Rechtsprechung
   BSG, 17.12.1991 - 13/5 RJ 14/90   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
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    RVO § 1246 Abs. 2 S. 2
    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 70, 56
  • NZA 1992, 813



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Wird zitiert von ... (55)  

  • BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 2/07 R  

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verweisung - Zigarettenautomatenauffüller -

    Das alles gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Tarifvertrag die Einstufung in Lohngruppen nicht nach der Berufsbezeichnung, sondern nach Tätigkeitsmerkmalen vornimmt (vgl BSGE 70, 56, 60 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21 S 78 f; BSG vom 20.7.2005 - B 13 RJ 19/04 R - Juris RdNr 20 f).

    Sollten sich die ermittelten Indizien unauflösbar widersprechen, wären sie im Rahmen einer Gesamtwürdigung gegeneinander abzuwägen; insoweit ist daran zu erinnern, dass der Senat bereits im Urteil vom 25.7.2001 davon gesprochen hat, es komme auf das "Gesamtbild" der für die Wertigkeit maßgeblichen Merkmale an (BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 26 S 97 f = Juris RdNr 16; siehe auch BSGE 70, 56, 60 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21 S 78).

  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 14/00 R  

    Berufsunfähigkeit - zumutbarer Verweisungsberuf - Neubergmann -

    Diese Einstufung kann allerdings widerlegt werden (vgl BSG vom 28. Mai 1991 - aaO, vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 14/90 = BSGE 70, 56 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21, vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 22/90 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 22).

    Der Tarifvertrag ist sodann daraufhin zu überprüfen, ob die Lohngruppen allgemein nach Qualitätsstufen geordnet sind und ob der zu prüfende Beruf darin als solcher eingestuft ist, oder ob der Tarifvertrag insoweit lediglich allgemeine Merkmale enthält, anhand deren der jeweilige Arbeitgeber eine Eingruppierung der betreffenden Tätigkeit vorzunehmen hat (BSG Urteile vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 14/90 - BSGE 70, 56 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21, vom 18. September 1996 - 5 RJ 106/95 - nicht veröffentlicht, vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/96 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 55 und vom 1. September 1999 - B 13 RJ 89/98 R, jeweils nicht veröffentlicht).

  • BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 79/99 R  

    Verweisbarkeit einer Postfachverteilerin bei der Prüfung von Berufsunfähigkeit

    Soweit die Tarifvertragsparteien eine bestimmte Berufsart im Lohngruppenverzeichnis aufführen und einer bestimmten Tätigkeitsgruppe zuordnen, kann in der Regel davon ausgegangen werden, daß die tarifvertragliche Einstufung der einzelnen in einer Tarifgruppe genannten Tätigkeiten auf deren Qualität beruht (BSGE 70, 56 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21).

    Der Tarifvertrag ist dann daraufhin zu untersuchen, ob die Lohngruppen allgemein nach Qualitätsstufen geordnet sind (vgl zB Senatsurteil vom 26. August 1994 - 13 RJ 3/94) und ob darin der zu prüfende Beruf als solcher eingestuft ist oder ob der Tarifvertrag insoweit lediglich allgemeine Merkmale enthält, anhand deren der jeweilige Arbeitgeber eine Eingruppierung der betreffenden Tätigkeit vorzunehmen hat (zu diesem Unterschied vgl insbesondere BSGE 70, 56 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21).

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