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   BSG, 10.03.1993 - 14b REg 2/92   

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BSG, 10.03.1993 - 14b REg 2/92 (https://dejure.org/1993,806)
BSG, Entscheidung vom 10.03.1993 - 14b REg 2/92 (https://dejure.org/1993,806)
BSG, Entscheidung vom 10. März 1993 - 14b REg 2/92 (https://dejure.org/1993,806)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BSGE 72, 125
  • NJW 1993, 3346
  • MDR 1993, 773
  • FamRZ 1993, 1314
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80

    Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG

    Auszug aus BSG, 10.03.1993 - 14b REg 2/92
    Da hier die Benachteiligung von Ehegatten gegenüber eheähnlichen Gemeinschaften im Vordergrund steht, hat der spezifische Schutzgedanke des Art. 3 Abs. 1 GG zu der zu prüfenden Regelung die stärkere sachliche Beziehung (BVerfGE 13, 290, 296; 67, 186 [BVerfG 10.07.1984 - 1 BvL 44/80]= ">SozR 4100 139 Nr. 1).

    Es hat allerdings in zwei Entscheidungen den nahe an ein Benachteiligungsverbot heranreichenden Rechtssatz aufgestellt, der Gesetzgeber dürfe an die erhöhte Leistungskraft der ehelichen Haushaltsgemeinschaft wegen der (angeblich) durch gemeinsame Haushaltsführung erzielbaren Einsparungen nur dann anknüpfen, wenn er auch andere Haushaltsgemeinschaften mehrerer Personen mit Einkünften einbeziehe, und zwar in einer Entscheidung aus dem Jahre 1957 zur gemeinsamen Veranlagung im Steuerrecht (BVerfGE 6, 55, 69 ff) [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] und in einer Entscheidung aus dem Jahre 1984 zur Arbeitslosenhilfe im speziellen Vergleich mit der eheähnlichen Gemeinschaft (BVerfGE 67, 186 [BVerfG 10.07.1984 - 1 BvL 44/80] = ">SozR 4100 139 Nr. 1).

    Zudem hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausdrücklich klargestellt, daß angesichts der Unterschiede zwischen Ehegatten und Partnern eheähnlicher Lebensgemeinschaften es nicht von Verfassungs wegen geboten war, eine generelle Gleichstellung von eheähnlichen Gemeinschaften und Ehen durch die Vorschrift des 137 Abs. 2a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) vorzunehmen, um der in der Entscheidung vom 10. Juli 1984 (BVerfGE 67, 186 [BVerfG 10.07.1984 - 1 BvL 44/80]) festgestellten Benachteiligung von Ehegatten gegenüber Partnern eheähnlicher Gemeinschaften abzuhelfen (vgl Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - = NZS 1993, 72).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 10.03.1993 - 14b REg 2/92
    - Die Anknüpfung der Kindergeldminderung an das Jahreseinkommen des Berechtigten und seines nicht dauernd von ihm getrennt lebenden Ehegatten (BVerfGE 82, 60 = ">SozR 3-5870 10 Nr. 1), obgleich bei der Familie ohne Trauschein keine Anrechnung stattfindet,.

    Ferner hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Anknüpfung der Kindergeldminderung an das Jahreseinkommen des Berechtigten und seines nicht dauernd von ihm getrennt lebenden Ehegatten als Kriterium für die Einschränkung einer Sozialleistung als "offensichtlich sachgerecht iS von GG Art. 3 Abs. 1" bezeichnet (BVerfGE 82, 60 = ">SozR 3-5870 10 Nr. 1), obgleich das Einkommen des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht angerechnet wird.

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 10.03.1993 - 14b REg 2/92
    Unter eheähnlichen Gemeinschaften sind dabei Lebensgemeinschaften zwischen einem Mann und einer Frau zu verstehen, die auf Dauer angelegt sind, keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulassen und sich durch innere Bindungen auszeichnen, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (vgl Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - = NZS 1993, 72, 75).

    Zudem hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausdrücklich klargestellt, daß angesichts der Unterschiede zwischen Ehegatten und Partnern eheähnlicher Lebensgemeinschaften es nicht von Verfassungs wegen geboten war, eine generelle Gleichstellung von eheähnlichen Gemeinschaften und Ehen durch die Vorschrift des 137 Abs. 2a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) vorzunehmen, um der in der Entscheidung vom 10. Juli 1984 (BVerfGE 67, 186 [BVerfG 10.07.1984 - 1 BvL 44/80]) festgestellten Benachteiligung von Ehegatten gegenüber Partnern eheähnlicher Gemeinschaften abzuhelfen (vgl Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - = NZS 1993, 72).

