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   BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 30/91   

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https://dejure.org/1992,2251
BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 30/91 (https://dejure.org/1992,2251)
BSG, Entscheidung vom 05.08.1992 - 14a/6 RKa 30/91 (https://dejure.org/1992,2251)
BSG, Entscheidung vom 05. August 1992 - 14a/6 RKa 30/91 (https://dejure.org/1992,2251)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Richterausschluß - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Sozialgerichtsverfahren - Besetzung - Geschäftsführer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 71, 97
  • NJW 1993, 2070 (Ls.)
  • NZS 1993, 84
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 08.08.1975 - 6 RKa 9/74

    Partei - Beigeladener - Kassenarzt - Unwirtschaftliche Verordnungsweise - Regreß

    Auszug aus BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 30/91
    Das BSG hat bereits entschieden, daß der Geschäftsführer einer beigeladenen Krankenkasse (KK) vom Richteramt ausgeschlossen ist, selbst wenn er am vorangegangenen Verwaltungsverfahren nicht mitgewirkt hat, sofern es sich um ein laufendes Verwaltungsgeschäft der Krankenkasse (KK) gehandelt hat (BSGE 40, 130 = SozR 1750 § 41 Nr. 1).

    Wie vom BSG im bereits erwähnten Falle eines Geschäftsführers einer Krankenkasse (KK) entschieden (BSGE 40, 130), besteht auch bei einem Geschäftsführer einer KZÄV keine Möglichkeit, von dem besonderen Ausschließungsgrund des § 41 Nr. 4 Zivilprozeßordnung (ZPO) im Hinblick auf das sog Geschäftsführerprivileg des § 17 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) abzusehen.

  • BSG, 18.08.1992 - 1 S 8/92

    Ehrenamtlicher Richter - Voraussetzung - Wegfall - Amtsenthebung

    Auszug aus BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 30/91
    Der 1. Senat des BSG hat in Abkehr von der früheren Rechtspr nunmehr entschieden, daß jedenfalls für nachträglich eintretende Ausschließungsgründe der Beschluß über die Amtsenthebung konstitutive Bedeutung habe, der ehrenamtliche Richter also bis dahin rechtmäßig sein Amt ausübe und zur richterlichen Tätigkeit heranzuziehen sei (Beschluß vom 18. August 1992 - SozR 3-1500 § 22 Nr. 1).
  • LG Köln, 21.05.1992 - 1 S 9/92
    Auszug aus BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 30/91
    Daraus folgt, daß als ehrenamtliche Richter aus den Kreisen der Kassenzahnärzte nur Kassenzahnärzte berufen werden können und daß ein ehrenamtlicher Richter seines Amts zu entheben ist, wenn er die Zulassung als Kassenzahnarzt verliert (so ständige Praxis des für Amtsenthebungsverfahren nach § 22 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zuständigen 1. Senats des BSG, vgl Beschlüsse vom 11. März 1992 - 1 S 1/92 und vom 17. August 1992 - 1 S 9/92).
  • BSG, 23.01.1957 - 6 RKa 3/55
    Auszug aus BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 30/91
    In der bisherigen Rechtspr des BSG ist allerdings stets angenommen worden, daß der Beschluß über die Amtsenthebung in solchen Fällen lediglich deklaratorische Bedeutung habe, so daß die ordnungsgemäße Besetzung des Spruchkörpers vom jeweils erkennenden Gericht eigenständig zu prüfen ist und in der Rechtsmittelinstanz überprüft werden kann (vgl BSGE 4, 242; SozR Nr. 9 zu § 33 SGG; BSGE 23, 26 = SozR Nr. 2 zu § 16 SGG; BSGE 23, 105, 106; BSGE 59, 4 = SozR 1500 § 22 Nr. 1; SozR 1500 § 14 Nr. 2; SozR 1500 § 45 Nr. 2).
  • BSG, 22.06.1966 - 8 RV 727/65
    Auszug aus BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 30/91
    Nach der einhelligen Rechtspr und dem Schrifttum wird zwischen dem gewillkürten und dem gesetzlichen Vertreter im Hinblick auf den Ausschluß vom Richteramt kein Unterschied gemacht (vgl RGZ 152, 9, 11; BSG, Urteil vom 10. Oktober 1963 - 10 RV 31/63 - BVBl 1964, 83; BSG, Urteil vom 22. Juni 1966 - 8 RV 727/65 - ; Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl 1984, § 41 RdNr 14; Hartmann in Baumbach/Lauterbach, § 41 Anm 2 D; im Ergebnis auch Wieczorek ZPO, 2. Aufl 1976, § 41 Anm C II d 2).
  • BSG, 10.10.1963 - 10 RV 31/63
    Auszug aus BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 30/91
    Nach der einhelligen Rechtspr und dem Schrifttum wird zwischen dem gewillkürten und dem gesetzlichen Vertreter im Hinblick auf den Ausschluß vom Richteramt kein Unterschied gemacht (vgl RGZ 152, 9, 11; BSG, Urteil vom 10. Oktober 1963 - 10 RV 31/63 - BVBl 1964, 83; BSG, Urteil vom 22. Juni 1966 - 8 RV 727/65 - ; Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl 1984, § 41 RdNr 14; Hartmann in Baumbach/Lauterbach, § 41 Anm 2 D; im Ergebnis auch Wieczorek ZPO, 2. Aufl 1976, § 41 Anm C II d 2).
  • BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 2/65

