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   BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 24/91   

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BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 24/91 (https://dejure.org/1992,866)
BSG, Entscheidung vom 28.07.1992 - 5 RJ 24/91 (https://dejure.org/1992,866)
BSG, Entscheidung vom 28. Juli 1992 - 5 RJ 24/91 (https://dejure.org/1992,866)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausländer - Kindeserziehung - Inland - Anrechnung von Kindeserziehungszeiten - Aufenthaltsstatus - Duldung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVO § 1227 a; SGB I § 30; SGB VI § 3; SGB VI § 54; SGB VI § 55; SGB VI § 56; SGB VI § 249; AuslG a. F. § 5; AuslG a. F. § 17; AsylVFG § 20
    Zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei Asylbewerbern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 71, 78
  • FamRZ 1993, 425 (Ls.)
  • VersR 1993, 632
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 27.09.1990 - 4 REg 30/89

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Asylbewerber

    Auszug aus BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 24/91
    Ausländer, die ihr Kind im Inland erziehen, haben keinen Anspruch auf Anrechnung von Kindererziehungszeiten, wenn ihr ausländerrechtlicher Aufenthaltsstatus während des möglichen Anrechnungszeitraums nur vorübergehend geduldet und nicht rechtlich beständig gestaltet ist (i. A. an und Fortführung von BSGE 67, 243 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 2 BSG vom 28.11.1990 - 4 REg 17/89).

    Für den Bereich des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG) hat der 4. Senat des BSG ua mit Urteilen vom 27. September 1990 (BSGE 67, 243 = SozR 3-7833 S 1 Nr. 2) und 28. November 1990 (4 REg 17/89 - nicht veröffentlicht) den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland iS von § 1 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) nicht auf alle Ausländer angewendet, die sich (faktisch) im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern für diesen Begriff auch auf den ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus abgestellt.

    Dies gilt zunächst insoweit, als auch der erkennende Senat davon ausgeht, daß die in § 30 Abs. 3 SGB I enthaltene Legaldefinition den Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltes grundsätzlich für alle Bücher des SGB einheitlich umschreibt, die konkrete normative Bedeutung dieses Begriffs sich jedoch erst aus dem Gesetz ergibt, das ihn verwendet und nach dessen Sinn und Zweck er ausgelegt werden muß (vgl BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 2 S 10).

    Auch für § 56 Abs. 3 S 1 SGB VI gilt, daß diese Vorschrift eine einseitige Kollisionsnorm ist, die den persönlichen Anwendungsbereich des Gesetzes - Begünstigung der Kindererziehenden - einschränkt (vgl dazu für den Bereich des Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 2 S 9).

  • BSG, 28.11.1990 - 4 REg 17/89
    Auszug aus BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 24/91
    Ausländer, die ihr Kind im Inland erziehen, haben keinen Anspruch auf Anrechnung von Kindererziehungszeiten, wenn ihr ausländerrechtlicher Aufenthaltsstatus während des möglichen Anrechnungszeitraums nur vorübergehend geduldet und nicht rechtlich beständig gestaltet ist (i. A. an und Fortführung von BSGE 67, 243 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 2 BSG vom 28.11.1990 - 4 REg 17/89).

    Für den Bereich des Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG) hat der 4. Senat des BSG ua mit Urteilen vom 27. September 1990 (BSGE 67, 243 = SozR 3-7833 S 1 Nr. 2) und 28. November 1990 (4 REg 17/89 - nicht veröffentlicht) den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland iS von § 1 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) nicht auf alle Ausländer angewendet, die sich (faktisch) im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern für diesen Begriff auch auf den ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus abgestellt.

  • BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90

    Aufteilung der Pflichtversicherung bei Kindererziehung zwischen Vater und Mutter,

    Auszug aus BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 24/91
    Dieser Vormerkungsbescheid muß inhaltlich zutreffend sein (vgl BSG SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7).
  • BSG, 07.10.1991 - 4 REg 12/91

    Aussetzung des Rechtsstreits bei schwebendem Asylverfahren

    Auszug aus BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 24/91
    Die insoweit bestehende Ausnahme, daß eine die Asylberechtigung feststellende Entscheidung auch Rückwirkung entfaltet (vgl BSGE 65, 261, 263 [BSG 14.09.1989 - 4 REg 7/88] = SozR 7833 § 1 Nr. 7 und SozR 3-1500 § 114 Nr. 2) kommt hier nicht in Betracht, denn der Asylantrag der Klägerin ist rechtsverbindlich abgelehnt.
  • BVerfG, 14.05.1991 - 1 BvR 300/91