  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

    Auszug aus BSG, 10.03.1993 - 14b REg 2/92
    Handelt es sich jedoch um eine ehebenachteiligende Regelung, so ist bei der Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten, daß die dem Gesetzgeber zustehende Gestaltungsfreiheit durch die Grundsatznorm des Art. 6 Abs. 1 beschränkt ist (BVerfGE 18, 257, 269 mwN = SozR Nr. 7 zu Art. 3 GG).

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat indes in seiner Rechtsprechung zu Art. 6 GG das generelle Verbot einer Benachteiligung nicht wieder aufgegriffen, auch nicht in den Entscheidungen, in denen ein Verstoß gegen Art. 6 GG angenommen wurde (vgl BVerfGE 12, 180 und 12, 151; BVerfGE 13, 290 und Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 8. Juli 1963 - 1 BvR 319/60 - BB 1963, 965; BVerfGE 18, 257 = SozR Nr. 55 zu Art. 3 GG; BVerfG 1. Senat vom 20. März 1963 - 1 BvL 20/61 - NJW 1963, 1001 [BVerfG 20.03.1963 - 1 BvL 20/61]; BVerfGE 29, 104; BVerfG 1. Senat 3. Kammer, vom 18. August 1987 - 1 BvR 488/87 - HFR 1988, 242; BVerfGE 76, 126 [BVerfG 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86]).

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BSG, 10.03.1993 - 14b REg 2/92
    Da hier die Benachteiligung von Ehegatten gegenüber eheähnlichen Gemeinschaften im Vordergrund steht, hat der spezifische Schutzgedanke des Art. 3 Abs. 1 GG zu der zu prüfenden Regelung die stärkere sachliche Beziehung (BVerfGE 13, 290, 296; 67, 186 [BVerfG 10.07.1984 - 1 BvL 44/80]= ">SozR 4100 139 Nr. 1).

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat indes in seiner Rechtsprechung zu Art. 6 GG das generelle Verbot einer Benachteiligung nicht wieder aufgegriffen, auch nicht in den Entscheidungen, in denen ein Verstoß gegen Art. 6 GG angenommen wurde (vgl BVerfGE 12, 180 und 12, 151; BVerfGE 13, 290 und Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 8. Juli 1963 - 1 BvR 319/60 - BB 1963, 965; BVerfGE 18, 257 = SozR Nr. 55 zu Art. 3 GG; BVerfG 1. Senat vom 20. März 1963 - 1 BvL 20/61 - NJW 1963, 1001 [BVerfG 20.03.1963 - 1 BvL 20/61]; BVerfGE 29, 104; BVerfG 1. Senat 3. Kammer, vom 18. August 1987 - 1 BvR 488/87 - HFR 1988, 242; BVerfGE 76, 126 [BVerfG 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86]).

  • BSG, 20.12.1990 - 4 REg 11/90

    Anrechnung von Einkommen bei nichterwerbstätigen Erziehungsgeldberechtigten

    Auszug aus BSG, 10.03.1993 - 14b REg 2/92
    Auf die Revision der Klägerin hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 20. Dezember 1990 - 4 REg 11/90 - (">SozR 3-7833 6 Nr. 1) das Urteil des Landessozialgericht (LSG) aufgehoben und die Sache an das Landessozialgericht (LSG) zur Feststellung zurückverwiesen, ob die Klägerin selbst im Jahre 1986 andere Einkünfte als solche aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit gehabt hat.

    Der 4. Senat hat zur Begründung der Rückverweisung ausgeführt: "Da - was der Tatsacheninstanz vorbehalten ist - nicht festgestellt ist, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die Klägerin im Jahre 1986 Einkommen ( 6 BErzGG) erzielt hat, das uU - ungeachtet des Einkommens ihres Ehemannes - das Erzg mindern könnte, kann derzeit noch nicht beurteilt werden, ob das beklagte Land zu Recht das Erzg ab dem 18. November 1988 auf 458, 00 DM je Lebensmonat des Kindes gemindert hat und ob es hierfür auf die - höchstrichterlich noch ungeklärte - Frage der Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Einkommens des nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten ankommt" (Urteil vom 20. Dezember 1990 aaO).