    Kassenarzt als Landessozialrichter - Kassenarzt als Bundessozialrichter -

    Auszug aus BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 30/91
    In der bisherigen Rechtspr des BSG ist allerdings stets angenommen worden, daß der Beschluß über die Amtsenthebung in solchen Fällen lediglich deklaratorische Bedeutung habe, so daß die ordnungsgemäße Besetzung des Spruchkörpers vom jeweils erkennenden Gericht eigenständig zu prüfen ist und in der Rechtsmittelinstanz überprüft werden kann (vgl BSGE 4, 242; SozR Nr. 9 zu § 33 SGG; BSGE 23, 26 = SozR Nr. 2 zu § 16 SGG; BSGE 23, 105, 106; BSGE 59, 4 = SozR 1500 § 22 Nr. 1; SozR 1500 § 14 Nr. 2; SozR 1500 § 45 Nr. 2).
  • BSG, 26.09.1985 - 1 S 12/85

    Amtsenthebung einer Richers - Ehrenamtlicher Richter - Mängel des

    Auszug aus BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 30/91
    In der bisherigen Rechtspr des BSG ist allerdings stets angenommen worden, daß der Beschluß über die Amtsenthebung in solchen Fällen lediglich deklaratorische Bedeutung habe, so daß die ordnungsgemäße Besetzung des Spruchkörpers vom jeweils erkennenden Gericht eigenständig zu prüfen ist und in der Rechtsmittelinstanz überprüft werden kann (vgl BSGE 4, 242; SozR Nr. 9 zu § 33 SGG; BSGE 23, 26 = SozR Nr. 2 zu § 16 SGG; BSGE 23, 105, 106; BSGE 59, 4 = SozR 1500 § 22 Nr. 1; SozR 1500 § 14 Nr. 2; SozR 1500 § 45 Nr. 2).
  • BSG, 23.01.1986 - 11a RA 46/85

    Berufung ehrenamtlicher Richter - Unwirksamkeit der Berufung - Mitwirkung

    Auszug aus BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 30/91
    In der bisherigen Rechtspr des BSG ist allerdings stets angenommen worden, daß der Beschluß über die Amtsenthebung in solchen Fällen lediglich deklaratorische Bedeutung habe, so daß die ordnungsgemäße Besetzung des Spruchkörpers vom jeweils erkennenden Gericht eigenständig zu prüfen ist und in der Rechtsmittelinstanz überprüft werden kann (vgl BSGE 4, 242; SozR Nr. 9 zu § 33 SGG; BSGE 23, 26 = SozR Nr. 2 zu § 16 SGG; BSGE 23, 105, 106; BSGE 59, 4 = SozR 1500 § 22 Nr. 1; SozR 1500 § 14 Nr. 2; SozR 1500 § 45 Nr. 2).
  • BSG, 23.03.1965 - 11 RA 64/64

    Unrichtige Gerichtsbesetzung - Entscheidung des Landessozialgerichts -

    Auszug aus BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 30/91
    In der bisherigen Rechtspr des BSG ist allerdings stets angenommen worden, daß der Beschluß über die Amtsenthebung in solchen Fällen lediglich deklaratorische Bedeutung habe, so daß die ordnungsgemäße Besetzung des Spruchkörpers vom jeweils erkennenden Gericht eigenständig zu prüfen ist und in der Rechtsmittelinstanz überprüft werden kann (vgl BSGE 4, 242; SozR Nr. 9 zu § 33 SGG; BSGE 23, 26 = SozR Nr. 2 zu § 16 SGG; BSGE 23, 105, 106; BSGE 59, 4 = SozR 1500 § 22 Nr. 1; SozR 1500 § 14 Nr. 2; SozR 1500 § 45 Nr. 2).
  • RG, 21.04.1936 - III 161/35

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Richter von der Ausübung des Richteramts

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 47/10 B
    Er beruht auf dem Grundgedanken, dass eine unvoreingenommene, unparteiliche Entscheidung des Rechtsstreits nicht mehr erwartet werden kann, wenn der Richter selbst berechtigt und verpflichtet ist oder gewesen ist, die Interessen einer am Rechtsstreit beteiligten Partei wahrzunehmen (vgl BSGE 71, 97, 103 = SozR 3-1500 § 12 Nr. 6 S 13).

    Insofern liegen die Dinge hier anders als in dem am 5.8.1992 vom 14a-Senat des BSG entschiedenen Fall, in dem einem Geschäftsführer einer KZÄV generell in einer Dienstanweisung die Berechtigung zur Vertretung der KZÄV in allen Geschäften der laufenden Verwaltung übertragen worden war (BSGE 71, 97 = SozR 3-1500 § 12 Nr. 6).

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 55/10 B
    Er beruht auf dem Grundgedanken, dass eine unvoreingenommene, unparteiliche Entscheidung des Rechtsstreits nicht mehr erwartet werden kann, wenn der Richter selbst berechtigt und verpflichtet ist oder gewesen ist, die Interessen einer am Rechtsstreit beteiligten Partei wahrzunehmen (vgl BSGE 71, 97, 103 = SozR 3-1500 § 12 Nr. 6 S 13).

    Insofern liegen die Dinge hier anders als in dem am 5.8.1992 vom 14a-Senat des BSG entschiedenen Fall, in dem einem Geschäftsführer einer KZÄV generell in einer Dienstanweisung die Berechtigung zur Vertretung der KZÄV in allen Geschäften der laufenden Verwaltung übertragen worden war (BSGE 71, 97 = SozR 3-1500 § 12 Nr. 6).

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 56/10 B
    Er beruht auf dem Grundgedanken, dass eine unvoreingenommene, unparteiliche Entscheidung des Rechtsstreits nicht mehr erwartet werden kann, wenn der Richter selbst berechtigt und verpflichtet ist oder gewesen ist, die Interessen einer am Rechtsstreit beteiligten Partei wahrzunehmen (vgl BSGE 71, 97, 103 = SozR 3-1500 § 12 Nr. 6 S 13).

    Insofern liegen die Dinge hier anders als in dem am 5.8.1992 vom 14a-Senat des BSG entschiedenen Fall, in dem einem Geschäftsführer einer KZÄV generell in einer Dienstanweisung die Berechtigung zur Vertretung der KZÄV in allen Geschäften der laufenden Verwaltung übertragen worden war (BSGE 71, 97 = SozR 3-1500 § 12 Nr. 6).

  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 81/97 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bestellung von "Vertreter der Ärzte" im

    Die Formulierung in § 12 Abs. 3 SGG "aus den Kreisen der Kassen(zahn)ärzte" meint damit ausschließlich zugelassene Kassen(zahn)ärzte und läßt die Entsendung von durch KÄVen vorgeschlagenen Dritten, die nicht Kassen(zahn)ärzte sind, nicht zu (BSGE 71, 97, 99 = SozR 3-1500 § 12 Nr. 6).
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 52/10 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Zweck des Ausschlussgrundes nach § 41 Nr 4 ZPO -

    Er beruht auf dem Grundgedanken, dass eine unvoreingenommene, unparteiliche Entscheidung des Rechtsstreits nicht mehr erwartet werden kann, wenn der Richter selbst berechtigt und verpflichtet ist oder gewesen ist, die Interessen einer am Rechtsstreit beteiligten Partei wahrzunehmen (vgl BSGE 71, 97, 103 = SozR 3-1500 § 12 Nr. 6 S 13).

    Insofern liegen die Dinge hier anders als in dem am 5.8.1992 vom 14a-Senat des BSG entschiedenen Fall, in dem einem Geschäftsführer einer KZÄV generell in einer Dienstanweisung die Berechtigung zur Vertretung der KZÄV in allen Geschäften der laufenden Verwaltung übertragen worden war (BSGE 71, 97 = SozR 3-1500 § 12 Nr. 6).

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 51/10 B
    Er beruht auf dem Grundgedanken, dass eine unvoreingenommene, unparteiliche Entscheidung des Rechtsstreits nicht mehr erwartet werden kann, wenn der Richter selbst berechtigt und verpflichtet ist oder gewesen ist, die Interessen einer am Rechtsstreit beteiligten Partei wahrzunehmen (vgl BSGE 71, 97, 103 = SozR 3-1500 § 12 Nr. 6 S 13).

