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   BSG, 25.11.1992 - 2 RU 45/91   

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https://dejure.org/1992,3412
BSG, 25.11.1992 - 2 RU 45/91 (https://dejure.org/1992,3412)
BSG, Entscheidung vom 25.11.1992 - 2 RU 45/91 (https://dejure.org/1992,3412)
BSG, Entscheidung vom 25. November 1992 - 2 RU 45/91 (https://dejure.org/1992,3412)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 71, 251
  • NZS 1993, 174
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.08.1973 - 2 RU 5/72

    Unfallversicherung - Träger - Aufgaben des Bundes - Deutsche Bundespost -

    Auszug aus BSG, 25.11.1992 - 2 RU 45/91
    Der erkennende Senat hat bislang ausdrücklich offengelassen, inwieweit diese Grundsätze noch heute anwendbar sind (BSGE 36, 111, 115).

    Der Kritik von Noack (Die Problematik des Betriebsüberganges im versicherungsrechtlichen Sinne, ZfS 1970, 258) folgend, hat der Senat jedoch darauf hingewiesen, daß die genannten Kriterien jedenfalls nicht kumulativ vorliegen müssen, um einen Unternehmensübergang zu bejahen (BSGE 36, 111, 116; zustimmend Brackmann aaO).

    Der Senat hat es vielmehr in dem hier erörterten Zusammenhang als maßgeblich angesehen, wie sich der Sachverhalt nach vernünftiger Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung der Einzelumstände und der branchenüblichen Eigenarten darstellt (BSGE 36, 111, 116; BSG, Urteil vom 27. Juli 1978 - 2 RU 85/76 - HVGBG Rundschreiben (RdSchr) VB 71/80).

    Unternehmen iS der gesetzlichen Unfallversicherung ist eine planmäßige, für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten, die auf einen einheitlichen Zweck gerichtet sind und mit einer gewissen Regelmäßigkeit ausgeübt werden (vgl BSGE 36, 111, 115; 16, 79, 81; Brackmann, aaO, 504).

  • BSG, 12.06.1989 - 2 RU 53/87
    Auszug aus BSG, 25.11.1992 - 2 RU 45/91
    § 653 Abs. 3 und § 655 Reichsversicherungsordnung (RVO) stellen Sondervorschriften dar, die, wie der Senat bereits entschieden hat, in ihrem Anwendungsbereich den allgemeinen Bestimmungen der §§ 649, 669 Reichsversicherungsordnung (RVO) vorgehen (Urteil vom 11. Juni 1989 - 2 RU 53/87 - HV-Info 1989, 2016).

    Etwas anderes kann auch nicht unter Berücksichtigung der Entscheidung des Senats vom 12. Juni 1989 ( - 2 RU 53/87 - aaO) gelten.

  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus BSG, 25.11.1992 - 2 RU 45/91
    Im vorliegenden Fall wurde jedoch das Unternehmen selbst so grundlegend verändert, daß es sich auch nach außen für den Rechtsverkehr nicht als Weiterführung des bisherigen Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellte (vgl BGH NJW 1992, 911; Schiedsstelle EuM Bd 36, 19, 20).
  • BSG, 27.07.1978 - 2 RU 85/76
    Auszug aus BSG, 25.11.1992 - 2 RU 45/91
    Der Senat hat es vielmehr in dem hier erörterten Zusammenhang als maßgeblich angesehen, wie sich der Sachverhalt nach vernünftiger Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung der Einzelumstände und der branchenüblichen Eigenarten darstellt (BSGE 36, 111, 116; BSG, Urteil vom 27. Juli 1978 - 2 RU 85/76 - HVGBG Rundschreiben (RdSchr) VB 71/80).
  • BSG, 20.12.1961 - 2 RU 136/60
    Auszug aus BSG, 25.11.1992 - 2 RU 45/91
    Unternehmen iS der gesetzlichen Unfallversicherung ist eine planmäßige, für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten, die auf einen einheitlichen Zweck gerichtet sind und mit einer gewissen Regelmäßigkeit ausgeübt werden (vgl BSGE 36, 111, 115; 16, 79, 81; Brackmann, aaO, 504).
  • BSG, 25.02.1976 - 8 RU 86/75

    Frage der Zuständigkeit des Versicherungsträgers bei einer Lehrveranstaltung für

    Auszug aus BSG, 25.11.1992 - 2 RU 45/91
    Die regelmäßige Erfüllung bestimmter "Betriebs-Aufgaben" hat der Senat auch mit Urteil vom 25. Februar 1976 als wesentlich für den Unternehmensbegriff angesehen (BSGE 41, 214, 216).
  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 11/98 R

    Berufsgenossenschaft - sachliche Zuständigkeit - Ausgliederung -

    Diese Kriterien müssen nicht kumulativ vorliegen; maßgeblich ist, wie sich der Sachverhalt nach vernünftiger Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung der Einzelumstände und der branchenüblichen Eigenarten darstellt (BSGE 36, 111, 116 = SozR Nr. 1 zu § 653 RVO; BSGE 71, 251, 253 f = SozR 3-2200 § 653 Nr. 1 mwN).

    Diese Voraussetzung darf nicht so eng ausgelegt werden, daß der Begriff des wirtschaftlich Neuen dem Maßstab der vernünftigen Verkehrsanschauung nicht mehr gerecht wird (BSGE 71, 251, 253 f = SozR 3-2200 § 653 Nr. 1 mwN).

    Hierunter wird eine planmäßige, für eine gewisse Dauer bestimmte Vielzahl von Tätigkeiten verstanden, die auf einen einheitlichen Zweck gerichtet sind und mit einer gewissen Regelmäßigkeit ausgeübt werden (BSGE 71, 251, 254 = SozR 3-2200 § 653 Nr. 1 mwN).

  • BSG, 05.10.1995 - 2 RU 34/94

    Übergang der Funktionsnachfolge bei Eigenunfallversicherungsträgern

    § 653 Abs. 3 Satz 1 RVO stellt sich damit - ggf i.V.m. den Verweisungsvorschriften der §§ 655, 657 Abs. 3 RVO - im Verhältnis zu den §§ 669 Abs. 1, 649 Abs. 1 RVO als Sondervorschrift für die ein Unternehmen übernehmende, für kraft Bezeichnung zuständig werdende oder aus einer BG austretende EUV-Träger dar (BSGE 71, 251, 253; BSG Urteil vom 12. Juni 1989 - a.a.O. -).
  • BSG, 14.12.1995 - 2 RU 40/94

    Anspruch auf Rückerstattung einer geleisteten und zurückgezahlten Erstattung -

    Abweichend vom Anwendungsbereich dieser allgemeinen Bestimmungen der §§ 649, 669 RVO gelten bei EUV-Trägern, wie Bund, Land, Gemeinde, Sondervorschriften für den Übergang der Unfallast (vgl BSG Urteil vom 12. Juni 1989 aaO; BSGE 71, 251, 253; BSG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 RU 34/94 -).
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