  • BVerfG, 21.05.1973 - 1 BvR 611/72
    Auszug aus BSG, 10.03.1993 - 14b REg 2/92
    - das beide Eheleute gemeinschaftlich einbeziehende Verbot der Kumulation von Wohnungsbauprämien und Sparprämien (BVerfG 1. Senat, Dreierausschuß vom 21. Mai 1973 - 1 BvR 611/72 - HFR 1973, 398),.
  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61

    Verfassungswidrigkeit des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG in Bezug auf Ehegatten

    Auszug aus BSG, 10.03.1993 - 14b REg 2/92
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat indes in seiner Rechtsprechung zu Art. 6 GG das generelle Verbot einer Benachteiligung nicht wieder aufgegriffen, auch nicht in den Entscheidungen, in denen ein Verstoß gegen Art. 6 GG angenommen wurde (vgl BVerfGE 12, 180 und 12, 151; BVerfGE 13, 290 und Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 8. Juli 1963 - 1 BvR 319/60 - BB 1963, 965; BVerfGE 18, 257 = SozR Nr. 55 zu Art. 3 GG; BVerfG 1. Senat vom 20. März 1963 - 1 BvL 20/61 - NJW 1963, 1001 [BVerfG 20.03.1963 - 1 BvL 20/61]; BVerfGE 29, 104; BVerfG 1. Senat 3. Kammer, vom 18. August 1987 - 1 BvR 488/87 - HFR 1988, 242; BVerfGE 76, 126 [BVerfG 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86]).
  • BVerfG, 16.01.1991 - 2 BvR 1400/90

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des zusätzlichen gemeinsamen Höchstbetrags für

    Auszug aus BSG, 10.03.1993 - 14b REg 2/92
    - im Steuerrecht die Regelung in 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG, wonach bei Ehegatten, die die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung erfüllen, der gemeinsame (einheitliche zusätzliche) Höchstbetrag um mehr als die Hälfte gekürzt wird, auch wenn nur ein Ehegatte die Voraussetzungen für diese Kürzung erfüllt (BVerfG 2. Senat 3. Kammer vom 16. Januar 1991 - 2 BvR 1400/90 - HFR 1991, 672),.
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 527/80

    Bedeutung des Gleichheitssatzes - Eltern - Personenstand - Einkommensbesteuerung

    Auszug aus BSG, 10.03.1993 - 14b REg 2/92
    Deutliche Rückschlüsse erlaubt auch die Rechtsprechung zu "Alleinerziehenden": Die Besteuerung von Alleinerziehenden mit Kindern ist im Vergleich zur Ehegattenbesteuerung mit Art. 3 Abs. 1 GG iVm Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar, weil das geltende Einkommensteuerrecht die Tatsache außer Betracht läßt, daß die Leistungsfähigkeit berufstätiger Alleinstehender mit Kindern durch zusätzlichen zwangsläufigen Betreuungsaufwand gemindert ist (BVerfGE 68, 143).
  • BVerfG, 08.07.1963 - 1 BvR 319/60

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die steuerliche Behandlung von

  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

  • BVerfG, 24.09.1992 - 1 BvR 1443/89

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der steuerlichen Berücksichtigung von Kosten

  • BVerfG, 18.08.1987 - 1 BvR 488/87
  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvR 314/60

    Teilweise Verfassungswidrigkeit von Regelungen der Vermögens- und

  • BVerfG, 04.10.1988 - 1 BvR 843/88
  • BVerfG, 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluss einer Maklerprovision

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG

  • BVerfG, 09.06.1978 - 1 BvR 628/77
  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 54/87

    Einkommensteuer - Unterhalt - Zwangsläufigkeit - Eheleute - Dauernde Trennung

  • BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66

    Einkommensteuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen für

  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

  • BSG, 07.12.1989 - 4 RA 52/89
  • BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83

    Verwirkung rückständigen Unterhalts

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

  • BGH, 22.04.2009 - IV ZR 160/07

    Kein Übergang von Schadenersatzansprüchen gegen den Partner einer nichtehelichen

    Dieses Verständnis der eheähnlichen Gemeinschaft hat sich durchgesetzt (vgl. etwa BGHZ 121, 116, 124 ; BVerwGE 98, 195; BSGE 72, 125, 127) , in neuerer Zeit allerdings unter der Bezeichnung "nichtehelich geführte Lebensgemeinschaft" (BGHZ 176, 262 Tz. 25; BGH, Urteil vom 31. Oktober 2007 - XII ZR 261/04 - NJW 2008, 443 Tz. 14).
  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 274/12

    Anspruchsübergang auf den Sozialversicherungsträger: Familienprivileg für Partner