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Erziehungsgeld während der Dauer des

    Auszug aus BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 24/91
    Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durch Beschluß vom 14. Mai 1991 (SozR 3-7833 § 1 Nr. 4) bestätigt, daß es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn während des Asylverfahrens das Bestehen eines gewöhnlichen Inlandsaufenthaltes iS des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) durch das BSG verneint worden ist, auch wenn die Ausländerbehörde später nach rechtsverbindlicher Ablehnung des Asylantrags von einer Abschiebung des Antragstellers abgesehen hat.
  • BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 4/92

    Asylbewerber - Gewöhnlicher Aufenthalt - Feststellung - Zeitpunkt - Familienasyl

    Auszug aus BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 24/91
    Über den besonderen Fall, daß die Asylberechtigung nachträglich festgestellt wird, war hier nicht zu entscheiden (vgl hierzu das Urteil vom heutigen Tage SozR 3-2600 § 56 Nr. 3).
  • BSG, 28.06.1984 - 3 RK 27/83

    Familienkrankenhilfe - Asylbewerber - Familienhilfe

    Auszug aus BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 24/91
    Die Frage, wann ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist vom BSG ungeachtet der vereinheitlichenden Definition des gewöhnlichen Aufenthalts in § 30 Abs. 3 SGB I für den Bereich verschiedener Sozialgesetze unterschiedlich beantwortet worden (vgl für den Bereich der gesetzlichen KV: BSGE 57, 93 = SozR 2200 § 205 Nr. 56; für den Geltungsbereich des BKGG: BSGE 53, 294 = SozR 5870 § 1 Nr. 10 und aaO Nr. 14).
  • BSG, 25.02.1992 - 4 RA 34/91

    Fortführung nichtabgeschlossener Verfahren zur Vormerkung oder Anerkennung

    Auszug aus BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 24/91
    Von § 300 Abs. 1 SGB VI abweichende Regelungen greifen hier nicht ein (vgl hierzu auch BSG, Urteil vom 25. Februar 1992 - 4 RA 34/91 = SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2).
  • BSG, 14.09.1989 - 4 REg 7/88

    Gewöhnlicher Aufenthalt iS. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 BErzGG bei Asylbewerbern

    Auszug aus BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 24/91
    Die insoweit bestehende Ausnahme, daß eine die Asylberechtigung feststellende Entscheidung auch Rückwirkung entfaltet (vgl BSGE 65, 261, 263 [BSG 14.09.1989 - 4 REg 7/88] = SozR 7833 § 1 Nr. 7 und SozR 3-1500 § 114 Nr. 2) kommt hier nicht in Betracht, denn der Asylantrag der Klägerin ist rechtsverbindlich abgelehnt.
  • BSG, 15.06.1982 - 10 RKg 26/81
    Auszug aus BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 24/91
    Die Frage, wann ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist vom BSG ungeachtet der vereinheitlichenden Definition des gewöhnlichen Aufenthalts in § 30 Abs. 3 SGB I für den Bereich verschiedener Sozialgesetze unterschiedlich beantwortet worden (vgl für den Bereich der gesetzlichen KV: BSGE 57, 93 = SozR 2200 § 205 Nr. 56; für den Geltungsbereich des BKGG: BSGE 53, 294 = SozR 5870 § 1 Nr. 10 und aaO Nr. 14).
  • BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 4/92

    Ausländergesetz

    Der erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung mit Urteil vom heutigen Tage in der Sache 5 RJ 24/91 (zur Veröffentlichung vorgesehen) aus den dort angeführten Gründen für den Bereich der Kindererziehungszeiten angeschlossen.
  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 59/93

    Gewöhnlicher Aufenthalt polnischer Asylbewerber während des Asylverfahrens

    Soweit demgegenüber von einzelnen Senaten des BSG betont worden ist, daß sich die konkrete Bedeutung des Begriffs des gewöhnlichen Aufenthaltes iS des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I erst aus dem Gesetz ergebe, das ihn anwende (vgl. BSGE 62, 67, 71 = SozR 7833 § 1 Nr. 1; BSGE 67, 243, 246 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 2; BSGE 71, 78, 80 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 2; ausdrücklich offengelassen in BSG, Urteile vom 24. März 1992 - 14b/4 REg 12/90 - Umdruck S 5 f. und vom 9. September 1992 - 14b/4 REg 25/91 - Umdruck S 5), vermag der erkennende Senat dem nicht zu folgen.

