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   BSG, 07.10.1992 - GS 2/91   

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https://dejure.org/1992,2826
BSG, 07.10.1992 - GS 2/91 (https://dejure.org/1992,2826)
BSG, Entscheidung vom 07.10.1992 - GS 2/91 (https://dejure.org/1992,2826)
BSG, Entscheidung vom 07. Oktober 1992 - GS 2/91 (https://dejure.org/1992,2826)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 71, 155
  • NZS 1993, 218
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 21.07.1977 - GS 1/76

    Gewährung einer Abfindung bezgl. eines Rentenanspruchs für eine Witwe bei

    Auszug aus BSG, 07.10.1992 - GS 2/91
    Hierzu ist nicht erforderlich, daß die Rechtsfrage im gleichen Gesetz enthalten ist und textlich übereinstimmt (vgl GrS in BSGE 44, 151, 154).

    Dies geschieht auch im Interesse der Rechtssicherheit (vgl GrS in BSGE 44, 151, 163 zu 5 mwN) und nicht zuletzt in der Erwägung, daß dieses Verständnis der Ruhensvorschriften für die Verwaltung zu einer einfach zu handhabenden Rechtsanwendung und für den einen Abfindungsantrag erwägenden Verletzten zu einem überschaubaren Risiko führt.

  • Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
    Auszug aus BSG, 07.10.1992 - GS 2/91
    Schließlich wurde für die abgefundene kleine Dauerrente bestimmt, daß diese für fünf Jahre als fortlaufend gelte (BT-Drucks IV/120 Art. 2 Nrn 3, 14 und 17).

    Die Begrenzung der Fiktion des Fortlaufens der abgefundenen kleinen Dauerrenten auf fünf Jahre entsprach dem im Entwurf des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz (UVNG) geplanten Abfindungsbetrag für kleine Dauerrenten, der mit dem Fünffachen der Jahresrente vorgesehen war (BT-Drucks IV/120 Art. 1 zu § 601 Abs. 1).

  • BSG, 26.10.1989 - 4 RLw 8/88

    Kürzung des vorzeitigen Altersgeldes nach § 4 Abs. 5 GAL

    Auszug aus BSG, 07.10.1992 - GS 2/91
    Der 5. Senat verweist hierzu auf das Urteil des 4. Senats vom 26. Oktober 1989 - 4 RLw 8/88 - (SozR 5850 § 4 Nr. 10), das sich auf das Urteil des 4b Senats vom 8. Oktober 1987 - 4b RV 25/86 - (Der Versorgungsbeamte 1988, 11) bezieht.
  • BSG, 08.10.1987 - 4b RV 25/86
    Auszug aus BSG, 07.10.1992 - GS 2/91
    Der 5. Senat verweist hierzu auf das Urteil des 4. Senats vom 26. Oktober 1989 - 4 RLw 8/88 - (SozR 5850 § 4 Nr. 10), das sich auf das Urteil des 4b Senats vom 8. Oktober 1987 - 4b RV 25/86 - (Der Versorgungsbeamte 1988, 11) bezieht.
  • BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 53/89
    Auszug aus BSG, 07.10.1992 - GS 2/91
    Er sieht sich daran jedoch durch das Urteil des 5. Senats vom 25. April 1990 - 5 RJ 53/89 - (RV 1990, 173 = AmtlMittLVA Rheinpr 1991, 75) gehindert.
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 07.10.1992 - GS 2/91
    Hinzu kommen muß die Erwägung, daß die durch eigene Beiträge erworbenen Rentenansprüche aus der Rentenversicherung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dem Eigentumsschutz nach Art. 14 GG unterliegen (BVerfGE 69, 272, 300 mwN).
  • Drs-Bund, 25.01.1963 - BT-Drs IV/938
    Auszug aus BSG, 07.10.1992 - GS 2/91
    Zunächst wurde vom Ausschuß für Sozialpolitik die nach dem Entwurf von Amts wegen mögliche Abfindung in eine solche auf Antrag des Verletzten geändert (BT-Drucks IV/938 S 65).
  • BSG, 25.02.1992 - 4 RA 14/91

    Minizeit nach Art. 20 Abs. 2 S. 1 SozSichAbk Israel, Anrechnung von

    Auszug aus BSG, 07.10.1992 - GS 2/91
    Da der Kläger seinen Anspruch auf Zahlung des KnRG ohne Berücksichtigung der Unfallrentenabfindung schon vor dem 1. Januar 1992 erhoben hat, beurteilt sich dieser Anspruch noch nach den bis dahin geltenden Rechtsvorschriften (§ 300 Abs. 2 SGB VI; dazu BSG SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1 S 2 f).
  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 32/98 R

    Verletztenrente - Abfindung - Überprüfung - Rücknahme - Anrechnung -

    Nach § 604 RVO wird die Rente in vollem Umfang mit dem Kapitalwert abgefunden mit der Folge, daß der Rentenanspruch in der Höhe der abgefundenen Rente auf Lebenszeit erlischt (Bayerisches LSG, Urteil vom 18. Januar 1989, aaO, mwN; s auch ausführlich hierzu BSGE 71, 155, 158 ff = SozR 3-2200 § 1278 Nr. 3).
  • SG Stuttgart, 02.07.2009 - S 6 U 7425/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Antrag auf Abfindung einer Verletztenrente -

    Eine inhaltliche Modifizierung der Abfindungsregelungen erfolgte durch das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz (UVNG) vom 30. April 1963 (BGBl. I S. 241), wobei noch während der parlamentarischen Beratungen eine gewisse Änderung der Entwurfsvorschrift erfolgte, wonach nunmehr (wieder) die Berücksichtigung des sog. "Kapitalwerts" als eines der für die Festsetzung der Abfindungshöhe maßgeblichen Parameter erfolgte (vgl. zum Gesetzgebungsverfahren auch die Darstellung in BSG, Beschluss des Großen Senats vom 7. Oktober 1992 [Az.: GS 2/91], dort Rn. 20 ff. - m.w.N.).
  • LSG Bayern, 19.09.2002 - L 17 U 48/02

    Höhe der Rentenabfindung (§ 76 Abs. 1 SGB VII)

    Entsprechend der verfolgten Zielsetzung nach der amtlichen Begründung sollen auf Grund der Regelung des § 76 SGB VII die Bezieher kleiner Dauerrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung durch eine großzügige Bemessung der Abfindungssumme zu Abfindungsanträgen veranlasst werden (Brackmann aaO RdNr 5 unter Verweisung auf BSG SozR 3-2200 § 1278 Nr. 3 und SozR 3-2700 § 76 Nr. 2).
  • ArbG München, 26.11.2014 - 8 Ca 7098/14

    Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf außertarifliche Zulagen von Supervisoren

    Nach dem Beschluss des Großen Senats vom 03.12.1991 (GS 2/91, Rz. 111 - zitiert nach juris) ist das nur dann nicht gegeben, wenn die Zulage völlig gestrichen wird, die Tariflohnerhöhung ganz angerechnet wird oder der Verteilungsmodus unangetastet bleibt, weil die Zulagen in einem einheitlichen und gleichen Verhältnis zum jeweiligen Tariflohn stehen und die Tariflöhne um den gleichen Prozentsatz erhöht werden.
  • LAG Hessen, 15.09.1992 - 5 TaBV 178/91

    Zahlungen des Arbeitgebers über der tarifvertraglich geschuldeten Vergütung;

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