    Abgrenzungsschwierigkeiten, die für die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1. Dezember 1987 noch ausschlaggebend gewesen seien (Senatsurteil vom 1. Dezember 1987 - VI ZR 50/87, BGHZ 102, 257, 263 ff.), könnten mit Blick auf den durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts herausgearbeiteten Begriff der nichtehelichen Lebensgemeinschaft (BVerfGE 87, 234, 264 f.) und dessen weite Akzeptanz (etwa BGH, Rechtsentscheid in Mietsachen vom 13. Januar 1993 - VIII ARZ 6/92, BGHZ 121, 116, 124; BVerwGE 98, 195, 197 ff.; BSGE 72, 125, 127) als ausgeräumt betrachtet werden.
  • AG Brandenburg, 31.03.2021 - 31 C 280/19

    Beendigung nichteheliche Lebensgemeinschaft - Eigentumsverhältnisse an

    Unter dem Begriff " nicht eheliche Lebensgemeinschaft" ist eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau gemeint, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen "Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft" hinausgehen ( BVerfG , Beschluss vom 22.01.1999, Az.: 2 BvR 961/94, u.a. in: NJW 1999, Seite 1622; BVerfG , Urteil vom 17.11.1992, Az.: 1 BvL 8/87, u.a. in: NJW 1993, Seiten 643 ff.; BVerwG , Urteil vom 17.05.1995, Az 5 C 16/93 u.a. in: NJW 1995, Seite 2802 f.; BSG , NJW 1993, Seite 3346 ), jedoch noch keine Ehe ist.
  • BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 1/91

    Erziehungsgeld - Behördliche Ermittlungspflicht

    Die gesetzliche Regelung verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 GG iVm Art. 6 GG, wie der Senat im Urteil vom 10. März 1993 (BSGE 72, 125 = SozR 3-7833 § 5 Nr. 2) entschieden hat.
  • OLG Naumburg, 15.05.2007 - 9 U 17/07

    Zur Anwendbarkeit des sog. Familienprivilegs aus § 67 Abs. 2 VVG (Ausschluss des

    § 67 Abs. 2 VVG ist, wenn der Schädiger mit dem Versicherungsnehmer in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammenlebt, dann zumindest analog anwendbar, wenn die Lebensgemeinschaft eine eheähnliche Gemeinschaft im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG, des BGH, des BVerwG und des BSG (BVerfG, NJW 1993, 643,645; BGH, NJW 1993, 999,1001; BVerwG, NJW 1995, 2802; BSG, NJW 1993, 3346) darstellt und wenn beide Lebenspartner ein gemeinsames Kind gemeinsam aufziehen.

    Erforderlich ist also, dass die Gemeinschaft als auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen (BVerfG, NJW 1993, 643, 645; BGH, NJW 1993, 999, 1001; BVerwG, NJW 1995, 2802; BSG, NJW 1993, 3346; OLG Brandenburg, VersR 2002, 839, 840 f.).

  • OLG Brandenburg, 06.03.2002 - 14 U 104/01

    Begriff des Familienangehörigen im Sinne des 67 Abs. 2 VVG - nichteheliche

    Das Verhältnis der Partner untereinander geht bereits nach der Definition der nichtehelichen Lebensgemeinschaft über eine reine Zweckgemeinschaft zur Führung eines gemeinsamen Haushalts und gemeinsames Wirtschaften hinaus und zeichnet sich durch innere Bindungen aus, die ein gegenseitiges Einstehen füreinander begründen (BVerfG FamRZ 1993, 164, 168; BSG NJW 1993, 3346; BVerwG NJW 1995, 2802).

    Der Gesetzgeber hat in den §§ 122 BSHG und 137 a Abs. 2 AFG den Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft eingeführt, der vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1993, 643, 645) und in der Gerichtspraxis anderer Obergerichte (BVerwG NJW 1995, 2802; BSG NJW 1993, 3346) für hinreichend bestimmt erachtet und näher umschrieben wurde.

    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, kann anhand von Indizien festgestellt werden, wobei vor allem die lange Dauer des Zusammenlebens, die Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt und die Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen, von Bedeutung sind (BVerfG NJW 1993, 643, 645; BGH NJW 1993, a.a.O.; BVerwG NJW 1995, 2802; BSG NJW 1993, 3346).