    Dies treffe - so der 5. Senat (vgl. BSGE 71, 78 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 2) unter Heranziehung der Rechtsprechung des BSG zu § 1 BErzGG - grundsätzlich für Asylbewerber während der Dauer des Asylverfahrens zu, soweit deren Antrag rechtsverbindlich abgelehnt worden sei (zur Bejahung eines gewöhnlichen Aufenthaltes bei Asylberechtigten vgl. BSG SozR 3-2600 § 56 Nr. 3).

    Gab eine derartige ausländerbehördliche Übung den Klägern schon bei ihrer Einreise die Sicherheit, im Inland bleiben zu dürfen und nicht abgeschoben zu werden, so reicht dieser Umstand nach der Rechtsprechung des BSG zu § 1 BErzGG, die nach Auffassung des 4., 5. und 8. Senats des BSG auch für die Bestimmung des Begriffs des gewöhnlichen Aufenthalts im Rentenversicherungsrecht maßgebend sein soll (vgl. BSGE 70, 138, 140 = SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2; BSGE 71, 78, 81 - SozR 3-2600 § 56 Nr. 2; BSG SozR 3-2600 § 56 Nr. 3; SozR 3-6710 Art. 1 Nr. 1; SozR 3-2600 § 56 Nr. 7; BSG, Urteile vom 9. Mai 1995 - 8 RKn 2/94 -, - 8 RKn 5/94 -, - 8 RKn 11/94 -) unter ausländerrechtlichem Gesichtspunkt für die Bejahung eines gewöhnlichen Aufenthaltes aus (vgl. BSG SozR 7833 § 1 Nr. 4; ähnlich auch zu § 1 BKGG: BSGE 63, 47 = SozR 5870 § 1 Nr. 14).

    Soweit der 5. Senat des BSG - im Anschluß an den 4. Senat des BSG (vgl. BSGE 67, 243) - entschieden hat, daß eine später erteilte unbefristete Aufenthaltserlaubnis einen bis dahin nur geduldeten und deshalb nur vorübergehenden Aufenthalt nicht rückwirkend für die Zeit vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum gewöhnlichen Aufenthalt mache (vgl. BSGE 71, 78, 80), bezieht sich dies nicht auf den hier zu beurteilenden Fall, wo der Asylbewerber bereits während des Asylverfahrens nicht mit einer späteren Abschiebung zu rechnen brauchte.

  • BSG, 18.07.2007 - B 12 P 4/06 R

    Zuständigkeit - Durchführung - Pflegeversicherung bei Deutscher

    Zwar kann die Auslegung einer Vorschrift des SGB I unter Berücksichtigung der konkreten Regelungsmaterie des jeweils anzuwendenden besonderen Buches des Sozialgesetzbuches unterschiedlich erfolgen (vgl zB zum gewöhnlichen Aufenthalt iS von § 30 Abs. 1 und 3 SGB I für das Erziehungsgeld, die Rentenversicherung und die Krankenversicherung die Urteile vom 27.9.1990, 4 REg 30/89, BSGE 67, 243, 246 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 2, vom 28.7.1992, 5 RJ 24/91, BSGE 71, 78, 80 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 2 und vom 30.4.1997, 12 RK 30/96, BSGE 80, 209, 211 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 12).
  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 30/96

    Familienversicherung von Asylbewerbern

    Asylbewerber, deren Aufenthalt nur zur Durchführung des Asylverfahrens gestattet ist, können in der Krankenversicherung familienversichert sein (Fortführung von BSG vom 28.6.1984 - 3 RK 27/83 = BSGE 57, 93 = SozR 2200 § 205 Nr. 56; Abgrenzung zu BSG 28.7.1992 - 5 RJ 24/91 = BSGE 71, 78 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 2).

    Für die Kindererziehungszeiten in der RV - § 56 Abs. 2 Nr. 2 iVm Abs. 3 S 1 SGB VI: BSGE 71, 78 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 2 und SozR 3-2600 § 56 Nr. 7).

    In der genannten Rechtsprechung zum Kindergeld, zum Erzg und zu den Kindererziehungszeiten in der RV ist im übrigen stets auf die besonderen Zwecksetzungen der jeweils anzuwendenden Gesetze abgestellt und der Unterschied zur KV gesehen worden (vgl zB BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 1 und BSGE 71, 78 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 2).

  • BSG, 27.01.1994 - 5 RJ 16/93

    Gewöhnlicher Aufenthalt - Aufenthaltserlaubnis - Berechtigung

    In den Entscheidungsgründen hat es im wesentlichen ausgeführt: Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl insbesondere Urteil vom 28. Juli 1992 - 5 RJ 24/91 -) sei ein gewöhnlicher Aufenthalt der Klägerin im Inland iS von § 56 SGB VI zu bejahen.

    Der erkennende Senat hat sich der aufgezeigten und vom BVerfG nicht beanstandeten Rechtsprechung des 4. Senats für den Bereich der Kindererziehungszeiten angeschlossen (vgl Urteil vom 28. Juli 1992 - 5 RJ 24/91 - = SozR 3-2600 § 56 Nr. 2).

  • BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 12/97 R

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten - srilankischer Staatsangehöriger

    Nach der Rechtsprechung des BSG, insbesondere dem Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juli 1992 - 5 RJ 24/91 - könne der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts gemäß § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I nur hinreichend unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks des jeweiligen Sozialleistungsbereichs bestimmt werden, der ihn verwende.

    Auch wenn es sich nicht um solche Daten handelt, hat die Klägerin Anspruch darauf, daß der gleichwohl darüber erteilte Bescheid inhaltlich zutreffend ist (vgl Senatsurteil vom 28. Juli 1992 - 5 RJ 24/91 - SozR 3-2600 § 56 Nr. 2).

    Insbesondere die Frage, wann ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist für den Bereich verschiedener Sozialgesetze unterschiedlich beantwortet worden (vgl die ausführlichen Darstellungen in den Urteilen des BSG vom 28. Juli 1992 - 5 RJ 24/91 - BSGE 71, 78 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 2, vom 9. August 1995 - 13 RJ 59/93 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 15 und vom 30. April 1997 - 12 RK 30/96 - SozR 3-2500 § 10 Nr. 12).

  • BSG, 22.10.1998 - B 5/4 RA 80/97 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Auch wenn es sich nicht um solche Daten handelt, hat die Klägerin Anspruch darauf, daß ein gleichwohl darüber erteilter Bescheid inhaltlich zutreffend ist (Senatsurteil vom 28. Juli 1992 - 5 RJ 24/91 - BSGE 71, 78, 79 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 2; BSG-Urteil vom 17. November 1992 - 4 RA 15/91 - BSGE 71, 227, 229 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2004 - L 11 RJ 1912/04

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Asylbewerber

    Dies gelte auch für die Fälle, in denen die Abschiebung ausgesetzt und eine Duldung ausgesprochen werde (Hinweis auf Urteile des Bundessozialgerichts vom 28.11.1990 und vom 28.07.1992 in SozR 3-2600 § 56 Nr. 2).

    Sie haben vor bindender oder rechtskräftiger Feststellung des Asylrechts ihren gewöhnlichen Aufenthalt regelmäßig nicht im Inland (BSGE 49, 254; 58, 294; 62, 67; 67, 243; BSG SozR 3 - 2600 § 56 Nr. 2, 3, 11).

  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 39/98 R

    Vormerkung der Kindererziehung im Ausland

    Maßgeblich ist dabei auf die Verhältnisse zu Beginn des Auslandsaufenthalts abzustellen (vgl BSG SozR 3-2600 § 56 Nr. 2 S 6; ebenso der 5. Senat des BSG in SozR 3-2600 § 56 Nr. 7 S 33).

