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   BSG, 25.06.1992 - 2 RU 14/92   

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BSG, 25.06.1992 - 2 RU 14/92 (https://dejure.org/1992,1925)
BSG, Entscheidung vom 25.06.1992 - 2 RU 14/92 (https://dejure.org/1992,1925)
BSG, Entscheidung vom 25. Juni 1992 - 2 RU 14/92 (https://dejure.org/1992,1925)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 71, 38
  • NJW 1993, 221
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.09.1986 - 2 RU 1/86
    Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 14/92
    Denn schon das RVA erkannte, daß Rechtsunkenntnis und Rechtsanwendungsunkenntnis nicht als Verhältnisse anzusehen sind, die außerhalb des Willens eines Berechtigten liegen (RVA Breith 1914, 343 zu § 1253 S 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) idF vom 19. Juli 1911 - RGBl 509 - mit der gleichen Rechtsproblematik; EuM Bd 21, 381, 387; 24, 12, 13; BSG SozR Nrn 6 und 10 zu § 145 SGG; BSG vom 26. September 1986 - 2 RU 1/86 - vollständig abgedruckt in Breith 1987, 370; vgl Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl S 232s I).

    Nachdem § 1546 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) idF des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz (UVNG) nicht mehr die totale Anspruchsvernichtung bewirkt, sondern nur noch den Leistungsbeginn auf den Antragsmonat hinausschiebt, trifft das erst recht auf die geltende Rechtslage zu (vgl BSG Urteil vom 26. September 1986 aaO).

  • BGH, 16.12.1986 - VI ZR 5/86

    Haftungsausschluß bei Vornahme unentgeltlicher Arbeiten an einem Pkw

    Auszug aus BSG, 25.06.1992 - 2 RU 14/92
    Während er damit dem Grunde nach in zwei Instanzen Erfolg hatte (Urteile des Landgerichts [LG] Wuppertal vom 7. August 1985 - 4 O 422/83 - und des Oberlandesgerichts [OLG] Düsseldorf vom 18. Dezember 1985 - 3 U 59/85 -), wies der Bundesgerichtshof (BGH) die Klage ab (Urteil vom 16. Dezember 1986 - VI ZR 5/86 -), weil der Unfall des Versicherten als Arbeitsunfall zu qualifizieren sei (§ 548 Abs. 1 i.V.m. § 539 Abs. 2 und § 539 Abs. 1 Nr. 1 Reichsversicherungsordnung [RVO]) mit der Folge, daß die zivilrechtlichen Ansprüche des Versicherten auf Ersatz seines unfallbedingten Personenschadens nach § 636 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) ausgeschlossen seien.
  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95

    Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses bei der Aufnahme von neuen

    Die Aufnahme von Leistungspositionen in den EBM-Ä stellt nicht anders als die erstmalige Festsetzung oder spätere Änderung der punktmäßigen Bewertung bestimmter ärztlicher (bzw zahnärztlicher) Leistungen einen Akt der Normsetzung dar (vgl BSGE 71, 41, 45 [BSG 25.06.1992 - 2 RU 14/92] = SozR 3-2500 § 87 Nr. 4 und Senatsurteil vom 8. Mai 1996 - BSGE 78, 191 [BSG 08.05.1996 - 6 RKa 49/95] = SozR 3-2200 § 368i Nr. 1 für den zahnärztlichen Bereich - sowie BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 5 S 22für den ärztlichen Bereich).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.06.2000 - L 5 U 144/99

    Zur Anwendung der Ausschlussfrist des § 1546 RVO für Verwaltungsakte ab 1997

    Auch eine nicht auf Verschulden beruhende Unkenntnis von Rechtsvorschriften liegt grundsätzlich nicht außerhalb des Willens des Antragstellers (BSGE 16, S. 7, 11, Brackmann, Handbuch der gesetzlichen Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand: 1989 S. 232 s 1; vgl. auch BSG SozR 3-2200 § 1546 Nr. 1).

    Nachdem § 1546 Abs. 1 RVO in der hier anwendbaren Fassung nicht mehr die totale Anspruchsvernichtung bewirkt, sondern nur noch den Leistungsbeginn auf den Antragsmonat hinausschiebt, trifft das erst recht auf die geltende Rechtslage zu (BSG, SozR 3-2200 § 1546 Nr. 1).

    Das Handeln bzw. Unterlassen der entsprechenden Stellen, die nicht solche im Sinne des § 15 bzw. § 16 SGB I sind, lassen daher keinen notwendigen öffentlich-rechtlichen Vertrauensschutz für den Anspruchsberechtigten entstehen, den etwa die Beklagte als gesetzlicher Unfallversicherungsträger gegen sich gelten lassen muß (BSG SozR 3-2200 § 1546 Nr. 1).

  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 4/01 R

    Unfallversicherungsrecht - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Versicherungsfall vor

    Die etwaige Unkenntnis dieses rechtlichen Umstandes als Grund für die verspätete Anmeldung seines Anspruchs begründet jedoch keine Verhältnisse, die außerhalb seines Willens lagen (vgl BSGE 71, 38, 40 = SozR 3-2200 § 1546 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 28.06.1995 - L 3 U 1006/93

    Verspätete Anmeldung eines Arbeitsunfalles

    Denn die Unkenntnis von gesetzlichen Bestimmungen hindert den Ablauf der Frist nicht, weil jedem zuzumuten ist, sich über den Inhalt gesetzlicher Bestimmungen zu unterrichten (BSG SozR § 145 SGG Nrn. 6, 10; BSGE 16, 7; 71, 38; Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand: 1/95, § 1546 RVO Rdnr. 6).