  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 1/95

    Geltungsbereich des BErzGG , Verfassungsmäßigkeit der Neufassung des BErzGG durch

    Das BErzGG will vielmehr mit der Zahlung von Erzg ermöglichen oder erleichtern, daß die Mutter oder der Vater im Anschluß an die Mutterschutzfrist ganz oder teilweise die Pflege und Betreuung des Kindes in der ersten Lebensphase übernehmen und auf ein volles Erwerbseinkommen verzichten kann; die Eltern sollen zwischen einer verstärkten Hinwendung zum Kind und der vollen Fortsetzung der Erwerbstätigkeit beider Elternteile wählen können ("Wahlmöglichkeit der Eltern", vgl. BT-Drucks. 10/3792, S. 13; BSGE 72, 125, 128 = SozR 3-7833 § 5 Nr. 2).
  • OLG Köln, 09.05.2012 - 16 U 48/11

    Anwendung des Haftungsausschlusses nach § 116 Abs. 6 S. 1 SGB X auf Partner einer

    Abgrenzungsschwierigkeiten, die für die Entscheidung des BGH vom 01.12.1987 noch ausschlaggebend waren (Urt. v. 01.12.1987 - VI ZR 50/87, juris Rn. 26, 27), können mit Blick auf den herausgearbeiteten Begriff der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 87, 234,264 f) und dessen weite Akzeptanz (etwa BGHZ 121, 116,124; BVerwGE 98, 195; BSGE 72, 125,127) als ausgeräumt betrachtet werden.
  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 92/92

    Krankenversicherung - Ehegatte - Beitragsbemessung

    Wegen dieser erheblichen Unterschiede zwischen Eheleuten in intakter oder gescheiterter oder geschiedener Ehe ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn bei intakter Ehe zur Beitragsbemessung des einkommenslosen freiwillig Versicherten - außer im Falle von unterhaltsberechtigten, nicht familienversicherten Kindern - unterstellt wird, daß diesem in etwa wirtschaftlich die Hälfte der Einnahmen des verdienenden Ehegatten zugute kommt und diese Hälfte dann zur Beitragsbemessungsgrundlage gemacht wird (vgl auch das Urteil des 14. Senats des BSG vom 10. März 1993 - 14b REg 2/92 -, zur Veröffentlichung bestimmt, wonach die Anrechnung des Ehegatteneinkommens auf das Erziehungsgeld ab dem 7. Lebensmonat des Kindes verfassungsgemäß ist).
  • BSG, 10.03.1993 - 14b REg 4/92

    Einkommensanrechnung - Erziehungsgeld - Verlustausgleich

    Die unterschiedliche Behandlung der ehelichen und der eheähnlichen Gemeinschaft ist nicht gleichheitswidrig, weil die eheliche Gemeinschaft anders als die eheähnliche Gemeinschaft gerade in der Zeit des ErzG-Bezuges durch das Steuersplitting begünstigt wird und weil der erziehende Elternteil im Falle der ehelichen Gemeinschaft bei deren Scheitern einen stärkeren Unterhaltsanspruch aus den §§ 1361, 1570 des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) erwirbt als der erziehende Elternteil im Falle der eheähnlichen Gemeinschaft aus § 16151 Abs. 2 Satz 2 BGB , wie im Urteil des Senats vom 13. März 1993 - 14b REg 2/92 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) näher ausgeführt wird.

    Der Senat hat die Ungleichbehandlung von Ehe und eheähnlicher Gemeinschaft jedoch nicht nur aus diesem im Gesetzgebungsverfahren angesprochen Unterschied als gerechtfertigt angesehen, sondern vor allem wegen der Vorteile des Steuersplitting, die sich regelmäßig erheblich auswirken, wenn ein Ehegatte wegen der Kindererziehung auf sein Erwerbseinkommen verzichtet und der andere Ehegatte ein so hohes Einkommen erzielt, daß der Anspruch auf ErzG in der einkommensabhängigen Zeit gemindert oder ausgeschlossen wird (vgl. hierzu BSG Urteil vom 10. März 1993 - 14b REg 2/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 08.10.1998 - B 10 LW 3/97 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - Anrechnung des

  • BSG, 15.10.1996 - 14 REg 1/96

    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen eines Partners einer eheähnlichen

  • BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 21/91

    Ermittlung des Einkommens für die Zahlung von Erziehungsgeld - Berücksichtigung

  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 22/95

    Aufhebung der Kindergeldbewilligung - Berechtigtenbestimmung für den Erhalt von

  • VerfGH Bayern, 23.07.2014 - 10-VII-13

    Berechnung von Ansprüchen nach dem Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetzes

  • BSG, 15.10.1996 - 14 REg 13/95

    Erziehungsgeldanspruch des nichtehelichen Vaters

  • LSG Bayern, 27.04.2006 - L 9 AL 289/01

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe und Erstattung von Leistungen;

  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 5/95
  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 6/95
  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 2/95
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2008 - L 8 EG 3/08
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