    Maßgeblich sind vielmehr die Bewertung der gesamten Umstände im Zeitpunkt der Kindererziehung als dem Zeitpunkt des Eintritts der Versicherungspflicht (vgl BSG SozR 3-2600 § 56 Nr. 2 S 6; ebenso der 5. Senat des BSG, BSG SozR 3-2600 § 56 Nr. 7 S 33), die darüber Aufschluß geben können, ob die Verlegung des Erziehungsorts ins Ausland anfänglich (und während der Dauer dieser Zeit) als endgültige Lösung des Erziehenden vom inländischen Arbeits- und Sozialleben oder aber nur als deren vorübergehende Lockerung angelegt war.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2017 - L 1 R 449/13
    Auch für die Auslegung des Begriffes in § 56 Abs. 3 Satz 1 SGB VI ist dabei - wie im BErzGG - der ausländerrechtliche Aufenthaltsstatus eines Ausländers zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 28.07.1992, 5 RJ 24/91, juris 16 mwN).

    Der Asylbewerber, der während der ersten 12 Monate der Kindererziehung - wie die Klägerin in den hier maßgeblichen ersten 3 Jahren der Erziehung des Kindes K. und betreffend die Erziehung des Kindes J. bis zum 06.08.2006 - nur im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder nur geduldet ist, hält sich demnach während dieser Kindererziehungszeit nicht gewöhnlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland iS von § 56 Abs. 3 SGB VI auf (BSG, Urteil vom 28.07.1992, 5 RJ 24/91, juris 17; BSG, Urteil vom 27.01.1994, 5 RJ 16/93, juris 28).

    Der Gesetzgeber hat aber nicht auf die Umstände im Zeitpunkt der Leistungsgewährung abgestellt, sondern durch die Ausgestaltung der Kindererziehungszeit als Zeit der Versicherungspflicht auf die zur Zeit der womöglich anrechenbaren Kindererziehung maßgebenden Umstände (BSG, Urteil vom 28.07.1992, 5 RJ 24/91, juris 18; BSG, Urteil vom 27.01.1994, 5 RJ 16/93, juris 29; BSG, Urteil vom 18.02.1998, B 5 RJ 12/97 R, juris 16 mwN).

  • BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R

    Schwerbehindertenrecht - Ausländer - rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt -

  • BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 9/98 R

    Gewöhnlicher Aufenthalt eines polnischen Asylbewerbers im Bundesgebiet -

  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 59/97

    Zuordnung von Kindererziehungszeiten zum überwiegend erziehenden Elternteil

  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2015 - L 2 R 5352/13
  • BSG, 15.03.1995 - 5 RJ 28/94

    Geltungsbereich des SGB - Aufenthalt in der BRD - Ehegatten

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2022 - L 3 R 721/17

    Rente wegen Erwerbsminderung - allgemeine Wartezeit - Kindererziehungszeiten -

  • LSG Hessen, 14.07.2015 - L 9 AS 279/15

    Anspruch eines hilfebedürftigen ausländischen Sozialhilfeempfängers auf Gewährung

  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2015 - L 5 R 3610/14
  • BSG, 19.12.1995 - 4 RA 84/94

    Vormerkung einer Anrechnungszeit wegen einer abgeschlossenen Hochschulausbildung

  • BSG, 09.05.1995 - 8 RKn 2/94

    Anspruch auf Altersruhegeld aus der deutschen Rentenversicherung - Ablehnung der

  • BSG, 09.05.1995 - 8 RKn 5/94

    Anspruch auf Knappschaftsruhegeld - Anspruch als Rechtsnachfolger des

  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2016 - L 2 SO 5272/15
  • BSG, 20.11.2017 - B 5 R 221/17 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und

  • BSG, 09.05.1995 - 8 RKn 11/94

    Anspruch auf Witwenrente aus der Versicherung eines verstorbenen Ehegatten -

  • LSG Hessen, 02.07.2013 - L 9 AS 183/13

    Folgenabwägung bei der Bewilligung von Leistungen für einen Unionsbürger durch

  • LSG Berlin, 14.01.2004 - L 6 RA 22/02

    Vormerkung des Tatbestandes einer Pflichtbeitragszeit wegen der Pflege eines

  • LSG Bayern, 07.12.2005 - L 19 R 433/05

    Berücksichtigung der Zeit des militärischen Dienstes und der Kriegsgefangenschaft

  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 25/91

    Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen auf Erziehungsgeld - Besitz einer

  • LSG Niedersachsen, 11.08.1993 - L 10 J 13/92

    Aufenthalt; Gewöhnlich; Kindererziehungszeit; Ausländer; Rentenversicherung;

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