Rechtsprechung
   BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,293
BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90 (https://dejure.org/1992,293)
BSG, Entscheidung vom 06.02.1992 - 12 RK 15/90 (https://dejure.org/1992,293)
BSG, Entscheidung vom 06. Februar 1992 - 12 RK 15/90 (https://dejure.org/1992,293)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Schwerbeschädigter - Rentner - Krankenversicherung - Kriegsopferversorgung - Heilbehandlung - Halbbelegung - Halbdeckung - Ausschluß - Klagebefugnis - Drittwirkung - Schutzzweck - Statusfeststellung -

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 70, 99
  • NZS 1993, 38
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 09.05.1990 - 6 RKa 27/88

    Klagebefugnis bei der Sicherung des wirtschaftlichen Einsatzes von Großgeräten

    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90
    Daher hat die Rechtspr des BSG eine Klagebefugnis dann anerkannt, wenn nach der Behauptung des Klägers der angefochtene Verwaltungsakt in dessen eigene rechtliche Interessen eingreift (BSGE 26, 237, 238; 43, 134, 141 = SozR 4100 § 34 Nr. 6; 60, 248, 249 = SozR 1500 § 54 Nr. 67; BSG SozR 3-2200 § 368n Nr. 1).

    Im wesentlichen mit dieser Rechtspr übereinstimmend hat das BSG in mehreren Entscheidungen gefordert, daß die geltend gemachten rechtlichen Interessen des Dritten vom Schutzzweck der dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm erfaßt sein müssen (SozR Nr. 115 zu § 54 SGG; SozR 3-2200 § 368n Nr. 1; SozR 3-1500 § 54 Nr. 7).

  • BSG, 15.05.1991 - 6 RKa 22/90

    Klagebefugnis niedergelassener Kassenärzte

    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90
    Ausgehend von dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das BSG in seinem Urteil vom 15. Mai 1991 (SozR 3-1500 § 54 Nr. 7) als Voraussetzung für die Klagebefugnis nach § 54 Abs. 1 S 2 und Abs. 2 S 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) "wirkliche Rechtsbeziehungen" gefordert, "auf die der Verwaltungsakt in einer dem Kläger nachteiligen Weise überhaupt einwirken kann".

    Im wesentlichen mit dieser Rechtspr übereinstimmend hat das BSG in mehreren Entscheidungen gefordert, daß die geltend gemachten rechtlichen Interessen des Dritten vom Schutzzweck der dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm erfaßt sein müssen (SozR Nr. 115 zu § 54 SGG; SozR 3-2200 § 368n Nr. 1; SozR 3-1500 § 54 Nr. 7).

  • BSG, 12.10.1972 - 10 RV 486/71

    Tatbestandswirkung für den Ersatzanspruch

    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90
    Andererseits schränkt § 54 Sozialgerichtsgesetz (SGG) die Klagebefugnis nicht auf den Kläger ein, der einen nach seinem Verfügungssatz gegen ihn gerichteten Verwaltungsakt anficht, sondern eröffnet auch einem Drittbetroffenen die Klagemöglichkeit, sofern er geltend macht, daß seine eigenen rechtlichen Interessen in dem dargestellten Sinne verletzt sind (vgl BSGE 34, 289, 291; 35, 224, 225; BVerfGE aaO).

    Der 10. Senat des BSG hat allerdings in seinem Urteil vom 12. Oktober 1972 (BSGE 34, 289) entschieden, daß einer Krankenkasse (KK) ein eigenes Klagerecht zusteht, wenn ein Anerkennungsbescheid gegenüber dem Versorgungsberechtigten zugleich Tatbestandswirkung für den Ersatzanspruch der Krankenkasse (KK) hat.

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90
    In seinem Beschluß vom 9. Januar 1991 (BVerfGE 83, 182, 196 [BVerfG 09.01.1991 - 1 BvR 207/87] = SozR 3-1100 Art. 19 Nr. 3) hat es in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil in BSGE 61, 27 (= SozR 1500 § 54 Nr. 71 - beim Versorgungsausgleich kann der daraus Verpflichtete den Rentenbescheid des Berechtigten nicht anfechten -) ausgeführt, die Regelung des § 54 Abs. 1 und Abs. 2 S 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) schließe als einfachrechtliche Konkretisierung der allgemeinen Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG eine Klagebefugnis dann aus, "wenn die geltend gemachten Rechte unter Zugrundelegung des Klagevorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder dem Kläger zustehen können, eine Verletzung subjektiver Rechte des Klägers also nicht in Betracht kommt".

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 9. Januar 1991 (aaO, 197) ist es nicht zu beanstanden, wenn eine Bindungswirkung (Tatbestandswirkung) eines Rentenbescheides mit der Folge angenommen wird, daß ein Versorgungsträger diesen Verwaltungsakt - von seiner Nichtigkeit abgesehen - ohne Anfechtungsmöglichkeit hinzunehmen hat.

