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   BSG, 17.12.1991 - 13/5 RJ 14/90   

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https://dejure.org/1991,299
BSG, 17.12.1991 - 13/5 RJ 14/90 (https://dejure.org/1991,299)
BSG, Entscheidung vom 17.12.1991 - 13/5 RJ 14/90 (https://dejure.org/1991,299)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 14/90 (https://dejure.org/1991,299)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tätigkeitsmerkmale - Bewertung von Berufen - Tarifvertragsparteien - Tarifliche Eingruppierung von Arbeitnehmern - Berufsordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 1246 Abs. 2 S. 2
    Bedeutung der tariflichen Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 70, 56
  • NZA 1992, 813
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90
    Dazu hat der 5. Senat des BSG entschieden, daß die tarifvertragliche Einstufung einer Berufsart nicht nur für den Wert des bisherigen Berufs bedeutsam ist, sondern in gleicher Weise für den Wert der Verweisungstätigkeiten (Urteil vom 12. September 1991 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17).
  • BAG, 28.11.1984 - 4 AZR 612/82
    Auszug aus BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90
    Legt man den vom Kläger eingereichten Tarifvertrag zugrunde, so käme nach den tariflichen Merkmalen möglicherweise sogar nur eine Einstufung in die Lohngruppe 03 in Betracht (vgl dazu auch BAG, Urteil vom 28. November 1984 - 4 AZR 612/82; BAG AP Nr. 14 zu § 1 Tarifvertragsgesetz (TVG) Tarifverträge: Rundfunk und Nr. 49 Tarifverträge: Bau).
  • BSG, 27.01.1981 - 5b/5 RJ 76/80

    Facharbeiter - Verweisbarkeit - Einstufung - Vergleichbarkeit von Tarifverträgen

    Auszug aus BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90
    (Die Richtigkeit dieser tariflichen Eingruppierung kann insoweit aber durchaus widerlegt werden; vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 77).
  • BSG, 03.11.1982 - 1 RJ 12/81

    Verweisungstätigkeit; Qualitative Bewertung; Heranziehung von Tarifverträgen

    Auszug aus BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90
    Mit der Revision macht der Kläger geltend, daß der Rückgriff auf die tarifliche Eingruppierung nur eines unter mehreren Hilfsmitteln darstelle, um die objektive Qualität eines Verweisungsberufs zu bestimmen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 102).
  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 4/90

    Verweisung angelernter Arbeiter mit Aufsichts- und Leitungsfunktionen, tarifliche

    Auszug aus BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90
    Die Eingruppierung ist in solchen Fällen anhand der im Tarifvertrag aufgeführten abstrakten Tätigkeitsmerkmale zu überprüfen und nur noch im Zweifel entscheidend (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 28. Mai 1991 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 12).
  • BSG, 30.09.1987 - 5b RJ 20/86

    Verweisungstätigkeit - Angelernter Arbeiter - Anlernberuf - Lohntarif

    Auszug aus BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90
    Dies schließe die Verweisung eines Facharbeiters auf eine solche Tätigkeit aus (BSG Urteile vom 30. September 1987 - 5b RJ 20/86 -, vom 25. Juni 1987 - 5b RJ 82/86 - und vom 9. September 1986 - 5b RJ 50/84 -).
  • BSG, 25.06.1987 - 5b RJ 82/86
    Auszug aus BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90
    Dies schließe die Verweisung eines Facharbeiters auf eine solche Tätigkeit aus (BSG Urteile vom 30. September 1987 - 5b RJ 20/86 -, vom 25. Juni 1987 - 5b RJ 82/86 - und vom 9. September 1986 - 5b RJ 50/84 -).
  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 50/84
    Auszug aus BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90
    Dies schließe die Verweisung eines Facharbeiters auf eine solche Tätigkeit aus (BSG Urteile vom 30. September 1987 - 5b RJ 20/86 -, vom 25. Juni 1987 - 5b RJ 82/86 - und vom 9. September 1986 - 5b RJ 50/84 -).
  • BSG, 03.02.1988 - 5/5b RJ 66/86

    Rentenversicherung - Tarifliche Verdienstsicherung - Berufsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90
    Außerdem könne die qualitative Bedeutung eines Berufs am ehesten aufgrund seiner tariflichen Eingruppierung beurteilt werden, soweit diese nicht nur aus Gründen der Verdienstsicherung oder aus sonstigen Gründen gewährt werde (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 154).
  • BSG, 26.11.1981 - 4 RJ 79/80

    Anspruch auf Übergangsgeld und Berufsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 14/90
    Der 5. Senat des BSG (SozR 2200 § 1246 Nr. 139) habe als Voraussetzung hierfür gefordert, daß in erheblichem Umfang schriftliche Arbeiten anfallen und Fernsprechvermittlungstätigkeit bei mehr als einem Anschluß (BSG SozR 2200 § 1241d Nr. 5 und § 1246 Nr. 86).
  • BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78

    Bisheriger Beruf - Kurzfristige Ausübung einer Beschäftigung - Eintritt des

  • BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 2/07 R

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verweisung - Zigarettenautomatenauffüller -

    Das alles gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Tarifvertrag die Einstufung in Lohngruppen nicht nach der Berufsbezeichnung, sondern nach Tätigkeitsmerkmalen vornimmt (vgl BSGE 70, 56, 60 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21 S 78 f; BSG vom 20.7.2005 - B 13 RJ 19/04 R - Juris RdNr 20 f).

    Sollten sich die ermittelten Indizien unauflösbar widersprechen, wären sie im Rahmen einer Gesamtwürdigung gegeneinander abzuwägen; insoweit ist daran zu erinnern, dass der Senat bereits im Urteil vom 25.7.2001 davon gesprochen hat, es komme auf das "Gesamtbild" der für die Wertigkeit maßgeblichen Merkmale an (BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 26 S 97 f = Juris RdNr 16; siehe auch BSGE 70, 56, 60 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21 S 78).

  • BSG, 25.07.2001 - B 8 KN 14/00 R

    Berufsunfähigkeit - zumutbarer Verweisungsberuf - Neubergmann -

    Diese Einstufung kann allerdings widerlegt werden (vgl BSG vom 28. Mai 1991 - aaO, vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 14/90 = BSGE 70, 56 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21, vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 22/90 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 22).

    Der Tarifvertrag ist sodann daraufhin zu überprüfen, ob die Lohngruppen allgemein nach Qualitätsstufen geordnet sind und ob der zu prüfende Beruf darin als solcher eingestuft ist, oder ob der Tarifvertrag insoweit lediglich allgemeine Merkmale enthält, anhand deren der jeweilige Arbeitgeber eine Eingruppierung der betreffenden Tätigkeit vorzunehmen hat (BSG Urteile vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 14/90 - BSGE 70, 56 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21, vom 18. September 1996 - 5 RJ 106/95 - nicht veröffentlicht, vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/96 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 55 und vom 1. September 1999 - B 13 RJ 89/98 R, jeweils nicht veröffentlicht).

  • BSG, 09.10.2007 - 5b/8 KN 3/07
    Das alles gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Tarifvertrag die Einstufung in Lohngruppen nicht nach der Berufsbezeichnung, sondern nach Tätigkeitsmerkmalen vornimmt (vgl BSGE 70, 56, 60 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21 S 78 f; BSG vom 20.7.2005 - B 13 RJ 19/04 R - Juris RdNr 20 f).

    Sollten sich die ermittelten Indizien unauflösbar widersprechen, wären sie im Rahmen einer Gesamtwürdigung gegeneinander abzuwägen; insoweit ist daran zu erinnern, dass der Senat bereits im Urteil vom 25.7.2001 davon gesprochen hat, es komme auf das "Gesamtbild" der für die Wertigkeit maßgeblichen Merkmale an (BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 26 S 97 f = Juris RdNr 16; siehe auch BSGE 70, 56, 60 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 21 S 78).

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