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   BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 2/92   

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https://dejure.org/1992,1850
BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 2/92 (https://dejure.org/1992,1850)
BSG, Entscheidung vom 28.07.1992 - 5 RJ 2/92 (https://dejure.org/1992,1850)
BSG, Entscheidung vom 28. Juli 1992 - 5 RJ 2/92 (https://dejure.org/1992,1850)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 71, 82
  • NZS 1993, 80
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.01.1983 - 11 RA 4/82

    Selbstversicherung - Bisheriger Beruf - Bestimmung - Beiträge - Bezeichnungsgebot

    Auszug aus BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 2/92
    Dies hat das BSG zunächst für die bis vor dem 1. Januar 1956 sogenannten Selbstversicherten, die danach ihre Versicherung als freiwillige Versicherung nach Art. 2 § 4 Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz (ArVNG) fortgesetzt hatten, entschieden (BSGE 25, 129 = BSG SozR Nr. 60 zu § 1246 RVO, Nr. 64 aaO und SozR 2200 § 1246 Nr. 105; bestätigt durch Beschluß vom 7. Oktober 1987 - 4a BJ 101/87 - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 28.07.1966 - 12 RJ 568/64

    Berufsunfähigkeit - Zumutbare Tätigkeiten - Selbstversicherter - Berücksichtigung

    Auszug aus BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 2/92
    Dies hat das BSG zunächst für die bis vor dem 1. Januar 1956 sogenannten Selbstversicherten, die danach ihre Versicherung als freiwillige Versicherung nach Art. 2 § 4 Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz (ArVNG) fortgesetzt hatten, entschieden (BSGE 25, 129 = BSG SozR Nr. 60 zu § 1246 RVO, Nr. 64 aaO und SozR 2200 § 1246 Nr. 105; bestätigt durch Beschluß vom 7. Oktober 1987 - 4a BJ 101/87 - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 07.10.1987 - 4a BJ 101/87
    Auszug aus BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 2/92
    Dies hat das BSG zunächst für die bis vor dem 1. Januar 1956 sogenannten Selbstversicherten, die danach ihre Versicherung als freiwillige Versicherung nach Art. 2 § 4 Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz (ArVNG) fortgesetzt hatten, entschieden (BSGE 25, 129 = BSG SozR Nr. 60 zu § 1246 RVO, Nr. 64 aaO und SozR 2200 § 1246 Nr. 105; bestätigt durch Beschluß vom 7. Oktober 1987 - 4a BJ 101/87 - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 25.08.1987 - 11a RA 26/86
    Auszug aus BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 2/92
    Der 11. Senat hat die Grundsätze dieser Rechtspr auch angewandt, soweit ein Versicherter ausschließlich Beiträge nach Art. 2 § 49a Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz (AnVNG) (= Art. 2 § 51a ArVNG) nachentrichtet hatte (Urteil vom 25. August 1987 - 11 RA 22/86 - = BB 1987, 2375).
  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 5/05 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Bewertung rentenrechtlicher Zeiten -

    Ferner hat das BSG (Urteil vom 28. Juli 1992, BSGE 71, 82 = SozR 3-2200 § 1230 Nr. 1) zu § 1246 RVO (= § 23 AVG) entschieden, dass die auf Grund der Neuregelung durch das HBegleitG 1984 ab 1. Januar 1984 entrichteten freiwilligen Beiträge - anders als für die vorhergehende Zeit - keine Bedeutung für den Erwerb des Berufsschutzes hätten; sie dienten nur der Erhaltung einer bereits begründeten Anwartschaft, hätten also keinen "anspruchsbegründenden", sondern nur "anspruchserhaltenden" Charakter.
  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 38/02 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Erwerbsminderung - selbständiger

    Die Höhe der zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft seit 1. Januar 1993 geleisteten freiwilligen Beiträge ist für den einmal erlangten Berufsschutz unerheblich (Senatsurteil vom 28. Juli 1992 - 5 RJ 2/92 - BSGE 71, 82 = SozR 3-2200 § 1230 Nr. 1).
  • BSG, 23.02.2010 - B 5 R 470/09 B
    Denn die Beschwerdebegründung geht nicht auf die einschlägigen Entscheidungen des BSG und des BVerfG zu dieser Thematik ein: Bei Versicherten, die vor der freiwilligen Beitragsleistung pflichtversichert waren (sog Weiterversicherte), bleibt nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl SozR 3-2200 § 1246 Nr. 34 S 126 f mwN; SozR 3-2200 § 1230 Nr. 1 S 2 f) die Tätigkeit, die während der freiwilligen Beitragsleistung ausgeübt worden ist, ohne Einfluss auf den "bisherigen Beruf".
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2011 - L 3 R 5421/09
    Bei ausschließlich freiwillig Versicherten, die selbständig tätig waren, war dagegen durchaus die Art der verrichteten - selbstständigen - Tätigkeit maßgebend, allerdings musste auch die Höhe der entrichteten Beiträge dem Wert dieser Tätigkeit entsprechen (vgl. BSG, Urteil vom 28.07.1992, 5 RJ 2/92, Juris Rn. 16).
  • SG Stade, 16.01.2007 - S 9 R 80/05
    Eine anschließende freiwillige Weiterversicherung hat keine Beziehung zu einem bestimmten Beruf, sie ist vielmehr von einer Berufsausübung nicht abhängig; aus ihr kann daher nicht auf die qualitative Wertigkeit eines während dieser Zeit ausgeübten Berufes geschlossen werden (BSG, Urteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 59/92 mit Verweis ua auf BSG, Urteil vom 13. März 1958 - 4 RJ 200/56 und BSG, Urteil vom 28. Juli 1992 - 5 RJ 2/92, wird zitiert in BSG, Urteil vom 9. September 1998 - B 13 RJ 35/97 R; Kamprad in Hauck/Haines, SGB VI § 240 Rdnr 18).
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