  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 15.85

    Volksfest - Sperrecht - Immissionsschutzrecht - Festsetzung - Versagung

    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90
    Dabei ist nach der ständigen Rechtspr des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) (ua BVerwGE 77, 70, 73 [BVerwG 03.03.1987 - 1 C 15/85]; 85, 368, 372) im Einzelfall maßgebend, ob die Möglichkeit besteht, daß der angefochtene Verwaltungsakt gegen eine Rechtsnorm verstößt, die zumindest auch den Schutz individueller Interessen des Klägers bezweckt.
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90
    Danach ist die Klagebefugnis gegeben, wenn dieser Norm ein Rechtssatz zu entnehmen ist, der zumindest auch den Individualinteressen des Klägers zu dienen geeignet ist (so auch BVerfGE 27, 297, 307).
  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen einen Garagenbau; Begriff des "Baublocks"

    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90
    Ob bei einem Verwaltungsakt mit Drittwirkung die Verletzung eigener Rechte in Betracht kommt, läßt sich nicht generell beantworten; dies richtet sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet (vgl BVerwGE 27, 29, 31; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) DÖV 1978, 619, 620).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90
    Dabei ist nach der ständigen Rechtspr des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) (ua BVerwGE 77, 70, 73 [BVerwG 03.03.1987 - 1 C 15/85]; 85, 368, 372) im Einzelfall maßgebend, ob die Möglichkeit besteht, daß der angefochtene Verwaltungsakt gegen eine Rechtsnorm verstößt, die zumindest auch den Schutz individueller Interessen des Klägers bezweckt.
  • BSG, 23.02.1973 - 3 RK 66/72

    Verwaltungsverfahren - Beteiligter - Betroffener Dritter - Bekanntgabe -

    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90
    Andererseits schränkt § 54 Sozialgerichtsgesetz (SGG) die Klagebefugnis nicht auf den Kläger ein, der einen nach seinem Verfügungssatz gegen ihn gerichteten Verwaltungsakt anficht, sondern eröffnet auch einem Drittbetroffenen die Klagemöglichkeit, sofern er geltend macht, daß seine eigenen rechtlichen Interessen in dem dargestellten Sinne verletzt sind (vgl BSGE 34, 289, 291; 35, 224, 225; BVerfGE aaO).
  • BVerwG, 08.07.1977 - VII C 72.74

    Erhöhung der Entgelte für das Landen und Abstellen von Kleinluftfahrzeugen auf

    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90
    Ob bei einem Verwaltungsakt mit Drittwirkung die Verletzung eigener Rechte in Betracht kommt, läßt sich nicht generell beantworten; dies richtet sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet (vgl BVerwGE 27, 29, 31; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) DÖV 1978, 619, 620).
  • BSG, 25.11.1986 - 11a RA 18/85

    Rechtsschutzgarantie hinsichtlich einer Klagebefugnis gegen einen dem

  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 17/76

    Ablehnung der Förderung von Bildungswilligen mit der Begründung des

  • BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 47/84

    Erstattungsanspruch des Krankenversicherungsträgers - Maßgeblichkeit der

  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83

    Keine Beiladung bei Erstattungsansprüchen

  • BSG, 24.09.1986 - 8 RK 8/85

    Unterlassung gesetzlich vorgesehener Leistungen - Klage eines Versicherten -

  • BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RVg 5/89

    Erstattungsanspruch der vorleistenden Krankenkasse bei Versagung der Leistungen

  • BSG, 14.05.1985 - 4a RJ 79/84

    Zur Leistungspflicht einer Landesversicherungsanstalt; Ende des Anspruchs auf

  • BSG, 17.11.1981 - 9 RVg 2/81

    Versagung von Entschädigung - Rechtswidriger Angriff - Notwehr - Geldbote

  • BSG, 14.12.1965 - 2 RU 24/61
  • BSG, 28.04.1967 - 3 RK 26/63

    Klageweise Verpflichtung einer Aufsichtsbehörde eine Aufsichtsanordnung gegenüber

  • BSG, 06.02.1991 - 1 RR 1/89

    Wahlanfechtungsklage des nicht selbst beschwerdeberechtigten Versicherten

  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

  • BSG, 14.05.1985 - 4a RJ 21/84

    Gleichstellung mit rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung oder Tätigkeit

  • BSG, 01.03.1984 - 9a RVg 1/82

    Familienkrankenhilfe - Gewaltopferentschädigung - Heilbehandlungskosten

  • BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Behörden und Gerichte haben lediglich noch zum Zwecke der Tatsachenfeststellung zu ermitteln, wie der Arbeitgeber und gegebenenfalls das Finanzamt im Lohnsteuerabzugsverfahren die steuerrechtlichen Vorschriften gehandhabt haben und ob insoweit ausnahmsweise keine Bestandskraft eingetreten ist (vgl BSG Urteil vom 3.12.1996 - 10 RKg 8/96 - SozR 3-5870 § 1 Nr. 12 RdNr 21 mwN, dort für das Verhältnis von Ausländer- zu Kindergeldrecht als "Tatbestandswirkung" bezeichnet; vgl BSG Urteil vom 6.2.1992 - 12 RK 15/90 - SozR 3-1500 § 54 Nr. 15) .
  • BSG, 13.12.2016 - B 1 KR 29/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit gem § 105 SGB 10 -

    Anders, als die Klägerin meint, greift die Rechtsprechung nicht ein, wonach der auf Erstattung in Anspruch genommene Leistungsträger diejenigen Einwendungen, die ihm gegenüber dem Leistungsanspruch des Berechtigten zustehen, im Falle der Geltendmachung auch gegenüber dem Erstattung begehrenden Leistungsträger erheben kann (BSGE 58, 119, 126 = SozR 1300 § 104 Nr. 7 S 24; BSGE 70, 99, 104 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 15 S 41; BSG SozR 1300 § 105 Nr. 5 S 12; BFH Urteil vom 14.5.2002 - VIII R 88/01 - Juris RdNr 16 ff) .
  • BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 6/18 R

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

    Dieser Norm muss sich ein Rechtssatz entnehmen lassen, der zumindest auch den Individualinteressen des Klägers zu dienen geeignet ist (BSG Urteil vom 6.2.1992 - 12 RK 15/90 - BSGE 70, 99, 100 f = SozR 3-1500 § 54 Nr. 15 S 37 f, juris RdNr 13 mwN) und ihm die Rechtsmacht verleiht, eine Verletzung der Norm insbesondere vor Gericht geltend zu machen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht