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   BSG, 30.10.1991 - 10 RAr 3/91   

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BSG, 30.10.1991 - 10 RAr 3/91 (https://dejure.org/1991,1102)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1991 - 10 RAr 3/91 (https://dejure.org/1991,1102)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1991 - 10 RAr 3/91 (https://dejure.org/1991,1102)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 70, 9
  • ZIP 1992, 197
  • NZA 1992, 1151
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.07.1979 - 12 RAr 15/78

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Konkursausfallgeld - Beendigung der

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 10 RAr 3/91
    Vielmehr hat der Gesetzgeber mit der Voraussetzung, es dürfe kein Konkursantrag gestellt worden sein, lediglich den Anwendungsbereich des Insolvenztatbestandes des § 141b Abs. 3 Nr. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) im Verhältnis zu den Insolvenztatbeständen des § 141b Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) und des § 141b Abs. 3 Nr. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) abgegrenzt (BSGE 48, 269, 271 = SozR 4100 § 141b Nr. 11).

    Denn allein die Kaug-Antragstellung würde zur Fristwahrung ausreichen und ihm insbesondere Schwierigkeiten ersparen, die sonst bei der Feststellung der "Offensichtlichkeit" der Überschuldung entstehen könnten (vgl dazu BSGE 48, 269).

  • BSG, 05.06.1981 - 10/8b RAr 3/80

    Beendigung der Betriebstätigkeit - Konkursausfallgeld - Einstellung der

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 10 RAr 3/91
    Der Kaug-Anspruch wird aber durch das zeitlich früheste Ereignis ausgelöst (BSGE 41, 121, 123 = SozR 4100 § 141b Nr. 1; 52, 40, 41 = SozR 4100 § 141b Nr. 19 und Nr. 30).

    Wann die Betriebstätigkeit vollständig beendet ist, richtet sich nach der Art des jeweiligen Betriebes (BSGE 52, 40, 42).

  • OLG Hamm, 13.10.1975 - 15 W 331/75
    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 10 RAr 3/91
    Diese findet zwar nach § 72 KO auf den Konkursantrag entsprechende Anwendung (OLG Hamm, NJW 1976, 759 [OLG Hamm 13.10.1975 - 15 W 331/75]).
  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 29/05 R

    Insolvenzgeld - Arbeitsentgeltanspruch - Berücksichtigung vereinbarter variabler

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 10 RAr 3/91
    Der Kaug-Anspruch wird aber durch das zeitlich früheste Ereignis ausgelöst (BSGE 41, 121, 123 = SozR 4100 § 141b Nr. 1; 52, 40, 41 = SozR 4100 § 141b Nr. 19 und Nr. 30).
  • BSG, 17.07.1979 - 12 RAr 4/79

    Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis - Schadensersatzanspruch - Anspruch gegen den

    Auszug aus BSG, 30.10.1991 - 10 RAr 3/91
    Die Sperrwirkung eines solchen Antrages erfaßt auch die Fälle, in denen der Konkursantrag am Tage der Betriebseinstellung gestellt wird (BSG SozR 4100 § 141b Nr. 12).
  • BSG, 22.09.1993 - 10 RAr 9/91

    Konkursausfallgeld - Feststellungslast - Masselosigkeit

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 30. Oktober 1991 - 10 RAr 3/91 - SozR 3-4100 § 141b Nr. 3 - ausgeführt, das Merkmal »wenn ein Antrag auf Konkursverfahren nicht gestellt worden ist« in § 141b Abs. 3 Nr. 2 AFG sei dahin zu verstehen, daß nur Anträge gemeint seien, über welche das Konkursgericht noch nicht entschieden hat oder welchen es gefolgt ist oder welche es mangels Masse abgewiesen hat.

    Dasselbe gilt, wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 30. Oktober 1991 (aaO) ausgeführt hat, für zurückgenommene Konkurseröffnungsanträge.

    Nach alledem rechtfertigen die in dem angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen nicht die Annahme, die Eröffnung des Konkursverfahrens sei im Zeitpunkt der Betriebseinstellung (BSG SozR 3-4100 § 141b Nr. 3) offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht gekommen.

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 75/99 R

    Konkursausfallgeld bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Ausland

    Die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit erfordert grundsätzlich das Ende jeder vom Arbeitgeber veranlaßten, dem Betriebszweck dienenden Tätigkeit, wobei sich letztere nach der Art des Betriebes bestimmt (BSGE 51, 296, 297 = SozR 4100 § 141b Nr. 18; BSGE 52, 40 = SozR 4100 § 141b Nr. 19; SozR 4100 § 141b Nr. 30; BSGE 70, 9, 10 f = SozR 3-4100 § 141b Nr. 3; SozR 3-4100 § 141b Nr. 12; Schlegel in Hennig, AFG, § 141b RdNrn 53 ff; vgl auch BAGE 47, 229, 233 f = AP Nr. 22 zu § 7 BetrAVG; Blomeyer/Otto, BetrAVG, 2. Aufl, § 7 RdNr 113 mwN).

    Die Besonderheit des Abs. 3 Nr. 2 besteht darin, daß die Zahlungsunfähigkeit nicht durch eine Entscheidung des Konkursgerichts festgestellt wird, sondern von der Beklagten selbst festzustellen ist (BSGE 70, 9, 12 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 3).

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 30/00 R

    Anspruch auf Konkursausfallgeld bei Konkurs im Ausland

    Die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit erfordert grundsätzlich das Ende jeder vom Arbeitgeber veranlaßten, dem Betriebszweck dienenden Tätigkeit, wobei sich letztere nach der Art des Betriebes bestimmt (BSGE 51, 296, 297 = SozR 4100 § 141b Nr. 18; BSGE 52, 40 = SozR 4100 § 141b Nr. 19; SozR 4100 § 141b Nr. 30; BSGE 70, 9, 10 f = SozR 3-4100 § 141b Nr. 3; SozR 3-4100 § 141b Nr. 12; Schlegel in Hennig, AFG, § 141b RdNrn 53 ff; vgl auch BAGE 47, 229, 233 f = AP Nr. 22 zu § 7 BetrAVG; Blomeyer/Otto, BetrAVG, 2. Aufl, § 7 RdNr 113 mwN).

    Die Besonderheit des Abs. 3 Nr. 2 besteht darin, daß die Zahlungsunfähigkeit nicht durch eine Entscheidung des Konkursgerichts festgestellt wird, sondern von der Beklagten selbst festzustellen ist (BSGE 70, 9, 12 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 3).

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