    Erfolgt die verspätete Anspruchsanmeldung wie hier nicht aufgrund von Verhältnissen, die außerhalb des Willens des Antragstellers lagen, so ist der Rentenanspruch nach § 1546 Abs. 1 RVO für die Zeit vor der Antragstellung, d.h. dem Beginn des Anmeldemonats, ausgeschlossen (Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, a.a.O., Rdnr. 5; Pickel, SGb 64, 320 und Spinnarke, SGb 65, 396; BSGE 71, 38 und BSG in Breithaupt 1987, 370).

  • LSG Bayern, 12.02.2003 - L 2 U 82/01

    Beginn des Anspruchs auf Verletztenrente; Anmeldefrist für Unfallentschädigungen;

    Damit stehen dem Versicherten eine Vielzahl von Stellen zur Verfügung, an die er sich wenden kann und mit deren Rat er erfolgreich Nachteile vermeiden kann, die zum Beispiel § 1546 Abs. 1 RVO bewirkte (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1546 Nr. 1).

    Eine mögliche Rechtsunkenntnis des Klägers würde hierfür nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, nicht ausreichen (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1546 Nr. 1 RVO; BSG Urteil vom 2. Mai 2001, Az.: B 2 U 19/00 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.1999 - L 10 V 37/98

    Leistung von Versorgungskrankengeld ; Bluttransporte als Zivildiensttätigkeit;

    Die Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen rechtfertigt die Annahme unvermeidbarer Umstände grundsätzlich nicht (BSG vom 25.06.1992 - 2 RU 14/92 -).

    Abgesehen davon, daß diese Vorschrift rechtssystematisch bedenklich ist (so zutreffend Fehl aaO zu § 18 Rdn. 12), weil Rechtsunkenntnis grundsätzlich kein Grund für die verspätete Geltendmachung eines Antrags ist (vgl. BSG vom 25.06.1992 - 2 RU 14/92 - zu § 1546 RVO), handelt es sich hierbei ohnehin nur um ein zusätzliches Kriterium, das im Rahmen der Prüfung, ob die Verfristung vermeidbar war, zu berücksichtigen ist.

  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 39/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - kein Erstattungsanspruch der

    Nach Abs. 1 Satz 1 dieser mit dem 1. Januar 1997 (s Art. 35 Nr. 1 des Unfallversicherungs-Einordnungsgesetzes vom 7. August 1996 - BGBl I 1254) außer Kraft getretenen Vorschrift, deren ab 1. Januar 1976 geltende Fassung des Gesetzes vom 11. Dezember 1975 (BGBl I 3015) hier maßgebend ist, beginnen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich erst mit dem Ersten des Antragsmonats, wenn die Unfallentschädigung nicht von Amts wegen festgestellt und der Anspruch später als zwei Jahre nach dem Unfall angemeldet wird (vgl BSGE 71, 38 = SozR 3-2200 § 1546 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 28.09.2010 - L 3 U 335/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallrente - Arbeitsunfall - Gesundheitsstörung

    Im Übrigen habe es die Beklagte zu Recht abgelehnt, dem Kläger Verletztenrente für die Vergangenheit zu gewähren, nachdem ihr der Unfall erst im Jahr 2001 angezeigt worden sei (BSG, Urteil vom 25.06.1992 - 2 RU 14/92).

    Auch wenn der ehemalige Arbeitgeber des Klägers dolos gehandelt hat und aktenkundig wegen Falschaussage strafrechtlich verurteilt worden ist, geht eine diesbezügliche Rechtsunkenntnis bzw. die nicht rechtzeitig erfolgte Anmeldung des Entschädigungsanspruchs in der Frist von zwei Jahren nach dem Unfall zu Lasten des Klägers (BSG, Urteil vom 25.06.1992 - 2 RU 14/92).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.1999 - L 15 U 170/99

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls; Geltendmachung von

    Verfolgt nämlich eine Person in Wirklichkeit wesentlich allein ihre eigenen Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 2 Abs. 2 SGB VII wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätiger unter Versicherungsschutz (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119; Urteile vom 25.11.1992 - 2 RU 48/91 - und vom 25.08.1992 - 2 RU 14/92 -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.12.2007 - L 1 U 56/06

    gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche

    Der mit der Verrichtung verbundenen Handlungstendenz kommt dabei ausschlaggebende Bedeutung zu (BSG, SozR 2200 § 539 Nr. 119, BSG v. 25. November 1992 - 2 RU 48/91 - und vom 25. August 1992 - 2 RU 14/92).
  • SG Düsseldorf, 14.03.2006 - S 3 (6) U 176/03

    Anspruch auf Gewährung einer höheren Verletztenrente; Minderung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2002 - L 15 U 224/00

    Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls; Vertrag über eine einmalige Beförderung in

  • LSG Berlin, 24.02.2004 - L 2 U 14/03

    Analoge Geltung der Grundsätze über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2009 - L 9 U 155/06
  • LSG Bayern, 12.01.2000 - L 2 U 418/96
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