    Insofern liegen die Dinge hier anders als in dem am 5.8.1992 vom 14a-Senat des BSG entschiedenen Fall, in dem einem Geschäftsführer einer KZÄV generell in einer Dienstanweisung die Berechtigung zur Vertretung der KZÄV in allen Geschäften der laufenden Verwaltung übertragen worden war (BSGE 71, 97 = SozR 3-1500 § 12 Nr. 6).

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 50/10 B
    Er beruht auf dem Grundgedanken, dass eine unvoreingenommene, unparteiliche Entscheidung des Rechtsstreits nicht mehr erwartet werden kann, wenn der Richter selbst berechtigt und verpflichtet ist oder gewesen ist, die Interessen einer am Rechtsstreit beteiligten Partei wahrzunehmen (vgl BSGE 71, 97, 103 = SozR 3-1500 § 12 Nr. 6 S 13).

    Insofern liegen die Dinge hier anders als in dem am 5.8.1992 vom 14.a Senat des BSG entschiedenen Fall, in dem einem Geschäftsführer einer KZÄV generell in einer Dienstanweisung die Berechtigung zur Vertretung der KZÄV in allen Geschäften der laufenden Verwaltung übertragen worden war (BSGE 71, 97 = SozR 3-1500 § 12 Nr. 6).

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 57/10 B
    Er beruht auf dem Grundgedanken, dass eine unvoreingenommene, unparteiliche Entscheidung des Rechtsstreits nicht mehr erwartet werden kann, wenn der Richter selbst berechtigt und verpflichtet ist oder gewesen ist, die Interessen einer am Rechtsstreit beteiligten Partei wahrzunehmen (vgl BSGE 71, 97, 103 = SozR 3-1500 § 12 Nr. 6 S 13).

    Insofern liegen die Dinge hier anders als in dem am 5.8.1992 vom 14a-Senat des BSG entschiedenen Fall, in dem einem Geschäftsführer einer KZÄV generell in einer Dienstanweisung die Berechtigung zur Vertretung der KZÄV in allen Geschäften der laufenden Verwaltung übertragen worden war (BSGE 71, 97 = SozR 3-1500 § 12 Nr. 6).

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 54/10 B
    Er beruht auf dem Grundgedanken, dass eine unvoreingenommene, unparteiliche Entscheidung des Rechtsstreits nicht mehr erwartet werden kann, wenn der Richter selbst berechtigt und verpflichtet ist oder gewesen ist, die Interessen einer am Rechtsstreit beteiligten Partei wahrzunehmen (vgl BSGE 71, 97, 103 = SozR 3-1500 § 12 Nr. 6 S 13).

    Insofern liegen die Dinge hier anders als in dem am 5.8.1992 vom 14a-Senat des BSG entschiedenen Fall, in dem einem Geschäftsführer einer KZÄV generell in einer Dienstanweisung die Berechtigung zur Vertretung der KZÄV in allen Geschäften der laufenden Verwaltung übertragen worden war (BSGE 71, 97 = SozR 3-1500 § 12 Nr. 6).

  • OVG Bremen, 03.04.2018 - 4 LD 226/17

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Beamtenbeisitzer; Bindungswirkung;

    Jedenfalls bleiben Beamtenbeisitzer bis zu ihrer Entbindung im Amt und müssen bis dahin nach Maßgabe der Geschäftsverteilung herangezogen werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14.03.1963 - BVerwG III 108/61 - NJW 1963, 1219 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.01.2015 - OVG 81 D 2.11 - juris, Rn. 35; BayVGH, Beschluss vom 15.04.2010 - 5 S 10.537 - juris, Rn. 9; VG Berlin, Urteil vom 19.02.2013 - 80 K 38.12 OL - juris; vgl. auch BSG , Urteil vom 05.08.1992 - 14a/6 RKa 30/91 - juris, Rn. 15 und BeckOK StPO/Goers GVG § 52 Rn. 40-44, beck-online für Schöffen).
  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 16/95

    Besetzung der Kammern und Senate für Kassen- bzw Vertragsarztrecht, Verzicht auf

  • OVG Bremen, 03.04.2018 - 4 LD 227/17

    Entfernung aus dem Dienst - Beamtenbeisitzer; Bindungswirkung; Entfernung aus dem

  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 20/95

    Ausschluss eines ehrenamtlichen Richters; Richter aus den Kreisen der

  • BSG, 08.12.2009 - B 1 SF 2/09 S
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