nicht oder, wie bei einem Verzicht, nicht mehr zur Auszahlung zuerkannt ist (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 7 Rar 24/91 - BSGE 70, 51 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3).

  • BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 10/97

    Anwendbarkeit von § 142 AFG iVm § 118 Abs. 1 Nr. 4 AFG bei italienischer

    Die nach der Alhi-Bewilligung erfolgte Zuerkennung der Altersrente durch den INPS stellt eine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar; denn der Alhi-Anspruch des Klägers ruhte in der streitigen Zeit gemäß § 134 Abs. 4 Sätze 1 und 3 AFG (idF, die § 134 AFG durch das Gesetz zur Änderung von Förderungsvoraussetzungen im AFG und in anderen Gesetzen - AFGuaÄndG - vom 18. Dezember 1992 - BGBl I 2044 - erhalten hat) iVm § 118 Abs. 1 Nr. 4 (idF des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung - RRG 1992 - vom 18. Dezember 1989 - BGBl I 2261) und § 142 AFG (idF des AFGuaÄndG) in vollem Umfang, und zwar unabhängig davon, ob neben der Zuerkennung der Altersrente auch deren Zahlung erforderlich ist oder ob der Anspruch auf die Leistung genügt (vgl: BSGE 70, 51 ff = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 118 Nr. 10).

    Ein dem Kläger günstigeres Ergebnis kann schließlich nicht aus dem sog sozialrechtlichen Herstellungsanspruch abgeleitet werden, weil der Kläger über mögliche Folgen eines Rentenantrags bzw über die Möglichkeit eines Verzichts (vgl hierzu BSGE 70, 51, 53 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3) nicht belehrt worden wäre.

  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 46/92

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Vorruhestandsgeld - Einigsein - Vetragspartner -

    Im Rahmen des § 118b Arbeitsförderungsgesetz (AFG) vergleichbaren § 118 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ist anerkannt, daß das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs nicht ausreicht, um den Alg-Anspruch zum Ruhen zu bringen (BSG SozR 3-4100 § 118 Nr. 3; Hennig/Kühl/Heuer/Henke, AFG, Stand August 1992, § 118 RdNr 3; Gagel, AFG, Stand Mai 1991, § 118 RdNr 7a; GK-AFG, Stand November 1992, § 118 RdNrn 11 ff); in Umkehrung dieser Situation muß der tatsächliche Bezug von Vorruhestandsgeld bei § 118b Arbeitsförderungsgesetz (AFG) selbst dann genügen, wenn der Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer einen Erstattungsanspruch hätte.
  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 22/94

    Rückwirkende Bewilligung von Altersrente, Anspruch auf Vorruhestandsgeld

    Er entfaltet als solcher Tatbestandswirkung und ist ohne weitere Prüfung - außer bei Nichtigkeit - zu beachten (BSGE 70, 51, 53 f = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3; vgl auch Eicher, DOK 1986, 497, 499).
  • BSG, 06.06.2023 - B 11 AL 38/21 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger

    Vor diesem Hintergrund gelte die Tatbestandswirkung auch für einen die ursprüngliche Bewilligung ändernden Bescheid, demzufolge die Rente von einem gewissen Zeitpunkt an nicht mehr gezahlt wird (BSG vom 12.12.1991 - 7 RAr 24/91 - BSGE 70, 51 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3 = juris RdNr 16, 19 ff) .
  • LSG Bayern, 15.06.2005 - L 11 AL 326/03

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe für den Zeitraum der Zuerkennung des

    Zuerkannt im Sinne § 142 Abs. 1 SGB III ist ein Anspruch dann, wenn der Leistungsträger infolge der Zuerkennung Zahlungen zu erbringen hat (BSG SozR 3-4100 § 118 Nr. 3).

    Zuerkannt ist eine Rente nicht bereits schon dann, wenn die Rente zwar bewilligt, aber zur Befriedigung von Ersatzansprüchen einbehalten wird (BSG SozR 3-4100 § 118 Nr. 3; BSG SozR 3-4100 § 142 Nr. 1).

    Der Zuerkennung der Rente kommt Tatbestandswirkung zu (BSG SozR 3-4100 § 118 Nr. 3), mit der Folge, dass die Entscheidung der BfA über die Zuerkennung von Altersrente ohne Rücksicht auf ihre Rechtmäßigkeit von der Beklagten wie eine unbestrittene Tatsache zu beachten ist (BSG aaO; BSG SozR 3-4300 § 142 Nr. 1).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2012 - L 12 AL 630/12
    Zuerkannt i.S.d. § 142 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III ist der Anspruch dann, wenn der Leistungsträger infolge der Zuerkennung Zahlungen zu erbringen hat (BSGE 70, 51, 52 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3).

