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   BSG, 29.10.1992 - 10 RAr 14/91   

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BSG, 29.10.1992 - 10 RAr 14/91 (https://dejure.org/1992,934)
BSG, Entscheidung vom 29.10.1992 - 10 RAr 14/91 (https://dejure.org/1992,934)
BSG, Entscheidung vom 29. Oktober 1992 - 10 RAr 14/91 (https://dejure.org/1992,934)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verschulden - Rechtsanwalt - Arbeitsförderung - Nachfrist - Konkursausfallgeld - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumnis - Zurechnung - Verschuldens eines Vertreters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFG § 141 e Abs. 1 S. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 71, 213
  • NJW 1993, 1350
  • ZIP 1993, 372
  • NZS 1993, 272
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 23.10.1984 - 10 RAr 6/83

    Entgeltanspruch - Konkursausfallgeld - Vollmacht - Abtretungsempfänger -

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 10 RAr 14/91
    Zweck dieser Frist ist die Klarstellung der Rechtslage (BSG vom 23. Oktober 1984, SozR 4100 § 141e Nr. 7 S 20).
  • BSG, 10.04.1985 - 10 RAr 11/84

    Monatsfrist - Antragsfrist - Konkursausfallgeld - Fristversäumnis

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 10 RAr 14/91
    Denn hieraus folgt noch nicht, daß ihm die Versäumung der Ausschlußfrist des § 141e Abs. 1 S 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) nicht zugerechnet werden könnte (vgl BSG vom 10. April 1985, SozR 4100 § 141e Nr. 8 S 24 f).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 10 RAr 14/91
    Schließlich kann der Entstehungsgeschichte der VwGO, des SGB X und des VwVfG entnommen werden, daß der Gesetzgeber das Wiedereinsetzungsrecht im Verwaltungsverfahren und im Verfahren aller Gerichtszweige bewußt einheitlich - auch hinsichtlich des Vertreterverschuldens - gestalten wollte (vgl die ausführliche Darstellung zur Entwicklung der Zurechenbarkeit des Vertreterverschuldens im zivil- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 20. April 1982, BVerfGE 60, 253, 271 ff [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; zur angestrebten Einheitlichkeit VwGO/VwVfG/SGB X: BT-Drucks 7/910 S 55 zu § 28 des Entwurfs zum VwVfG, BT-Drucks 8/2034 S 32 zu §§ 25, 26 des Entwurfs zum SGB X).
  • BGH, 21.05.1951 - IV ZR 11/51

    Wiedereinsetzung. Tag der Urteilszustellung

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 10 RAr 14/91
    Es kommt also jeweils darauf an, ob der Dritte noch im Rahmen des ihm erteilten Auftrags tätig wird (BGH vom 21. Mai 1951, BGHZ 2, 205, 207 f; BGH vom 19. Dezember 1962, BGHZ 38, 376, 379).
  • BGH, 19.12.1962 - VIII ZR 258/62

    Armenrechtsgesuch und Wiedereinsetzung für Rechtsmittelbegründung

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 10 RAr 14/91
    Es kommt also jeweils darauf an, ob der Dritte noch im Rahmen des ihm erteilten Auftrags tätig wird (BGH vom 21. Mai 1951, BGHZ 2, 205, 207 f; BGH vom 19. Dezember 1962, BGHZ 38, 376, 379).
  • BVerwG, 20.03.1972 - II WDB 3.72
    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 10 RAr 14/91
    Deshalb stellt es in der Regel einen Wiedereinsetzungsgrund dar, wenn der Betroffene von einer Person eine falsche Auskunft erhalten hat, auf deren Sachkunde er vertrauen durfte, die er jedoch nicht mit der Wahrnehmung seiner Interessen betraut hatte (vgl Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 20. März 1972, BVerwGE 43, 332, 335).
  • BFH, 28.11.1990 - VI R 174/87

    Anforderungen für Einreichung des Antrages auf Lohnsteuerjahresausgleich

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 10 RAr 14/91
    Darüber hinaus ist jedenfalls das Verschulden einer Person dann zurechenbar, wenn sie der Betroffene ausdrücklich zu seiner Vertretung bestellt hat und die Vornahme der fristwahrenden Handlung bzw das für die Fristversäumnis ursächliche schuldhafte Verhalten in deren Aufgabenbereich fällt (so BFH vom 28. November 1990, BFH/NV 1991, 502; Söhn in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, Komm zur AO und FGO, 9. Aufl, § 110 AO, RdNr 72, Stand: November 1987; vgl auch Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 21. Januar 1972, NJW 1972, 1435, rechte Sp).
  • BSG, 26.08.1983 - 10 RAr 1/82

    Beginn der Nachfrist - Kenntnis vom Insolvenzereignis - Gebotene Sorgfalt -

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 10 RAr 14/91
    Die Regelung des § 141e Abs. 1 S 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) stellt, wie der Senat bereits entschieden hat (BSG vom 26. August 1983, BSGE 55, 284, 287 = SozR 4100 § 141e Nr. 5 S 12; BSG vom 18. Januar 1990, USK 9013 - dort allerdings mehrfach mit dem Druckfehler "rechtskundiger Arbeitnehmer" statt "rechtsunkundiger Arbeitnehmer"), eine spezialgesetzliche Ausprägung des Rechtsinstituts der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 27 SGB X/§ 67 SGG) dar.
  • LSG Niedersachsen, 27.11.1990 - L 7 Ar 2/88

    Konkursausfallgeld; Arbeitnehmer; Rechtsschutz; Gewerkschaft; Arbeitsentgelt;

    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 10 RAr 14/91
    Dann wäre es gerechtfertigt, einem Arbeitnehmer bei einem entsprechenden Versäumnis seines Bevollmächtigten nicht die Nachfrist des § 141e Abs. 1 S 3 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) zugute kommen zu lassen, sondern ihn auf evtl Regreßansprüche gegen diesen Bevollmächtigten zu verweisen (generell gegen eine derartige Zurechnung im übrigen das Berufungsgericht in seiner früheren Rechtsprechung: Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen vom 28. November 1989 - L 7 Ar 354/87 - wie im Berufungsurteil jedoch bereits Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen vom 27. November 1990 - L 7 Ar 2/88 - = NdsRpfl 1991, 210).
  • BGH, 26.03.1973 - III ZB 2&24/72
    Auszug aus BSG, 29.10.1992 - 10 RAr 14/91
    Sie hat dem Betroffenen auch das Verschulden solcher Personen zugerechnet, die er nicht beauftragt und bevollmächtigt hatte, bestimmte Erklärungen abzugeben bzw einer bestimmten Behörde oder einem Gericht gegenüber aufzutreten, sondern denen insoweit lediglich Vorbereitungshandlungen oblagen (zB die Erarbeitung einer Rechtsmittelbegründung und die Beauftragung eines zugelassenen Prozeßbevollmächtigten - BGH vom 26. März 1973, VersR 1973, 574; die Anfertigung eines Rechtsmittelgutachtens - BGH vom 13. Juli 1956, VersR 1956, 578; das Stellen einer Strafanzeige, um das angestrebte Restitutionsverfahren vorzubereiten - BGH vom 6. Juni 1978, LM Nr. 11 zu § 586 ZPO).
  • LSG Niedersachsen, 28.11.1989 - L 7 Ar 354/87
  • BSG, 02.10.2008 - B 9 VH 1/07 R

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Schädigungsfolge -

    Nach den Umständen des vorliegenden Falles (jahrelange Unfähigkeit des Beschädigten, seine Angelegenheiten selbst zu erledigen) wäre es darüber hinaus geboten gewesen, auch das Vorliegen einer stillschweigenden Vollmacht bzw einer funktionalen Vertretung zu prüfen (vgl dazu BSG SozR 3-4100 § 141e Nr. 2; BSG, Urteil vom 23.1.2008 - B 10 EG 6/07 R - SozR 4-7833 § 4 Nr. 1; BFHE 115, 12).
  • BGH, 25.04.2013 - IX ZR 65/12

    Anwaltshaftung: Verjährungsbeginn bei Versäumung einer Ausschlussfrist infolge

    Bei der Regelung des § 324 Abs. 3 Satz 3 SGB III aF, bei der es sich um eine spezialgesetzliche Ausprägung des Rechtsinstituts der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand handelte (vgl. BSGE 71, 213, 214; LSG Baden-Württemberg, aaO Rn. 23; LSG Nordrhein-Westfalen, ZInsO 2013, 36, 39), ging es nicht um die Beurteilung der Frage, ob der Arbeitnehmer den Antrag auf Insolvenzgeld rechtzeitig gestellt hatte.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - L 18 AL 340/09

    Insolvenzgeld - Nachfrist - Durchsetzung von Lohnansprüchen - Verschulden des

    Ein Arbeitnehmer hat in diesem Zusammenhang jede Fahrlässigkeit zu vertreten und muss auch nach § 21 Abs. 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) im Rahmen eines erteilten Auftrages das Verschulden eines Vertreters gegen sich gelten lassen (vgl. BSG, Urteil vom 29. Oktober 1992 - 10 RAr 14/91 = SozR 3-4100 § 141e Nr. 2; Eicher/Schlegel, SGB III, Stand Dezember 2007, § 324 Rn. 54).

    Es entspricht einem allgemeinen Rechtsgedanken, dass sich niemand einer Verantwortung, die ihm im Außenverhältnis obliegt, dadurch entledigen kann, dass er eigene Aufgaben einem Anderen zur Erledigung überträgt (vgl. BSG, Urteil vom 29. Oktober 1992, aaO).

    Insofern liegt der Fall hier anders, als in den Fällen, in denen der nur arbeitsrechtlich beauftragte Anwalt Kenntnis vom Insolvenzereignis hat und insolvenzrechtlich nichts unternimmt (vgl. BSG, Urteil vom 29. Oktober 1992, aaO).

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