Rechtsprechung
   BSG, 24.11.1992 - 12 RK 8/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,636
BSG, 24.11.1992 - 12 RK 8/92 (https://dejure.org/1992,636)
BSG, Entscheidung vom 24.11.1992 - 12 RK 8/92 (https://dejure.org/1992,636)
BSG, Entscheidung vom 24. November 1992 - 12 RK 8/92 (https://dejure.org/1992,636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 71, 244
  • NZS 1993, 360
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus BSG, 24.11.1992 - 12 RK 8/92
    Es ist anerkannt, daß das nachträgliche Erlöschen oder auch die nachträgliche Änderung einer Ermächtigung ohne Einfluß auf den Rechtsbestand einer ordnungsgemäß erlassenen Rechtsverordnung oder Satzung ist (BVerfGE 78, 179, 198 mwN; 44, 216, 226 für eine kommunale Satzung; BSG SozR 3-2200 § 180 Nr. 3 mwN).

    Besondere Umstände, die ausnahmsweise eine andere Betrachtung rechtfertigen können (vgl hierzu BVerfGE 78, 179, 199; Wilke in von Mangoldt/Klein, GG, Anm X 2 mwN), lagen nicht vor.

  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90

    Höhe der Mindestbeiträge freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 24.11.1992 - 12 RK 8/92
    Der Gesetzgeber hat nach generellen Merkmalen bestimmte und heute im Katalog des § 5 Abs. 1 SGB V aufgeführte Personengruppen als besonders schutzbedürftig angesehen und sie deshalb der Versicherungspflicht unterworfen (BSGE 70, 13 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6 und SozR 3 aaO Nr. 7).

    Der damit über den Monat Oktober 1988 hinaus fortgeltende Beitragsbescheid vom 20. Juli 1988 über einen Monatsbeitrag von 201,- DM durfte, da es sich bei Beitragsbescheiden nach der Rechtsprechung um Verwaltungsakte mit Dauerwirkung handelt (BSGE 69, 255 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 13; BSGE 70, 13 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6), nur unter den Voraussetzungen der §§ 45, 48 SGB X geändert werden.

  • BSG, 15.09.1992 - 12 RK 51/91

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Mindesteinnahmegrenze - Freiwillig

    Auszug aus BSG, 24.11.1992 - 12 RK 8/92
    Soweit der Gesetzgeber demgegenüber dem Satzungsgeber gestattet und aufgetragen hat, die Einzelheiten der Beitragsbemessung für die freiwilligen Mitglieder - ausgerichtet an der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Mitglieds - in der Satzung näher zu regeln, ist dies gleichfalls nicht zu beanstanden (BSG, Urteil vom 15. September 1992 - 12 RK 51/91 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 9).

    Über die rechtmäßige Beitragshöhe kann der Senat allein aufgrund der erhobenen Aufhebungsklage entscheiden; eines weiteren Klageantrags bedarf es nicht (BSGE 64, 100, 102 = SozR 2200 § 180 Nr. 44; BSGE 71, 137, 143 = SozR 2-2500 § 240 Nr. 9).

  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 5/91

    Aufhebung von Beitragsbescheiden

    Auszug aus BSG, 24.11.1992 - 12 RK 8/92
    Der damit über den Monat Oktober 1988 hinaus fortgeltende Beitragsbescheid vom 20. Juli 1988 über einen Monatsbeitrag von 201,- DM durfte, da es sich bei Beitragsbescheiden nach der Rechtsprechung um Verwaltungsakte mit Dauerwirkung handelt (BSGE 69, 255 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 13; BSGE 70, 13 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6), nur unter den Voraussetzungen der §§ 45, 48 SGB X geändert werden.
  • BSG, 22.09.1988 - 12 RK 12/86

    Sozialhilfe - Krankenversicherung - Beitragspflicht - Kindergeld

    Auszug aus BSG, 24.11.1992 - 12 RK 8/92
    Über die rechtmäßige Beitragshöhe kann der Senat allein aufgrund der erhobenen Aufhebungsklage entscheiden; eines weiteren Klageantrags bedarf es nicht (BSGE 64, 100, 102 = SozR 2200 § 180 Nr. 44; BSGE 71, 137, 143 = SozR 2-2500 § 240 Nr. 9).
  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 11/89

    Beitragshöhe nichtversicherungspflichtiger Mitglieder von Ersatzkassen

    Auszug aus BSG, 24.11.1992 - 12 RK 8/92
    Die (zunächst gültig gebliebene) Beitragsgestaltung für nichtversicherungspflichtige Mitglieder, deren Ehegatten nicht in der GKV versichert waren, nach der anteiligen Zurechnung des Erwerbseinkommens des Ehemanns unter Berücksichtigung unterhaltsberechtigter Kinder war vom BSG in ständiger Rechtsprechung gebilligt worden (vgl BSGE - GrS - 58, 183 = SozR 2200 § 180 Nr. 27; zuletzt SozR 3-5428 § 4 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 24.06.1985 - GS 1/84