    Bei Rentennachzahlungen, die zur Befriedigung von Erstattungsforderungen einbehalten werden, ist dies nicht der Fall, denn der Zweck der Ruhensvorschrift besteht nicht nur darin, Doppelzahlungen auszuschließen, sondern auch nahtlose Leistungen verschiedener Sozialleistungsträger zu gewährleisten (vgl. BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22; BSGE 70, 51, 54 = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3; BSGE 89, 13 = SozR 3-4300 § 142 Nr. 1).

    Für die Entscheidung der Bundesagentur sind daher nur Einwendungen gegen die Wirksamkeit der Rentenzuerkennung erheblich, nicht solche, die nur die Rechtmäßigkeit der Rentenbewilligung in Frage stellen (vgl. BSGE 70, 51, 53 f. = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3; BSGE 76, 224, 226; BSGE 89, 13 = SozR 3-4300 § 142 Nr. 1).

  • BSG, 06.11.1997 - 11 RAr 33/97

    Beitragspflicht als Gefangener

    Unentschieden kann bleiben, ob die Tatbestandswirkung der Entscheidung über Arbeitsbelohnung und Arbeitsentgelt aus einer rechtsgestaltenden Wirkung dieser Entscheidung oder dem Sinn der Regelungen des Maßregelvollzugs herzuleiten ist (zu den Möglichkeiten der Begründung einer Tatbestandswirkung BSGE 70, 51, 53 f = SozR 3-4100 § 118 Nr. 3; BSG SozR 3-4100 § 62a Nr. 1; BVerwGE 66, 315, 319 ff).
  • BSG, 02.07.1997 - 9 RV 21/95

    Bindung der Versorgungsverwaltungen an Entscheidungen der Wehrverwaltungen und

  • LSG Bayern, 11.12.2018 - L 9 AL 298/15

    Parallele Leistung von Krankengeld und Arbeitslosengeld

  • BSG, 03.05.2005 - B 7a/7 AL 40/04 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Verlängerung der Erlöschensfrist - Bezug von

  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 118/93

    Vorruhestandsgeld

  • SG Berlin, 01.11.2016 - S 137 AS 14835/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Förderung der

  • BSG, 04.07.2007 - B 11a AL 23/06 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 85/96

    BfA - Arbeitsmarkt - Zweckmäßigkeit - Förderung - Bewertungsmaßstab

  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 67/94

    Wahlrecht von Beziehern von Vorruhestandsgeld in der DDR

  • SG Hamburg, 04.11.2009 - S 18 AL 309/05

    Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - Ruhen wegen

  • BSG, 30.04.2003 - B 11 AL 65/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommenanrechnung - Elternrente -

  • LSG Sachsen, 22.05.1997 - L 3 Al 90/96

    Aufhebung einer Bewilligung von Altersübergangsgeld auf Grund einer Veränderung

  • BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 95/96

    Ruhen von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bei Bezug einer

  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2006 - L 13 AS 1824/06

    Arbeitslosengeld II - sachliche Zuständigkeit des Leistungsträgers - Aufhebung

  • BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 99/93

    Arbeitsförderung - Ausländische Rente - Beitragsfreiheit

  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2021 - L 8 AL 1560/21

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung -

  • LSG Bayern, 18.11.2005 - L 8 AL 36/05

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erstattung von Arbeitslosengeld;

  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 66/94

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Weitergewährung von Vorruhestandsgeld (Vog) -

  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 42/94

    Voraussetzungen für eine Weitergewährung von Vorruhestandsgeld (Vog) - Entfallen

  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 39/95

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Gewährung des Spitzbetrags ergänzend zu

  • BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 117/93

    Arbeitslosengeld - Ruhezeit

  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 15/95

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Statthaftigkeit der Berufung ohne Zulassung -

  • LSG Sachsen, 17.11.1998 - L 3 AL 86/97
  • BSG, 30.03.1995 - 7 RAr 38/94

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Entfall des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld bei

  • LSG Niedersachsen, 26.01.2001 - L 8 AL 259/00
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2003 - L 7 AL 203/03

    Anspruch auf Teilnahme an einer Arbeitserprobungsmaßnahme im Berufsförderungswerk

  • LSG Bayern, 11.10.2001 - L 10 AL 406/00
  • SG Berlin, 03.05.2002 - S 58 AL 208/02

    Wiederbewilligung von Arbeitslosenhilfe; Erforderlichkeit der Geltendmachung von

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