    Das "Prinzip des halben Bruttolohns" ist bei der Grundlohnbestimmung einer

    Auszug aus BSG, 24.11.1992 - 12 RK 8/92
    Die (zunächst gültig gebliebene) Beitragsgestaltung für nichtversicherungspflichtige Mitglieder, deren Ehegatten nicht in der GKV versichert waren, nach der anteiligen Zurechnung des Erwerbseinkommens des Ehemanns unter Berücksichtigung unterhaltsberechtigter Kinder war vom BSG in ständiger Rechtsprechung gebilligt worden (vgl BSGE - GrS - 58, 183 = SozR 2200 § 180 Nr. 27; zuletzt SozR 3-5428 § 4 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 09.06.1988 - 1 RA 57/87

    Gehaltsnachzahlung - Versichertenrente - Wesentliche Änderung - Zugunsten des

    Auszug aus BSG, 24.11.1992 - 12 RK 8/92
    Dieser Beitrag ist auch bereits ab 1. Januar 1989 Rechtens; die eingetretenen Änderungen wirken sich für die Klägerin insgesamt günstig aus (§ 48 Abs. 1 S 2 Nr. 1 SGB X; vgl BSG SozR 2200 § 1255a Nr. 19).
  • BSG, 24.11.1992 - 12 RK 44/92

    Erziehungsgeld - Mindestbetrag - Gesetzliche Krankenversicherung - Freiwillige

    Auszug aus BSG, 24.11.1992 - 12 RK 8/92
    Dies gilt auch, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit kraft Gesetzes (vgl § 240 Abs. 4 SGB V) in einer Mindesthöhe fingiert wird; dann ist während des Erziehungsgeldbezugs der Mindestbeitrag fortzuentrichten (BSG, Urteil vom 24. November 1992 - SozR 3-2500 § 224 Nr. 3).
  • BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Gemeindegetränkesteuer in Bayern

    Auszug aus BSG, 24.11.1992 - 12 RK 8/92
    Es ist anerkannt, daß das nachträgliche Erlöschen oder auch die nachträgliche Änderung einer Ermächtigung ohne Einfluß auf den Rechtsbestand einer ordnungsgemäß erlassenen Rechtsverordnung oder Satzung ist (BVerfGE 78, 179, 198 mwN; 44, 216, 226 für eine kommunale Satzung; BSG SozR 3-2200 § 180 Nr. 3 mwN).
  • BSG, 24.11.1992 - 12 RK 24/91

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung während des Bezugs von Erziehungsgeld -

  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 4/92

    Rückforderung - Kindergeld - Verwaltungsakt

  • BSG, 17.07.1990 - 12 RK 16/89

    Zulässigkeit der Satzungsbestimmungen zur Bemessung der Beiträge freiwilliger

  • BSG, 25.08.1982 - 12 RK 69/81

    Befreiung von der Versicherungspflicht; Befreiungsbescheid; Begünstigender

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 27/84

    Krankengeld - Blockfrist - Krankheitszustand - Bindung an frühere Bewilligungen

  • BSG, 11.04.1984 - 12 RK 41/82

    Sicherstellung des Lebensunterhalts - Sozialhilfe - Grundlohn - Freiwillig

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • BSG, 28.05.2015 - B 12 KR 12/13 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Berücksichtigung von Einkünften aus

    e) Die unterschiedliche beitragsrechtliche Berücksichtigung von Kapitaleinkünften bei freiwillig Versicherten einerseits und Pflichtversicherten andererseits ist im Übrigen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl bereits dazu BSGE 71, 244 = SozR 3-2500 § 224 Nr. 2; BSG SozR 4-2500 § 240 Nr. 14 RdNr 22; BVerfG SozR 3-2500 § 240 Nr. 11) .
  • BSG, 09.08.2006 - B 12 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Beitragsbemessung - kein

    Der Gesetzgeber hat in der vom Solidaritätsprinzip gekennzeichneten gesetzlichen Krankenversicherung die beitragspflichtigen Einnahmen bei den Pflichtversicherten und den freiwillig Versicherten in verfassungsrechtlich zulässiger Weise unterschiedlich geregelt (vgl Urteil des Senats vom 24. November 1992, 12 RK 8/92, BSGE 71, 244, 247 f = SozR 3-2500 § 224 Nr. 2 S 6).

    Demgegenüber werden bei freiwilligen Mitgliedern die Beiträge nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen, da bei vielen freiwillig Versicherten das Arbeitsentgelt nicht als Bemessungsgrundlage in Betracht kommt, sondern typischerweise der Lebensunterhalt durch andere Einnahmearten bestritten wird (vgl Urteil des Senats vom 24. November 1992, 12 RK 8/92, BSGE 71, 244, 248 = SozR 3-2500 § 224 Nr. 2 S 7 mwN).

  • BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 6/15 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherte - Elterngeldbezug - Entrichtung von

    Wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat, ist die von § 224 Abs. 1 SGB V vermittelte Beitragsfreiheit auch dann allein auf das Elterngeld beschränkt, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit kraft Gesetzes in einer Mindesthöhe fingiert wird (vgl bereits zum Erziehungsgeld BSGE 71, 244, 247 = BSG SozR 3-2500 § 224 Nr. 2 S 5; zuletzt BSG SozR 4-2500 § 224 Nr. 1 RdNr 6) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht